Rechtsprechung
| BGH, 17.09.2014 - IX ZB 51/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 575 Abs. 1 Satz 1, § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss eines Landgerichts
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Cottbus, 29.04.2014 - 63 IN 214/12
- LG Cottbus, 08.07.2014 - 7 T 153/14
- BGH, 17.09.2014 - IX ZB 51/14
- BGH, 06.11.2014 - IX ZB 51/14
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BGH, 17.09.2014 - IX ZB 51/14
Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135 f) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff). - BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus BGH, 17.09.2014 - IX ZB 51/14
Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135 f) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff). - BGH, 21.03.2002 - IX ZB 18/02
Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 17.09.2014 - IX ZB 51/14
Das Schreiben des Schuldners vom 1. August 2014 ist als Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts auszulegen, weil eine sachliche Überprüfung dieser Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht begehrt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, WM 2002, 1512). - BGH, 16.11.2006 - IX ZA 26/06
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht
Auszug aus BGH, 17.09.2014 - IX ZB 51/14
Gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde findet keine Nichtzulassungsbeschwerde statt (BGH, Beschluss vom 16. November 2006 - IX ZA 26/06, WuM 2007, 41).
- BGH, 12.07.2017 - XI ZB 10/17
Rechtsmittel gegen eine Streitwertfestsetzung: Statthaftigkeit der …
Denn es wird eine sachliche Überprüfung der Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht begehrt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, WM 2002, 1512,vom 17. September 2014 - IX ZB 51/14, juris Rn. 1 …und vom 4. April 2017 - XI ZB 5/17, juris Rn. 2). - BGH, 04.04.2017 - XI ZB 5/17
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren
Das Schreiben des Antragstellers vom 10. Februar 2017 ist gemäß dem dort formulierten Rechtsschutzziel als Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts auszulegen, weil eine sachliche Überprüfung der Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht begehrt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, WM 2002, 1512 und vom 17. September 2014 - IX ZB 51/14, juris Rn. 1). - BGH, 03.05.2016 - XI ZB 5/16
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren
Das Schreiben des Antragstellers vom 15. Februar 2016 ist als Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts auszulegen, weil eine sachliche Überprüfung dieser Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht begehrt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, WM 2002, 1512 und vom 17. September 2014 - IX ZB 51/14, juris Rn. 1).
- BGH, 03.03.2020 - XI ZB 24/19
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde durch gesetzliche Bestimmung oder …
Das Schreiben des Antragstellers vom 22. Oktober 2019 ist als Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts auszulegen, weil eine sachliche Überprüfung dieser Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht begehrt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, WM 2002, 1512 und vom 17. September 2014 - IX ZB 51/14, juris Rn. 1). - BGH, 25.09.2018 - XI ZB 24/18
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde
Das Schreiben der Beklagten vom 14. Juli 2018 ist als Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Flensburg auszulegen, weil eine sachliche Überprüfung dieser Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht begehrt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, WM 2002, 1512 und vom 17. September 2014 - IX ZB 51/14, juris Rn. 1). - BGH, 08.01.2019 - XI ZB 29/18
Zulässigkeit einer als Rechtsbeschwerde auszulegenden "sofortigen Beschwerde"
Die "sofortige Beschwerde" der Antragstellerin vom 23. November 2015 ist als Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Kammergerichts vom 13. November 2015 auszulegen, weil die Antragstellerin mit ihrem an das Kammergericht gerichteten Telefax vom 15. August 2018 (Seite 3) und auch mit dem an den Bundesgerichtshof gerichteten Schreiben vom 5. September 2018 (Seite 6) deutlich gemacht hat, dass eine sachliche Überprüfung dieser Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht begehrt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, WM 2002, 1512 und vom 17. September 2014 - IX ZB 51/14, juris Rn. 1).
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| BGH, 06.11.2014 - IX ZB 51/14 |
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