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Rechtsprechung
   BFH, 04.07.1989 - IX R 192/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4391
BFH, 04.07.1989 - IX R 192/85 (https://dejure.org/1989,4391)
BFH, Entscheidung vom 04.07.1989 - IX R 192/85 (https://dejure.org/1989,4391)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 1989 - IX R 192/85 (https://dejure.org/1989,4391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sofortiger Abzug von Erhaltungsaufwand im Rahmen der Pauschalierung des Nutzungswerts des Einfamilienhauses - Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.02.1985 - IX R 43/82

    Erhaltungsaufwand - Reparaturkosten - Eigengenutzte Eigentumswohnung - Behebung …

    Auszug aus BFH, 04.07.1989 - IX R 192/85
    Ein sofortiger Abzug von Erhaltungsaufwand ist, wie der erkennende Senat mehrfach, insbesondere im Urteil vom 12. Februar 1985 IX R 43/82 (BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 422 m. w. N.) entschieden hat, nur ausnahmsweise, und zwar dann möglich, wenn das Einfamilienhaus wegen der Reparatur geräumt worden ist.

    Der Senat ist bereits in BFHE 142, 132, BStBl II 1985, 422 mit der bisherigen BFH-Rechtsprechung davon ausgegangen, daß es für die Abziehbarkeit von Reparaturaufwendungen an einem selbstgenutzten Einfamilienhaus entscheidend darauf ankommt, ob die Reparatur während der Zeit der Selbstnutzung ausgeführt wurde oder nicht.

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

    Auszug aus BFH, 04.07.1989 - IX R 192/85
    Denn aus Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ergibt sich die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG -, vgl. z. B. Entscheidung vom 9. Februar 1982 1 BvR 1379/80, BVerfGE 60, 1, 5) [BVerfG 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80].
  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 409/67

    Ferntrauung

    Auszug aus BFH, 04.07.1989 - IX R 192/85
    Art. 103 Abs. 1 GG ist jedoch nur dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht seiner Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs nicht nachgekommen ist (Beschluß des BVerfG vom 7. Oktober 1970 1 BvR 409/67, BVerfGE 29, 166, 173) [BVerfG 07.10.1970 - 1 BvR 409/67].
  • BFH, 21.02.1989 - IX R 246/84

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Einkommensteuerbemessung

    Auszug aus BFH, 04.07.1989 - IX R 192/85
    Anmerkung: Einen in der Sache ähnlichen Fall hat der IX. Senat ebenso durch Urteil vom 21.02.1989 IX R 246/84, BFH / NV 1990, 25 entschieden.
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03

    Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

    Zwar hat der Senat im Rahmen der Anwendung des § 21a EStG (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1989 IX R 192/85, BFH/NV 1990, 229, unter 1.) und im Rahmen der Geltung der sog. Großen Übergangsregelung (vgl. BFH in BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787) entschieden, eine Beurteilung des angefallenen Reparaturaufwands "nach seiner Zweckbestimmung" sei abzulehnen und nur auf den Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme abzustellen.
  • BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96

    Erhaltungsaufwendungen bei Nutzungswertbesteuerung

    Dagegen sind sie (weil durch die Pauschalierung des Nutzungswerts abgegolten) nicht zu berücksichtigen, wenn die Reparatur während der Zeit der Selbstnutzung durchgeführt wird (z.B. Senatsurteil vom 4. Juli 1989 IX R 192/85, BFH/NV 1990, 229).

    Deshalb sei allein der Zeitpunkt der Reparatur als maßgeblich zu erachten (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1990, 229).

  • BFH, 12.04.1994 - IX R 101/90

    Einholung eines Sachverständigengutachtens (§ 76 FGO )

    Auch wenn es sich bei diesem Verfahrensfehler um einen absoluten Revisionsgrund nach § 119 Nr. 3 FGO handelt, wird aber trotzdem allgemein geprüft, ob der Verfahrensfehler entscheidungserheblich ist (so Urteil des erkennenden Senats vom 4. Juli 1989 IX R 192/85, BFH/NV 1990, 229).
  • BFH, 15.12.1992 - VIII R 52/91

    Schlüssigkeit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs - Änderung des …

    Ein Verstoß gegen diese Pflicht läßt sich nur feststellen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des konkreten Falles ergibt (Beschlüsse des BVerfG vom 25. Mai 1956 1 BvR 128/56, BVerfGE 5, 22, 24; vom 19. Juli 1967 2 BvR 639/66, BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66]; vom 12. Oktober 1988 1 BvR 818/88, BVerfGE 79, 51, 61, ständige Rechtsprechung; BFH-Urteile vom 4. Juli 1989 IX R 192/85, BFH/NV 1990, 229; vom 6. Dezember 1983 VIII R 110/79, BFHE 140, 74, BStBl II 1984, 227).
  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 61/92

