Rechtsprechung
| BVerwG, 29.04.2013 - 10 B 40.12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Umdeutung des Widerrufs einer Asylanerkennung in eine Rücknahme bei Täuschung über die Staatsangehörigkeit; Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 73 Abs 1 S 2 AsylVfG 1992, § 73 Abs 2 AsylVfG 1992, § 60 Abs 8 S 1 Alt 2 AufenthG 2004, § 51 VwVfG
Umdeutung des Widerrufs einer Asylanerkennung in eine Rücknahme bei Täuschung über die Staatsangehörigkeit; Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe - Wolters Kluwer
Umdeutung eines Widerrufs einer Asylanerkennung in eine Rücknahme der Asylanerkennung infolge unrichtiger Angaben
- ra.de
- milo.bamf.de
AsylG, § 73 Abs 1; AsylG, § 73 Abs 2; AufenthG 2004, § 60 Abs 8; VwGO, § 132 Abs 2; VwVfG, § 51
Armenien: Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision wird zurückgewiesen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylVfG § 73 Abs. 1 S. 1, 2; AsylVfG § 73 Abs. 2
Umdeutung eines Widerrufs einer Asylanerkennung in eine Rücknahme der Asylanerkennung infolge unrichtiger Angaben - datenbank.nwb.de
Umdeutung des Widerrufs einer Asylanerkennung in eine Rücknahme bei Täuschung über die Staatsangehörigkeit; Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 20.04.2010 - 14 A 30/08
- OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 1 LB 10/10
- BVerwG, 29.04.2013 - 10 B 40.12
Papierfundstellen
- InfAuslR 2013, 314
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 22.11.2011 - 10 C 29.10
Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung (Türkei); Ermessen; Erlöschen der …
Auszug aus BVerwG, 29.04.2013 - 10 B 40.12
Die vom Kläger behauptete Abweichung des Berufungsurteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 2011 - BVerwG 10 C 29.10 - (BVerwGE 141, 161 = Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 42) liegt nicht vor.Diesem Rechtssatz stehen die von der Beschwerde herangezogenen Ausführungen in dem Urteil vom 22. November 2011 (a.a.O. Rn. 26) nicht entgegen.
- BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen; …
Auszug aus BVerwG, 29.04.2013 - 10 B 40.12
Vielmehr kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Rechtskraft durch behördliche Ermessensentscheidung durchbrochen werden, die sich an den Maßstäben des § 51 VwVfG orientiert (vgl. Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 = Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 54 Rn. 19 ff.). - BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 17.12
Asylanerkennung; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Bescheid; Anfechtung; …
Auszug aus BVerwG, 29.04.2013 - 10 B 40.12
Rn. 6 Der Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 31. Januar 2013 - BVerwG 10 C 17.12 - entschieden hat, dass ein Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung wegen einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer mindestens dreijährigen Freiheitsstrafe (§ 60 Abs. 8 Satz 1 Alt. 2 AufenthG) bei einer Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe (§§ 53 bis 55 StGB) nur in Betracht kommt, wenn eine der in die Gesamtstrafe einbezogenen Einzelstrafen eine mindestens dreijährige Freiheitsstrafe ist, vermag deshalb auch bei Umdeutung der Grundsatzrüge in eine Rüge nachträglicher Divergenz nicht zur Revisionszulassung zu führen. - BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90
Rückforderung von Blindengeld
Auszug aus BVerwG, 29.04.2013 - 10 B 40.12
Bei einem - wie hier - in je selbständig tragender Weise mehrfach begründeten Urteil kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben ist (stRspr, Beschluss vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 284 m.w.N.).
- BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15
Abschiebungsschutz; Widerruf; Überprüfung, umfassende.
