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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.02.1998 - 1 B 4.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6173
BVerwG, 03.02.1998 - 1 B 4.98 (https://dejure.org/1998,6173)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1998 - 1 B 4.98 (https://dejure.org/1998,6173)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1998 - 1 B 4.98 (https://dejure.org/1998,6173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revison mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Hinzuziehung eines Dolmetschers bei Beteiligung eines Ausländers in einer Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensrüge, Anforderung an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1998, 219
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1998 - 1 B 4.98
    Es besteht kein Zweifel und wird durch den Inhalt der in der Beschwerdebegründung angeführten Senatsurteile vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 3.97, BVerwG 1 C 10.97 und BVerwG 1 C 11.97 - bestätigt, daß dem Berufungsgericht bekannt war, daß Abschiebungen nach Vietnam grundsätzlich erst nach Abschluß des entsprechenden Rückführungsabkommens und in dessen - unter Umständen ein längeres Verfahren voraussetzenden - Rahmen möglich geworden sind.
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1998 - 1 B 4.98
    Daneben macht der Kläger als Revisionszulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geltend, das Urteil des Berufungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1996 - BVerwG 1 C 9.94 - (BVerwGE 102, 63 = Buchholz 402.240 § 46 AuslG 1990 Nr. 3) ab.
  • BVerwG, 11.09.1990 - 1 CB 6.90

    Mitwirkung eines Dolmetschers in der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1998 - 1 B 4.98
    Gemäß § 55 VwGO gilt diese Vorschrift für das verwaltungsgerichtliche Verfahren entsprechend (Beschluß vom 11. September 1990 - BVerwG 1 CB 6.90 - Buchholz 300 § 185 GVG Nr. 2).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 11.97

    Anspruch auf Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung des Aufenthalts - …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1998 - 1 B 4.98
    Es besteht kein Zweifel und wird durch den Inhalt der in der Beschwerdebegründung angeführten Senatsurteile vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 3.97, BVerwG 1 C 10.97 und BVerwG 1 C 11.97 - bestätigt, daß dem Berufungsgericht bekannt war, daß Abschiebungen nach Vietnam grundsätzlich erst nach Abschluß des entsprechenden Rückführungsabkommens und in dessen - unter Umständen ein längeres Verfahren voraussetzenden - Rahmen möglich geworden sind.
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 10.97
    Auszug aus BVerwG, 03.02.1998 - 1 B 4.98
    Es besteht kein Zweifel und wird durch den Inhalt der in der Beschwerdebegründung angeführten Senatsurteile vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 3.97, BVerwG 1 C 10.97 und BVerwG 1 C 11.97 - bestätigt, daß dem Berufungsgericht bekannt war, daß Abschiebungen nach Vietnam grundsätzlich erst nach Abschluß des entsprechenden Rückführungsabkommens und in dessen - unter Umständen ein längeres Verfahren voraussetzenden - Rahmen möglich geworden sind.
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung …

    Sodann wird durch § 548 ZPO die Rüge von solchen Verfahrensmängeln nicht ausgeschlossen, die als Folgen der beanstandeten Vorentscheidung weiterwirkend der angefochtenen Sachentscheidung anhaften, also insbesondere nicht die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs (Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG 8 C 84.70 - BVerwGE 39, 319, 324; Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG 4 CB 68.72 - Buchholz 310 § 173 VwGO Anh. § 548 ZPO Nr. 2; Beschluß vom 16. Februar 1988 - BVerwG 5 B 13.88 - Buchholz 303 § 548 ZPO Nr. 4; Beschluß vom 22. Dezember 1997 - BVerwG 8 B 255.97 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 16; Beschluß vom 3. Februar 1998 - BVerwG 1 B 4.98 - InfAuslR 1998, 219).
  • VGH Bayern, 08.08.2017 - 15 ZB 17.30494

    Geltendmachung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör wegen …

    Rn. 24 Nach dem Grundsatz der Gewährung des rechtlichen Gehörs muss jeder Beteiligte Gelegenheit erhalten, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage vor Erlass der Entscheidung zu äußern (BVerwG, B.v. 3.2.1998 - 1 B 4.98 - InfAuslR 1998, 219 = juris Rn. 5).

