Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 91/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- InstGE 5, 294
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (15)
- BGH, 08.01.1985 - X ZR 18/84
"Druckbalken"; Anspruch des Patentinhabers auf Vorlegung einer Sache
Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 91/04
Es muss vielmehr bereits ein gewisser Grad von Wahrscheinlichkeit der Existenz des Anspruchs vorliegen (BGH GRUR 1985, 512, 516 - Druckbalken; BGH NJW-RR 2002, 1617, 1619 - Faxkarte;… Palandt-Sprau, BGB, 63. Aufl. 2004, § 809 Rn. 4).Insoweit muss der Nachweis bereits bis zu einem Punkt erbracht sein, an dem nur noch die Besichtigung fehlt, um letzte Klarheit zu schaffen (BGH GRUR 1985, 512, 516 - Druckbalken).
Auf die Vorlegung besteht dagegen kein Anspruch, wenn die übrigen Anspruchsvoraussetzungen noch nicht bewiesen sind, das heißt wenn auch nach erfolgter Vorlegung noch die Möglichkeit besteht, dass weitere Tatbestandsmerkmale aufgeklärt werden müssen (BGH GRUR 1985, 512, 516 - Druckbalken m.w.N.;… MüKo-Hüffer, 4. Aufl. 2004, § 809 Rn. 5).
- BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01
"Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 91/04
"Der BGH hat im Urteil vom 2.5.2002 (I ZR 45/01, Urteilsumdruck S. 8, = NJW-RR 2002, 1617, 1618 - Faxkarte) entschieden, dass der Anspruch aus § 809 BGB grundsätzlich auch dem Urheber oder dem aus Urheberrecht Berechtigten zusteht, wenn er sich vergewissern möchte, ob eine bestimmte Sache unter Verletzung - beispielsweise durch Vervielfältigung - des geschützten Werkes hergestellt worden ist.Es muss vielmehr bereits ein gewisser Grad von Wahrscheinlichkeit der Existenz des Anspruchs vorliegen (BGH GRUR 1985, 512, 516 - Druckbalken; BGH NJW-RR 2002, 1617, 1619 - Faxkarte;… Palandt-Sprau, BGB, 63. Aufl. 2004, § 809 Rn. 4).
Während der BGH in der eine mögliche Patentverletzung betreffenden Druckbalkenentscheidung insoweit einen erheblichen Grad an Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung verlangte (BGH GRUR 1985, 516 - Druckbalken), stellt er in der Faxkartenentscheidung jedenfalls für Fälle der Verletzung anderer Schutzrechte klar, dass der Grad der Wahrscheinlichkeit ein im Rahmen einer Gesamtwürdigung zur berücksichtigender Punkt ist (BGH NJW-RR 2002, 1617, 1619, 1620).
- BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02
Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung
Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 91/04
Der BGH hat in der neueren Entscheidung dazu, dass trotz bereits vor Rechtshängigkeit bestehender Aufrechnungslage nicht die Aufrechnungslage als solche, sondern erst die Aufrechnungserklärung das erledigende Ereignis darstelle, ausgeführt, dass ein erledigendes Ereignis der Eintritt einer Tatsache mit Auswirkungen auf die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit oder Begründetheit der Klage sei (BGH NJW 2003, 3134, 3135).
- BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81
Vorbehaltsurteil gegen Bürgen
Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 91/04
Zwar soll eine Erfüllungswirkung bei Zahlungsansprüchen dann nicht eintreten, wenn der Schuldner ohne Anerkennung seiner Schuld unter Vorbehalt einer Rückforderung ohne Veränderung der den Gläubiger treffenden Beweislast eine Leistung erbringt und ein solcher Vorbehalt soll immer dann anzunehmen sein, wenn die Zahlung des Schuldners nur aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erfolgt (BGHZ 86, 267, 269). - BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83
Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 91/04
d) Eine andere Frage ist, ob eine unter dem Druck der Zwangsvollstreckung abgegebene eidesstattliche Versicherung zur Erledigung der Hauptsache führen kann, was der BGH für den Fall der Auskunftserteilung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung verneint hat (BGHZ 94, 268, 274 "Schmiergeldzahlung"). - BGH, 22.05.1990 - IX ZR 229/89
Abwendung der Vollstreckung - Erfüllungswirkung - Zahlungen - Vorläufig …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 91/04
Diese erfolgen stets unter den Vorbehalt, dass das Bestehen der Schuld endgültig festgestellt wird, und sie sind damit mangels endgültiger Bewirkung der Leistung schon keine Erfüllung im Rechtssinne (siehe nur: BGH NJW 1990, 2756 m. weitern Rechtsprechungsnachweisen). - BGH, 30.01.1991 - XII ZB 156/90
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 91/04
Diese bemisst sich für die Berufung nicht nach dem Interesse der Klägerin an der Durchsetzung der zugesprochenen Ansprüche, sondern nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, den die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und die Durchführung des Besichtigungstermins erfordert hat (vgl. etwa.: BGH NJW 1991, 1833, 1834 und BGH NJW-RR 1991, 956, 957). - BGH, 27.03.1991 - XII ZB 25/91
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 91/04
Diese bemisst sich für die Berufung nicht nach dem Interesse der Klägerin an der Durchsetzung der zugesprochenen Ansprüche, sondern nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, den die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und die Durchführung des Besichtigungstermins erfordert hat (vgl. etwa.: BGH NJW 1991, 1833, 1834 und BGH NJW-RR 1991, 956, 957). - RG, 17.03.1892 - VI 324/91
C. P. O. §. 94.
Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 91/04
Der BGH verweist dazu darauf, dass der Streit der Parteien über das Bestehen des Anspruchs durch die unfreiwillige Erteilung der Auskunft nicht gegenstandslos geworden sei und bezieht sich dazu auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 29, 379. - BGH, 03.07.1984 - X ZR 34/83
"Dampffrisierstab II"; Anspruch auf Überprüfung der Rechnungslegung
Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 91/04
Dazu bedarf es keiner grundlegenden Ausführungen zu dem Verhältnis des Anspruchs auf Auskunftsergänzung zu dem auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (siehe dazu: BGH GRUR 1984, 728, 730 - Dampffrisierstab II - Brändel, GRUR 1985, 616 und Eichmann: Die Durchsetzung des Anspruchs auf Drittauskunft, GRUR 1990, 575, 583). - OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 72/01
Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit der …
- OLG Köln, 24.01.1997 - 6 U 91/96
Hängender Panther, Eidesstattliche Versicherung
- OLG Hamburg, 29.04.2004 - 3 U 120/00
Zum Besichtigungsanspruch des aus Urheberrecht Berechtigten gemäß § 809 BGB …
- OLG Köln, 11.06.1990 - 2 U 246/89
Eidesstattliche Versicherung; Rechnungslegung über gemeinschaftliche Schulden
- LG Hamburg, 15.04.2004 - 315 O 201/03
- BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03
Restschadstoffentfernung
2003, 333; LG Hamburg InstGE 4, 293, 295 und nachfolgend OLG Hamburg InstGE 5, 294, 299 genügen. - OLG Köln, 06.12.2024 - 15 U 300/24
Anspruch des Erben auf Herausgabe von Vervielfältigungen von Tonbandaufnahmen aus …
