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   OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - I-2 U 32/04   

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OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - I-2 U 32/04 (https://dejure.org/2006,11975)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.2006 - I-2 U 32/04 (https://dejure.org/2006,11975)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - I-2 U 32/04 (https://dejure.org/2006,11975)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Händler haftet grundsätzlich nicht bei Vertrieb von Ware, die fremde Patentrechte versteckt verletzt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme von "Beihilfe" zu oder "Mittäterschaft" an patentverletzenden Handlungen; Umfang der Überprüfungspflicht eines Handelsunternehmens hinsichtlich etwaiger Schutzrechte vor Aufnahme des Vertriebs komplexer Technologieprodukte - hier ...

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Permanentmagnet für Handys

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § ... 259; ; BGB § 276 Abs. 1; ; BGB § 831; ; BGB § 831 Abs. 1 S. 1; ; BGB §§ 812 ff; ; ZPO § 301 Abs. 1; ; PatG § 9; ; PatG § 9 S. 2 Nr. 1; ; PatG § 10; ; MarkG § 14 Abs. 7; ; UWG § 8 n. F; ; UWG § 13 Abs. 4 a. F.

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vertrieb von Ware die fremde Patentrechte versteckt verletzt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung bei versteckter Patentverletzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorwurf der Patentverletzung: Keine Kosten für Händler

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die patentrechtliche Schadensersatzhaftung von Handelsunternehmen (RA Roland Küppers)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InstGE 6, 152
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67

    Vorführung einer in ein fremdes Patent eingreifenden Vorrichtung - Verletzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - 2 U 32/04
    Das Anbieten besteht darin, dass jemand einem anderen in Aussicht stellt, diesem die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine erfindungsgemäße Sache zu verschaffen, woraufhin der andere in die Lage versetzt wird, Gebote auf Überlassung abgeben zu können (vgl. z. B. BGH, GRUR 1970, 358, 360 - Heißläuferdetektor).
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02

    Meißner Dekor II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - 2 U 32/04
    Für das Patentrecht gelten keine dem §§ 14 Abs. 7 MarkG, 13 Abs. 4 UWG a. F., 8 UWG n. F. (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7.4. 2005 - I ZR 221/02 - Meißner Dekor) vergleichbare Regelungen.
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Insoweit kann nichts Anderes gelten als in einem Falle, in dem der Verletzer eine Abmahnung in Bezug auf die Verletzung erhalten hat (vgl. dazu OLG Düsseldorf Mitt. 2006, 428 - Handy-Permanentmagnet; LG Düsseldorf GRUR-RR 2012, 323 (LS) - Transglutaminase).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2016 - 2 U 6/13

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine lichtemittierende Vorrichtung;

    Ob ein Vertriebsunternehmen im Allgemeinen auch dann keine eigene Prüfungspflicht hinsichtlich der Verletzung von Schutzrechten Dritter - auch nicht eingeschränkt im Sinne eines Sich-Vergewisserns - trifft, wenn es seine Ware von "namhaften Herstellern" bezieht (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 6, 152 - Permanentmagnet, für Handys; LG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 323 [LS] und juris - Transglutaminase; Mes, a.a.O., § 139 Rn. 108; ablehnend Kühnen, Kap. D Rn. 340), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, weil die Beklagte die angegriffenen Ausführungsformen nicht von solchen Unternehmen bezogen hat.
  • LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 7/22
    Dabei geht es nicht um die Frage, ob sich die Haftung der A bereits allein daraus ergeben könnte, dass sie auf die B D Products Hungary einen beherrschenden Einfluss ausübt oder jedenfalls ausüben könnte (ablehnend OLG Düsseldorf, Mitt. 2006, 428 - Permanentmagnet).
  • LG Düsseldorf, 13.01.2009 - 4a O 7/09

    Anspruch auf Leistung von Schadensersatz bei widerrechtlicher Nutzung eines

    Dem steht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16.02.2006 (Az. I-2 U 32/04 - Handy-Permanentmagnet) nicht entgegen.
  • LG Düsseldorf, 20.12.2012 - 4a O 112/11

    LED-Anzeige

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16.02.2006 (Az. I-2 U 32/04 - Handy-Permanentmagnet) ist im vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 44/16

    Drehratensensor

    Das Anbieten im Sinne von § 9 Satz 2 Nr. 1 PatG besteht darin, dass jemand einem anderen in Aussicht stellt, diesem die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine erfindungsgemäße Sache zu verschaffen, woraufhin der andere in die Lage versetzt wird, Gebote auf Überlassung abgeben zu können (OLG Düsseldorf, Urteil von 16.02.2006 - I-2 U 32/04, Rn. 62 - Handy-Permanentmagnet).
  • LG Düsseldorf, 26.03.2019 - 4a O 72/17

    Lichtemittierende Vorrichtung mit LED

    Eine Einschränkung dahingehend, dass ein Händler von Handys namhafter Weltfirmen sich in der Regel darauf verlassen darf, dass die Hersteller die Schutzrechtslage überprüft haben und beachten, ist nicht geboten (a. A. wohl OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2006 - I-2 U 32/04, BeckRS 2006, 12701 - Handy-Permanentmagnet; kritisch dazu Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Auflage 2019, Abschnitt D Rn. 430).
  • LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 104/16

    Lichtemittierende Vorrichtung VII

    Anders als bei dem Sachverhalt der von der Verfügungsbeklagten in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf - dort bestand aus Sicht von Interessenten Zweifel daran, dass Angebote an die Holding-Gesellschaft abgegeben werden konnten (OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.02.2006, Az.: I-2 U 32/04, S.9, zitiert nach BeckRS 2006, 12701) - ist vorliegend aus der Sicht des angesprochenen Verkehrskreises auch nicht ausgeschlossen, dass die Verfügungsbeklagte Anfragen hinsichtlich der angegriffenen Ausführungsform entgegennimmt.
  • LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 112/16

    Lichtemittierende Vorrichtung VIII

    Anders als bei dem Sachverhalt der von der Verfügungsbeklagten in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf - dort bestand aus Sicht von Interessenten Zweifel daran, dass Angebote an die Holding-Gesellschaft abgegeben werden konnten (OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.02.2006, Az.: I-2 U 32/04, S.9, zitiert nach BeckRS 2006, 12701) - ist vorliegend aus der Sicht des angesprochenen Verkehrskreises auch nicht ausgeschlossen, dass die Verfügungsbeklagte Anfragen hinsichtlich der angegriffenen Ausführungsform entgegennimmt.
  • LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 113/16

    Lichtemittierende Vorrichtung IX

    Anders als bei dem Sachverhalt der von der Verfügungsbeklagten in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf - dort bestand aus Sicht von Interessenten Zweifel daran, dass Angebote an die Holding-Gesellschaft abgegeben werden konnten (OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.02.2006, Az.: I-2 U 32/04, S.9, zitiert nach BeckRS 2006, 12701) - ist vorliegend aus der Sicht des angesprochenen Verkehrskreises auch nicht ausgeschlossen, dass die Verfügungsbeklagte Anfragen hinsichtlich der angegriffenen Ausführungsform entgegennimmt.
  • LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 15/07

    Thermocycler V

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