Rechtsprechung
| BFH, 06.11.2001 - IX R 34/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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EStG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § ... 2 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 139 Abs. 3 Satz 3
- Wolters Kluwer
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Werbungskostenüberschuß - Aufwendungen - Hausverwaltung - Wohnungsverwaltung - Reinigungsarbeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 27.02.1997 - XIV 556/94
- BFH, 06.11.2001 - IX R 34/97
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 34/97
Dies gilt --wie der Senat in seinem Urteil IX R 97/00 vom 6.11.2001 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden hat-- unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige die Ferienwohnung in Eigenregie oder durch Einschalten eines Dritten vermietet.c) Dagegen ist nach dem Urteil IX R 97/00 bei teilweise selbstgenutzten und teilweise vermieteten Ferienwohnungen die Frage, ob der Steuerpflichtige mit oder ohne Überschusserzielungsabsicht vermietet hat, anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose zu entscheiden.
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die Gründe des Urteils IX R 97/00.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auch insoweit auf das Urteil IX R 97/00 Bezug genommen.
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 34/97
Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, wie der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (1)) ausgeführt hat, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen.a) Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2.); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (Beschluss in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (2)).
- BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 34/97
b) Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
- BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97
A)
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 34/97
a) Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2.); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (Beschluss in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (2)). - BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 34/97
Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch bei Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (z.B. BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.). - BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83
Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 34/97
Die Überschusserzielungsabsicht kann erst nachträglich einsetzen und auch wieder wegfallen (BFH-Urteil vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774, m.w.N.). - BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97
Einkünfte aus der Vermietung von Flugzeugen
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 34/97
Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; dafür ist das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig (z.B. BFH-Urteil vom 2. Mai 2000 IX R 99/97, BFH/NV 2001, 14, unter II. 4.).
- FG München, 22.04.2009 - 9 K 162/07
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht durch Totalüberschussprognose bei …
Der Prognosezeitraum beginnt grundsätzlich mit Erwerb bzw. Herstellung des Vermietungsobjekts (BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 ; vom 6. November 2001 IX R 34/97 BFH/NV 2002, 768).Grund hierfür wäre die gesetzliche Typisierung des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wonach bei auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeiten grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmenüberschuss zu erzielen, und damit die Einkunftserzielungsabsicht unterstellt wird (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 34/97, BFH/NV 2002, 768).
Es kann ferner offen bleiben, ob das Finanzamt den Prognosezeitraum zu Recht auf den Zeitraum 2002 bis 2031 festlegte und diesen nicht bereits mit dem Erwerb der Wohnung beginnen ließ (vgl. BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 unter II. 1. g); vom 6. November 2001 IX R 34/97, BFH/NV 2002, 768).
- BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
VuV: Einkünfteerzielungsabsicht
Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; dafür ist das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig (BFH-Beschluss vom 18. Juli 1967 GrS 5-7/66, BFHE 90, 150, BStBl II 1968, 56; BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 34/97, BFH/NV 2002, 768). - BFH, 04.07.2018 - IX B 114/17
Fortbildung des Rechts - Verfahrensfehler wegen unterlassener Aussetzung nach § …
Rn. 6 So ist in der Rechtsprechung des BFH unstreitig, dass in die für die Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durchzuführende Totalüberschussprognose auf einen typisierten Zeitraum von 30 Jahren abzustellen ist (vgl. BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, unter II.1.e cc, und IX R 34/97, BFH/NV 2002, 768, unter II.2.;… Schallmoser in Spiegelberger/Schallmoser, Immobilien im Zivil- und Steuerrecht, 3. Aufl., Rz 1.422).
- BFH, 29.06.2004 - IX R 7/01
Sonder-AfA auf Anzahlungen nach dem FördG
Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; dafür ist das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig (BFH-Beschluss vom 18. Juli 1967 GrS 5-7/66, BFHE 90, 150, BStBl II 1968, 56; BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 34/97, BFH/NV 2002, 768). - BFH, 20.08.2002 - IX R 70/01
Ferienwohnungen, Einkünfte aus VuV
Haben die Kläger das Ferienhaus dagegen teilweise selbst genutzt, muss das FG die Kosten aufteilen und durch eine unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats vorzunehmende Prognose feststellen, ob durch die Vermietungstätigkeit in einem Zeitraum von 30 Jahren ein Totalüberschuss erzielt werden kann (zur Schätzung der Einnahmen und Ausgaben siehe auch BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 34/97, BFH/NV 2002, 768). - BFH, 18.12.2003 - IX B 114/03
Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen
Im Übrigen ist es unerheblich, ob die Ferienwohnung in Eigen- oder Fremdregie vermietet wird (…vgl. BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 2/99, BFH/NV 2002, 771;… IX R 35/00, BFH/NV 2002, 765; IX R 34/97, BFH/NV 2002, 768; in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726). - FG München, 22.12.2009 - 6 K 1691/06
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnung
Rn. 93 Da der Prognosezeitraum im Jahr 1988 beginnt, geht das Finanzamt zu Recht davon aus, dass für die ersten 16 Jahre (1988 - 2003) von den tatsächlich erzielten Ergebnissen ausgegangen werden kann (BFH vom 6.11.2001 IX R 34/97, BFH/NV 2002, 768). - FG Münster, 08.03.2012 - 9 K 1189/09
Einkünfteerzielungsabsicht, Ferienwohnungen
Rn. 35 Der Prognosezeitraum ist - wenn sich nicht aus objektiven Umständen eine Befristung der Nutzung und damit ein kürzerer Zeitraum ergibt - typisierend mit 30 Jahren, beginnend mit dem Erwerb des Objekts, zugrunde zu legen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726; IX R 34/97, BFH/NV 2002, 768). - FG Düsseldorf, 14.12.2007 - 3 V 2275/07
Maßgeblichkeit der Planung und der Verhältnisse im Zeitpunkt des Eingehens einer …
Dass ertragsverbessernde Maßnahmen bei der im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung anzustellenden totalen Überschussprognose zu berücksichtigen sind, dürfte unstreitig sein (vgl. dazu BFH-Urteil vom 06.11.2001 IX R 34/97, BFH/NV 2002, 768).
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