Letzteres gilt insbesondere dann, wenn Entschuldigungsversuche dazu nur mit inhaltlich wiederum untauglichen Argumenten erfolgen (vgl. nur etwa OLG Köln, Urteil vom 24. Januar 1997 - 6 U 91/96, NJW-RR 1998, 126, 127; OLG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2005 - 3 U 91/04, BeckRS 2009, 9886; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 28. April 2005 - 2 U 44/04, BeckRS 2008, 4704 Rn. 18, LG Düsseldorf, Urteil vom 24. Juli 2008 - 4a O 183/07, GRUR-RR 2009, 195 sowie BGH…, Beschluss vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 181/03, juris Rn. 20 f.) und/oder widersprüchliche Einlassungen bzw. nicht überzeugende Angaben zu vermeintlichen Erinnerungslücken erkennbar werden (BGH, Urteil vom 24. März 1994 - I ZR 42/93, GRUR 1994, 630, 633 f.). - OLG Naumburg, 12.10.2010 - 1 U 73/10
Pflichtteil: Ordnungsgemäße Erfüllung der Auskunftspflicht des Erben über den …
Von einer Sorgfaltspflichtverletzung ist dagegen immer dann auszugehen, wenn Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten der Auskunft bei Anwendung der gehörigen Sorgfalt hätten vermieden werden können (vgl. BGHZ 89, 137 - 149 zitiert nach juris; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2006, 3 U 91/04 zitiert nach juris).Rn. 12 Der Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung entsteht jedoch erst, wenn die Auskunft in formaler Hinsicht (äußerlich) vollständig erteilt worden ist (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2007, 1813 - 1814 zitiert nach juris; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2005, 3 U 91/04 zitiert nach juris; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777 - 778 zitiert nach juris;… Bittner in Staudinger, BGB, Bearbeitung März 2009, § 260 BGB Rdn. 36 m.w.N).
In solchen Fällen hat der Berechtigte noch keinen Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, er muss vielmehr zunächst den Anspruch auf vollständige Erfüllung bzw. Ergänzung des Auskunftsanspruchs - im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO - durchsetzen (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 1998, 179 zitiert nach juris; OLG Naumburg FamRZ 2007, 1813 - 1814 zitiert nach juris; Hanseatisches OLG Hamburg NJW-RR 2002, 1292; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2005, 3 U 91/04 zitiert nach juris; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777 - 778 zitiert nach juris;… Bittner in Staudinger, BGB, Bearbeitung März 2009, § 260 BGB Rdn. 36 m.w.N.;… Krüger in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 259 BGB Rdn. 24, 25).
Der Berechtigte kann dann allenfalls Ergänzung der Auskunftserteilung im Wege der Zwangsvollstreckung beanspruchen (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 1998, 179 zitiert nach juris; OLG Naumburg FamRZ 2007, 1813 - 1814 zitiert nach juris; Hanseatisches OLG Hamburg NJW-RR 2002, 1292; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2005, 3 U 91/04 zitiert nach juris; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777 - 778 zitiert nach juris;… Bittner in Staudinger, BGB, Bearbeitung März 2009, § 260 BGB Rdn. 36 m.w.N.;… Krüger in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 259 BGB Rdn. 24, 25).
- OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 2 U 8/13 Grund zur Annahme mangelnder Sorgfalt des Verpflichteten ist unter anderem dann regelmäßig gegeben, wenn Angaben mehrfach ergänzt oder berichtigt wurden (OLG Hamburg, InstGE 5, 294 - Fußbodenpaneele II m.w.N.) bzw. wiederholt Auskünfte erteilt wurden, die allesamt mehr oder weniger unrichtig, unvollständig oder ungenau sind (LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 195 - Sorgfältige Auskunft).
Soweit angenommen wird, dass Grund zur Annahme mangelnder Sorgfalt regelmäßig dann besteht, wenn Angaben mehrfach ergänzt oder berichtigt wurden (siehe OLG Hamburg, InstGE 5, 294 - Fußbodenpaneele II m.w.N.), ist das nicht als ein abschließendes Kriterium zu verstehen.
