Rechtsprechung
| BFH, 30.06.1998 - IX B 28/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 118 Abs. 2; ; AO 1977 § 41 Abs. 2; ; AO 1977 § 42; ; EStG § 12
- Wolters Kluwer
Zulassungsgrund - Darlgungserfordernis - Klärungsbedürftigkeit - Branchenübliches Verhalten der Bank - Kreditvergabe - Private Veranöassung - Gestaltungsmißbrauch - Maßstäbe des Fremdvergleichs - Steuersparmodell der Superlative - Scheingeschäfte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94
Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen …
Auszug aus BFH, 30.06.1998 - IX B 28/98
Die vom FG auf der Grundlage des Senatsurteils vom 7. Mai 1996 IX R 69/94 (BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196) durchgeführte Gesamtbetrachtung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs bedeutet die Abwägung der Bedeutung unterschiedlicher Beweisanzeichen im Einzelfall.Auch die Rüge, die Vorentscheidung weiche vom Urteil des BFH in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196 ab, ist unschlüssig.
Vielmehr hat das FG die entgeltliche Grundstücksübertragung zwischen den Klägern --unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Senatsurteil in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196-- unter dem Gesichtspunkt des Fremdvergleichs nicht beanstandet, mithin als unter Fremden üblich angesehen.
- BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94
Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die …
Auszug aus BFH, 30.06.1998 - IX B 28/98
Auch wenn die Rügen des FA dahin zu verstehen sein sollten, das FG habe zu Unrecht nicht die Voraussetzungen eines Scheingeschäfts (§ 41 Abs. 2 AO 1977) geprüft (vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 1995 IX R 85/93, BFHE 180, 265, BStBl II 1997, 52;… vom 26. November 1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404; vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655), läge darin allenfalls die Beanstandung einer im Einzelfall rechtlich lückenhaften Prüfung des FG, nicht aber die Darlegung einer im allgemeinen Interesse klärungsbedürftigen Rechtsfrage. - BFH, 19.12.1995 - IX R 85/93
Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen dem Sohn als Vermieter und der …
Auszug aus BFH, 30.06.1998 - IX B 28/98
Auch wenn die Rügen des FA dahin zu verstehen sein sollten, das FG habe zu Unrecht nicht die Voraussetzungen eines Scheingeschäfts (§ 41 Abs. 2 AO 1977) geprüft (vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 1995 IX R 85/93, BFHE 180, 265, BStBl II 1997, 52;… vom 26. November 1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404; vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655), läge darin allenfalls die Beanstandung einer im Einzelfall rechtlich lückenhaften Prüfung des FG, nicht aber die Darlegung einer im allgemeinen Interesse klärungsbedürftigen Rechtsfrage.
- BFH, 05.04.1995 - I B 126/94
Ausdehnung des Prüfungszeitraums einer Außenprüfung zur Überprüfung …
Auszug aus BFH, 30.06.1998 - IX B 28/98
a) Aus dem Rechtssatz, daß es an der Klärungsbedürftigkeit fehlt, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. April 1995 I B 126/94, BFHE 177, 231, BStBl II 1995, 496;… s. ferner Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 9), zieht das FA zu Unrecht den Umkehrschluß, eine Rechtsfrage sei schon dann klärungsbedürftig, wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden sei und aus den Steuergesetzen nicht ohne weiteres entschieden werden könne. - BFH, 26.11.1996 - IX R 51/94
Unrechte einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung …
Auszug aus BFH, 30.06.1998 - IX B 28/98
Auch wenn die Rügen des FA dahin zu verstehen sein sollten, das FG habe zu Unrecht nicht die Voraussetzungen eines Scheingeschäfts (§ 41 Abs. 2 AO 1977) geprüft (vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 1995 IX R 85/93, BFHE 180, 265, BStBl II 1997, 52; vom 26. November 1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404; vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655), läge darin allenfalls die Beanstandung einer im Einzelfall rechtlich lückenhaften Prüfung des FG, nicht aber die Darlegung einer im allgemeinen Interesse klärungsbedürftigen Rechtsfrage. - BFH, 22.10.1994 - V B 40/94
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus BFH, 30.06.1998 - IX B 28/98
Dies genügt für die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit nicht; denn darin liegt letztlich allein die --nach ständiger Rechtsprechung nicht ausreichende-- Rüge, der BFH habe über einen vergleichbaren Fall bisher noch nicht entschieden (vgl. Beschluß des BFH vom 22. Oktober 1994 V B 40/94, BFH/NV 1995, 610;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 62, m.w.N.). - BFH, 14.06.1994 - VII B 239/93
Umsatzsteuerrückstände einer Kommanditgesellschaft (KG) - Vermietung eines …
- BFH, 03.02.1999 - X B 137/98
NZB; Begründungserfordernis
Denn der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat in der Beschwerdeschrift substantiiert und in sich schlüssig keine im Streitfall entscheidungserhebliche Rechtsfrage von allgemeiner, über sein eigenes Interesse am Prozeßausgang hinausreichender Bedeutung (…s. dazu z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 1998 X B 164/97, BFH/NV 1999, 29; vom 30. Juni 1998 IX B 28/98, BFH/NV 1999, 36;… vom 13. Juli 1998 X B 70/98, BFH/NV 1999, 39, …und vom 29. Juli 1998 XI B 142/97, BFH/NV 1999, 72, sowie Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 61 f., jeweils m.w.N.) formuliert.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".