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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2077
BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02 (https://dejure.org/2003,2077)
BVerfG, Entscheidung vom 05.02.2003 - 2 BvR 153/02 (https://dejure.org/2003,2077)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 2 BvR 153/02 (https://dejure.org/2003,2077)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs - Ausreichende Bemessung richterlich gesetzter Äußerungsfristen im asylrechtlichen Eilverfahren - Erlass einer Hauptsacheentscheidung ohne vorherige Entscheidung über Fristverlängerung - Rechtsverletzung, wenn ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylVfG § 36 Abs. 3; GG Art. 103
    D (A), Asylverfahren, Rechtliches Gehör, Fristen, Stellungnahmefrist, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Fristverlängerung, Ablehnung, Prozessbevollmächtigte, Arbeitsbelastung, Büroorganisation, Beschleunigungsgebot, Verlängerungsantrag, Schriftform, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1, Art. 16a; AsylVfG § 36 Abs. 3
    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 859
  • DVBl 2003, 858
  • InfAuslR 2003, 244
 
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Wird zitiert von ... (131)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 12.12.2001 - 2 BvR 1875/01

    Erschöpfung des Rechtswegs im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02
    Rn. 12 8. Die Beschwerdeführer erhoben daraufhin eine (erste) Verfassungsbeschwerde, die mit Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2001 - 2 BvR 1875/01 - (http://www.bverfg.de) nicht zur Entscheidung angenommen wurde: Soweit mit der Verfassungsbeschwerde der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangene Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 28. September 2001 angegriffen werde, sei sie im Hinblick auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde unzulässig.

    Die Beschwerdeführer haben die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG mit einem Abänderungsantrag gemäß § 80 Abs. 7 VwGO beim Verwaltungsgericht geltend gemacht, was unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zur Beseitigung des behaupteten Verfassungsverstoßes geboten war (vgl. BVerfGE 70, 180 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2001 - 2 BvR 1875/01 -, a.a.O.).

    Das Abänderungsverfahren ist geeignet, Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu korrigieren, wobei dieses Verfahren zugleich Gelegenheit bietet, auch andere verfassungsrechtliche Mängel zu beseitigen, die mit dem geltend gemachten Gehörsverstoß nicht notwendig in Zusammenhang stehen müssen (…vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1998 - 2 BvR 1598/96 -, NVwZ 1998, Beilage Nr. 8, S. 81; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2001, a.a.O.).

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen …

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02
    Die Entscheidungszuständigkeit der Kammer ist diesbezüglich gegeben (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG), da das Bundesverfassungsgericht die für die Beurteilung maßgebenden verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden hat (vgl. BVerfGE 49, 212 ; 64, 203 ; 65, 227 ; 94, 166 ) und die Verfassungsbeschwerde deshalb offensichtlich begründet ist.

    Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren daher, dass sie hinreichende Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern und dadurch die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (BVerfGE 22, 114 ; 49, 212 ; 94, 166 ).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird insbesondere dann verletzt, wenn die vor Erlass einer Entscheidung vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht (vgl. BVerfGE 49, 212 ; 65, 227 ;… Jarass/Pieroth, GG, 6. Auflage, Art. 103 Rn. 37), um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum entscheidungserheblichen Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen.

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02
    Die Entscheidungszuständigkeit der Kammer ist diesbezüglich gegeben (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG), da das Bundesverfassungsgericht die für die Beurteilung maßgebenden verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden hat (vgl. BVerfGE 49, 212 ; 64, 203 ; 65, 227 ; 94, 166 ) und die Verfassungsbeschwerde deshalb offensichtlich begründet ist.

    Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren daher, dass sie hinreichende Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern und dadurch die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (BVerfGE 22, 114 ; 49, 212 ; 94, 166 ).

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02
    Die Entscheidungszuständigkeit der Kammer ist diesbezüglich gegeben (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG), da das Bundesverfassungsgericht die für die Beurteilung maßgebenden verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden hat (vgl. BVerfGE 49, 212 ; 64, 203 ; 65, 227 ; 94, 166 ) und die Verfassungsbeschwerde deshalb offensichtlich begründet ist.

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird insbesondere dann verletzt, wenn die vor Erlass einer Entscheidung vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht (vgl. BVerfGE 49, 212 ; 65, 227 ;… Jarass/Pieroth, GG, 6. Auflage, Art. 103 Rn. 37), um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum entscheidungserheblichen Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen.

  • BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung eines …

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02
    Die Entscheidungszuständigkeit der Kammer ist diesbezüglich gegeben (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG), da das Bundesverfassungsgericht die für die Beurteilung maßgebenden verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden hat (vgl. BVerfGE 49, 212 ; 64, 203 ; 65, 227 ; 94, 166 ) und die Verfassungsbeschwerde deshalb offensichtlich begründet ist.

    Richterlich gesetzte Fristen müssen so bemessen sein, dass das rechtliche Gehör nicht in unzumutbarer Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 64, 203 ).

