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Rechtsprechung
   BFH, 15.06.2007 - IX B 20/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18222
BFH, 15.06.2007 - IX B 20/07 (https://dejure.org/2007,18222)
BFH, Entscheidung vom 15.06.2007 - IX B 20/07 (https://dejure.org/2007,18222)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 2007 - IX B 20/07 (https://dejure.org/2007,18222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: Überraschungsentscheidung, Schuldzinsenabzug bei VuV

  • datenbank.nwb.de

    Schuldzinsenabzug bei Vermietung und Verpachtung; keine Überraschungsentscheidung bei Abweichung von Vergleichsvorschlägen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76

    Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist …

    Auszug aus BFH, 15.06.2007 - IX B 20/07
    Dient die Verständigung vorrangig der Verfahrensbeschleunigung und dem Rechtsfrieden (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, BFHE 142, 549, BStBl II 1985, 354), so beruht das Urteil auf der aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung des Gerichts unter Beachtung der Grundsätze der Beweislast (§ 76 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) und des rechtlichen Gehörs (§ 96 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 FGO).
  • BFH, 01.03.2005 - IX R 58/03

    Schuldzinsenabzug bei einem nur teilweise zur Gebäudeanschaffung verwendeten …

    Auszug aus BFH, 15.06.2007 - IX B 20/07
    Die angefochtene Entscheidung entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des BFH, die einen wirtschaftlichen Zusammenhang von als Werbungskosten geltend gemachten Schuldzinsen mit der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung bei der hier gegebenen Fallkonstellation nur dann bejaht, wenn der Steuerpflichtige Anschaffungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudes tatsächlich mit den Darlehensmitteln begleicht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 1. März 2005 IX R 58/03, BFHE 209, 299, BStBl II 2005, 597, m.w.N.).
  • BFH, 02.11.2006 - VIII B 64/06

    NZB: rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 15.06.2007 - IX B 20/07
    Eine Überraschungsentscheidung und damit eine Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (vgl. BFH-Beschluss vom 2. November 2006 VIII B 64/06, BFH/NV 2007, 262).
  • BFH, 10.06.2005 - IV B 44/05

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdefrist

    Auszug aus BFH, 15.06.2007 - IX B 20/07
    Ein Urteil ist nicht schon deshalb eine unzulässige Überraschungsentscheidung, weil es von Verständigungsvorschlägen abweicht, die das Finanzgericht (FG) in der mündlichen Verhandlung unterbreitet hat, denen die Beteiligten aber nicht gefolgt sind (so BFH-Beschluss vom 10. Juni 2005 IV B 44/05, juris).
  • BSG, 20.08.2008 - B 13 R 217/08 B
    Eine Überraschungsentscheidung in dem Sinne, dass ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter mit ihr nicht zu rechnen brauchte (BSG vom 5.12.2001 - B 7 AL 166/01 B, Juris RdNr 6), liegt nämlich bereits dann nicht mehr vor, wenn sich das LSG im Urteil (entweder seinem Vergleichsvorschlag oder aber dem) Standpunkt eines der Beteiligten angeschlossen hat; hiermit muss ein sorgfältiger Prozessbevollmächtigter rechnen (vgl Bundesverfassungsgericht vom 13.6.1990 - 2 BvR 673/90; Bundesfinanzhof vom 15.6.2007 - IX B 20/07, Juris RdNr 3; vom 10.6.2005 - IV B 44/05, Juris RdNr 8 f; vom 19.4.2005 - XI B 243/03, Juris RdNr 41 f: keine Überraschungsentscheidung bei Abweichung von einem in einem Erörterungstermin oder in der mündlichen Verhandlung unterbreiteten Vergleichsvorschlag; Oberlandesgericht Koblenz vom 11.7.2005 - 12 U 702/04, Juris RdNr 17).
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