Damit ist grundsätzlich auch das Auswechseln des einem Bescheid zu Grunde liegenden Sachverhaltes jedenfalls dann möglich, wenn - wie hier - die Entscheidungsformel unverändert bleibt (zur Umdeutung des Widerrufs einer Asylanerkennung in eine Rücknahme bei Täuschung über die Staatsangehörigkeit s.a. BVerwG, Beschluss vom 29. April 2013 - 10 B 40.12 - InfAuslR 2013, 314). - VG Hamburg, 30.09.2020 - 1 A 2533/20
Widerruf eines nationalen Abschiebungsverbotes, hier: Afghanistan
Dem entspricht es, dass ein fälschlich als Rücknahme begründeter Bescheid rechtens ist, wenn die Widerrufsvoraussetzungen vorliegen (zu Rücknahme und Widerruf des Flüchtlingsschutzes: BVerwG, Beschl. v. 29.4.2013, 10 B 40/12, juris Rn. 4;… Funke-Kaiser, GK-AsylG, Stand Dezember 2019, § 73 Rn. 28).Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann auch zulasten des Betroffenen nach den Maßstäben des § 51 VwVfG im Fall einer Täuschungshandlung die Rechtskraft durchbrochen werden (BVerwG, Beschl. v. 29.4.2013, 10 B 40/12, juris Rn. 4, bezugnehmend auf BVerwG, Urt. v. 22.10.2009, 1 C 26/08, BVerwGE 135, 137, Rn. 19, betreffend allerdings ein zugunsten des Betroffenen nach Ermessen eröffnetes Wiederaufgreifen i.w.S. nach gerichtlich bestätigter Ausweisung).
- VG Düsseldorf, 09.05.2022 - 29 K 1724/20 Rn. 35 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 2013 - 10 B 40.12 -, juris Rn. 4; VG Dresden, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 11 K 1311/16.A -, juris Rn. 30.
Rn. 37 vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 2013 - 10 B 40.12 -, juris Rn. 4 zur Umdeutung des Widerrufs einer Asylanerkennung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG in eine Rücknahme der Asylanerkennung nach § 73 Abs. 2 AsylVfG bei Täuschung über die Staatsangehörigkeit; siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 4. April 2013 - 13 A 806/13.A -, juris Rn. 16 ff.; VG Bremen, Urteil vom 9. März 2021 - 7 K 1693/19 -, juris Rn. 16; VG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 30. September 2020 - 1 A 2533/20 -, juris Rn. 32 ff.; VG Dresden, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 11 K 1311/16.A -, juris Rn. 30,.
- VG Düsseldorf, 06.05.2020 - 29 L 628/20 Rn. 22 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 2013 - 10 B 40.12, juris Rn. 4; VG Dresden, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 11 K 1311/16.A, juris Rn. 30.
Rn. 24 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 2013 - 10 B 40.12, juris Rn. 4 zur Umdeutung des Widerrufs einer Asylanerkennung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG in eine Rücknahme der Asylanerkennung nach § 73 Abs. 2 AsylVfG bei Täuschung über die Staatsangehörigkeit; siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 4. April 2013 - 13 A 806/13.A, juris Rn. 16 ff.; VG Dresden, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 11 K 1311/16.A, juris Rn. 30.
- VG Magdeburg, 25.11.2019 - 8 A 76/19
Aufhebung (Rücknahme und Widerruf) der Zuerkennung der Flüchtlingseigen-schaft …
Bei Fällen unrichtiger Angaben oder des Verschweigens wesentlicher Angaben im Sinne des § 73 Abs. 2 AsylG ergibt sich grundsätzlich im Hinblick auf diesen Sachverhalt keine andere Beurteilung, sondern es geht um die Reaktion auf eine Täuschungsreaktion (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.04.2013 - 10 B 40/12 -, juris, Rn. 4). - VG Köln, 28.09.2023 - 8 K 3117/21 Rn. 94 vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 29. April 2013 - 10 B 40/12 -, juris Rn. 4,.
- VG München, 28.11.2022 - M 25 K 20.31387
Aufhebung eines Widerrufsbescheids - Mutter mit drei Kindern aus Nigeria
Damit ist grundsätzlich auch das Auswechseln des einem Bescheid zu Grunde liegenden Sachverhaltes jedenfalls dann möglich, wenn die Entscheidungsformel unverändert bleibt (…BVerwG, U.v. 29.6.2015 - 1 C 2/15 - NVwZ-RR 2015, 790, Rn. 15; zur Umdeutung des Widerrufs einer Asylanerkennung in eine Rücknahme bei Täuschung über die Staatsangehörigkeit s. auch: BVerwG, B.v. 29.4.2013 - 10 B 40.12 - BeckRS 2013, 50921).