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02
    Es entspricht der Billigkeit, die Auslagenerstattung in vollem Umfang anzuordnen, weil die Beschwerdeführer ihr wesentliches Verfahrensziel, die erneute Prüfung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, ob ernstliche Zweifel daran bestehen, dass das Bundesamt die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens und die Änderung der Feststellung zu § 53 AuslG zu Recht abgelehnt hat, erreicht haben (vgl. BVerfGE 79, 372 ; 88, 40 ).
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02
    Damit hat das Gericht das Recht der Beschwerdeführer auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (vgl. BVerfGE 18, 399 ).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86

    Rechtliches Gehör - Antrag auf Fristverlängerung - Aktenabschrift - Vorenthaltung …

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02
    Unabhängig davon, ob eine Pflicht zur Verlängerung einer richterlichen Frist besteht, wird der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt, wenn das Gericht, bei dem ein Antrag auf Verlängerung einer Frist zur Stellungnahme gestellt ist, zur Hauptsache entscheidet, ohne zuvor den Antrag auf Fristverlängerung beschieden zu haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 - 9 C 235/86 -, NJW 1988, S. 1280 f. …und Beschluss vom 2. Juli 1998 - 9 B 535/98 -, NVwZ-RR 1998, S. 783 f.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02
    Es entspricht der Billigkeit, die Auslagenerstattung in vollem Umfang anzuordnen, weil die Beschwerdeführer ihr wesentliches Verfahrensziel, die erneute Prüfung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, ob ernstliche Zweifel daran bestehen, dass das Bundesamt die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens und die Änderung der Feststellung zu § 53 AuslG zu Recht abgelehnt hat, erreicht haben (vgl. BVerfGE 79, 372 ; 88, 40 ).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.83

    Sachbearbeitender Anwalt - Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwaltssozietät - …

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02
    Rn. 37 Auch das Ansinnen, bei Verhinderung des sachbearbeitenden Anwalts in einer prozessbevollmächtigten Rechtsanwaltssozietät möge sich ein anderes Mitglied der Sozietät innerhalb kürzester Zeit in den Fall einarbeiten und den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz begründen, ist mit den Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs nicht vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 4 C 44/83 -, NJW 1984, S. 882).
  • BGH, 23.01.1985 - VIII ZB 18/84

    Schriftform für Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • BVerwG, 02.07.1998 - 9 B 535.98

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Antrag auf Verlängerung der Äußerungsfrist; …

  • BVerfG, 24.04.1998 - 2 BvR 1598/96

    Beginn der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde bei Abänderungsantrag …

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Gefälschter Steckbrief

  • BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61

    Entziehung der Verteidigungsbefugnis

  • BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95

    Einstweiliger Rechtsschutz - Asylfolgeverfahren - Erneute Abschiebungsandrohung - …

  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 07.03.2002 - 2 BvR 191/02

    Berücksichtigung von Beweisangeboten in verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 24.08.1998 - 2 BvR 2195/97

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im …

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17

    Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung des Berufungsgerichts bei nicht …

    Gleiches gilt, wenn die vom Gericht gesetzte Frist objektiv nicht ausreicht, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen (vgl. BVerfGE 49, 212, 215; 60, 175, 211; 64, 203, 206; BVerfG NVwZ 2003, 859 Rn. 28;… Maunz/Dürig/Remmert, GG, Art. 103 Abs. 1 Rn. 75, 99 [Stand: September 2017];… BeckOK-GG/Radtke/Hagemeier, Art. 103 Rn. 12 [Stand: 1. März 2015]).
  • BSG, 03.12.2024 - B 2 U 13/22 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer vorläufigen Rente - …

    Rn. 17 3. Einer unterblieben Anhörung steht es gleich, wenn die gesetzte Frist objektiv nicht ausreicht, um sich innerhalb des verbliebenen Zeitraums zum Sachverhalt und zur Rechtslage sachlich fundiert zu äußern (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 5.2.2003 - 2 BvR 153/02 - NVwZ 2003, 859 RdNr 28 sowie Beschlüsse vom 4.6.1983 - 1 BvR 545/82 - BVerfGE 64, 203, 206, vom 24.3.1982 - 2 BvH 1/82 - BVerfGE 60, 175, 211 und vom 27.9.1978 - 1 BvR 570/77 - BVerfGE 49, 212, 215; BGH Beschluss vom 15.5.2018 - VI ZR 287/17 - NJW 2018, 3316 RdNr 7).
  • BGH, 12.04.2018 - V ZR 153/17

    Sachverständigengutachten im Schadensersatzprozess wegen Gebäudeschäden durch …

    Dementsprechend liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch dann vor, wenn das Gericht sofort entscheidet, ohne eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb deren eine eventuell beabsichtigte Stellungnahme unter normalen Umständen eingehen kann oder wenn die vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht (BVerfGE 49, 212, 215 f.; BVerfG, NVwZ 2003, 859, 860).
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