Rechtsprechung
| BFH, 24.09.2003 - IX B 95/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 7 Abs. 4; ; FördG § 4; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; BGB §§ 1030 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 39; BGB § 1030; EStG § 7 Abs. 4; FördG § 4
Bauten auf fremdem Grund und Boden; Nießbrauch - datenbank.nwb.de
Neuere Rspr. zu Bauten auf fremdem Grund und Boden ohne Einfluss auf Rechtsstellung des Nießbrauchers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BFH, 12.04.2000 - X R 20/99
Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?
Auszug aus BFH, 24.09.2003 - IX B 95/03
Danach ist der Nießbraucher im Normalfall, wenn also --wie hier-- die gesetzlichen Vorschriften der §§ 1030 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten, nicht wirtschaftlicher Eigentümer des seiner Nutzung unterliegenden Wirtschaftsguts (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes --BFH--, vgl. BFH-Urteil vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263;… vgl. auch die BFH-Urteile vom 18. Juli 2001 X R 29/99, BFH/NV 2002, 176, und vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9).Wirtschaftliches Eigentum hat die Rechtsprechung selbst dann nicht bejaht, wenn der Nießbrauch --wie hier-- an einem bereits bebauten Grundstück auf Lebenszeit des Berechtigten und damit auf unbestimmte Zeit bestellt wird und das Gebäude bei Berücksichtigung der durchschnittlichen Lebenserwartung des Nießbrauchers wirtschaftlich verbraucht wäre (so BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 9).
- BFH, 26.11.1998 - IV R 39/98
Vorbehaltsnießbrauch und wirtschaftliches Eigentum
Auszug aus BFH, 24.09.2003 - IX B 95/03
Danach ist der Nießbraucher im Normalfall, wenn also --wie hier-- die gesetzlichen Vorschriften der §§ 1030 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten, nicht wirtschaftlicher Eigentümer des seiner Nutzung unterliegenden Wirtschaftsguts (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes --BFH--, vgl. BFH-Urteil vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263;… vgl. auch die BFH-Urteile vom 18. Juli 2001 X R 29/99, BFH/NV 2002, 176, …und vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9). - BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
Auszug aus BFH, 24.09.2003 - IX B 95/03
Wie der Senat in seinem Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 57/00 (BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695) entschieden hat, ordnet der Gesetzgeber des FördG die Subvention als die Normal-AfA übersteigende Abschreibungen --anders als das Investitionszulagenrecht-- in die jeweilige Einkunftsart ein und macht sie von deren Voraussetzungen abhängig.
- BFH, 18.07.2001 - X R 23/99
Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum
Auszug aus BFH, 24.09.2003 - IX B 95/03
Danach sind Substanz und Ertrag des Gebäudes dem Nutzungsberechtigten zwar auch dann zuzurechnen, wenn der Nutzungsberechtigte --soweit er die Kosten des Gebäudes getragen hat-- für den Fall der Nutzungsbeendigung einen Anspruch auf Ersatz des vollen Verkehrswerts gegen den Grundstückseigentümer hat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 18. Juli 2001 X R 23/99, BFHE 196, 145, BStBl II 2002, 281; zur Übertragung dieser Grundsätze auf den Nießbraucher Schuster in Deutsche Steuer-Zeitung 2003, 369, 378 f.). - BFH, 05.09.2002 - III R 37/01
Investitionszulage für Nießbraucher
Auszug aus BFH, 24.09.2003 - IX B 95/03
Auch hier ist --anders als bei einer Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Investitionszulagegesetzes (InvZulG 1999) für Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude (vgl. BFH-Urteil vom 5. September 2002 III R 37/01, BFHE 200, 168)-- nur der wirtschaftliche Eigentümer des Gebäudes (und das bedeutet, im Normalfall nicht der Nießbraucher) berechtigt, Sonderabschreibungen vorzunehmen. - BFH, 18.07.2001 - X R 29/99
Einkommensteuer - Eheleute - Anbau - Abzugsbetrag - Vorkosten - …
Auszug aus BFH, 24.09.2003 - IX B 95/03
Danach ist der Nießbraucher im Normalfall, wenn also --wie hier-- die gesetzlichen Vorschriften der §§ 1030 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten, nicht wirtschaftlicher Eigentümer des seiner Nutzung unterliegenden Wirtschaftsguts (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes --BFH--, vgl. BFH-Urteil vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263; vgl. auch die BFH-Urteile vom 18. Juli 2001 X R 29/99, BFH/NV 2002, 176, …und vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9).
- BFH, 28.07.2005 - III R 59/04
Zulagenberechtigung eines Nießbrauchers für Erhaltungsarbeiten - Festhalten an …
Auch der IX. Senat hat in seinem Beschluss vom 24. September 2003 IX B 95/03 (BFH/NV 2004, 44) auf die systematischen Unterschiede zwischen der Förderung nach dem FördG und der Förderung nach dem InvZulG hingewiesen. - FG München, 18.11.2004 - 5 K 3692/04
Investitionszulage für Erhaltungsarbeiten eines Nießbrauchers an Gebäuden im …
Denn nach der Entscheidung in BStBl II 2003, 772 (zustimmend zitiert in dem zu § 4 des Fördergebietsgesetzes - FördG - ergangenen BFH-Beschluss vom 24. September 2003 IX B 95/03, BFH/NV 2004, 44 , letzter Absatz) setzt der Fördertatbestand in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 nicht voraus, dass der Investor, der Erhaltungsarbeiten an vor dem 1. Januar 1991 fertig gestellten Gebäuden durchführt, zivilrechtlich oder doch zumindest wirtschaftlich Eigentümer dieses Gebäudes ist. - FG Thüringen, 29.04.2009 - III 1342/04
Abgrenzung zwischen Vermietungseinkünften und Kapitaleinkünften: Vereinbarung …
Nach dem BFH-Beschluss vom 24.09.2003 (IX B 95/03, BFH/NV 2004, 44) ist nur der wirtschaftliche Eigentümer eines Gebäudes zur Vornahme von Sonderabschreibungen berechtigt. - FG Münster, 20.12.2004 - 4 K 6970/03
Rückwirkende Anwendung des Kumulierungsverbots in § 3 Abs. 1 Satz 4 InvZulG auf …
Dieses Urteil stehe jedoch im Widerspruch zur Entscheidung des BFH IX B 95/03 vom 24.09.2003, BFH/NV 2004, 44; danach sei nur der wirtschaftliche Eigentümer des Gebäudes berechtigt, Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz (FördG) vorzunehmen.
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