Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 11 S 1608/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29611
VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 11 S 1608/12 (https://dejure.org/2012,29611)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.2012 - 11 S 1608/12 (https://dejure.org/2012,29611)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 2012 - 11 S 1608/12 (https://dejure.org/2012,29611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,29611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unzumutbarkeit der Ausreise zum Zweck der Nachholung des Visumverfahrens; Pflegebedürftigkeit des Ehegatten; einstweilige Anordnung bei Ermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumsverfahrens bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit des Ehegatten

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 30 Abs. 1, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, GG Art. 6 Abs. 1, AufenthG § 30 Abs. 3, RL 2003/86/EG Art. 7 Abs. 1 Bst. c, AufenthG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, AufenthG § 5 Abs. 2 S. 1
    Unerlaubte Einreise, illegale Einreise, unerlaubter Aufenthalt, illegaler Aufenthalt, türkische Staatsangehörige, Sicherung des Lebensunterhalts, Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Probezeit, Familiennachzugsrichtlinie, Chakroun, Spracherfordernis, Deutschkenntnisse, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumsverfahrens bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit des Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 334
  • VBlBW 2013, 72
  • DÖV 2013, 39
  • InfAuslR 2013, 30
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 11 S 1608/12
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Beistandsleistungen von anderen Personen erbracht werden könnten (im Anschluss an Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10).

    Aus diesem Grund und weil insoweit im Falle der Legalisierung des Aufenthalts eine Wiederholung derartiger Rechtsverstöße nicht mehr zu besorgen sein wird, sprechen erhebliche Gesichtspunkte dafür, dass hier ein atypischer Ausnahmefall vorliegen wird (vgl. zur Feststellung eines atypischen Ausnahmefalls und dem Erfordernis einer konkreten grundrechtsbezogenen Abwägung GK-AufenthG § 5 Rdn. 22 und 72; vgl. in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10 - InfAuslR 2011, 286).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Kammerbeschluss vom 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10 - InfAuslR 2011, 286) stellen Krankheiten oder Fälle einer Pflegebedürftigkeit des Ehegatten, die dazu führen, dass dieser mehr als im typischen und üblichen Maß auf den Beistand seines Ehegatten angewiesen ist, im Lichte des Art. 6 Abs. 1 GG und der einschlägigen familienrechtlichen Normen (hier v.a. § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB) einen verfassungsrechtlich gebotenen Anwendungsfall des Absatzes 2 Satz 2 Alt. 2 dar.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11

    Einreise eines Staatsangehörigen eines für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 11 S 1608/12
    Was die Statthaftigkeit des Antrags und dessen Antragsziel betrifft, mit dem der Antragsteller das von ihm betriebene auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gerichtete Verfahren gesichert wissen will, verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 14.09.2011 (11 S 2438/11 - InfAuslR 2011, 443).
  • BVerwG, 28.10.2011 - 1 C 9.10

    Kostenverteilung nach Erledigungserklärung; Erfordernis deutscher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 11 S 1608/12
    Was das Spracherfordernis des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG betrifft, ist sehr fraglich, ob dieses mit den Vorgaben der Richtlinie vereinbar ist; diese Frage könnte erst nach der Einholung eines Vorabentscheidungsersuchens beim EuGH verbindlich beantwortet werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 28.10.2011 - 1 C 9.10 - InfAuslR 2012, 59).
  • EuGH, 04.03.2010 - C-578/08

    Chakroun - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 11 S 1608/12
    Die Richtlinie verlangt zwar, dass die Betroffenen nach Art. 7 Abs. 1 lit. c) feste und regelmäßige Einkünfte nachweisen, andererseits ist nach der Rechtsprechung des EuGH bei der Anwendung der Richtlinie zu berücksichtigen, dass nach der Richtlinie die Genehmigung zum Familiennachzug die Regel sein soll und daher die genannten Bestimmung eng auszulegen ist (vgl. Urteil vom 4.3.2010 - C-578/08, Chakroun - InfAuslR 2010, 221).
  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

    Damit sind bezogen auf den Aufenthaltszweck der ehelichen Lebensgemeinschaft ein erneuter Verstoß gegen Visumbestimmungen sowie ein illegaler Aufenthalt und damit eine erneute Verletzung der einschlägigen Strafvorschriften (§ 95 Abs. 1 Nr. 2, 3 AufenthG) nicht zu erwarten (in diesem Sinne auch: VGH Mannheim, Beschl. v. 20.9.2012, 11 S 1608/12, InfAuslR 2013, 30, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18

    Familiennachzug zu Deutschen

    Anderes kann dann in Betracht kommen, wenn und solange verbleibende, letzte Zweifel am Bestehen eines Titelerteilungsanspruchs auf einer nicht hinreichenden Sachaufklärung durch die zuständige Ausländerbehörde beruhen und bzw. oder die Tragfähigkeit möglicher Ermessensgesichtspunkte (hier bei der Anwendung von § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ) aufgrund einer unzureichenden Sachaufklärung durch die Ausländerbehörde im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch nicht zu beurteilen ist (Fortführung der Senatsrechtsprechung aus dem Beschluss vom 20.09.2012 - 11 S 1608/12 -, InfAuslR 2013, 30).

