Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Fehlendes Bescheidungsinteresse für Verpflichtungsklage bei gleichzeitig anhängiger Anfechtungsklage gegen die Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis; Möglichkeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis, einschließlich eines rückwirkenden Besitzes
- Judicialis
AuslG § 19 Abs. 1; ; AuslG § 24 Abs. 1; ; AuslG § 69 Abs. 3; ; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2; ; LVwVfG § 48
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AuslG § 19 Abs. 1; AuslG AuslG § 24 Abs. 1; AuslG § 69 Abs. 3; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2; LVwVfG § 48
Ausländer, Deutschverheiratung, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Rücknahme, Sofortvollzug, eigenständiges Aufenthaltsrecht, Ehebestandszeit, Ehebestandszeit, Aufenthaltsdauer, Duldung, Erlaubnisfiktion, Illegale Einreise, Regelversagungsgründe, Unbefristete ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufenthaltserlaubnis - Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen ohne Sofortvollzug, Verlängerungsantrag, Rückwirkung von Aufenthaltserlaubnissen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- migrationsrecht.net (Leitsatz)
Aufenthaltserlaubnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis ohne Sofortvollzug bei Anhängigkeit einer Anfechtungsklage; Bescheidungsinteresse an einer Verpflichtungsklage auf Aufenthaltserlaubnis; "Besitz" einer Aufenthaltserlaubnis; Rückwirkung von Aufenthaltserlaubnissen; Rückwirkende ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 07.06.2004 - 1 K 1476/04
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
Papierfundstellen
- VBlBW 2004, 480
- InfAuslR 2004, 393
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94
Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
Zwar ist nach der - u.U. auch auf befristete Aufenthaltserlaubnisse übertragbaren - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die rückwirkende Erteilung einer (im Fall des Bundesverwaltungsgerichts: unbefristeten) Aufenthaltserlaubnis mit Wirkung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt nach der Antragstellung möglich (siehe dazu BVerwG…, Urteil vom 29.09.1998 - 1 C 14/97 -, NVwZ 1999, S. 306, siehe auch BVerwG, Urteil vom 24.05.1995 - 1 C 7/94 -, NVwZ 1995, S. 1131, 1133 …und Urteil vom 01.03.1983, - 1 C 14/81 -, NVwZ 1983, S. 476, 477); eine derartige rückwirkende Aufenthaltserlaubnis ist durch die Antragsgegnerin im vorliegenden Fall aber nicht erteilt worden, da die Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich den Gültigkeitsvermerk "07.11.1996 bis 06.11.1999" enthält.Die aufschiebende Wirkung der von ihr erhobenen Klage gegen die Rücknahmeentscheidung ändert hieran nichts (zu einer vergleichbaren Fallgestaltung s. auch BVerwG, Urteil vom 24.5.1995 - 1 C 7/94 -, NVwZ 1995, S. 1131, 1132).
- BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82
Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
Sie bewirkt insbesondere nicht, dass die zurückgenommenen Aufenthaltserlaubnisse weiterhin rechtlich existent wären; der Suspensiveffekt eines Rechtsbehelfs führt nur zu einem Vollzugshindernis und beseitigt nicht die Wirksamkeit der angegriffenen Verfügung (ständige Rechtsprechung, s. schon BVerwG, Urteil vom 27.10.1982 - 3 C 6/82 -, NJW 1983, S. 776, 777 m.w.N. und die auf dieser Rechtsprechung beruhende Vorschrift des § 72 Abs. 2 S. 1 AuslG;… zum Streitstand und zur Gegenmeinung siehe insbesondere Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 73 f., 96 zu § 80). - BVerwG, 22.01.2002 - 1 C 6.01
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; entscheidungserheblicher Zeitpunkt; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
Zwar würde eine Aufenthaltserlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 3 S. 1 AuslG zur Annahme eines "rechtmäßigen" Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft für die Dauer dieser Fiktion ausreichen, sofern sie nicht später wieder entfallen ist (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 22.01.2002 - 1 C 6.01 -, NVwZ 2002, S. 867, 868 und Hailbronner a.a.O.); eine solche Fiktionswirkung ist hier aber nicht eingetreten.
- BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97
Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
Zwar ist nach der - u.U. auch auf befristete Aufenthaltserlaubnisse übertragbaren - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die rückwirkende Erteilung einer (im Fall des Bundesverwaltungsgerichts: unbefristeten) Aufenthaltserlaubnis mit Wirkung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt nach der Antragstellung möglich (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 29.09.1998 - 1 C 14/97 -, NVwZ 1999, S. 306, siehe auch BVerwG…, Urteil vom 24.05.1995 - 1 C 7/94 -, NVwZ 1995, S. 1131, 1133 …und Urteil vom 01.03.1983, - 1 C 14/81 -, NVwZ 1983, S. 476, 477); eine derartige rückwirkende Aufenthaltserlaubnis ist durch die Antragsgegnerin im vorliegenden Fall aber nicht erteilt worden, da die Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich den Gültigkeitsvermerk "07.11.1996 bis 06.11.1999" enthält. - BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97
Beratungspflichten der Erziehungsgeldbehörde und der Ausländerbehörde gegenüber …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
Die Tatsache, dass die Antragsgegnerin der Antragstellerin (inhaltlich zu unrecht) die Bescheinigung ausgestellt hat, wonach die Fiktionswirkung des § 69 Abs. 3 AuslG eingetreten sei, führt zu keinem anderen Ergebnis; eine solche Bescheinigung hat keine konstitutive Wirkung (siehe dazu VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 23.11.1995, - 11 S 2986/94 -, AuAS 1996, S. 50, 52 und Thüringisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 29.02.1996, BWVPr 1996, S. 213 - LS sowie BSG, Urteil vom 2.10.1997 -14 REg 1/97, NVwZ 1998, S. 1110, 1111). - BVerwG, 17.04.1997 - 3 C 2.95
Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Rechtsqualität der Bescheinigung über …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
Selbst wenn man aber aus Rechtsschutzgründen den Suspensiveffekt der Anfechtungsklage gegen die Rücknahme der früheren Aufenthaltserlaubnisse dem "Besitz" einer Aufenthaltserlaubnis im Sinn des § 24 Abs. 1 Nr. 1 AuslG gleichstellen würde (s. BVerwG, Urteil vom 17.4.1997 - 3 C 2/95 -, BayVBl 1998, S. 346; zum Sofortvollzug einer Rücknahmeverfügung s. auch VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 16.1.1997 -11 S 3170/96 -, InfAuslR 1997, S. 200, 202) oder der Antragstellerin wenigstens eine der Regelung des § 24 Abs. 1 AuslG entsprechende vorläufige Rechtsstellung zusprechen wollte, würde dies an dem durch die Antragstellerin verwirklichten Ausweisungsgrund scheitern (s. § 24 Abs. 1 Nr. 6 AuslG und oben). - BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Vorstrafen - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
Zwar ist nach der - u.U. auch auf befristete Aufenthaltserlaubnisse übertragbaren - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die rückwirkende Erteilung einer (im Fall des Bundesverwaltungsgerichts: unbefristeten) Aufenthaltserlaubnis mit Wirkung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt nach der Antragstellung möglich (siehe dazu BVerwG…, Urteil vom 29.09.1998 - 1 C 14/97 -, NVwZ 1999, S. 306, siehe auch BVerwG…, Urteil vom 24.05.1995 - 1 C 7/94 -, NVwZ 1995, S. 1131, 1133 und Urteil vom 01.03.1983, - 1 C 14/81 -, NVwZ 1983, S. 476, 477); eine derartige rückwirkende Aufenthaltserlaubnis ist durch die Antragsgegnerin im vorliegenden Fall aber nicht erteilt worden, da die Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich den Gültigkeitsvermerk "07.11.1996 bis 06.11.1999" enthält. - VGH Baden-Württemberg, 04.12.2002 - 13 S 2194/01
Ehebestandszeit - Altfall; Härtefallregelung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
Was ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 19 Abs. 1 AuslG angeht, so kann der Senat offen lassen, ob die Erwägung des Verwaltungsgerichts zutrifft, die Antragstellerin habe bereits seit der Eheschließung am 30.07.1996 und damit schon vor der Begründung eines gemeinsamen Wohnsitzes am 01.11.1996 in ehelicher Lebensgemeinschaft mit ihrem deutschen (damaligen) Ehegatten gelebt; auf diese Frage kommt es im vorliegenden Verfahren nicht an, da selbst bei der - ausnahmsweise durchaus möglichen - Annahme einer ehelichen Lebensgemeinschaft trotz räumlicher Trennung die gesetzlich erforderliche rechtmäßige Ehebestandszeit von zwei Jahren (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AuslG n.F.; zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf den vorliegenden Fall siehe VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.12.2002 - 13 S 2194/01 -, InfAuslR 2003, S. 190 m.w.N.) hier nicht erreicht ist. - VGH Baden-Württemberg, 16.01.1997 - 11 S 3170/96
