Rechtsprechung
| BGH, 16.02.1989 - IX ZR 256/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Paretifähigkeit einer GmbH trotz Löschung im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit - Geltungsbereich einer Bürgschaft neben einer Grundschuld als Sicherheit - Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Bürgschaft durch Beauftragung einer anderen Baufirma außerhalb des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 765
Berechnung der Bürgschaftsschuld nach Verwertung eines Grundpfandrechts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 752
- ZIP 1989, 359
- MDR 1989, 732
- DB 1989, 1019
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (16)
- BGH, 14.07.1988 - IX ZR 115/87
Haftung des Bürgen für erst nach der Kündigung der Geschäftsverbindung des …
Auszug aus BGH, 16.02.1989 - IX ZR 256/87
Die Haftungsstrenge des Bürgschaftsrechts für den Bürgen erfordert, daß von einer Bürgschaft nur diejenige Hauptschuld umfaßt ist, die sich aus der Bürgschaftsurkunde selbst zweifelsfrei herleiten läßt (Senatsurt. v. 14. Mai 1987 - IX ZR 88/86, ZIP 1987, 972, 974; v. 14. Juli 1988 - IX ZR 115/87, ZIP 1988, 1167). - BGH, 14.05.1987 - IX ZR 88/86
Bestimmung der durch Bürgschaft gesicherten Hauptschuld
Auszug aus BGH, 16.02.1989 - IX ZR 256/87
Die Haftungsstrenge des Bürgschaftsrechts für den Bürgen erfordert, daß von einer Bürgschaft nur diejenige Hauptschuld umfaßt ist, die sich aus der Bürgschaftsurkunde selbst zweifelsfrei herleiten läßt (Senatsurt. v. 14. Mai 1987 - IX ZR 88/86, ZIP 1987, 972, 974; v. 14. Juli 1988 - IX ZR 115/87, ZIP 1988, 1167). - BGH, 28.04.1988 - III ZR 57/87
Berechnung des Verzugsschadens bei vorzeitiger Kündigung eines Ratenkredits wegen …
Auszug aus BGH, 16.02.1989 - IX ZR 256/87
Ebenso trifft sie die volle Darlegungs- und Beweislast, wenn sie geltend macht, durch den Rückzahlungsverzug entständen ihr ersatzfähige Kosten, die höher seien als der Kostenanteil, der in den ihr zuzusprechenden Sollzinsen eines entgangenen Neugeschäfts enthalten sei (BGH, Urt. v. 28. April 1988 - III ZR 57/87, ZIP 1988, 759).
- BGH, 14.07.1988 - V ZR 308/86
Rechtsfolgen der Zahlung des nicht persönlich schuldenden Sicherungsgebers; …
Auszug aus BGH, 16.02.1989 - IX ZR 256/87
Diese Sicherungsgeber und die Sicherungsnehmerin, die Klägerin, waren nicht, insbesondere auch nicht durch den Bürgschaftsvertrag, gehindert, den Sicherungsvertrag zu ändern und zu vereinbaren, daß die Grundschuld ein erweitertes Darlehen, nämlich nach Tilgung eines Teils des ursprünglichen den bis zur früheren Höhe wieder eingeräumten Kredit sichern solle (vgl. BGH, Urt. v. 14. Juli 1988 - V ZR 308/86, ZIP 1988, 1096). - BGH, 19.09.1985 - III ZR 214/83
Unzulässigkeit einer AGB-Bestimmung, durch die das Recht des Bürgen, sich auf …
Auszug aus BGH, 16.02.1989 - IX ZR 256/87
Dieser Verzicht ist nicht zu beanstanden (BGHZ 78, 137; 95, 350) [BGH 19.09.1985 - III ZR 214/83]. - BGH, 13.05.1982 - III ZR 164/80
Streit um die Rückzahlung eines Darlehens nach erfolgter Abtretung und …
Auszug aus BGH, 16.02.1989 - IX ZR 256/87
Der Verkaufserlös war auf den gesicherten Anspruch zu verrechnen, der in Höhe des Erlöses erlosch (BGH, Urt. v. 13. Mai 1982 - III ZR 164/80, NJW 1982, 2768 m.N.; BGHZ 99, 110, 115). - BGH, 07.11.1985 - III ZR 128/84
Rechte des Darlehensgebers nach Kündigung eines Darlehens; Verzinsung der aus …
Auszug aus BGH, 16.02.1989 - IX ZR 256/87
Die Klägerin kann ihre Zinsforderungen mithin nicht auf die Klausel ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen stützen, nach der die Kreditnehmer die Zinsen zu zahlen haben, die nach § 315 BGB vom Vorstand beschlossen und banküblich bekannt gemacht worden sind (BGH, Urt. v. 7. November 1985 - III ZR 128/84, ZIP 1986, 21; v. 22. Oktober 1987 - IX ZR 267/86, ZIP 1987, 1519, 1522). - BGH, 21.10.1985 - II ZR 82/85