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Rechtsprechung
| VG Wiesbaden, 04.04.2013 - 6 K 910/12.WI.A |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 4d Abs 5 BDSG, § 4d Abs 6 BDSG, § 4e BDSG, § 2 Abs 1 - 3 BKA-Gesetz, § 2 Abs 7 BKA-Gesetz
Verwertungsverbot bei unzulässig gespeicherten Daten - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
BKAG § 7, BKAG § 7 Abs. 6, VO 810/2009 Art. 22, VO 810/2009 Art. 31, AufenthG § 73 Abs. 3 S. 3, BKAG § 32 Abs. 2 S. 1, BDSG § 20 Abs. 2 Nr. 1, AufenthG § 60 Abs. 1, RL 95/46/EG Art. 18
Visa-KzB-Verfahren, Rechtsverordnung, Datenschutz, allgemeine datenschutzrechtliche Grundlagen, Verwertungsverbot, Visa-Kodex, Datenspeicherung, Übermittlung personenbezogener Daten, Bundeskriminalamt, Visa-Daten, Visadaten, PDKI, Iran, Vorverfolgung, Demokratische ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines iranischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft i.R.d. Speicherung von Visa-Daten
- Wolters Kluwer
Verwertungsverbot bei unzulässig gespeicherten Daten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- InfAuslR 2013, 314
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LC 229/08
Vorliegen einer Rechtsverordnung für die Erhebung und Speicherung von Daten in …
Auszug aus VG Wiesbaden, 04.04.2013 - 6 K 910/12
Rn. 28 Soweit das BKA Dateien als Zentralstelle im polizeilichen Informationssystem nach § 11 BKA-Gesetz führt, sind gemäß § 7 Abs. 6 BKA-Gesetz durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern, welche mit Zustimmung des Bundesrates zu ergehen hat, dass Nähere über die Art der Daten, die gespeichert werden dürfen, zu regeln (vgl. VG Gießen…, Urteil vom 29.04.2002, Az. 10 E 141/01, Rdnr. 55 - nach Juris, OVG Lüneburg, Urteil vom 16.12.2008, Az. 11 LC 229/08 - nach Juris).Damit fehlt es bereits an der erforderlichen Bestimmung der Art der Daten, die nach §§ 8 und 9 BKA - gespeichert werden dürfen, dies mit der Folge, dass die Datenspeicherung beim BKA rechtswidrig ist (vgl. VG Gießen, Urteil vom 29.04.2002, Az. 10 E 141/01 - nach Juris, OVG Lüneburg, Urteil vom 16.12.2008, Az. 11 LC 229/08 - nach Juris).
- VG Gießen, 29.04.2002 - 10 E 141/01
Umgang mit erkennungsdienstlichen Daten - Speicherung in Dateien des BKA
Auszug aus VG Wiesbaden, 04.04.2013 - 6 K 910/12
Rn. 28 Soweit das BKA Dateien als Zentralstelle im polizeilichen Informationssystem nach § 11 BKA-Gesetz führt, sind gemäß § 7 Abs. 6 BKA-Gesetz durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern, welche mit Zustimmung des Bundesrates zu ergehen hat, dass Nähere über die Art der Daten, die gespeichert werden dürfen, zu regeln (vgl. VG Gießen, Urteil vom 29.04.2002, Az. 10 E 141/01, Rdnr. 55 - nach Juris, OVG Lüneburg, Urteil vom 16.12.2008, Az. 11 LC 229/08 - nach Juris).Damit fehlt es bereits an der erforderlichen Bestimmung der Art der Daten, die nach §§ 8 und 9 BKA - gespeichert werden dürfen, dies mit der Folge, dass die Datenspeicherung beim BKA rechtswidrig ist (vgl. VG Gießen, Urteil vom 29.04.2002, Az. 10 E 141/01 - nach Juris, OVG Lüneburg, Urteil vom 16.12.2008, Az. 11 LC 229/08 - nach Juris).
- EuGH, 09.11.2010 - C-92/09
Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über …
Auszug aus VG Wiesbaden, 04.04.2013 - 6 K 910/12
Dies mit der Folge, dass eine Meldung gemäß § 4 e BDSG zum Zeitpunkt der Verarbeitung hätte vorliegen müssen (vgl. EuGH, Urteil vom 09.11.2010, Az. C-92/09 u.a., Rdnr. 101). - EuGH, 24.11.2011 - C-468/10
ASNEF - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 7 …
Auszug aus VG Wiesbaden, 04.04.2013 - 6 K 910/12
Damit wird der Bestimmtheitsgrundsatz von Art. 6 EG-Datenschutzrichtlinie durchbrochen (siehe insoweit zur unmittelbaren Wirkung der Richtlinie - hier Art. 7 Buchstabe f EG-Datenschutzrichtlinie - EuGH, Urteil vom 24.11.2011, Az. C-468/10 u.a.).
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