Rechtsprechung
| BFH, 02.04.2007 - IX S 13/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 133a; ; FGO § 133a Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 133a
Anhörungsrüge - datenbank.nwb.de
Umfang einer Anhörungsrüge; Darlegung einer Gegenvorstellung; Bezugnahme auf Beschwerdevorbringen im Rahmen der Kurzbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BFH, 03.03.2006 - V S 1/06
Anhörungsrüge; Umdeutung
Auszug aus BFH, 02.04.2007 - IX S 13/06
Vielmehr kann nach dem eindeutigen Wortlaut des § 133a Abs. 1 FGO mit der Anhörungsrüge nur vorgebracht werden, dass das Gericht --im Streitfall der beschließende Senat, nicht das FG-- im Rahmen der angegriffenen Entscheidung gegen den verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) verstoßen habe (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 2006 V S 1/06, BFH/NV 2006, 1314, m.w.N.).Der Anspruch auf rechtliches Gehör i.S. von Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO beinhaltet für das Gericht die Verpflichtung, die Beteiligten über den Verfahrensstoff zu informieren und ihnen Gelegenheit zur Äußerung zu geben, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1314, m.w.N.).
- BFH, 17.05.2005 - VII S 17/05
Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 02.04.2007 - IX S 13/06
Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (z.B. BFH-Beschluss vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614, m.w.N.). - BFH, 02.08.2006 - IX B 58/06
NZB: Verfahrensmangel - Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 02.04.2007 - IX S 13/06
Mit Beschluss vom 2. August 2006 IX B 58/06 hat der Senat die Beschwerde der Kläger und Antragsteller (Kläger) wegen Nichtzulassung der Revision als unbegründet zurückgewiesen.
- BFH, 20.07.2001 - I B 157/00
Vermietung eines Grundstücks - Doppelbesteuerung - Schweiz - Zulässigkeit der …
- BFH, 13.12.2006 - VII S 39/06
Sachaufklärungspflicht; Verlust des Rügerechts
Auszug aus BFH, 02.04.2007 - IX S 13/06
Der Senat kann offen lassen, ob eine Gegenvorstellung neben der Anhörungsrüge nach § 133a FGO überhaupt noch statthaft ist (z.B. BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2006 VII S 39/06, BFH/NV 2007, 740, m.w.N.); die von den Klägern erhobene ist zumindest unbegründet. - BFH, 02.09.2005 - I S 11/05
NZB: Absehen von Begründung
Auszug aus BFH, 02.04.2007 - IX S 13/06
Gegen § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO bestehen auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Bedenken (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. September 2005 I S 11/05, BFH/NV 2006, 97, m.w.N.).
- BFH, 27.07.2007 - III S 8/07
Anspruch auf rechtliches Gehör; Rüge der fehlerhaften Entscheidung
Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 2007 IX S 13/06, BFH/NV 2007, 1340, m.w.N.). - BFH, 12.12.2007 - I S 1/07
Gegenstand und Bescheidung einer Anhörungsrüge
Eine inhaltliche Überprüfung der vom Senat vertretenen Ansicht kann nicht Gegenstand des Verfahrens nach § 133a FGO sein (BFH-Beschlüsse vom 2. April 2007 IX S 13/06, BFH/NV 2007, 1340;… vom 27. Dezember 2006 V S 24/06, BFH/NV 2007, 1667).
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