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   BFH, 21.08.2014 - IX B 48/14   

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https://dejure.org/2014,30504
BFH, 21.08.2014 - IX B 48/14 (https://dejure.org/2014,30504)
BFH, Entscheidung vom 21.08.2014 - IX B 48/14 (https://dejure.org/2014,30504)
BFH, Entscheidung vom 21. August 2014 - IX B 48/14 (https://dejure.org/2014,30504)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde; Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde; Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 119 Nr 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Nichtzulassungsbeschwerde; Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde; Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 119 Nr 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde; Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung

  • IWW

    Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 227 Abs. 1 der Zivilprozessordnung, § 116 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 135 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde; Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Anspruch der Beteiligten auf Verlegung eines Termins zur mündichen Verhandlung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 227 Abs. 1 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung; Bestehen einer Prozessverschleppungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.04.2006 - VII B 78/05

    NZB: Terminsverlegung - Erkrankung naher Angehöriger

    Auszug aus BFH, 21.08.2014 - IX B 48/14
    Dabei kann es auch das Verhalten des Prozessbevollmächtigten während des Verfahrens und die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten oder andere Umstände berücksichtigen, die auf das Bestehen einer Prozessverschleppungsabsicht schließen lassen (BFH-Beschluss vom 24. April 2006 VII B 78/05, BFH/NV 2006, 1668, m.w.N.).
  • BFH, 05.11.2013 - IX B 71/13

    Nichtzulassungsbeschwerde, Terminverlegung

    Auszug aus BFH, 21.08.2014 - IX B 48/14
    Einem Verfahrensbeteiligten wird rechtliches Gehör versagt, wenn das Gericht mündlich verhandelt und in der Sache entscheidet, obwohl er einen Antrag auf Terminverlegung gestellt und dafür erhebliche Gründe geltend gemacht hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 2013 IX B 71/13, BFH/NV 2014, 175).
  • BFH, 04.09.2017 - IX B 84/17

    Nichtzulassungsbeschwerde: Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung -

    Dabei kann es auch das Verhalten des Prozessbevollmächtigten während des Verfahrens und die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten oder andere Umstände berücksichtigen, die auf das Bestehen einer Prozessverschleppungsabsicht schließen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. August 2014 IX B 48/14, BFH/NV 2014, 1896, und IX B 39/14, BFH/NV 2014, 1896; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 91 Rz 6, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.01.2021 - 3 K 2195/18

    Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten eines Arztes zum Krankenhaus

    Zudem kann das Gericht auch die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten oder andere Umstände berücksichtigen, die auf das Bestehen einer Prozessverschleppungsabsicht schließen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. August 2014 IX B 48/14, BFH/NV 2014, 1896 ; IX B 39/14, BFH/NV 2014, 1896 ).
  • BFH, 18.11.2016 - IX B 70/16

    Nichtzulassungsbeschwerde - Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung

    Dabei kann es auch das Verhalten des Prozessbevollmächtigten während des Verfahrens und die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten oder andere Umstände berücksichtigen, die auf das Bestehen einer Prozessverschleppungsabsicht schließen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. August 2014 IX B 48/14, BFH/NV 2014, 1896, und IX B 39/14, BFH/NV 2014, 1896; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 91 Rz 6, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.07.2017 - 4 K 4280/15

    Anforderung an die Begründung einer Terminsverlegung - Bezeichnung des

    Dabei kann es auch die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten oder andere Umstände berücksichtigen, die - so wie hier - auf das Bestehen einer Prozessverschleppungsabsicht schließen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. August 2014 IX B 48/14, BFH/NV 2014, 1896, und IX B 39/14, BFH/NV 2014, 1896; Herbert in Gräber, FGO, 8. Aufl., § 91 Rz. 6, m. w. N.).
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