Rechtsprechung
| BFH, 05.02.2010 - IX B 164/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verletzung des rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel
- openjur.de
Verletzung des rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96 Abs 2, FGO § 76 Abs 1 S 1, GG Art 103 Abs 1
Verletzung des rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel - rechtsinformationen.bund.de
Verletzung des rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, Art 103 Abs 1 GG
Verletzung des rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung einer Vertagung unter Verweis auf die mangelhafte Vorbereitung eines Verfahrensbeteiligten
- datenbank.nwb.de
Verletzung des Rechts auf Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 7 K 5228/05
- BFH, 05.02.2010 - IX B 164/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 05.02.2010 - IX B 164/09
Ferner hätte für eine ordnungsgemäße Rüge dargelegt werden müssen, weshalb in der mündlichen Verhandlung keine entsprechenden Anträge gestellt wurden, da ein Verfahrensmangel nach § 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden kann, wenn er eine Verfahrensvorschrift betrifft, auf deren Einhaltung die Prozessbeteiligten verzichten können und auch verzichtet haben, indem sie ihre Verletzung ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung nicht gerügt haben (z.B. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566, m.w.N.) Hieran fehlt es im Streitfall. - BFH, 21.12.2001 - IX B 75/01
Terminsverlegung; postulationsunfähige Beteiligte
Auszug aus BFH, 05.02.2010 - IX B 164/09
Rn. 3 Das Recht eines Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann zwar auch durch die fehlerhafte Ablehnung eines Vertagungsantrags verletzt sein (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Dezember 2001 IX B 75/01, BFH/NV 2002, 662, m.w.N.). - BFH, 12.06.2009 - IX B 57/09
Teilnahme eines durch Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten an der …
Auszug aus BFH, 05.02.2010 - IX B 164/09
Welche Gründe als erheblich anzusehen sind, richtet sich dabei nach den Verhältnissen des Einzelfalles (BFH-Beschluss vom 12. Juni 2009 IX B 57/09, BFH/NV 2009, 1453, m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2011 - 19 A 3006/06
Dr. Gunther von Hagens rehabilitiert
80 vgl. aber ohne nähere Begründung zur vorausgesetzten Zulässigkeit eines Hilfsvertagungsantrags BFH, Beschluss vom 5.2.2010 IX B 164/09 , juris, Rdn. 5; BSG, Urteil vom 22.8.2000 B 2 U 15/00 R , juris, Rdn. 6, 12.
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