    Grundsätzlich gilt hier, dass vorläufiger Rechtsschutz nur dann gewährt werden kann, wenn keine Zweifel am Anspruch auf die Titelerteilung bestehen und keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen können (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2012 - 11 S 1608/12 -, InfAuslR 2013, 30).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2018 - 2 M 96/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Kommt eine Ausnahme vom Visumserfordernis im Ermessenswege nach § 5 Abs. 2 S 1 Alt 1 AufenthG (juris: AufenthG 2004) in Betracht, kann vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 VwGO aber nur dann gewährt werden, wenn keine Zweifel am Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bestehen und auch keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte gleichwohl eine Ablehnung rechtfertigen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 20.09.2012 - 11 S 1608/12 -, juris, RdNr. 8).(Rn.8).

    Dem Visumverfahren ist u.a. auch die Aufgabe zugewiesen, ungeklärte Sachverhaltsfragen zu beantworten (zum Ganzen: VGH BW, Beschl. v. 20.09.2012 - 11 S 1608/12 -, juris, RdNr. 8).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2019 - 2 M 86/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne Nachholung des Visumverfahrens

    Krankheit oder Pflegebedürftigkeit des Ehegatten, die zur Folge haben, dass dieser in höherem Maße als im Regelfall einer ehelichen Lebensgemeinschaft auf den persönlichen Beistand seines Ehegatten angewiesen ist, machen daher regelmäßig eine Nachholung des Visumsverfahrens unzumutbar im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG; dabei kommt es nicht darauf an, ob die Beistandsleistungen von anderen Personen erbracht werden könnten (BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 2011, a.a.O., Rn. 21; VGH BW, Beschluss vom 20. September 2012 - 11 S 1608/12 -, juris Rn. 5; OVG BBg, Beschluss vom 3. August 2011 - OVG 2 S 44.11 -, juris Rn. 4).
  • VG Stuttgart, 25.04.2019 - 16 K 4518/18

    Daueraufenthaltsnahme in der Bundesrepublik Deutschland; Verweisung auf eine

    c) Schließlich ist die Antragsgegnerin auch in der hier vorliegenden Konstellation, in der der Antragsteller die Sicherung seines Aufenthalts für die Dauer des Verfahrens um die Erteilung eines Aufenthaltstitels erstrebt, passivlegitimiert (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 4. März 2019 - 11 S 459/19 -, Rn. 4; vom 20. September 2018 - 11 S 1973/18 -, Rn. 17; vom 20. September 2012 - 11 S 1608/12 -, Rn. 3 und vom 14. September 2011 - 11 S 2438/11 -, Rn. 10, alle in juris veröffentlicht).
  • VG Stuttgart, 18.04.2019 - 16 K 1382/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer nichtselbstständigen

    Die Kammer kann auch offenlassen, ob die Antragsgegnerin vorliegend passivlegitimiert ist (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 4. März 2019 - 11 S 459/19 -, Rn. 4, juris; vom 20. September 2018 - 11 S 1973/18 -, Rn. 17, juris und vom 20. September 2012 - 11 S 1608/12 -, Rn. 3, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. September 2011 - 11 S 2438/11 -, Rn. 10, juris; a.A. VG Stuttgart, Beschluss vom 21.12.18 - 11 K 9842/18 -, n.v.).
  • VGH Bayern, 24.04.2019 - 10 CS 18.2542

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Ist eine Unzumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens zu bejahen, weil der Ehemann auf die ständige Anwesenheit der Antragstellerin angewiesen ist, wird auch das insoweit nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG bestehende Ermessen der Antragsgegnerin zugunsten der Antragstellerin "auf Null" reduziert sein (OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.2.2019 - OVG 11 S 87.18 - juris Rn. 9; VGH BW, B.v. 20.9.2012 - 11 S 1608/12 - juris Rn. 9).
  • VG München, 15.11.2018 - M 9 S 18.3835

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Ehegattennachzug,

    Daraus, dass neben die schützenswerte Beziehung als solche noch dieser Umstand hinzutritt, folgt aber noch nicht automatisch, dass die Ausreise zum Zweck der Durchführung des Visumsverfahrens unzumutbar ist (anders VGH Baden-Württemberg, B.v. 20.9.2012 - 11 S 1608/12 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 07.10.2014 - 3 B 14/14

    Eheschließung in Dänemark, erforderliches Visum i. S. v. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

    Ob aus der vom Gesetzgeber in § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG gemachten materiellen Vorgabe auch ein maßgebliches Kriterium für die Interessenabwägung im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes für alle Fälle abzuleiten ist, in denen wegen verbleibender, nicht ausräumbarer Unsicherheiten hinsichtlich des maßgeblichen Sachverhalts keine abschließende Klarheit zum Bestehen eines Anspruchs im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 AufenthG gewonnen werden kann (vgl. VGH BW, Beschl. v. 20. September 2012 - 11 S 1608/12 -, juris Rn. 8; Funke-Kaiser a. a. O., § 5 AufenthG Rn. 28, Dienelt, in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, § 5 AufenthG Rn. 126), oder ob die Ausreisepflicht in solchen Fällen zur Verhinderung vollendeter Tatsachen bis zu einer Klärung solcher Unsicherheiten nicht vollzogen werden kann, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • VG Berlin, 02.11.2016 - 19 K 238.16

    Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

    Auf der Rechtsfolgenseite bedeutet dies, dass der Aufenthaltstitel, auf den an sich ein Anspruch bestünde (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG), wegen § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG im Ermessenswege erteilt wird (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2012 - 11 S 1608/12 -, juris Rn. 8).
  • VG Neustadt, 08.03.2023 - 2 L 27/23

    Ausländerrecht: Aufenthaltserlaubnis, Einstweiliger Rechtschutz gegen

  • VG Aachen, 23.05.2013 - 8 L 471/12

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht