Rechtsprechung
| BFH, 06.10.2009 - IX R 14/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, Satz 4; AO § 39 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, § 41 Abs. 1 Satz 1, § 159 Abs. 1 Satz 1; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1
Steuerliche Zurechnung eines Teilgeschäftsanteils im Rahmen einer Quotentreuhand - openjur.de
Steuerliche Zurechnung eines Teilgeschäftsanteils im Rahmen einer Quotentreuhand; Steuerrechtliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses; Beweisführungslastregelung des § 159 Abs. 1 Satz 1 AO; Keine Einschränkung der freien Beweiswürdigung des FG durch § 159 AO
- IWW
- Betriebs-Berater
Steuerliche Zurechnung eines Teilgeschäftsanteils im Rahmen einer Quotentreuhand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2
Steuerliche Qualifizierung eines Teilgeschäftsanteils i.R. einer Quotentreuhand als Wirtschaftsgut - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerliche Zurechnung einer Quotentreuhand
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerliche Qualifizierung eines Teilgeschäftsanteils i.R. einer Quotentreuhand als Wirtschaftsgut
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Teilgeschäftsanteil steuerrechtlich zurechenbares Wirtschaftsgut
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Teilgeschäftsanteil steuerrechtlich zurechenbares Wirtschaftsgut
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Steuerliche Zurechnung eines Teilgeschäftsanteils im Rahmen einer Quotentreuhand
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Beteiligungsveräußerung
- Vorweggenommene Erbfolge
- Nießbrauchsbestellung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 08.02.2008 - 11 K 500/05
- BFH, 06.10.2009 - IX R 14/08
Papierfundstellen
- BFHE 228, 10
- BB 2010, 2773
- BB 2010, 665
- DB 2010, 536
- BStBl II 2010, 460
- NZG 2010, 500
- NZG 2010, 639
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (8)
- BFH, 22.07.2008 - IX R 61/05
Wirtschaftliches Eigentum an einer wesentlichen Beteiligung aufgrund einer …
Auszug aus BFH, 06.10.2009 - IX R 14/08
Kommt das FG zu dem Ergebnis, dass im Streitfall Formerfordernisse nicht beachtet worden sind und das zugrundeliegende Rechtsgeschäft vor diesem Hintergrund unwirksam ist, stünde dies nach § 41 Abs. 1 Satz 1 AO einer Zurechnung i. S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO dann nicht entgegen, wenn nach dem Inhalt der formunwirksamen Abreden der Treugeber einerseits alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögensrechte und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann und andererseits die Vertragsparteien die in dem formunwirksamen Vertrag getroffenen Vereinbarungen nachweislich in vollem Umfang tatsächlich durchgeführt haben (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 IX R 61/05, BFH/NV 2008, 2004, m. w. N.).b) Kommt das FG zu dem Schluss, dass die zwischen den Klägern und A, B, R und C getroffenen vertraglichen Vereinbarungen nicht als Treuhandabrede auszulegen sind, ist zu prüfen, ob eine (treuhänderische) Unterbeteiligung - etwa in der Rechtsform einer BGB-Innengesellschaft - vorliegt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 2004, m. w. N.; BGH-Urteil in DB 1994, 1669;… Scholz/H. Winter/Seibt, GmbHG, 10. Aufl., § 17 Rz 4, zur vertraglichen Gestaltung bei Bruchteils- oder Gesamtshandsgemeinschaften).
Da es für die Besteuerung nicht auf die äußere Rechtsform, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse ankommt, ist auch bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums nicht das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 2004, m. w. N.).
- BFH, 04.12.2007 - VIII R 14/05
Zur Formbedürftigkeit von Treuhandvereinbarungen - keine steuerrechtliche …
Auszug aus BFH, 06.10.2009 - IX R 14/08
Nach Maßgabe der vom 17. Dezember 1997 datierenden Treuhandverträge hielten die Kläger jedoch quotale Anteile ihrer jeweiligen Geschäftsanteile als Treuhänder für A, B, R und C. Der Annahme eines (zivilrechtlich) wirksamen Treuhandverhältnisses steht nicht entgegen, dass dieses nicht an einem selbständigen Geschäftsanteil, sondern - als sog. Quotentreuhand - lediglich an einem Teil eines solchen Geschäftsanteils vereinbart wird (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 20. Januar 1966 II ZR 46/63, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1966, 472; vom 13. Juni 1994 II ZR 259/92, Der Betrieb - DB - 1994, 1669, unter II. 2. a; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Dezember 2007 VIII R 14/05, BFH/NV 2008, 745;… Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., S. 1828, 1867; Priester, Quotentreuhand am GmbH-Anteil, in: Der Fachanwalt für Steuerrecht im Rechtswesen 1999, 153; s. auch P. Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 39 AO Rz 170; Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 39 AO Rz 39, m. w. N.).Das dingliche Rechtsverhältnis kann in Form der Übertragungstreuhand, der Erwerbstreuhand oder als Vereinbarungstreuhand zustande kommen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 745).
