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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.2014 - IX ZB 52/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7689
BGH, 27.03.2014 - IX ZB 52/13 (https://dejure.org/2014,7689)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2014 - IX ZB 52/13 (https://dejure.org/2014,7689)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2014 - IX ZB 52/13 (https://dejure.org/2014,7689)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Kostenfestsetzung für den Schuldneranwalt im Insolvenzeröffnungsverfahren nach Rücknahme eines Gläubigerantrages: Selbständige Streitwertfestsetzung durch den Rechtspfleger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 S 1 GKG, § 63 GKG, § 33 RVG, § 104 ZPO, §§ 104 ff ZPO
    Kostenfestsetzung für den Schuldneranwalt im Insolvenzeröffnungsverfahren nach Rücknahme eines Gläubigerantrages: Selbständige Streitwertfestsetzung durch den Rechtspfleger

  • IWW

    § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG, Gesamtsozialversicherungsbeiträge, Nr. 3313 VV RVG, Nr. 7002 VV RVG, § 568 Satz 2 ZPO, § 104 Abs. 3 Satz 1, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 4 InsO, § 575 ZPO, § 4 InsO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses als konkludenter Antrag auf förmliche Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses als konkludenter Antrag auf förmliche Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um den Gegenstandswert im Kostenfestsetzungsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 892
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 6 W 21/10

    Befugnis des Rechtspflegers zur Festsetzung des Streitwerts im …

    Auszug aus BGH, 27.03.2014 - IX ZB 52/13
    Erst auf der Grundlage eines derart festgesetzten Gegenstandswerts hätte über den Kostenfestsetzungsantrag der Schuldnerin entschieden werden können (vgl. OLG Düsseldorf, AGS 2010, 568, 569).

    Zumindest wenn ein Verfahrensbeteiligter gegen den dem Kostenfestsetzungsantrag zugrundeliegenden oder gegen den vom Rechtspfleger in den Raum gestellten Gegenstandswert Beanstandungen erhebt, muss dieser seine Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag bis zu einer Festsetzung des Gebührenstreitwerts zurückstellen, gegebenenfalls muss er das Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend § 148 ZPO, § 11 Abs. 4 RVG aussetzen (OLG Koblenz…, Beschluss vom 5. Juni 2001 - 14 W 384/01 juris Rn. 7 ff; OLG Düsseldorf, AGS 2010, 568, 569;… Vorwerk/Wolf/Jaspersen, BeckOK, ZPO, 2014, § 104 Rn. 26;… Lappe in v. Eicken/Hellstab/Lappe/Madert/Dörndorfer, Die Kostenfestsetzung, 21. Aufl. Rn. A 32).

  • BGH, 20.03.2014 - IX ZB 288/11

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Insolvenzantrags: Aussetzung des …

    Auszug aus BGH, 27.03.2014 - IX ZB 52/13
    Weder die Rechtspflegerin beim Insolvenzgericht noch das Beschwerdegericht waren zu einer Entscheidung der streitentscheidenden Rechtsfrage berufen (BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - IX ZB 288/11 zVb).
  • KG, 27.04.2009 - 2 W 85/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Beschwerde wegen unrichtiger Streitwertfestsetzung

    Auszug aus BGH, 27.03.2014 - IX ZB 52/13
    Hierin liegt ein konkludenter Antrag auf förmliche Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren gemäß § 33 Abs. 1 Alt. 1 RVG (vgl. KG, KGR Berlin 2009, 799, 800).
  • OLG Dresden, 14.09.1994 - 3 W 315/93

