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Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.07.2007

Rechtsprechung
   BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,421
BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06 (https://dejure.org/2007,421)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2007 - IX ZR 89/06 (https://dejure.org/2007,421)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - IX ZR 89/06 (https://dejure.org/2007,421)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BRAO § 49b Abs. 5; BGB § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zur Schadensersatzhaftung des Anwalts wegen des unterlassenen Hinweises auf die Gebührenberechnung nach dem Gegenstandswert

  • Judicialis

    BRAO § 49b Abs. 5; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 311 Abs. 2

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Hinweispflicht auf Gegenstandswert

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzpflicht eines Rechtsanwalts bei unterlassenem Hinweis auf die Berechnung der Gebühren aufgrund des Gegenstandswerts; Mitteilung hinsichtlich der Berechnung einer Beratungsgebühr; Schadensersatzansprüche des Mandanten bei Verletzung von Berufspflichten

  • Anwaltsblatt

    § 49b BRAO, § 280 BGB
    Schadensersatz bei fehlendem Hinweis auf Gebührenbemessung nach Gegenstandswert

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Zur Hinweispflicht auf die Abrechnung nach dem Gegenstandswert

  • anwaltsblatt-datenbank.de

    § 49b BRAO, § 280 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 49b Abs. 5; BGB § 280 Abs. 1 § 311 Abs. 2
    Anwaltsregress - Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Höhe der Vergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Hinweis auf Gegenstandsgebühren: Schadensersatzpflicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutsche Anwaltsgebühr und anwaltliche Hinweispflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutsche Anwaltsgebühr und anwaltliche Hinweispflicht nach § 49 b Abs. 5 BRAO

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsanwalt muss grundsätzlich auf Höhe der Anwaltsgebühren ungefragt nicht hinweisen - Hinweispflicht bezieht sich auf Bemessung der Gebühren nach dem Gegenstandswert

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht über Abhängigkeit der Gebühren vom Streitwert

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsrecht - Verstoß gegen § 49b Abs. 5 BRAO kann Schadenersatzpflicht auslösen

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 27 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 49b Abs. 5 BRAO
    Hinweispflicht auf Streitwertabhängigkeit des Anwaltshonorars

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwalt muss auf Abrechnung nach dem Gegenstandswert hinweisen! (IBR 2007, 1327)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2332
  • MDR 2007, 1046
  • FamRZ 2007, 1322
  • VersR 2007, 1377
  • WM 2007, 1390
  • DB 2007, 1639
  • AnwBl 2007, 628
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des …

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06
    Nur auf Verlangen des Auftraggebers hat der Rechtsanwalt die voraussichtliche Höhe des Entgelts mitzuteilen (…BGH, Urt. v. 18. September 1997 - IX ZR 49/97, NJW 1998, 136, 137; v. 2. Juli 1998 - IX ZR 63/97, NJW 1998, 3486, 3487).

    Letztlich hängt die anwaltliche Pflicht, den Auftraggeber vor Vertragsschluss über die voraussichtliche Höhe der Vergütung aufzuklären, entscheidend davon ab, ob der Rechtsanwalt nach den Umständen des Einzelfalles ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis des Mandanten erkennen konnte und musste (BGH, Urt. v. 2. Juli 1998 aaO m.w.N.;… Zugehör in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 814 ff).

  • BGH, 18.09.1997 - IX ZR 49/97

    Umfang der Beratungspflicht eines Rechtsanwalts bei beurkundungsbedürftigen …

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06
    Nur auf Verlangen des Auftraggebers hat der Rechtsanwalt die voraussichtliche Höhe des Entgelts mitzuteilen (BGH, Urt. v. 18. September 1997 - IX ZR 49/97, NJW 1998, 136, 137; v. 2. Juli 1998 - IX ZR 63/97, NJW 1998, 3486, 3487).
  • KG, 22.08.2003 - 7 U 181/02

    Rechtsanwaltsvertrag: Informationspflicht bezüglich der Höhe der mit der …

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06
    Nach herrschender Meinung kann dagegen der Verstoß auch einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch des Mandanten begründen (Hansens ZAP 2005 Fach 24 S. 885, 888; derselbe auch in RVGreport 2004, 182, 183; 2004, 443, 448; Rick AnwBl. 2006, 648, 650 f; Hartmann NJW 2004, 2884;… Madert in Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, aaO § 4 Rn. 98 ff;… Bischof in Bischof/Jungbauer/Brauer/Curkovic/Mathias/Uher, RVG 2. Aufl. § 1 Rn. 48;… Rick/N. Schneider in Schneider/Wolf, aaO 3. Aufl. § 2 Rn. 72 ff;… Zugehör in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, aaO 2. Aufl. Rn. 805, 814, 819; stark einschränkend Hartung MDR 2004, 1092, 1093).
  • BGH, 13.02.2020 - IX ZR 140/19

    Rechtsanwaltsvergütung: 15-Minuten-Takt ist bei Verbrauchern als Mandanten …

    Aus besonderen Umständen des Einzelfalles kann sich nach Treu und Glauben eine Pflicht des Rechtsanwalts ergeben, auch ohne Frage des Auftraggebers diesen über die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung zu belehren, etwa wenn die Höhe der vom Auftraggeber zu zahlenden Gebühren das von ihm verfolgte Ziel wirtschaftlich sinnlos macht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 89/06, WM 2007, 1390 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 22.02.2018 - IX ZR 115/17

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebühr für die auf den Entwurf eines Testaments …

    Teilt der Rechtsanwalt dem Mandanten eine den gesetzlichen Anforderungen formal entsprechende, aber inhaltlich falsche Berechnung seiner Vergütung mit, kann er die tatsächlich entstandene Vergütung einfordern, soweit sie die berechnete Vergütung nicht übersteigt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 24. Mai 2007, IX ZR 89/06, NJW 2007, 2332).

    Zugesprochen werden können allerdings nur die wirklich entstandenen Gebühren und Auslagen, soweit sie über die abgerechnete Vergütung nicht hinausgehen (BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 89/06, NJW 2007, 2332 Rn. 7).

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 37/10

    Vergütung des Rechtsanwalts: Herabsetzung des Zeithonorars für einen …

    Der Umstand, dass die Berechnung sachlich unzutreffend ist, nimmt der Berechnung nicht ihre Wirkung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 BRAGO (…BGH, Urt. v. 4. Juli 2002 - IX ZR 153/01, WM 2003, 89, 91, zu § 18 Abs. 1 BRAGO; v. 24. Mai 2007 - IX ZR 89/06, NJW 2007, 2332, 2333 Rn. 7 zu § 10 Abs. 1 RVG).
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BGH, 24.07.2007 - IX ZR 89/06 (https://dejure.org/2007,24691)
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