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   BFH, 17.12.2002 - IX R 35/99   

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https://dejure.org/2002,8875
BFH, 17.12.2002 - IX R 35/99 (https://dejure.org/2002,8875)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2002 - IX R 35/99 (https://dejure.org/2002,8875)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - IX R 35/99 (https://dejure.org/2002,8875)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vermietung einer Eigentumswohnung durch die Eltern an studierendes Kind - Ermittlung des Werbungskostenüberschusses durch Einnahme-Überschussrechnung - Erfüllung von Unterhaltsansprüchen durch Wohnungsüberlassung - Tatsächliche Durchführung eines Mietverhältnisses ...

  • Judicialis

    EStG § 21 Abs. 1; ; AO 1977 § 41 Abs. 2; ; AO 1977 § 42; ; AO 1977 § 42 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 42; EStG § 21 Abs. 1
    Mietvertrag mit unterhaltsberechtigten Kindern, Gestaltungsmissbrauch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 42, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Angehörige; Gestaltungsmißbrauch; Kinder; Mietverhältnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus BFH, 17.12.2002 - IX R 35/99
    Aus den Feststellungen des FG ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass die Vereinbarungen zwischen den Klägern und ihrem Sohn nur zum Schein getroffen sein könnten (§ 117 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--) und das Mietverhältnis deshalb als Scheingeschäft i.S. von § 41 Abs. 2 AO 1977 steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen ist (s. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224, m.w.N.).

    Dies setzt nach der neueren Rechtsprechung des Senats zumindest voraus, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie das Überlassen einer bestimmten Mietsache zur Nutzung und die Höhe der zu entrichtenden Miete (vgl. § 535 BGB), klar und eindeutig vereinbart und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (vgl. Urteil in BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224, m.w.N.).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf die Gründe des Urteils in BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224 Bezug.

  • BFH, 20.03.2002 - I R 63/99

    Zum Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 AStG zu 42 AO

    Auszug aus BFH, 17.12.2002 - IX R 35/99
    Die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 AO 1977 i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3794, BStBl I 2002, 4, 13; s. dazu z.B. BFH-Urteil vom 20. März 2002 I R 63/99, BFHE 198, 506, unter B. II. 2. b dd) liegen nicht vor.
  • BFH, 27.07.2004 - IX R 54/02

    Absetzung für Abnutzung-Bemessungsgrundlage: Kaufpreisaufteilung auf

    Zum einen ergeben sich aus Feststellungen des FG keine Anhaltspunkte, dass die Vereinbarungen zwischen der Klägerin und ihren Eltern hinsichtlich Höhe und Zuordnung des Kaufpreises nur zum Schein getroffen sein könnten (§ 117 des Bürgerlichen Gesetzbuches) und deshalb der "Kauf- und Übergabevertrag" insoweit als Scheingeschäft i.S. des § 41 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) nicht zu berücksichtigen ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 17. Dezember 2002 IX R 35/99, BFH/NV 2003, 611; vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224, m.w.N.).
  • BFH, 18.01.2006 - IX R 34/05

    Teilentgeltliche Übertragung: Bindungswirkung der Kaufpreisaufteilung für FA

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass auch Angehörige ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig gestalten dürfen und das Motiv, Steuern zu sparen, eine steuerliche Gestaltung noch nicht unangemessen i.S. des § 42 AO 1977 macht (vgl. BFH-Urteile vom 17. Dezember 2002 IX R 35/99, BFH/NV 2003, 611; vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224, m.w.N.).
  • BFH, 10.05.2006 - IX B 51/05

    Bestehen eines übertragenen Vermögens aus unterschiedlichen Wirtschaftsgütern;

    Dementsprechend geht die Rechtsprechung von einer Bindung an die Vereinbarung der Vertragsparteien über Einzelpreise für Einzelwirtschaftsgüter bzw. bestimmte Leistungen aus, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kaufpreis nur zum Schein getroffen wurde (vgl. dazu BFH-Urteile vom 17. Dezember 2002 IX R 35/99, BFH/NV 2003, 611; vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224, m.w.N.) oder die Voraussetzungen für die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs i.S. des § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) gegeben sind.
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1817/06

    Voraussetzungen der Gewährung einer Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 S. 1

    Außerdem betont er - nach ausdrücklicher Rechtsprechungsänderung - zuletzt immer wieder, dass die Unterhaltszahlung einerseits und die Erfüllung der mietvertraglichen Vereinbarungen andererseits zwei bürgerlich-rechtlich und wirtschaftlich unterschiedliche Vorgänge seien, die auch steuerrechtlich voneinander zu trennen sind (BFH, Urt. v. 17. Dezember 2002 IX R 35/99, BFH/ NV 2003, 611; BFH Urteil vom 17. Dezember 2002, IX R18/00, BFH/ NV 2003, 749; BFH Urteil vom 17. Dezember 2002 IX R 58/00, BFH/ NV 2003, 750).
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