Aufenthaltsrechtlicher Schutz des GG Art 6 - Bestehen einer ehelichen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
Selbst wenn man aber aus Rechtsschutzgründen den Suspensiveffekt der Anfechtungsklage gegen die Rücknahme der früheren Aufenthaltserlaubnisse dem "Besitz" einer Aufenthaltserlaubnis im Sinn des § 24 Abs. 1 Nr. 1 AuslG gleichstellen würde (s. BVerwG…, Urteil vom 17.4.1997 - 3 C 2/95 -, BayVBl 1998, S. 346; zum Sofortvollzug einer Rücknahmeverfügung s. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.1.1997 -11 S 3170/96 -, InfAuslR 1997, S. 200, 202) oder der Antragstellerin wenigstens eine der Regelung des § 24 Abs. 1 AuslG entsprechende vorläufige Rechtsstellung zusprechen wollte, würde dies an dem durch die Antragstellerin verwirklichten Ausweisungsgrund scheitern (s. § 24 Abs. 1 Nr. 6 AuslG und oben). - VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 11 S 2986/94
Fiktion des erlaubten Aufenthalts erlischt nicht wegen Ablaufs der auf den …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
Die Tatsache, dass die Antragsgegnerin der Antragstellerin (inhaltlich zu unrecht) die Bescheinigung ausgestellt hat, wonach die Fiktionswirkung des § 69 Abs. 3 AuslG eingetreten sei, führt zu keinem anderen Ergebnis; eine solche Bescheinigung hat keine konstitutive Wirkung (siehe dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.1995, - 11 S 2986/94 -, AuAS 1996, S. 50, 52 und Thüringisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 29.02.1996, BWVPr 1996, S. 213 - LS sowie BSG…, Urteil vom 2.10.1997 -14 REg 1/97, NVwZ 1998, S. 1110, 1111). - VG Berlin, 29.01.2004 - 11 A 905.03
- VG Potsdam, 07.01.2004 - 14 L 991/03
D (A), Aufenthaltsbefugnis, Verlängerung, Verlängerungsantrag, …
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2009 - 13 S 3086/08
Bescheinigung der "begrenzten" Fortgeltungs- oder Fortbestandsfunktion gemäß § 84 …
Dies war und ist für die vergleichbaren Bescheinigungen nach § 81 Abs. 5 AufenthG oder - nach "altem" Recht - § 69 Abs. 3 AuslG einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 3.6.1997 - 1 C 7.96 - NVwZ 1998, 185; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 6.5.2008 - 13 S 499/08 - juris und vom 21.7.2004 - 13 S 1532/04 - VBlBW 2004, 480 sowie Urteil vom 23.11.1995 - 11 S 2986/94 - InfAuslR 1996, 174;… Funke-Kaiser in GK-AufenthG § 81 Rn. 55 jeweils m.w.Nachw). - VG Stuttgart, 15.04.2009 - 5 K 4098/08
Antrag auf Verlängerung seines Aufenthaltstitels und die Fiktionsbescheinigung
Diese äußerlich nicht sichtbare Fiktion ist nach § 81 Abs. 5 AufenthG in Gestalt einer Bescheinigung, der nicht die Qualität eines feststellenden oder rechtsgestaltenden Verwaltungsakts beizumessen ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 03.06.1997 - 1 C 7/96 -, NVwZ 1998, 185; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.07.2004 - 13 S 1532/04 -, InfAuslR 2004, 393), zu dokumentieren. - OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 108/07
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der ehelichen …
Unter der Geltung des AuslG 1990 war der Aufenthalt eines Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur dann rechtmäßig, wenn er von der zuständigen Ausländerbehörde erlaubt worden war (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.02.1993 - 1 C 45.90 -, BVerwGE 92, 116 [125]) oder nach § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1990 als erlaubt galt; eine Duldung genügte nicht, weil sie - wie sich aus § 56 Abs. 1 AuslG 1990 ergibt - keinen rechtmäßigen Aufenthalt begründete (vgl. GK-AuslR, II - § 19 RdNr. 42, m. w. Nachw.; VGH BW, Beschl. v. 21.07.2004 - 13 S 1532/04 -, InfAuslR 2004, 393; SächsOVG, Beschl. v. 18.11.2003 - 3 BS 430/02 -, AuAS 2004, 108 [nur Leitsatz]).Für den Beginn der Zweijahresfrist ist regelmäßig der Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die zuständige Ausländerbehörde maßgeblich, soweit sich die Aufenthaltserlaubnis keine rückwirkende Kraft beimisst (vgl. VGH BW, Beschl. v. 21.07.2004, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 29.12.2004 - 10 CS 04.3164 - Juris; Beschl. v. 24.09.2003 - 10 CS 03.2349 -).
