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Rechtsprechung
   BFH, 17.09.2014 - IX B 44/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34317
BFH, 17.09.2014 - IX B 44/14 (https://dejure.org/2014,34317)
BFH, Entscheidung vom 17.09.2014 - IX B 44/14 (https://dejure.org/2014,34317)
BFH, Entscheidung vom 17. September 2014 - IX B 44/14 (https://dejure.org/2014,34317)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen abgelehnter Terminsverlegung

  • openjur.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen abgelehnter Terminsverlegung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 119 Nr 3, ZPO § 227, GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 155
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen abgelehnter Terminsverlegung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen abgelehnter Terminsverlegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 Nr 3 FGO, § 227 ZPO, Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen abgelehnter Terminsverlegung

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, § 116 Abs. 6 FGO, § 119 Nr. 3 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 119 Abs. 3 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Verlegung der mündlichen Verhandlung bei Vorlage eines ärztlichen Attestes (hier: wegen schwerer depressiver Störung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.08.2011 - IX B 175/10

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen abgelehnter Terminverlegung

    Auszug aus BFH, 17.09.2014 - IX B 44/14
    Rn. 3 a) Stellt ein Beteiligter kurz vor dem anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung einen Terminsänderungsantrag, ist er gehalten, die Gründe für seine Verhinderung so darzulegen und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob er verhandlungs- und reiseunfähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. August 2011 IX B 175/10, BFH/NV 2011, 1912, m.w.N.).

    Teilt der behandelnde Arzt explizit mit, dass der Beteiligte einen Gerichtstermin an einem bestimmten Tag nicht wahrzunehmen in der Lage sei, bedarf es weiterer Informationen hierzu nicht mehr; für das abschließende Urteil der Verhandlungsfähigkeit ist der Arzt sachkompetenter als ein entsprechend informierter Richter (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1912).

  • BFH, 23.09.2009 - IX B 52/09

    Zurückverweisung nach § 116 Abs. 6 FGO - Fehlende Gründe nach § 119 Nr. 6 FGO - …

    Auszug aus BFH, 17.09.2014 - IX B 44/14
    Rn. 8 3. Die Kostenentscheidung beruht auf § 143 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220, unter 3.).
  • BFH, 07.11.2017 - III B 31/17

    Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Denn für das abschließende Urteil der Verhandlungsfähigkeit ist der Arzt sachkompetenter als ein entsprechend informierter Richter (…BFH-Beschlüsse vom 10. August 2011 IX B 175/10, BFH/NV 2011, 1912, und vom 17. September 2014 IX B 44/14, BFH/NV 2015, 52).
  • BFH, 31.10.2023 - VIII B 110/22

    Terminverlegung bei dauerhafter Erkrankung

    Auf die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hob der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Beschluss vom 17.09.2014 im Verfahren IX B 44/14 das Urteil des FG wegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auf und verwies den Rechtsstreit an das FG zurück.
  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2022 - 13 K 683/22

    Keine zwingende Verlegung bzw. Vertagung der mündlichen Verhandlung bei …

    Rn. 14 Auf die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 17.09.2014 - IX B 44/14 (…BFH/NV 2015, 52), auf den wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen wird, das Urteil des Senats aufgehoben und den Rechtsstreit - auch, soweit er die Kosten des Beschwerdeverfahrens betrifft - an das Finanzgericht Baden-Württemberg zurückverwiesen.

    Schließlich lagen seinerzeit - wie der BFH in seinem Beschluss vom 17.09.2014 - IX B 44/14 (…BFH/NV 2015, 52) festgestellt hat - auch keine anderweitigen Hinweise auf eine die Ablehnung einer Terminsänderung ggf. rechtfertigende Absicht der Prozessverschleppung vor.

  • BFH, 28.11.2016 - VIII B 47/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen abgelehnter …

    Rn. 12 c) Der Antrag auf Terminsverlegung war nach dem vom Kläger vorgelegten ärztlichen Attest auch begründet (vgl. BFH-Beschluss vom 17. September 2014 IX B 44/14, BFH/NV 2015, 52).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2016 - 13 A 98/16

    Hinreichende Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung betreffend die Untersagung der …

    Rn. 35 Vgl. BFH, Beschlüsse vom 17. September 2014 - IX B 44/14 -, juris, Rn. 4 und vom 10. August 2011 - IX B 175/10 -, juris, Rn. 2.
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