    Streitwertbemessung bei Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus BGH, 27.03.2014 - IX ZB 52/13
    Sie hat diesen Einwand bereits in ihrer Stellungnahme zu dem Hinweis der Rechtspflegerin erhoben, die den Gegenstandswert gemäß § 28 Abs. 1 RVG in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GKG (so auch OLG Dresden, MDR 1994, 1253 für § 77 BRAGO;… Mayer in Gerold/Schmidt/Müller-Rabe/Mayer/Burhoff, RVG, 21. Aufl., § 28 Rn. 4) nach dem Betrag der Forderung und nicht, wie von der Schuldnerin beantragt, nach dem Wert der Masse zur Zeit der Beendigung des Verfahrens gemäß § 28 Abs. 1 RVG in Verbindung mit § 58 Abs. 1 GKG (…Römermann in Hartung/Römermann/Schons, Praxiskommentar zum RVG, 2. Aufl., § 28 Rn. 15;… Sabel, Münchener Anwaltshandbuch Vergütungsrecht, 2. Aufl., § 35 Rn. 75 f;… Riedel/Sußbauer/Keller, RVG, 9. Aufl., § 28 Rn. 4;… so wohl auch Mayer/Kroiß/Gierl, RVG, 6. Aufl., § 28 Rn. 8, 10;… Wolf in Schneider/Wolf, AnwK RVG, 6. Aufl., § 28 Rn. 5;… v. Seltmann/Sommerfeldt/Sommerfeldt, BeckOK, RVG, 2012, § 28 Rn. 3;… Herget/Schneider/Onderka, Streitwertkommentar, 13. Aufl. Rn. 3186;… Wolf/Mock in Schneider/Wolf, RVG, 7. Aufl., § 28 Rn. 4;… Hergenröder in Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, 16. Aufl., § 28 Rn. 5) berechnet hat.
  • OLG Koblenz, 05.06.2001 - 14 W 384/01
    Auszug aus BGH, 27.03.2014 - IX ZB 52/13
    Zumindest wenn ein Verfahrensbeteiligter gegen den dem Kostenfestsetzungsantrag zugrundeliegenden oder gegen den vom Rechtspfleger in den Raum gestellten Gegenstandswert Beanstandungen erhebt, muss dieser seine Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag bis zu einer Festsetzung des Gebührenstreitwerts zurückstellen, gegebenenfalls muss er das Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend § 148 ZPO, § 11 Abs. 4 RVG aussetzen (OLG Koblenz, Beschluss vom 5. Juni 2001 - 14 W 384/01 juris Rn. 7 ff; OLG Düsseldorf, AGS 2010, 568, 569;… Vorwerk/Wolf/Jaspersen, BeckOK, ZPO, 2014, § 104 Rn. 26;… Lappe in v. Eicken/Hellstab/Lappe/Madert/Dörndorfer, Die Kostenfestsetzung, 21. Aufl. Rn. A 32).
  • OLG München, 16.10.2020 - 11 W 1436/20

    Kostenfestsetzungsverfahren - Auseinanderfallen von Gerichts- und Anwaltskosten

    Rn. 13 Vorliegend hat die Beklagte zwar die Vorschrift des § 33 Abs. 1 RVG nicht genannt - das Vorbringen vom 26.05.2020 jedoch ist ohne weiteres als Antrag in diesem Sinne auszulegen: Es wird letztlich dargelegt, der Gegenstandswert für Einigungs- und Terminsgebühr des Klägervertreters müsse aus einem niedrigeren Wert als dem für die Gerichtskosten festgesetzten berechnet werden (siehe zur Annahme eines konkludenten Antrages in diesem Fall etwa BGH, Beschl. v. 27.03.2014 - IX ZB 52/13 Rn. 4 a.E.).

    Rn. 14 Demnach hätte die Rechtspflegerin den Antrag gemäß § 33 Abs. 1 RVG der zuständigen Richterin zur Entscheidung vorlegen müssen (BGH, Beschl. v. 27.03.2014 - IX ZB 52/13 Tz 4 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 12.10.2018 - 2 W 464/18 Tz 9;… OLG Brandenburg, a.a.O., Tz 14); ob es hierzu einer förmlichen Aussetzung des Verfahrens gemäß § 11 Abs. 4 RVG analog, 148 ZPO bedurfte (was nicht unbedingt zwingend erscheint), bedarf keiner Entscheidung.

  • OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 5 W 46/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Bemessung des Gegenstandswerts für die …

    Die Wertfestsetzung im Verfahren nach § 33 RVG ist für das Kostenfestsetzungsverfahren verbindlich (BGH, Beschl. v. 27.03.2014 - IX ZB 52/13 - ZinsO 2014, 911).
  • BGH, 26.09.2018 - VII ZB 54/16

    Rechtsanwaltsgebühren: Anwaltliche Vertretung in einem Verfahren über …

    Die Festsetzung des Gegenstandswerts gehört nicht zum Prüfungsumfang des Kostenfestsetzungsverfahrens nach den §§ 104 ff. ZPO, sondern ist der verbindlichen Entscheidung im Verfahren nach § 63 GKG, § 33 RVG vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - IX ZB 52/13 Rn. 5, NJW-RR 2014, 892).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 26 Ta 6101/20

    Kostenfestsetzung gegen eigene Partei - Aussetzung des Verfahrens zur …

    Das Kostenfestsetzungsverfahren ist nach § 11 Abs. 4 RVG, § 148 ZPO auszusetzen und eine richterliche Entscheidung über den Antrag auf Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren anzuregen (vgl. BGH 27. März 2014 - IX ZB 52/13, Rn. 3 - 6).