- BGH, 13.06.1994 - II ZR 259/92
Rechtliche Einordnung der Beteiligung eines Dritten an Gesellschaftsanteilen
Auszug aus BFH, 06.10.2009 - IX R 14/08
Nach Maßgabe der vom 17. Dezember 1997 datierenden Treuhandverträge hielten die Kläger jedoch quotale Anteile ihrer jeweiligen Geschäftsanteile als Treuhänder für A, B, R und C. Der Annahme eines (zivilrechtlich) wirksamen Treuhandverhältnisses steht nicht entgegen, dass dieses nicht an einem selbständigen Geschäftsanteil, sondern - als sog. Quotentreuhand - lediglich an einem Teil eines solchen Geschäftsanteils vereinbart wird (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 20. Januar 1966 II ZR 46/63, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1966, 472; vom 13. Juni 1994 II ZR 259/92, Der Betrieb - DB - 1994, 1669, unter II. 2. a;… Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Dezember 2007 VIII R 14/05, BFH/NV 2008, 745;… Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., S. 1828, 1867; Priester, Quotentreuhand am GmbH-Anteil, in: Der Fachanwalt für Steuerrecht im Rechtswesen 1999, 153; s. auch P. Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 39 AO Rz 170; Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 39 AO Rz 39, m. w. N.).b) Kommt das FG zu dem Schluss, dass die zwischen den Klägern und A, B, R und C getroffenen vertraglichen Vereinbarungen nicht als Treuhandabrede auszulegen sind, ist zu prüfen, ob eine (treuhänderische) Unterbeteiligung - etwa in der Rechtsform einer BGB-Innengesellschaft - vorliegt (…vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 2004, m. w. N.; BGH-Urteil in DB 1994, 1669;… Scholz/H. Winter/Seibt, GmbHG, 10. Aufl., § 17 Rz 4, zur vertraglichen Gestaltung bei Bruchteils- oder Gesamtshandsgemeinschaften).
- BFH, 22.07.2008 - IX R 74/06
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienkauf - Gesetzmäßigkeit der …
Auszug aus BFH, 06.10.2009 - IX R 14/08
Wirtschaftliches Eigentum in diesem Sinne setzt regelmäßig voraus, dass der nicht unmittelbar Beteiligte aufgrund eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 IX R 74/06, BFHE 222, 458, BStBl II 2009, 124, m. w. N.). - FG Münster, 08.02.2008 - 11 K 500/05
Erzielung eines Veräußerungsgewinns i.S.d. § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) bei …
Auszug aus BFH, 06.10.2009 - IX R 14/08
Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 947 veröffentlichten Urteil im Wesentlichen die Auffassung, dass die von den Klägern mit den Treugebern A, B, R und C geschlossenen Treuhandvereinbarungen schon deshalb zivilrechtlich unwirksam seien, weil die Teilgeschäftsanteile, auf die sich die jeweiligen Treuhandverhältnisse bezögen, weder bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages am 17. Dezember 1997 noch in der Folge durch eine nach Maßgabe des § 17 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der im Streitjahr geltenden Fassung (GmbHG a. F.) vorgenommene Abtrennung von dem jeweiligen restlichen Geschäftsanteil als selbständige Beteiligungsrechte begründet worden seien; damit hätten diese bis zur Beendigung der vereinbarten Treuhandverhältnisse zu keinem Zeitpunkt als selbständige Rechte bestanden. - BFH, 10.01.2007 - VIII B 221/05
Besteuerung von Kapitalvermögen; Verfassungsmäßigkeit
- BFH, 13.11.1985 - I R 7/85
Behandlung von Provisionsüberweisungen auf das Konto bei einer schweizerischen …
Auszug aus BFH, 06.10.2009 - IX R 14/08
§ 159 Abs. 1 Satz 1 AO enthält eine Beweisführungslastregelung für den Fall, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO streitig sind (BFH-Urteil vom 13. November 1985 I R 7/85, BFH/NV 1986, 638; Forchhammer in Leopold/Madle/Rader, AO, § 159 Rz 1). - BGH, 20.01.1966 - II ZR 46/63
Klage auf Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH - Erfordernis einer …
Auszug aus BFH, 06.10.2009 - IX R 14/08