- VGH Baden-Württemberg, 06.05.2008 - 13 S 499/08
Beweis durch Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG 2004
Die dem Antragsteller über mehrere Jahre hinweg ausgestellten Fiktionsbescheinigungen hatten allerdings keine konstitutive Wirkung, d.h. aus ihnen allein kann die für das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO notwendige Fiktionswirkung des Antrags (…siehe VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.2007 a.a.O.) nicht selbst abgeleitet werden (siehe BVerwG, Urteil vom 3.6.1997 - 1 C 7/96 -, NVwZ 1998, 185: kein feststellender oder rechtsgestaltender Verwaltungsakt, sondern lediglich eine Bescheinigung, die nicht hindert, auf die wahre Rechtslage zurückzugreifen; ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 8.1.2004 - 1 B 411/03 -, InfAuslR 2004, 154; Senat, Beschluss vom 21.7.2004 - 13 S 1532/04 -, InfAuslR 2004, 393 und Funke-Kaiser, GK-AufenthG, Rn 55 zu § 81). - VG Sigmaringen, 04.10.2005 - 6 K 1323/05
Ausweisung wegen falscher Angaben im ausländerrechtlichen Verfahren; Scheinehe
Folglich steht die Regelung des § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG einer Ausweisung nach Nr. 2 i.V.m. § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG nicht entgegen (so im Ergebnis - ohne nähere Begründung - auch Armbruster, HTK-AuslR / § 55 AufenthG / zu Abs. 2 Nr. 1 03/2005 Nr. 1; Welte, in: Jakober / Welte, AktAR, § 46 AuslG - Stand: 3/2002 -, Rn 18; unklar Hailbronner, AuslR, § 46 AuslG, Rn 3 und 5; auch der VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2004 - 13 S 1532/04 -, Urteilsumdruck S. 6 unten, scheint von der hier vertretenen Rechtsauffassung auszugehen, wenn er "den Ausweisungsgrund des § 46 Nr. 1 und Nr. 2 AuslG i.V.m. § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG" in einem Atemzug zitiert). - VGH Bayern, 16.03.2009 - 10 CS 08.2871
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis
Denn nach § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG tritt diese Rechtsfolge mit der Wirksamkeit des belastenden Verwaltungsakts und somit unabhängig vom Suspensiveffekt ein, also auch dann, wenn die Klage gegen die Rücknahme aufschiebende Wirkung auslöst oder diese durch das Verwaltungsgericht wiederhergestellt wird (vgl. BVerwG vom 1.2.2000 NVwZ-RR 2000, 540; vom 21.8.1996 InfAuslR 1997, 15; vom 24.5.1995 BVerwGE 98, 313; VGH BW vom 21.7.2004 InfAuslR 2004, 393). - VG Sigmaringen, 13.09.2004 - 6 K 1434/04
Härtefall im Sinne von § 19 Abs 1 S 2 AuslG 1990; Ausweisung wegen Falschangaben
§ 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG mag zwar dem Wortlaut nach als abstraktes Gefährdungsdelikt und nicht als Erfolgsdelikt oder konkretes Gefährdungsdelikt ausgestaltet sein, gleichwohl setzt der Tatbestand die konkrete Eignung der Falschangaben zur Verschaffung eines Aufenthaltstitels voraus (so im Ergebnis auch VG Koblenz, Beschluss vom 12.12.1991 - 3 L 2913/91.KO -, InfAuslR 1992, 86, 87; VG Berlin, Urteil vom 24.10.2002 - 21 A 499.01 -, InfAuslR 2003, 96; Welte, in: Jakober / Welte, AktAR, AuslG § 92, Rn 28; GK-AuslR, § 92 AuslG, Rn 31; Renner, Ausländerrecht, § 92 AuslG, Rn 18; Ventzke, StV 1998, 425; anderer Ansicht sind namentlich VG Berlin, Urteil vom 29.01.2004 - 11 A 905.03 -, InfAuslR 2004, 204; BayObLG, Beschluss vom 15.09.2003 - 4St RR 112/03 - Hailbronner, AuslG § 92, Rn 53; Senge, in: Erbs / Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, AuslG § 92, Rn 37; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.01.1998 - 3 S 1/98 -, NVwZ-RR 1999, 73; Lorenz, NStZ 2002, 640, 642; VG Neustadt, Urteil vom 11.10.2002 - 8 K 940/02 -, InfAuslR 2003, 99; offen und wohl ohne Präferenz VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2004 - 13 S 1532/04 - unter Verweis auf VG Berlin…, Urteil vom 29.01.2004, a.a.O.). - VG München, 16.10.2008 - M 10 K 08.1800
Befristung einer Ausweisung und Abschiebung; Ausnahme von Regelfall; falsche …
Würde der Kläger mit der erhobenen Anfechtungsklage gegen den Bescheid vom ... April 2008 Erfolg haben, so würde die Aufenthaltserlaubnis bis zum 5. Juli 2009 fortbestehen (vgl. VGH Baden-Württemberg v. 21.7.2004, Az. 13 S 1532/04, InfAuslR 2004, S. 393).
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