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Rechtsprechung
   BFH, 30.07.2003 - IX R 31/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14326
BFH, 30.07.2003 - IX R 31/03 (https://dejure.org/2003,14326)
BFH, Entscheidung vom 30.07.2003 - IX R 31/03 (https://dejure.org/2003,14326)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - IX R 31/03 (https://dejure.org/2003,14326)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 55 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 99 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 143; ; FGO § 155; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Rechtsirrtum bei einem Vertreter der rechtsberatenden Berufe nicht entschuldbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 56, EStG § 22 Nr 3
    Golf-Nutzungsrechte; Golfplatz; Nutzungsrecht; Rechtsmittelbelehrung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 01.03.2001 - IV R 90/99

    Einkommensteuer - Zusammenveranlagung - Ehegatten - Steuerberater - …

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - IX R 31/03
    Auch der Hinweis auf die erst im End- oder Schlussurteil zu treffende Kostenentscheidung kann den Rechtsirrtum nicht entschuldigen, da dieser Vorbehalt unmittelbar darauf beruht, dass die gemäß § 143 FGO zu treffende Kostenentscheidung nur Endentscheidungen betrifft; die Unkenntnis dieser auch in Rechtsprechung und Schrifttum dargestellten Rechtslage (vgl. BFH-Urteil vom 1. März 2001 IV R 90/99, BFH/NV 2001, 904;… Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 143 FGO Rz. 5;… Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 99 FGO Rz. 41) kann bei einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe nicht als unverschuldet i.S. des § 56 Abs. 1 FGO angesehen werden.
  • BGH, 11.10.1994 - XI ZR 72/94

    Anforderungen an wirksame Verkündung eines Urteils; Beweiskraft des Protokolls

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - IX R 31/03
    Insbesondere entspricht der von den Klägern allein gerügte Hinweis in der Belehrung, dass die Frist erst mit der Zustellung des "vollständigen" Urteils beginnt, dem Wortlaut des § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO und der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Oktober 1994 XI ZR 72/94, Neue Juristische Wochenschrift 1994, 3358: Fristlaufbeginn erst mit Zustellung des vollständigen Urteils).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 67/85

    Klageerhebung - Steuererklärung - Schätzung - Einspruchsentscheidung

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - IX R 31/03
    b) Schließlich fehlt es für das Begehren der Kläger auf Wiedereinsetzung an der Voraussetzung des § 56 Abs. 1 FGO, dass sie ohne Verschulden gehindert waren, die Revisionsfrist einzuhalten; denn die Fristversäumnis beruht auf dem Verschulden ihrer Prozessbevollmächtigten, das sie sich gemäß § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung (ZPO) i.V.m. § 155 FGO zurechnen lassen müssen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 1989 I R 67/85, BFHE 157, 305, BStBl II 1989, 848, 850).
  • BFH, 15.05.2002 - X B 156/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsirrtum eines Bevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - IX R 31/03
    Denn von Angehörigen der steuerberatenden Berufe muss erwartet werden, dass sie die Voraussetzungen und die Anforderungen für die jeweils einzulegenden Rechtsmittel kennen oder sich zumindest davon Kenntnis verschaffen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2002 X B 156/01, BFH/NV 2002, 1461, m.w.N.).
  • BFH, 21.02.2001 - X R 5/01

    Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zulässigkeit - …

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - IX R 31/03
    aa) Der Vortrag der Prozessbevollmächtigten, aufgrund des Vorbehalts der Kostenentscheidung für das noch zu erlassende Schlussurteil seien sie davon ausgegangen, dieses --und nicht das ergangene Zwischenurteil-- sei erst das vollständige Urteil im Sinne der Rechtsmittelbelehrung, beruht nämlich ersichtlich auf einem Rechtsirrtum über die Eigenständigkeit eines Zwischenurteils i.S. des § 99 Abs. 1 FGO und damit auf einem Irrtum über die einzulegenden Rechtsmittel sowie die insoweit bestehenden Anforderungen; ein solcher Rechtsirrtum ist insbesondere bei einem Vertreter der rechtsberatenden Berufe nicht entschuldbar (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 2001 X R 5/01, BFH/NV 2001, 936, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.1980 - I R 135/77

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils - Grund des Steueranspruchs - Rüge

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - IX R 31/03
    bb) Nach diesen Maßstäben liegt ein Verschulden der Prozessvertreter offenkundig vor, da keine Zweifel an der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Revision gegen ein Zwischenurteil bestehen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1980 I R 135/77, BFHE 131, 194, BStBl II 1980, 695) und sich insbesondere aufgrund der auf das Zwischenurteil bezogenen Rechtsmittelbelehrung ("Gegen dieses Urteil...") nicht ergeben konnten.
  • BFH, 16.08.1993 - VII B 163/93

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verschulden durch …

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - IX R 31/03
    Ein Verschulden i.S. des § 56 Abs. 1 FGO ist, jedenfalls wenn es sich um die Fristversäumnis eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts handelt, nämlich nur dann zu verneinen, wenn die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt angewendet worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 16. August 1993 VII B 163/93, BFH/NV 1994, 384, 385).
  • FG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - 1 K 2865/21

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Remanenzkosten und Abfindungszahlungen im …

    Rn. 283 7. Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten, da die gemäß § 143 FGO zu treffende Kostenentscheidung nur Endentscheidungen betrifft (BFH-Beschluss vom 03.07.2003 IX R 31/03, nicht veröffentlicht, Rn. 13).
  • FG Baden-Württemberg, 01.03.2024 - 5 K 2301/21

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei unentgeltlichem Erwerb von …

    Rn. 73 3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten, da die gemäß § 143 FGO zu treffende Kostenentscheidung nur Endentscheidungen betrifft (Rauda in Hübschmann/Hepp/Spitaler § 99 FGO Rn. 41, mit Verweis auf BFH-Beschluss vom 30.07.2003 - IX R 31/03, juris).
  • BFH, 03.08.2005 - IX B 26/05

    Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch

    Denn von Angehörigen der steuerberatenden Berufe muss erwartet werden, dass sie die Voraussetzungen und die Anforderungen für die jeweils einzulegenden Rechtsmittel kennen oder sich zumindest davon Kenntnis verschaffen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Mai 2002 X B 156/01, BFH/NV 2002, 1461; vom 30. Juli 2003 IX R 31/03, nicht veröffentlicht, m.w.N.).
  • FG München, 28.09.2004 - 6 K 876/98

    Ergänzungsurteil wegen Kosten des Beigeladenen

    Es war vorliegend nicht erforderlich weiterführende Literatur oder Rechtsprechung beizuziehen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juli 2003 IX R 31/03, Haufe-Index 1131764).

    Das Verschulden des Prozessbevollmächtigten ist dem Vertretenen zuzurechnen ((§§ 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO ;… vgl. auch Beschlüsse des BFH vom 11. Oktober 2001 VII B 80/01, BFH/NV 2002, 215 und vom 30. Juli 2003, a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 02.02.2023 - 1 K 446/21

    Besteuerungsrecht für Schweizer Arbeitslohn eines Binnenschiffers - keine …

    Rn. 54 6. Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten, da die gemäß § 143 FGO zu treffende Kostenentscheidung nur Endentscheidungen betrifft (BFH-Beschluss vom 30.7.2003 IX R 31/03, juris, Rn. 13).
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