Nach Maßgabe der vom 17. Dezember 1997 datierenden Treuhandverträge hielten die Kläger jedoch quotale Anteile ihrer jeweiligen Geschäftsanteile als Treuhänder für A, B, R und C. Der Annahme eines (zivilrechtlich) wirksamen Treuhandverhältnisses steht nicht entgegen, dass dieses nicht an einem selbständigen Geschäftsanteil, sondern - als sog. Quotentreuhand - lediglich an einem Teil eines solchen Geschäftsanteils vereinbart wird (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 20. Januar 1966 II ZR 46/63, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1966, 472; vom 13. Juni 1994 II ZR 259/92, Der Betrieb - DB - 1994, 1669, unter II. 2. a;… Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Dezember 2007 VIII R 14/05, BFH/NV 2008, 745;… Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., S. 1828, 1867; Priester, Quotentreuhand am GmbH-Anteil, in: Der Fachanwalt für Steuerrecht im Rechtswesen 1999, 153; s. auch P. Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 39 AO Rz 170; Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 39 AO Rz 39, m. w. N.).
- BFH, 29.06.2016 - II R 41/14
Freigebige Zuwendung bei der Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten
- BGH, 14.12.2016 - IV ZR 7/15
Ausschluss bereicherungsrechtlicher Rückforderungsansprüche: Teilnichtigkeit von …
Nach § 41 Abs. 1 Satz 1 AO steht indessen die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts, insbesondere aufgrund von Formmängeln, einer Zurechnung im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO nicht entgegen, wenn nach dem Inhalt der formunwirksamen Abreden der Treugeber einerseits alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögensrechte und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann und andererseits die Vertragsparteien die in dem formunwirksamen Vertrag getroffenen Vereinbarungen nachweislich in vollem Umfang tatsächlich durchgeführt haben (BGH…, Beschluss vom 6. September 2012 - 1 StR 140/12, BGHSt 58, 1 Rn. 33 f.; BFHE 228, 10 Rn. 21;… BFH BFH/NV 2008, 2004, 2006 [juris Rn. 24];… DStRE 2008, 1028, 1030 [juris Rn. 49];… BFHE 205, 204, 210 [juris Rn. 30]). - BFH, 12.07.2016 - II R 42/14
Feststellung einer Steuerhinterziehung - Vorliegen eines Treuhandverhältnisses
§ 159 Abs. 1 AO ermächtigt das FG weder zu einer eigenen Ermessensentscheidung noch zu einer Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast zu Lasten des Klägers und Steuerpflichtigen, sondern das FG hat auch in Bezug auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Treuhandverhältnisses gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 IX R 14/08, BFHE 228, 10, BStBl II 2010, 460).
- BGH, 06.09.2012 - 1 StR 140/12
Steuerhinterziehung (Zurechnung erworbener Geschäftsanteile bei formunwirksamer …
Solche formunwirksamen Vereinbarungen können unter den Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Satz 1 AO für die Besteuerung maßgebend sein (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - IX R 14/08, BFHE 228, 10;… Drüen in Tipke/Kruse, AO, 129. Lfg., § 39 Rn. 34 mwN;… Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 39 Rn. 188; Sommer/Menzel, GmbHR 2003, 917, 922, 923; Heidner, DStR 1989, 305, 306).Damit steht die Formunwirksamkeit einer Treuhandabrede nach § 41 Abs. 1 Satz 1 AO einer Zurechnung i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO jedenfalls dann nicht entgegen, wenn nach dem Inhalt der formunwirksamen Abreden der Treugeber einerseits alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögensrechte und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann und andererseits die Vertragsparteien die in dem formunwirksamen Vertrag getroffenen Vereinbarungen nachweislich in vollem Umfang tatsächlich durchgeführt haben (BFH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - IX R 14/08, BFHE 228, 10 für einen möglicherweise nach GmbHG formbedürftigen Treuhandvertrag).
cc) Hiervon ausgehend ist auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Urteilsfeststellungen gegen die Wertung der Strafkammer, dass die Geschäftsanteile an der MC GmbH allein dem Angeklagten L. zuzurechnen sind, auch bei Anlegen eines strengen Maßstabes (vgl. BFH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - IX R 14/08, BFHE 228, 10;… Ratschow in Klein, AO, 11. Aufl., § 39 Rn. 65 mwN) revisionsrechtlich nichts zu erinnern.
- BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10
Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile - …
Er ist wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann (BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 IX R 14/08, BFHE 228, 10, BStBl II 2010, 460, zur Quotentreuhand). - FG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 3 K 2728/17
Maßstab für die Prüfung des Vorliegens einer Steuerhinterziehung im …
Er hat revisionsrechtlich nicht beanstandet, dass das Finanzgericht die vom Kläger behauptete Treuhandabrede abgelehnt und das Schweizer Depot dem Kläger zugerechnet hat, und hierzu erläutert, das Finanzgericht habe "auch ohne Einbeziehung des § 159 AO (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 IX R 14/08, BStBl II 2010, 460) ausführlich und nachvollziehbar dargelegt, weshalb es trotz des aufgefundenen Treuhandvertrags vom 15. November 1980 nicht von einer Treuhandabrede ausgeht und das Schweizer Depot dem Kläger zurechnet" (…juris-Rn. 24 f.).Bei der Feststellung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich gegeben und damit eine von der zivilrechtlichen Inhaberschaft abweichende, der Besteuerung zugrunde zu legende Zurechnung gerechtfertigt ist, ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. die BFH-Urteile in BStBl II 2010, 460 …und vom 8. November 2017 IX R 25/16, BFH/NV 2018, 410).
§ 159 Abs. 1 Satz 1 AO enthält eine Beweisführungslastregelung für den Fall, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO streitig sind, befreit das Finanzgericht aber nicht von der Pflicht des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden (vgl. den BFH-Beschluss vom 10. Januar 2007 VIII B 221/05, BFH/NV 2007, 1079 und die BFH-Urteile in BStBl II 2010, 460, vom 10. Mai 2016 IX R 13/15, BFH/NV 2016, 1556, in BStBl II 2016, 868 und in BFH/NV 2018, 410).
- BFH, 25.11.2015 - II R 18/14
Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG …
Dies setzt voraus, dass ein Gesellschafter als Treuhänder Inhaber eines Gesellschaftsanteils mit der Maßgabe ist, die Rechte aus der Beteiligung nur unter Beachtung eines mit dem Treugeber geschlossenen Treuhandvertrages auszuüben (…vgl. BFH-Urteile vom 4. Dezember 2007 VIII R 14/05, BFH/NV 2008, 745, und vom 6. Oktober 2009 IX R 14/08, BFHE 228, 10, BStBl II 2010, 460). - BFH, 09.05.2017 - VIII R 51/14
Kapitaleinkünfte aus einem Auslandsdepot
Rn. 25 Das FG hat auch ohne Einbeziehung des § 159 AO (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 IX R 14/08, BFHE 228, 10, BStBl II 2010, 460) ausführlich und nachvollziehbar dargelegt, weshalb es trotz des aufgefundenen Treuhandvertrags vom 15. November 1980 nicht von einer Treuhandabrede ausgeht und das Schweizer Depot dem Kläger zurechnet. - BFH, 09.11.2010 - IX R 24/09
Steuerliche Konsequenzen einer nicht verhältniswahrenden Verschmelzung auf …
Dieser Anteil an einem selbständigen Geschäftsanteil ist steuerrechtlich --wiederum als Geschäftsanteil-- ein Wirtschaftsgut, und zwar unabhängig davon, ob er zivilrechtlich wirksam von dem jeweiligen Geschäftsanteil abgetrennt wurde (BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 IX R 14/08, BFHE 228, 10, BStBl II 2010, 460). - FG Düsseldorf, 27.03.2012 - 13 K 2257/10
Einkommensteuer eines britischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Großbritannien …
Ein solches ist vielmehr nur dann gegeben, wenn die mit der rechtlichen Eigentümer- bzw. Inhaberstellung verbundene Verfügungsmacht so zu Gunsten des Treugebers eingeschränkt ist, dass das rechtliche Eigentum bzw. die rechtliche Inhaberschaft als "leere Hülle" erscheint (vgl. etwa BFH-Urteile vom 6.10.2009 IX R 14/08, BFHE 228, 10, BStBl II 2010, 460; vom 20.1.1999 I R 69/97, BFHE 188, 254, BStBl II 1999, 514).Rn. 101 Der Treugeber muss das Treuhandverhältnis beherrschen, und zwar nicht nur nach den mit dem Treuhänder getroffenen Absprachen, sondern auch bei deren tatsächlichem Vollzug (vgl. etwa BFH-Urteile vom 6.10.2009 IX R 14/08, BFHE 228, 10, BStBl II 2010, 460; vom 15.7.1997 VIII R 56/93, BFHE 183, 518, BStBl II 1998, 152).