Inanspruchnahme einer Genossenschaft auf Freistellung von Wasseranschlussgebühren …
Auszug aus BGH, 16.02.1989 - IX ZR 256/87
Denn sie hat einen durch ihr Obsiegen bedingten Kostenerstattungsanspruch und ist seit Beginn des Prozesses durch Anwälte vertreten (…vgl. Senats-Urt. v. 18. April 1985 - IX ZR 75/84, ZIP 1985, 676, 678 a.E.; BGH, Urt. v. 21. Oktober 1985 - II ZR 82/85, NJW-RR 1986, 394). - BGH, 13.11.1986 - IX ZR 26/86
Rechtsfolgen des Erwerbs durch einen dinglich Berechtigten zu einem Preis unter …
Auszug aus BGH, 16.02.1989 - IX ZR 256/87
Der Verkaufserlös war auf den gesicherten Anspruch zu verrechnen, der in Höhe des Erlöses erlosch (…BGH, Urt. v. 13. Mai 1982 - III ZR 164/80, NJW 1982, 2768 m.N.; BGHZ 99, 110, 115). - BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 291/79
Bürgschaftsformular der Banken
Auszug aus BGH, 16.02.1989 - IX ZR 256/87
Dieser Verzicht ist nicht zu beanstanden (BGHZ 78, 137; 95, 350) [BGH 19.09.1985 - III ZR 214/83]. - BGH, 22.10.1987 - IX ZR 267/86
Erwartung der Nichtinanspruchnahme des Bürgen als Geschäftsgrundlage
- BGH, 18.04.1985 - IX ZR 75/84
Vertretung einer wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöschten GmbH
- BGH, 22.05.1986 - IX ZR 108/85
Zweckerreichung der Bürgschaft bei Eintritt des Bürgen in eine Gesellschaft
- BGH, 16.02.1984 - IX ZR 106/83
Aufrechnung des Gläubigers mit einer nicht verbürgten Forderung
- BGH, 08.12.1978 - V ZR 221/77
Bestand eines Rückgewähranspruchs im Fall der odnungsgemäßen Veräußerung einer …
- BGH, 19.09.1975 - V ZR 197/73
Obliegenheiten des Gläubigers gegenüber dem Sicherungsgeber - Bestellung einer …
- BGH, 06.07.1989 - IX ZR 277/88
rechtsgrundlos erteilte Grundschuld - § 1191 BGB, Pfändung des …
Die Eigentümerin hätte also die Grundschuld in Höhe von 85 000 DM nebst Zinsen der Beklagten nicht nur gegen Gewährung eines Kredits belassen, sondern auch den Rückgewährungsanspruch an einen (kreditgewährenden) Dritten abtreten (so Senatsurt. vom 25. Oktober 1984 - XI ZR 142/83, NJW 1985, 800, 801) oder die Abtretung einer Teilgrundschuld an diesen Dritten verlangen können (vgl. Senatsurt. vom 16. Februar 1989 - IX ZR 256/87, ZIP 1989, 359, 363), ohne Verpflichtungen gegenüber nachrangigen Grundpfandgläubigern zu verletzen oder den Löschungsanspruch nach § 1179 a Abs. 1 BGB auszulösen. - BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 861/08
Versicherungspflichtigkeit des Übergangsgeldes - Störung der Geschäftsgrundlage - …
Diese einseitige Erwartung, sofern sie für seine Willensbildung überhaupt maßgeblich war, würde allerdings nur dann zur Geschäftsgrundlage gehören, wenn sie in den dem Vertrag zugrunde liegenden gemeinschaftlichen Geschäftswillen beider Parteien aufgenommen worden wäre(vgl. BGH 16. Februar 1989 - IX ZR 256/87 - zu I 2 der Gründe, NJW-RR 1989, 752). Dazu genügt es nicht, dass die Partei ihre Erwartungen der anderen Partei bei den Vertragsverhandlungen mitgeteilt hat (vgl. BGH 17. Februar 1993 - XII ZR 232/91 - zu 3 b der Gründe, NJW-RR 1993, 773). Hinzukommen muss, dass das Verhalten des anderen Teils nicht nur als bloße Kenntnisnahme, sondern nach Treu und Glauben als Einverständnis und Aufnahme der Erwartung in die gemeinsame Grundlage des Geschäftswillens zu werten ist. - BGH, 05.07.1990 - IX ZR 294/89
Übernahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; Inanspruchnahme aus einer …
-IX ZR 256/87, ZIP 1989, 359 dargelegten Grundsätzen hätten berechnet werden müssen.
