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Rechtsprechung
   BFH, 22.02.2021 - IX R 13/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,28178
BFH, 22.02.2021 - IX R 13/19 (https://dejure.org/2021,28178)
BFH, Entscheidung vom 22.02.2021 - IX R 13/19 (https://dejure.org/2021,28178)
BFH, Entscheidung vom 22. Februar 2021 - IX R 13/19 (https://dejure.org/2021,28178)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 16 Abs 3, EStG § ... 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7, EStG § 4 Abs 1 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 7 Abs 1 S 1, EStG § 7 Abs 4, EStG § 7 Abs 5, EStG § 23, EStG § 16 Abs 3, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7, EStG § 4 Abs 1 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 7 Abs 1 S 1, EStG § 7 Abs 4, EStG § 7 Abs 5, EStG § 23, AO § 42, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012
    Zur Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage von im Gesamthandsvermögen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft befindlichen Wirtschaftsgütern nach einer zwischenzeitlichen gewerblichen Prägung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zur Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage von im Gesamthandsvermögen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft befindlichen Wirtschaftsgütern nach einer zwischenzeitlichen gewerblichen Prägung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 3 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG 2002, § 4 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 4 EStG 2002
    Zur Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage von im Gesamthandsvermögen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft befindlichen Wirtschaftsgütern nach einer zwischenzeitlichen gewerblichen Prägung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begriff des Betriebsaufgabe im Sinne von § 16 Abs. 3 EStG; Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die AfA eines im Eigentum einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft befindlichen Gebäudes nach Aufgabe der gewerblichen Prägung der Gesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Zur Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage von im Gesamthandsvermögen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft befindlichen Wirtschaftsgütern nach einer zwischenzeitlichen gewerblichen Prägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage von im Gesamthandsvermögen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft befindlichen Wirtschaftsgütern nach einer zwischenzeitlichen gewerblichen Prägung

  • rechtsportal.de

    Zur Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage von im Gesamthandsvermögen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft befindlichen Wirtschaftsgütern nach einer zwischenzeitlichen gewerblichen Prägung

  • datenbank.nwb.de

    Zur Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage von im Gesamthandsvermögen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft befindlichen Wirtschaftsgütern nach einer zwischenzeitlichen gewerblichen Prägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vermögensverwaltende Personengesellschaft mit zwischenzeitlich gewerblicher Prägung - und die AfA

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsaufgabe - durch Verlust der gewerblichen Prägung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 4
    Abschreibung, Bemessungsgrundlage, Betriebsvermögen, Privatvermögen, Stille Reserven, Einlagewert

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 ; EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 ; EStG § 6 Abs 1 Nr 4

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (21)

  • BFH, 03.06.2025 - IX R 18/24

    AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Änderung …

    Werden Wirtschaftsgüter einer gewerblich geprägten Personengesellschaft wegen des Wegfalls dieser Prägung in das Privatvermögen überführt und von der nunmehr vermögensverwaltenden Gesellschaft weiterhin zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind als Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzungen (AfA) die im Zuge der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts aus der Betriebsaufgabe steuerlich erfassten gemeinen Werte dieser Wirtschaftsgüter anzusetzen (Anschluss unter anderem an Senatsurteil vom 22.02.2021 - IX R 13/19).

    Es handelt sich um einen "anschaffungsähnlichen Vorgang" (ständige Rechtsprechung, zuletzt Senatsurteil vom 22.02.2021 - IX R 13/19, Rz 15, m.w.N.).

    Der Anfall einer Steuerschuld ist unerheblich, sodass eine "steuerliche Erfassung" selbst bei einem Entnahme- oder Betriebsaufgabeverlust vorliegt (vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 22.02.2021 - IX R 13/19, Rz 17 f., 22, m.w.N.).

    Rn. 25 Der Wegfall der gewerblichen Prägung der Klägerin im Jahr 2007 führte zur Aufgabe ihres Gewerbebetriebs gemäß § 16 Abs. 3 EStG (vgl. Senatsurteil vom 22.02.2021 - IX R 13/19, Rz 20).

  • BFH, 03.05.2022 - IX R 7/21

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten - Entnahme einer Wohnung ist keine …

    Rn. 30 ee) Eine Gleichstellung von Anschaffung und Entnahme erfolgt in der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteile vom 22.02.2021 - IX R 13/19, BFH/NV 2021, 1169; vom 08.11.1994 - IX R 9/93, BFHE 175, 547, BStBl II 1995, 170; vom 03.05.1994 - IX R 59/92, BFHE 174, 422, BStBl II 1994, 749; BFH-Beschluss vom 02.07.1992 - IX B 169/91, BFHE 168, 298, BStBl II 1992, 909) nur für Zwecke der AfA-Bemessung.
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.01.2026 - 2 K 2017/24

    Ermittlung der Anschaffungskosten von Anteilen an einer Genossenschaft, die durch …

    Rn. 48 Nach Auffassung des Beklagten sei somit - unter Verweis auf die Urteile des BFH vom 13. April 2010 - IX R 22/09 und vom 22. Februar 2021 - IX R 13/19 - der Entnahmewert anzusetzen.

    Rn. 52 Auch der - in der mündlichen Verhandlung noch einmal bekräftigte - Verweis des Beklagten auf das Urteil des BFH vom 22. Februar 2021 - IX R 13/19 führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Abgesehen davon hat der BFH aber auch in dem Urteil vom 22. Februar 2021 - IX R 13/19 ausgeführt, dass der Überführung eines Betriebsgrundstücks in das Privatvermögen als künftige AfA-Bemessungsgrundlage weiterhin die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen, wenn die stillen Reserven nicht steuerlich erfasst worden sind.

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