Rechtsprechung
| BGH, 10.12.2020 - IX ZB 24/20 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Insolvenzeröffnungsverfahren: Rechtlich geschütztes Interesse bei Eröffnungsantrag eines an einem nicht wertausschöpfend belasteten Grundstück dinglich gesicherten Gläubigers
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 765a ZPO, § 16 InsO, § 17 Abs. 1 InsO, § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 13 InsO, § 14 Abs. 1 InsO, § 49 InsO, § 148 Abs. 2 InsO, § 80 InsO
- Wolters Kluwer
Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähig eines Schuldners; Unsicherheit der Befriedigung eines Gläubigers im Wege der Zwangsversteigerung eines nicht wertausschöpfend belasteten Grundstücks wegen der Suizidalität des Schuldners
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Rechtsschutzinteresse für Eröffnungsantrag eines dinglich gesicherten Gläubigers an einem nicht wertausschöpfend belasteten Grundstück
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Insolvenzantrag trotz dinglicher Sicherung
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
InsO § 14; ZPO § 765a
Insolvenzeröffnungsantrag durch dinglichen Gläubiger bei gehäuften Schutzanträgen wegen Suizidalität des Schuldners im Zwangsversteigerungsverfahren - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
InsO § 14; ZPO § 765a
Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei wegen Suizidgefährdung des Schuldners ungewisser Befriedigung des Gläubigers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
InsO § 14 ; ZPO § 765a
Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähig eines Schuldners; Unsicherheit der Befriedigung eines Gläubigers im Wege der Zwangsversteigerung eines nicht wertausschöpfend belasteten Grundstücks wegen der Suizidalität des Schuldners - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Insolvenzeröffnung trotz Suizidgefahr rechtens
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines dinglich gesicherten Gläubigers bei unsicherer Befriedigung durch Zwangsversteigerung wegen Suizidalität des Schuldners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Insolvenzeröffnung trotz Suizidgefahr rechtens - Insolvenzeröffnung trotz Suizidgefahr rechtens
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtsschutzinteresse eines Gläubigers auch bei unsicherer Zwangsversteigerung möglich
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Suiziddrohung und Insolvenzeröffnung (IVR 2021, 23)
Verfahrensgang
- AG Köln, 28.06.2019 - 74 IN 165/18
- LG Köln, 21.04.2020 - 13 T 129/19
- BGH, 10.12.2020 - IX ZB 24/20
Papierfundstellen
- NJW 2021, 1325
- ZIP 2021, 136
- MDR 2021, 453
- NZI 2021, 182
- NZM 2021, 444
- WM 2021, 133
- DB 2021, 282
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07
Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines vollständig dinglich gesicherten …
Auszug aus BGH, 10.12.2020 - IX ZB 24/20
Der Eröffnungsantrag eines an einem nicht wertausschöpfend belasteten Grundstück dinglich gesicherten Gläubigers darf nicht wegen Fehlens eines rechtlich geschützten Interesses abgewiesen werden, wenn eine Befriedigung im Wege der Zwangsversteigerung wegen der Suizidalität des Schuldners unsicher ist (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227).Im Beschluss vom 29. November 2007 (IX ZB 12/07, WM 2008, 227; ebenso zuletzt BGH…, Beschluss vom 23. Juni 2016 - IX ZB 18/15, WM 2016, 1461 Rn. 17 mwN) hat der Senat einen Insolvenzantrag in einem Fall für unzulässig gehalten, in welchem die Forderung des antragstellenden Gläubigers durch ein Grundpfandrecht vollständig abgesichert war.
Nur wegen einer Forderung, die auch ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit Sicherheit vollständig befriedigt werden könne, dürfe das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden (BGH, Beschluss vom 29. November 2007, aaO Rn. 11 f).
- BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15
Insolvenzeröffnungsverfahren: Nachweis der Forderung als Eröffnungsgrund bei auf …
Auszug aus BGH, 10.12.2020 - IX ZB 24/20
Im Beschluss vom 29. November 2007 (IX ZB 12/07, WM 2008, 227; ebenso zuletzt BGH, Beschluss vom 23. Juni 2016 - IX ZB 18/15, WM 2016, 1461 Rn. 17 mwN) hat der Senat einen Insolvenzantrag in einem Fall für unzulässig gehalten, in welchem die Forderung des antragstellenden Gläubigers durch ein Grundpfandrecht vollständig abgesichert war.In einem späteren Beschluss (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2016 - IX ZB 18/15, WM 2016, 1461 Rn. 20) hat der Senat ein rechtliches Interesse eines dinglich gesicherten Gläubigers an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch deshalb bejaht, weil die Befriedigung des dinglich gesicherten Gläubigers durch eine Veräußerung des belasteten Grundstücks an eine Gesellschaft, deren Gesellschafter im außereuropäischen Ausland wohnten und an die keine wirksamen Zustellungen erfolgen konnten, erschwert worden sei.