    Das nach § 63 GKG, § 33 RVG zuständige Gericht könnte gegebenenfalls auf entsprechenden Antrag den Streitwert ohne Bindung an die Annahmen der Rechtspflegerin oder des Rechtspflegers und der hierzu ergangenen Beschwerdeentscheidungen festsetzen (vgl. BGH 27. März 2014 - IX ZB 52/13, Rn. 3 - 6).

  • BGH, 08.01.2025 - VIII ZR 100/22

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit der …

    Rn. 9 b) Die Vorschrift des § 240 ZPO steht vorliegend der Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit nicht entgegen, obwohl das Wertfestsetzungsverfahren für eine Festsetzung des die Masse betreffenden Kostenerstattungsanspruchs maßgeblich ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2014 - IX ZB 288/11, NJW-RR 2014, 765 Rn. 7; vom 27. März 2014 - IX ZB 52/13, NJW-RR 2014, 892 Rn. 5) und deshalb die Insolvenzmasse jedenfalls mittelbar betrifft (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Januar 2023 - II ZR 169/22, NZI 2023, 397 Rn. 11 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 28.03.2018 - 9 W 3/18

    Kostenfestsetzungsverfahren: Auswirkung der Rücknahme eines Antrags auf Erlass …

    Darüber hinaus besteht auch eine Bindung an die gerichtliche Wertfestsetzung (BGH, NJW-RR 2014, 892 Rn. 5 mwN), welche vorliegend für die erste Instanz durch den unangefochten gebliebenen Beschluss des Landgerichts vom 30. Mai 2017 erfolgt ist.
  • KG, 23.06.2025 - 5 W 93/25

    Entscheidung des Rechtspflegers zu der Höhe des Gegenstandswerts im …

    Zumindest wenn ein Verfahrensbeteiligter gegen den dem Kostenfestsetzungsantrag zugrundeliegenden oder gegen den vom Rechtspfleger in den Raum gestellten Gegenstandswert Beanstandungen erhebt, muss dieser seine Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag bis zu einer Festsetzung des Gebührenstreitwerts zurückstellen; gegebenenfalls muss er das Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend § 148 ZPO, § 11 Abs. 4 RVG aussetzen (BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - IX ZB 52/13, NJW-RR 2014, 892 [juris Rn. 5]; OLG Koblenz…, Beschluss vom 7. März 2018 - 14 W 89/18, AGS 2019, 199 [juris Rn. 4]; vgl. zum Ganzen auch Schneider, AGS 2021, 167, 168).

    Der von dem Rechtspfleger angenommene Gegenstandswert ist im Beschwerderechtszug gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss auch nicht von dem Beschwerdegericht zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - IX ZB 52/13, aaO).

  • KG, 07.03.2022 - 19 W 18/22

    Kostenfestsetzung im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren: …

    Zu einer selbständigen Wertfestsetzung ist die Rechtspflegerin nicht befugt, dies hat durch verbindliche Entscheidung nach § 63 GKG (und ggf. § 33 RVG) zu erfolgen (vgl. hierzu ausführlich BGH, Beschluss v. 27.3.2014, IX ZB 52/13 m.w.N.).
  • LG Stuttgart, 12.12.2017 - 19 T 296/17

    Kostenfestsetzungsbeschwerde: Beschwerdeberechtigung; Prüfungsmaßstab

    Zu prüfen ist hierbei, ob die beantragten Kosten tatsächlich Kosten des Rechtsstreits sind, ferner ob die Aufwendungen tatsächlich entstanden sind und nach Maßgabe des § 91 ZPO zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig waren (BGH NJW-RR 2014, 892).

    Hierbei ist zu prüfen, ob die beantragten Kosten tatsächlich Kosten des Rechtsstreits sind, ferner ob die Aufwendungen tatsächlich entstanden sind und nach Maßgabe des § 91 ZPO zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig waren (BGH NJW-RR 2014, 892).

  • OLG Brandenburg, 30.07.2025 - 6 W 92/24

    Festsetzung des maßgebenden Werts der für die Berechnung im zweiten Rechtszug …

    Ermangelt es an einer demnach erforderlichen Wertfestsetzung, kann auch das im Kostenfestsetzungsverfahren tätige Beschwerdegericht diese nicht an sich ziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.03.2014 - IX ZB 52/13, NJW-RR 2014, 892; Beschluss vom 20.03.2014 - IX ZB 288/11, BeckRS 2014, 7718, jeweils m.w.N.).
  • LG Stuttgart, 11.12.2017 - 19 T 420/17

    Kostenbeschwerde: Prüfungsumfang im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens

  • LG Stuttgart, 19.03.2018 - 19 T 39/18

    Kostenfestsetzungsverfahren: Prüfungsumfang nach sofortige Beschwerde gegen einen …

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