- BGH, 21.03.1991 - IX ZR 286/90
Gesamtschuldner als Vergleichsgläubiger; Rechtsschutzinteresse für die …
Der Kläger wäre nur dann vor Erhebung des Freistellungsanspruchs gegen die KG gehindert, einen Ausgleich vom Beklagten nach § 426 BGB zu fordern, wenn dieser Anspruch willkürlich zum Schaden des Beklagten durchgesetzt werden sollte, obwohl die Parteien ohne weiteres Befriedigung durch die KG erlangen könnten (vgl. Senatsurt. v. 16.2.1989 - IX ZR 256/87, ZIP 1989, 359, 364; v. 16.2.1984 - IX ZR 106/83, ZIP 1984, 418). - OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 23 U 66/09
Feststellung des Anspruchs eines Dentallabors gegenüber einer zahnärztlichen …
Eine etwaige Erwartung der Beklagten, die gesellschaftsrechtliche Beteiligung von Frau P an der A GmbH bzw. deren dortige tatsächliche Mitarbeit sei Voraussetzung für den Fortbestand des Kooperationsvertrages, stellt sich zudem bereits deswegen nicht als dessen Geschäftsgrundlage dar, weil sie nicht in der dafür notwendigen Weise in den dem Kooperationsvertrag zugrundeliegenden gemeinschaftlichen Willen beider Parteien aufgenommen worden sind (BGH, Urteil vom 16.02.1989, IX ZR 256/87, NJW-RR 1989, 753;… Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 313, Rn 9 mwN). - OLG München, 10.03.2005 - U (K) 1672/04
Wettbewerbsrecht - Bahnverkehrsgarantie in einem Erbbaurechtsvertrag; …
Einseitige Erwartungen einer Partei, die für ihre Willensbildung maßgebend waren, gehören nur dann zur Geschäftsgrundlage, wenn sie in den dem Vertrag zu Grunde liegenden gemeinschaftlichen Geschäftswillen beider Parteien aufgenommen worden sind (BGH NJW-RR 1989, 752, 753;… Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 242, Rdn. 117). - OLG Oldenburg, 14.01.1998 - 2 U 259/97
Bestimmung des zu verkaufenden Grundstücks in der notariellen Urkunde sowohl …
Dazu genügt es nicht, daß eine Partei ihre Erwartung der anderen mitgeteilt hat; entscheidend ist vielmehr, ob das Verhalten des anderen Teils nach Treu und Glauben als bloße Kenntnisnahme oder als Einverständnis und Aufnahme der Erwartung in die gemeinsame Grundlage des Geschäftswillens zu werten ist (BGH NJW-RR 1989, 752, 753; BGH NJW-RR 1993, 773, 774;… Palandt-Heinrichs, § 242 Rdnr. 17). - LG Freiburg, 20.03.2008 - 1 O 312/07
Umdeckung nach dem Umstieg aus der Ausschließlichkeit - Darf Versicherer …
1.4.1.2 Dieser Umstand allein macht eine der Erwartung entsprechende Verhaltensweise des Beklagten 1 zwar noch nicht zur Geschäftsgrundlage; vielmehr musste sie jedenfalls nach der Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes grundsätzlich auch in den dem Ausgleichsvereinbarung zugrunde liegenden Geschäftswillen des Beklagten 1 aufgenommen werden (vgl. BGH 16.02.1989 IX ZR 256/87 = NJW-RR 1989, 753), Diese Aufnahme in seinen Geschäftswillen stellt der Beklagte 1 mit der behaupteten Unkenntnis der "Grundsätze" in Abrede. - OLG Oldenburg, 14.01.1998 - 12 U 259/97 Dazu genügt es nicht, dass eine Partei ihre Erwartung der anderen mitgeteilt hat; entscheidend ist vielmehr, ob das Verhalten des anderen Teils nach Treu und Glauben als bloße Kenntnisnahme oder als Einverständnis und Aufnahme der Erwartung in die gemeinsame Grundlage des Geschäftswillens zu werten ist (BGH, NJW-RR 1989, 752, 753; BGH, NJW-RR 1993, 773, 774;… Palandt/Heinrichs, § 242 Rdn. 17).
- BGH, 06.07.1989 - IX ZR 270/88
Annahme oder Nichtannahme einer Revision - Anspruch eines Bürgen nach eigener …
Der Bürge hätte dies hinnehmen müssen, schon weil die Beklagte nach einer Abrede in der Bürgschaftsurkunde den Erlös aus ihr anderweitig bestellten Sicherheiten zunächst auf die durch die Bürgschaft nicht gedeckten Ansprüche anrechnen durfte (vgl. Senatsurt. v. 16. Februar 1989 - IX ZR 286/87, ZIP 1989, 359, 364). - ArbG Cottbus, 23.02.2010 - 6 Ca 1364/09
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