Rechtsprechung
| BGH, 02.08.2023 - IX ZB 27/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz: Einwand der Nichteinlegung der Rechtsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 66 Abs 1 GKG, Nr 1826 GKVerz, Nr 2124 GKVerz
Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz: Einwand der Nichteinlegung der Rechtsbeschwerde - IWW
§ 3 Abs. 2 GKG, § 66 Abs. 1 GKG, §§ 1 Abs. 5, 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 GKG, § 66 Abs. 8 GKG
- Wolters Kluwer
Erinnerung des Kostenschuldners gegen den Ansatz der Gerichtskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 3 Abs. 2
Erinnerung des Kostenschuldners gegen den Ansatz der Gerichtskosten - datenbank.nwb.de
Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz: Einwand der Nichteinlegung der Rechtsbeschwerde
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Lichtenberg, 03.03.2022 - 39 IK 929/21
- LG Berlin, 27.04.2022 - 84 T 96/22
- BGH, 26.09.2022 - IX ZB 27/22
- BGH, 02.08.2023 - IX ZB 27/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.06.2015 - IX ZB 52/14
Zulässigkeit einer mittels E-Mail eingelegten Erinnerung gegen den …
- BFH, 31.07.2003 - IX E 6/03
Kostenansatz, Erinnerung
Auszug aus BGH, 02.08.2023 - IX ZB 27/22
Gegenstand des Erinnerungsverfahrens ist daher nicht die inhaltliche Richtigkeit der dem Kostenansatz zugrundeliegenden Entscheidung, auch nicht die Richtigkeit der Kostenentscheidung, welche sowohl für den Kostenbeamten als auch für das Gericht, das über die Erinnerung entscheiden muss, bindend ist (BFH, Beschluss vom 31. Juli 2003 - IX E 6/03, BFH/NV 2003, 1603;… Zimmermann in Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Auflage 2021 § 66 GKG Rn. 41).
- BGH, 04.12.2024 - II ZB 17/23 Gegenstand des Erinnerungsverfahrens ist daher nicht die inhaltliche Richtigkeit der dem Kostenansatz zugrundeliegenden Entscheidung, welche sowohl für den Kostenbeamten als auch für das Gericht, das über die Erinnerung entscheiden muss, bindend ist ( BGH…, Beschluss vom 4. September 2017 - II ZR 59/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 2. August 2023 - IX ZB 27/22, juris Rn. 3 ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 26.09.2022 - IX ZB 27/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 4 InsO, § 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 544 ZPO, § 575 Abs. 1 Satz 1, § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig
- rechtsportal.de
InsO § 4 ; ZPO § 577 Abs. 1 S. 2
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensgang
- AG Berlin-Lichtenberg, 03.03.2022 - 39 IK 929/21
- LG Berlin, 27.04.2022 - 84 T 96/22
- BGH, 26.09.2022 - IX ZB 27/22
- BGH, 02.08.2023 - IX ZB 27/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BGH, 26.09.2022 - IX ZB 27/22
Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (BVerfGE 107, 395 ff). - BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus BGH, 26.09.2022 - IX ZB 27/22
Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (BVerfGE 107, 395 ff). - BGH, 10.01.2008 - IX ZB 109/07
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht
Auszug aus BGH, 26.09.2022 - IX ZB 27/22
Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist im Gegensatz zu den Regelungen der Revision (§ 544 ZPO) auch nicht anfechtbar (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - IX ZB 109/07, WuM 2008, 113).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".