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| BGH, 17.12.2015 - IX ZR 148/14 |
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 321a ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 321a Abs. 4 Satz 5 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 321a; GG Art. 103 Abs. 1
Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 30.10.2013 - 11 O 671/13
- OLG München, 09.04.2014 - 24 U 4433/13
- BGH, 17.12.2015 - IX ZR 148/14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BGH, 17.12.2015 - IX ZR 148/14
Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f).
- BGH, 10.01.2017 - VIII ZR 14/16
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer …
Rn. 6 Von einer weiteren Begründung sieht der Senat auch in diesem Verfahrensabschnitt in entsprechender Anwendung des § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO ab (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63, unter II 2; vom 7. Dezember 2010 - VIII ZR 215/09, juris 1; vom 17. Dezember 2015 - IX ZR 148/14, juris Rn. 1, und IX ZR 163/14, juris Rn. 1). - OLG München, 22.05.2020 - 4d Ws 84/20
Unzulässige Anhörungsrüge im Klageerzwingungsverfahren wegen vermeintlich …
Rn. 11 Es ergibt sich vorliegend weder aus §§ 33a, 34 StPO noch unmittelbar aus dem Verfassungsrecht eine Verpflichtung zu einer weitergehenden Begründung der Entscheidung, denn eine Gehörsrüge dient nicht dazu, eine Ergänzung der Begründung herbeizuführen (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 16; BGH, Beschluss vom 17.12.2015 - IX ZR 148/14 [BeckRS 2016, 2706] für § 321a ZPO) oder im Sinne des Antragstellers zu entscheiden. - OLG Hamm, 04.02.2025 - 26 W 30/24 Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (BGH, Beschluss v. 17.12.2015, Az. IX ZR 148/14, BeckRS 2016, 02706; Beschluss v. 08.01.2015, Az. IX ZA 9/13, BeckRS 2015, 01050; BVerfGE 96, 205, 216 f).
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