    Inhalt und Umfang einer Hinweispflicht des Gerichts - Merkmal der …

    Im Streitfall liegen auch keine Gründe vor, die ausnahmsweise eine Entscheidung entsprechend § 126 Abs. 4 FGO erlauben würden (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1989 IX R 192/85, BFH/NV 1990, 229, 230;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Tz. 14); denn das FG hält nach seiner maßgeblichen materiell-rechtlichen Rechtsauffassung (…vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 201, 202, ständige Rechtsprechung) einen ergänzenden Vortrag für erforderlich und ggf. entscheidungserheblich.
  • FG Köln, 12.05.1999 - 1 K 6206/97

    Erhaltungsaufwand als vorweggenommene Werbungskosten

    Die ständige Rechtsprechung hat insoweit bei Fällen der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach § 21 a EStG darauf abgestellt, daî es für die Abziehbarkeit von Reparaturaufwendungen an einem selbstgenutzten Einfamilienhaus entscheidend darauf ankomme, ob die Reparatur während der Selbstnutzung ausgeführt worden sei oder nicht (BFH-Urteil vom 4.7.1989 IX R 192/85, BFH/NV 1990, 229 mwN).

    Um eine gerechte, dem Sinn und Zweck des § 12 EStG entsprechende Beurteilung zu ermöglichen, ist daher nach Auffassung des Senats das objektive Kriterium des Zeitpunktes der Aufwendungen -auch aus Praktikabilitätserwägungen (so BFH-Urteil vom 4.7.1989 IX R 192/85, BFH/NV 1990, 229)- entscheidend.

  • BFH, 26.05.2003 - VI B 97/02

    NZB: Verfahrensmangel - Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Art. 103 Abs. 1 GG ist jedoch nur dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs nicht nachgekommen ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1989 IX R 192/85, BFH/NV 1990, 229).
  • BFH, 25.02.1992 - IX R 331/87

    Abzug von Aufwendungen auf ein Wohnobjekt als Werbungskosten

    Dem vom Kläger begehrten Werbungskostenabzug steht mithin entgegen, daß die Reparaturen noch während der Zeit der Selbstnutzung des Hauses durch die Tante ausgeführt wurden (…vgl. Senatsentscheidungen vom 21.02.1989, IX R 246/84, BFH/NV 1990, 25 und vom 4. Juli 1989 IX R 192/85, BFH/NV 1990, 229, m. w. N.).
  • BFH, 22.01.2002 - I B 93/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Nichtbeachtung kurzfristig eingereichter …

    Eine Verletzung des Gebots, rechtliches Gehör zu gewähren (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--, § 96 Abs. 2 FGO), liegt somit auch dann vor, wenn das Gericht einen Schriftsatz eines Verfahrensbeteiligten bei der Entscheidung nicht berücksichtigt, weil der Schriftsatz aufgrund eines Versehens oder einer Überlastung der Post- oder Geschäftsstelle des FG dem Richter nicht rechtzeitig vorgelegt worden ist (s. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 4. Juli 1989 IX R 192/85, BFH/NV 1990, 229;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Rz. 10 b).
  • FG Saarland, 21.09.2000 - 1 K 124/96

    Keine Werbungskosten während der Selbstnutzung eines Einfamilienhauses (§§ 21, …

    Für die Zeit bis zum 31. Dezember 1986 hat die ständige Rechtsprechung des BFH den Werbungskostenabzug im Falle der Eigennutzung von Wohnraum auch dann verneint, wenn die während der Selbstnutzung getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf die anschließende Fremdvermietung des Hauses oder der Wohnung durchgeführt worden sind (…BFH vom 21. Februar 1989 IX R 246/84, BFH/NV 1990, 25; vom 4. Juli 1989 IX R 192/85, BFH/NV 1990, 229;… vom 3. Mai 1994 IX R 16/91, BFH/NV 1994, 854).
  • BFH, 04.05.2000 - VIII B 92/99

    Verfahrensfehler

  • BFH, 30.08.1996 - VIII B 15/95

    Umfang der Bezeichnung des Verfahrensmangels in der Beschwerdeschrift

  • FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 2 K 479/01

    Kein Werbungskostenabzug für vor Wegfall der Nutzungswertbesteuerung an einer …

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