    Zur Bezeichnung einer Gehörsverletzung gehört in Fällen wie dem vorliegenden daher eine substantiierte Darlegung, dass noch etwas zur Klärung des Streitgegenstands Geeignetes vorgetragen worden wäre, aber mangels ausreichender Sprachkenntnisse nicht vorgetragen werden konnte (BVerwG, B.v. 3.2.1998 - 1 B 4.98 - InfAuslR 1998, 219 = juris Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00

    Widerruf der Anwaltszulassung - Prozessvollmacht; Zustellung an …

    Die genannten Fragen können aus folgendem Grund offen bleiben: Selbst wenn eine Zurechnung des Bevollmächtigtenverschuldens nach §§ 173 VwGO, 85 Abs. 2 ZPO nicht möglich wäre und deshalb objektiv davon ausgegangen werden müsste, dass der Kläger unverschuldet keine Möglichkeit hatte, persönlich am Termin teilzunehmen, bedarf es für die Annahme einer Gehörsverletzung zusätzlich seiner Darlegung, welches konkrete Vorbringen im Termin zur mündlichen Verhandlung ihm dadurch abgeschnitten wurde bzw. versagt geblieben ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328 und Beschl. v. 19.3.1991 - 9 B 56.91 -, Buchholz 310, § 104 VwGO Nr. 25 sowie Beschl. v. 3.2.1998 - 1 B 4.98 -, InfAuslR 1998, 219).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2025 - A 12 S 721/24

    Dolmetscher; Rechtliches Gehör; Recht auf faires Verfahren

    Hingegen geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung weit überwiegend, zurückgehend auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG…, Urteil vom 10.11.1981 - 9 C 474.80 -, juris Rn. 5), das vor der oben zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen ist, davon aus, dass die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Hinzuziehung eines (geeigneten) Dolmetschers eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör darstellt oder darstellen kann, ohne sich mit der anderslautenden verfassungsgerichtlichen Entscheidung auseinanderzusetzen (…siehe nur: BVerwG, Beschlüsse vom 14.06.2013 - 5 B 41.13 -, juris Rn. 4, und vom 03.02.1998 - 1 B 4.98 -, juris Rn. 3 ff.; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22.07.1997 - A 12 S 3092/96 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 16.07.2025 - 4 LA 128/24 -, juris Rn. 3; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 22.01.2024 - 6 LA 168/24 -, juris Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 01.12.2023 - 11 A 1967/23.A -, juris Rn. 3 f.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 03.07.2023 - 9 ZB 23.30420 -, juris Rn. 7 f.).

    Es ist insbesondere Vortrag dazu erforderlich, dass noch etwas zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs Geeignetes vorgetragen worden wäre, aber mangels ausreichender Sprachkenntnisse nicht vorgetragen werden konnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.02.1998 - 1 B 4.98 -, juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 11.07.2018 - 15 ZB 18.31632

    Erfolgloser, auf Gehörsrüge gestützter Berufungszulassungsantrag von Flüchtlingen …

    Rn. 13 Nach dem Grundsatz der Gewährung des rechtlichen Gehörs muss jeder Beteiligte Gelegenheit erhalten, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage vor Erlass der Entscheidung zu äußern (BVerwG, B.v. 3.2.1998 - 1 B 4.98 - InfAuslR 1998, 219 = juris Rn. 5).

    Zur Bezeichnung einer Gehörsverletzung gehört in Fällen wie dem vorliegenden daher eine substantiierte Darlegung, dass noch etwas zur Klärung des Streitgegenstands Geeignetes vorgetragen worden wäre, aber nicht vorgetragen werden konnte (im Fall mangelnder Sprachkenntnisse vgl. BVerwG, B.v. 3.2.1998 - 1 B 4.98 - InfAuslR 1998, 219 = juris Rn. 5).