- BGH, 25.06.2020 - V ZB 90/17
Zwangsversteigerung: Schutzpflicht des Vollstreckungsgericht bei Suizidgefährdung …
Auszug aus BGH, 10.12.2020 - IX ZB 24/20
Der Zeitablauf stünde dem Erfolg eines solchen Schutzantrags ebenso wenig entgegen wie die seit der Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens gezeigte Verweigerungshaltung der Schuldnerin (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - V ZB 90/17, NJW-RR 2020, 1141 Rn. 13).
- BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04
Begriff der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus BGH, 10.12.2020 - IX ZB 24/20
Die Schuldnerin kann den dem Gläubiger geschuldeten Betrag von gut 30.000 EUR nicht innerhalb von drei Wochen aufbringen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 - IX ZR 123/04, BGHZ 163, 134, 139). - BGH, 16.10.2008 - IX ZB 77/08
Rechte des Schuldners gegenüber Vollstreckungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters
Auszug aus BGH, 10.12.2020 - IX ZB 24/20
Rn. 14 cc) Im Insolvenzverfahren kann dem Schuldner bei Vollstreckungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters nach § 148 Abs. 2 InsO auf Antrag ebenfalls Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO gewährt werden, soweit dies zur Erhaltung von Leben und Gesundheit des Schuldners erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - IX ZB 77/08, WM 2009, 124 Rn. 17 ff, 21;… vom 12. März 2009 - V ZB 155/08, ZInsO 2009, 1029 Rn. 6). - BGH, 12.03.2009 - V ZB 155/08
Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses in der Zwangsversteigerung …
Auszug aus BGH, 10.12.2020 - IX ZB 24/20
Rn. 14 cc) Im Insolvenzverfahren kann dem Schuldner bei Vollstreckungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters nach § 148 Abs. 2 InsO auf Antrag ebenfalls Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO gewährt werden, soweit dies zur Erhaltung von Leben und Gesundheit des Schuldners erforderlich ist (BGH…, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - IX ZB 77/08, WM 2009, 124 Rn. 17 ff, 21; vom 12. März 2009 - V ZB 155/08, ZInsO 2009, 1029 Rn. 6). - BGH, 05.05.2011 - IX ZB 250/10
Insolvenzeröffnungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für Gläubigerantrag bei …
Auszug aus BGH, 10.12.2020 - IX ZB 24/20
Ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist in der Regel zu bejahen, wenn dem antragstellenden Gläubiger eine Forderung gegen den Schuldner zusteht und ein Eröffnungsgrund glaubhaft ist (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - IX ZB 250/10, NZI 2011, 632 Rn. 6).
- LG München I, 07.08.2026 - 27 T 6946/26
Insolvenzeröffnung, Fremdantrag, Rechtsschutzinteresse, Zahlungsunfähigkeit, …
Es fehlt jedoch, wenn der Gläubiger völlig unabhängig vom Insolvenzverfahren seine Rechte geltend machen kann und ein Insolvenzverfahren seine Position nicht verbessert, ihm insbesondere also ein einfacherer, schnellerer und günstigerer Weg zur vollständigen Befriedigung seiner Forderung zur Verfügung steht (BGH, NZI 2021, 182; MüKO-InsO/Vuia, § 14 Rn 27).Rn. 21 (3) Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt auch nicht deshalb, weil die Antragstellerin etwa ihren Anspruch mit hinreichender Gewissheit auf einfachere und billigere Art und Weise als durch ein Insolvenzverfahren durchzusetzen kann (BGH, NZI 2021, 182; Uhlenbruck/Wegener InsO § 14 Rn 85;… MüKoInsO/Vuia § 14 Rn. 27;… Nerlich/Römermann/Mönning § 14 Rn. 21;… FK-InsO/Schmerbach § 14 Rn. 51).
Dies wäre vornehmlich der Fall, wenn die Forderung der Gläubigerin im Vermögen der Schuldnerin oder eines Dritten in voller Höhe abgesichert ist und die Befriedigung der Forderung der antragstellenden Gläubigerin mit Sicherheit zu erwarten ist (BGH, NZI 2021, 182;… Uhlenbruck/Wegener, InsO § 14 Rn. 85).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".