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Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.11.1981

Rechtsprechung
   BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 572/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3938
BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 572/80 (https://dejure.org/1981,3938)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1981 - IVb ZR 572/80 (https://dejure.org/1981,3938)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 572/80 (https://dejure.org/1981,3938)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Materielle Anknüpfung bei der Rechtsmittelzuständigkeit - Umfang des Grundsatzes der Fortdauer der Zuständigkeit (perpetuatio fori) - Folgen der Einführung des ersten Eherechtsgesetzes für die Zuständigkeit bei anhängigen Verfahren - Vertrauensschutz bei Modifizierung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2464
  • MDR 1981, 833
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77

    Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 572/80
    An der Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts änderte es nichts, daß der Rechtsstreit in erster Instanz innerhalb des Amtsgerichts nicht vom Familiengericht, sondern von einem Richter der Abteilung für allgemeine Zivilprozeßsachen entschieden worden ist (sog. materielle Anknüpfung, BGHZ 72, 182, 184 ff. und ständige Rechtsprechung).

    Der Bundesgerichtshof hat in BGHZ 72, 182 die Grundsätze dargelegt, nach denen sich die Rechtsmittelzuständigkeit richtet, wenn eine Familiensache beim Amtsgericht unzulässigerweise nicht vom Familiengericht, sondern von der Abteilung für allgemeine Zivilprozeßsachen entschieden worden ist.

    Tragender Gesichtspunkt der Entscheidung in BGHZ 72, 182 sei gewesen, daß der Partei durch einen Verfahrensfehler des Gerichts kein Nachteil entstehen dürfe.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob dem Oberlandesgericht darin gefolgt werden könnte, daß die in BGHZ 72, 182 entwickelten Grundsätze nicht eingreifen würden, wenn im Einzelfall eine Familiensache zu Recht von der allgemeinen Prozeßabteilung des Amtsgerichts hätte entschieden werden können und entschieden worden wäre.

    Die Voraussetzungen, unter denen der Kläger das Urteil des Amtsgerichts nach den in BGHZ 72, 182 dargelegten Grundsätzen (auch) mit einer beim Landgericht eingelegten und begründeten Berufung wirksam anfechten konnte, sind danach erfüllt.

  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 70/77

    Beschwerde gegen Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 572/80
    Das gilt auch für einen Übergangsfall der vorliegenden Art, in dem die Streitsache (zum Teil) vor dem Inkrafttreten des 1. EheRG rechtshängig geworden ist (BGH, Beschluß vom 25. Januar 1978 - IV ZB 81/77 = FamRZ 1978, 231 unter Verweisung auf den Beschluß vom 25. Januar 1978 - IV ZB 70/77 = FamRZ 1978, 227).

    Neues Verfahrensrecht findet von seinem Inkrafttreten an grundsätzlich auch in bereits anhängigen Verfahren Anwendung, soweit die Übergangsvorschriften nichts anderes bestimmen (BGH FamRZ 1978, 227, 228 m.w.N.).

  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem …

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 572/80
    Dieser Auffassung von der Stellung der Familiengerichte innerhalb des Amtsgerichts (und ebenso der Familiensenate innerhalb des Oberlandesgerichts) kann jedoch, wie der Bundesgerichtshof in BGHZ 71, 264, 266 ff. eingehend dargelegt hat, nicht beigetreten werden.
  • OLG Koblenz, 20.07.1977 - 4 SmA 6/77

    Streit über die Auslegung einer gesetzlichen Zuständigkeitsabgrenzung; …

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 572/80
    Mit dem Inkrafttreten des 1. EheRG ist daher bei den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten die gerichtsinterne Zuständigkeit für die anhängigen Familiensachen auf die Familiengerichte und -senate übergegangen (so auch schon BGH, Beschluß vom 4. April 1979 - IV ARZ 87/78, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; ebenso: OLG Koblenz FamRZ 1977, 648; OLG Oldenburg FamRZ 1977, 726; Bastian/Roth-Stielow/Schmeiduch, 1. EheRG Art. 12 Nr. 7 Anm. 3;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 39. Aufl. § 261 Anm. 7 m.w.N.).
  • BGH, 04.04.1979 - IV ARZ 87/78

    Treuhänderische Übertragung von Eigentum - Widerruf einer Schenkung wegen groben …

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 572/80
    Mit dem Inkrafttreten des 1. EheRG ist daher bei den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten die gerichtsinterne Zuständigkeit für die anhängigen Familiensachen auf die Familiengerichte und -senate übergegangen (so auch schon BGH, Beschluß vom 4. April 1979 - IV ARZ 87/78, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; ebenso: OLG Koblenz FamRZ 1977, 648; OLG Oldenburg FamRZ 1977, 726; Bastian/Roth-Stielow/Schmeiduch, 1. EheRG Art. 12 Nr. 7 Anm. 3;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 39. Aufl. § 261 Anm. 7 m.w.N.).
  • BGH, 29.06.1966 - IV ZR 86/65

    Mehrfache Berufung

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 572/80
    Über die in anderer Form nochmals (früher oder später) eingelegten Rechtsmittel, denen dann keine selbständige Bedeutung mehr zukommt, braucht und kann nicht mehr entschieden werden (BGHZ 45, 380, 382).
  • BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77

    Berufung in Kartellsachen

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 572/80
    Es handelt sich um eine Modifizierung der Rechtsmittelzuständigkeit, die zwar im Prinzip des Vertrauensschutzes ihre Grundlage hat, aber nicht davon abhängen kann, ob und inwieweit der Rechtsmittelkläger im Einzelfall dieses Vertrauensschutzes bedarf (vgl. auch BGHZ 71, 367, 374 f.).
  • BVerwG, 21.11.1978 - 1 C 33.78

    Recht auf gesetzlichen Richter - Geschäftsplanmäßige Zuweisung - Zuständiger …

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 572/80
    Die gerichtsinterne Zuständigkeit der Spruchkörper wird, soweit keine gesetzliche Regelung eingreift, nach § 21 e GVG durch die Geschäftsverteilung bestimmt und kann, wie sich aus § 21 e Abs. 4 GVG ergibt, auch für bereits anhängige Sachen nachträglich geändert werden (vgl. auch BVerwG NJW 1979, 1374).
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 81/77

    Berufung - Zivilprozeß-Abteilung - Wiedereinsetzung - Gerichtszuständigkeit

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 572/80
    Das gilt auch für einen Übergangsfall der vorliegenden Art, in dem die Streitsache (zum Teil) vor dem Inkrafttreten des 1. EheRG rechtshängig geworden ist (BGH, Beschluß vom 25. Januar 1978 - IV ZB 81/77 = FamRZ 1978, 231 unter Verweisung auf den Beschluß vom 25. Januar 1978 - IV ZB 70/77 = FamRZ 1978, 227).
  • BGH, 07.02.1979 - IV ZB 118/78

    Zuständiges Berufungsgericht für übergeleitete gesetzliche Unterhaltsansprüche …

    Auszug aus BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 572/80
    Die Rechtsnatur des Unterhaltsanspruchs wurde durch die Überleitung des Anspruchs auf den Kläger nicht verändert (BGH, Beschluß vom 7. Februar 1979 - IV ZB 118/78 = MDR 1979, 652 = VersR 1979, 375; vgl. auch BGH, Beschluß vom 11. März 1981 - IV b ZB 705/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 11.03.1981 - IVb ZB 705/80

    Unterhaltsstreitigkeit - Feriensache - Unterhaltsrückstände - Unterhaltsanspruch

  • BGH, 12.05.2026 - KZR 6/24

    Sammelklage-Inkasso - Grenzen des "Sammelklage-Inkassos" beim LKW-Kartell

    Die gerichtsinterne Zuständigkeit der Spruchkörper wird, soweit keine gesetzliche Regelung eingreift, nach § 21e GVG durch die Geschäftsverteilung bestimmt und kann, wie sich aus § 21e Abs. 4 GVG ergibt, insbesondere bei Überlastung auch für bereits anhängige Sachen nachträglich geändert werden (BGH, Urteil vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 572/80, NJW 1981, 2464, 2465 [juris Rn. 12] mwN).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - 26 W 16/14

    Umfang des Informationsrechts eines Aktionärs hinsichtlich der Besetzung von …

    Die Einreichung mehrerer Rechtsmittelschriften gegen ein und dieselbe Entscheidung führt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in prozessualer Hinsicht dazu, dass die Schriftsätze als einheitliches Rechtsmittel gegen die Sachentscheidung zu werten sind und über das (einheitliche) Rechtsmittel einheitlich zu entscheiden ist (BGH, Urteil vom 29.06.1966, IV ZR 86/65, BGHZ 45, 380, 383, Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 02.10.1967, III ZB 24/67, NJW 1968, 1092, Rn. 2; 20.05.1981, IVb ZR 572/80, NJW 1981, 2464 f., Rn. 15; 10.07.1985, IVb ZB 129/84, NJW 1985, 2834, Rn. 12; sämtl.
  • BSG, 30.11.2016 - B 12 R 8/15 R

    Zuordnung von Beschäftigungszeiten zur allgemeinen oder knappschaftlichen …

    An der bei Revisionseinlegung - wie unter 1. b) dargelegt - gegebenen Zuständigkeit des 12. Senats kann dieser Bescheid hingegen nichts ändern (Gedanke der perpetuatio fori <§ 17 Abs. 1 S 1 GVG>, vgl hierzu BFH Beschluss vom 19.5.2008 - V B 29/07 - Juris RdNr 16; zur Geschäftsverteilung s § 21e Abs. 1 S 2, Abs. 4 GVG, hierzu BGH Urteil vom 20.5.1981 - IVb ZR 572/80 - Juris RdNr 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 4 KR 1047/20
    Er kann nicht auch auf die Abteilungen oder Spruchkörper eines Gerichts ausgedehnt werden mit der Folge, dass eine bestimmte Gerichtsabteilung oder ein bestimmter Spruchkörper ein dort anhängig gewordenes Verfahren aus Gründen der Zuständigkeit zu Ende führen müsste (BGH, Urteil vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 572/80 - juris, Rn. 12).
  • BGH, 24.09.1981 - IX ZR 80/80

    Geltendmachung des Regelunterhalts durch ein nichteheliches Kind nach …

    So hat er entschieden, daß ein Rechtsstreit auch dann Familiensache sein kann, wenn Unterhaltsansprüche vom Land auf Grund einer Überleitungsanzeige nach öffentlichem Recht verfolgt werden (BGH, Beschluß vom 7. Februar 1979 - IV ZB 118/78, VersR 1979, 375;Urteil vom 20. Mai 1981 - IV b ZR 572/80, FamRZ 1981, 758).
  • LG Rostock, 18.04.2011 - 1 S 171/10

    Fristwahrende Berufungseinlegung beim unzuständigen Gericht mit anschließender …

    Rn. 13 Ausnahmsweise kann aber eine fristwahrende Berufungseinlegung beim unzuständigen Berufungsgericht mit anschließender Verweisung entsprechend § 281 ZPO erfolgen, wenn der Berufungskläger in schwierigen Grenzfällen anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zuverlässig beurteilen kann, ob eine Streitigkeit gem. § 43 Nr. 1 bis 4 oder Nr. 6 WEG vorliegt (BGH, NJW 2010, 1818), oder wenn der Rechtsmittelkläger eine in verfahrensfehlerhafter Weise ergangene Entscheidung auf dem durch den Verfahrensfehler indizierten Weg anficht (BGH, NJW 1981, 2464; BGHZ 72, 182).

    Rn. 15 Es kommt hingegen nicht darauf an, dass die Kläger bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt die Berufungszuständigkeit des Landgerichts Stralsund hätten erkennen können, denn die Zulassung der Anfechtung auf dem durch den Verfahrensfehler indizierten Weg hängt zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten nicht davon ab, ob und inwieweit der Rechtsmittelkläger im Einzelfall dieses Vertrauensschutzes bedarf (BGH, NJW 1981, 2464).

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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1981 - IVb ZR 572/80   

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https://dejure.org/1981,3772
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BGH, Entscheidung vom 11.11.1981 - IVb ZR 572/80 (https://dejure.org/1981,3772)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1981 - IVb ZR 572/80 (https://dejure.org/1981,3772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ansatz der erhöhten Postgebührenpauschale durch den im Armenrecht beigeordneten Rechtsanwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1001 (Ls.)
  • MDR 1982, 567
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.1981 - III ZR 139/79

    Vergütung eines im Revisionsrechtszug im Armenrecht beigeordneten Rechtsanwalts - …

    Auszug aus BGH, 11.11.1981 - IVb ZR 572/80
    Durch Beschluß vom 5. November 1981 - III ZR 139/79, zur Veröffentlichung bestimmt - hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß die Gebühren des Rechtsanwalts, der vor dem am 1. Januar 1981 erfolgten Inkrafttreten des Prozeßkostenhilfegesetzes (PKHG) vom 13. Juni 1980 (BGBl I S. 677) im Armenrecht beigeordnet worden ist, sich auch dann nach § 123 BRAGO in der vor dem 1. Januar 1981 gültigen Fassung bestimmen, wenn der Rechtszug, für den das Armenrecht bewilligt worden ist, nach dem letztgenannten Zeitpunkt beendigt war.
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 222/64

    Geltendmachung von Auslagen für Postgebühren durch den Armenanwalt gegenüber der …

    Auszug aus BGH, 11.11.1981 - IVb ZR 572/80
    Hinsichtlich derartiger Auslagen kommt es grundsätzlich auf deren tatsächliche Höhe an, unabhängig davon, ob der Rechtsanwalt einer Partei vom Gericht beigeordnet war oder nicht (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Juni 1966 - VI ZR 222/64 = NJW 1966, 1411).
  • BGH, 01.07.1982 - III ZR 88/79

    Maßgeblichkeit des herabgesetzten Gebührensatzes bei der Vergütung eines …

    Die Vergütung eines vor dem 1. Januar 1981 im Revisionsrechtszug im Armenrecht beigeordneten Rechtsanwalts bestimmt sich auch dann nach den niedrigeren Sätzen des § 123 BRAGO a.F., wenn dieser Rechtszug erst nach dem 1. Januar 1981 beendet wird (Senatsbeschluß vom 5. November 1981 - III ZR 139/79 = NJW 1982, 1104 L.S. = MDR 1982, 211 = JurBüro 1982, 213; ebenso Beschluß des IV b - Zivilsenats vom 11. November 1981 - IV b ZR 572/80 = NJW 1982, 1001 L.S. - Rpfleger 1982, 116).

    Auslagen nach § 26 BRAGO n.F. (vgl. Beschluß des IV b-Zivilsenats vom 11. November 1981, aaO).

  • BGH, 16.12.1981 - IVb ZR 571/80

    Bestimmung der Gebühren für den im Rahmen des Armenrechtes beigeordneten …

    Dem hat sich der Senat bereits in seinem Beschluß vom 11. November 1981 - IVb ZR 572/80 - angeschlossen.
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