  • BVerwG, 29.03.2007 - 6 B 2.07

    Prozesskostenhilfe; Ablehnung; Überprüfung durch das Revisionsgericht; …

    Durch § 557 Abs. 2 ZPO wird die Rüge von solchen Verfahrensmängeln nämlich nicht verhindert, die als Folge der beanstandeten Vorentscheidung weiterwirkend der angefochtenen Sachentscheidung anhaften, also insbesondere nicht die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs (vgl. zu § 548 ZPO a.F.: Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG 8 C 84.70 - BVerwGE 39, 319 = Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 11 S. 19; Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - BVerwG 4 CB 68.72 - Buchholz 310 § 173 VwGO Anh. § 548 ZPO Nr. 2, vom 16. Februar 1988 - BVerwG 5 B 13.88 - Buchholz 303 § 548 ZPO Nr. 4, vom 22. Dezember 1997 - BVerwG 8 B 255.97 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 16 und vom 3. Februar 1998 - BVerwG 1 B 4.98 - InfAuslR 1998, 219).
  • VGH Bayern, 03.07.2023 - 9 ZB 23.30420

    Geltendmachung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör wegen …

    Rn. 10 Nach dem in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgten Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs muss jeder Beteiligte Gelegenheit erhalten, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage vor Erlass der Entscheidung zu äußern (BVerwG, B.v. 3.2.1998 - 1 B 4.98 - InfAuslR 1998, 219 = juris Rn. 5).

    Zur Bezeichnung einer Gehörsverletzung gehört in Fällen wie dem vorliegenden daher eine substantiierte Darlegung, dass noch etwas zur Klärung des Streitgegenstands Geeignetes vorgetragen worden wäre, aber mangels ausreichender Sprachkenntnisse nicht vorgetragen werden konnte (vgl. BVerwG, B.v. 3.2.1998 - 1 B 4.98 - InfAuslR 1998, 219 = juris Rn. 5).

  • BVerwG, 23.10.2006 - 6 B 29.06

    Geltendmachung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die …

    Durch § 557 Abs. 2 ZPO wird die Rüge von solchen Verfahrensmängeln nämlich nicht ausgeschlossen, die als Folge der beanstandeten Vorentscheidung weiterwirkend der angefochtenen Sachentscheidung anhaften, also insbesondere nicht die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs (vgl. zu § 548 ZPO a.F.; Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG 8 C 84.70 - BVerwGE 39, 319 = Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 11 S. 19; Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - BVerwG 4 CB 68.72 - Buchholz 310 § 173 VwGO Anh. § 548 ZPO Nr. 2, vom 16. Februar 1988 - BVerwG 5 B 13.88 - Buchholz 303 § 548 ZPO Nr. 4, vom 22. Dezember 1997 - BVerwG 8 B 255.97 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 16 und vom 3. Februar 1998 - BVerwG 1 B 4.98 - InfAuslR 1998, 219).
  • VGH Bayern, 03.01.2018 - 11 ZB 17.31234

    Kein Vorliegen der Berufungszulassungsgründe der Divergenz und der Verletzung des …

    Die ordnungsgemäße Begründung einer Gehörsrüge im Zulassungsverfahren erfordert grundsätzlich Ausführungen dazu, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen worden und inwiefern dies entscheidungserheblich gewesen wäre (…stRspr des BVerwG, vgl. B.v. 14.6.2013 - 5 B 41/13 - juris Rn. 3 f.; B.v. 3.2.1998 - 1 B 4/98 - InfAuslR 1998, 219 = juris Rn. 5;… B.v. 19.3.1991 - 9 B 56/91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 12 = juris Rn. 7;… ebenso BayVGH, B.v. 8.8.2015 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 18.4.2005 - 1 ZB 05.30333 - beck-online;… Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 74).
  • BVerwG, 04.11.2014 - 1 PKH 14.14

    Darlegung eines Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der …

    Rn. 4 Allerdings kann eine im Zusammenhang mit einer unanfechtbaren Vorentscheidung erhobene Verfahrensrüge insoweit zulässig sein, als sie sich nicht unmittelbar gegen die Vorentscheidung wendet, sondern einen Mangel betrifft, der als Folge der beanstandeten Vorentscheidung weiterwirkend dem angefochtenen Urteil selbst anhaftet (Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG 8 C 84.70 - BVerwGE 39, 319 ; Beschluss vom 3. Februar 1998 - BVerwG 1 B 4.98 - InfAuslR 1998, 219).
  • OVG Niedersachsen, 16.07.2025 - 4 LA 128/24

    Divergenz; Dolmetscher; rechtliches Gehör ; Verfahrensrüge; Zur Hinzuziehung …

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