Rn. 102 Da es für die Besteuerung nicht auf die äußere Rechtsform, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse ankommt, ist auch bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums nicht das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend (vgl. etwa BFH-Urteil vom 6.10.2009 IX R 14/08, BFHE 228, 10, BStBl II 2010, 460).
- BFH, 10.05.2016 - IX R 13/15
Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Höhe der Anschaffungskosten bei …
- BFH, 06.09.2018 - IV R 26/16
Entschädigung für die Aufhebung eines unbefristeten Vertriebsvertrags nicht …
- FG Düsseldorf, 28.10.2019 - 8 K 2812/16
Einkünfte aus Kapitalvermögen: Veräußerungsgewinn aus nicht wesentlicher …
- BFH, 14.03.2012 - IX R 37/11
Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter …
- FG Hamburg, 18.10.2012 - 3 K 204/11
Treuhand oder tatsächliche Herrschaft an Kapitalbeteiligungen
- LSG Hessen, 16.05.2019 - L 8 KR 303/17
Gesetzliche Krankenversicherung
- FG Hamburg, 28.12.2016 - 3 K 172/16
Grunderwerbsteuer: Steuerbegünstigung nach § 6 Abs. 3 GrEStG für Treugeber bei …
- BFH, 22.10.2014 - II R 41/13
Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2 GrEStG: Verwertungsbefugnis aufgrund eines …
- BFH, 08.11.2017 - IX R 25/16
Erwerbstreuhand - Formbedürftigkeit - Heilung durch Zuschlagsbeschluss
- BFH, 25.05.2011 - IX R 25/10
Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter …
- FG München, 11.12.2012 - 10 K 2168/09
Zurechnung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - Feststellungslast
- FG München, 18.06.2015 - 13 K 1276/13
Zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Treuhandverhältnissen …
- FG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 2 K 364/08
Grunderwerbsteuer: Keine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a GrEStG i.V.m. § 42 AO beim …
- FG München, 05.04.2016 - 2 K 212/13
Versteuerung bei der Veräußerung einer Beteiligung an einer U-GmbH
- FG München, 16.12.2021 - 13 K 579/19
Besteuerung eines Gewinns aus Verkäufen von Anteilen an einer AG i.R.v. …
- FG Hamburg, 29.09.2016 - 1 K 3/16
Anwendbarkeit der Nichtigkeitsentscheidung des BVerfG zur Herabsetzung der …
- FG Münster, 01.12.2025 - 14 K 2107/22
Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus Veräußerungsgewinnen von Geschäftsanteilen; Kein …
- FG Düsseldorf, 04.03.2026 - 7 K 915/24
Volle Steuerpflicht nach § 8b Abs. 7 S. 2 KStG bei kurzfristigem Eigenhandel …
- FG Saarland, 03.04.2020 - 2 K 1046/17
Keine verdeckten Gewinnausschüttung bei unentgeltlicher Übertragung an …
- FG Münster, 03.11.2014 - 10 K 1512/10
Fortführung Klageverfahren bei Insolvenz; Einkünftezurechnung, …
- FG Düsseldorf, 17.10.2024 - 9 K 443/21
Feststellung und Versteuerung der Gewinnanteile als Gewinne des Treugebers
- FG Hamburg, 07.08.2012 - 6 K 25/10
Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz: Verdeckte Gewinnausschüttung bei …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2013 - 3 K 4/12
Verwertungsbefugnis des Treugebers hinsichtlich eines durch den Treuhänder …
- LG Köln, 15.02.2024 - 2 O 164/21
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