- LAG Hessen, 27.01.2017 - 14 Sa 95/16
Eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erfolgte Auskunftserteilung hat wegen …
b) Dem Erfüllungseinwand steht nicht entgegen, dass die Beklagte die Auskunft ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleistet hat (vgl. OLG Köln, 10. Februar 2010 - 2 U 64/09 - Juris). Wird der erstinstanzliche Klageantrag in der Berufungsinstanz trotz Auskunftserteilung in dieser Situation nicht für erledigt erklärt, sondern aufrechterhalten, ist die Klage als unbegründet abzuweisen (…OLG Köln, 10. Februar 2010 - 2 U 64/09 - a. a. O.; a. A. OLG Karlsruhe, 9. Dezember 2014 - 8 U 187/13 - Juris; BGH, 8. Mai 1985 - IV A ZR 138/83 - NJW 1985, 2405 [BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83] ). Für die Erfüllungswirkung nach § 362 Abs. 2 BGB ist nicht von Bedeutung, ob der Schuldner einen Anspruch des Gläubigers auf Auskunftserteilung in Abrede stellt und deswegen die Auskunft nicht mit Erfüllungswillen erteilt hat (ebenso OLG Karlsruhe, 29. Juni 2016 - 15 U 20/16 - Juris; OLG Köln, 10. Februar 2010 - 2 U 64/09 - Juris). Die Erfüllung tritt als objektive Tatbestandsfolge der Leistung ein, ein subjektives Merkmal gehört nicht zu ihrem Tatbestand (Hanseatisches OLG Hamburg, 26. Mai 2005 - 3 U 91/04 - Juris). Insofern gilt nichts anderes, als wenn der zur Auskunft verurteilte Schuldner im Erzwingungsverfahren nach § 888 ZPO die Auskunft erteilt, auch dann ist der titulierte Anspruch erfüllt (OLG Köln, 30. September 1985 - 2 W 117/85 - EwiR 1985, 917). Diese Rechtsauffassung deckt sich damit, dass das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 25. Januar 2005 (9 AZR 44/04 - BAGE 113, 247) das Rechtschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage verneint hat, die darauf gerichtet war, festzustellen, dass die dortige Klägerin keine Auskunftspflicht betreffend eine bereits erteilte Auskunft traf, weil eine einmal erteilte Auskunft nicht zurückgenommen werden könne.Nur dann kommt es auf die ursprüngliche Begründetheit des Klageantrags an (Hanseatisches OLG Hamburg, 26. Mai 2005 - 3 U 91/04 - Juris). Eine einseitige Erledigung - die eine gemäß § 264 Nr. 2 ZPO privilegierte Klageänderung darstellt und mithin ohne Einlegung einer Anschlussberufung möglich gewesen wäre - hat der Kläger hier nicht erklärt (vgl. LAG Rheinland>Pfalz, 8. Mai 2012 - 3 Sa 654/11 - Juris; BGH, 19. Juni 2008 - IX ZR 94/07 - NJW 2008, 2580 [BGH 19.06.2008 - IX ZR 84/07] ). Er hat eine einseitige Erledigungserklärung auch nicht hilfsweise abgegeben, obgleich die Frage der Erfüllungswirkung der erteilten Auskunft nicht nur schriftsätzlich von der Beklagten angesprochen, sondern auch im Berufungstermin mit offenem Ausgang erörtert wurde.
- LG Köln, 14.09.2011 - 28 O 482/05
Softwarelizenzvertrag kann bei Verstoß gegen Lizenzvereinbarung außerordentlich …
Erfüllt der Schuldner diese Anforderungen, kann ein weiterer Besichtigungsanspruch nicht mehr geltend gemacht werden (OLG Hamburg, Urt. v. 26.05.2004, 3 U 91/04, BeckRS 209, 09886). - OLG Saarbrücken, 17.06.2015 - 9 UF 101/14
Stufenantrag auf Kindes- und Trennungsunterhalt: Beschwer des zur …
Begründete Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Auskunft bestehen in Ansehung dessen, dass der Antragsgegner erklärt hat, Einnahmen erziele insoweit die Handelsvertretung (spiegelten sich dort wider), er bereits eine eidesstattliche Versicherung - wenn auch in einem früheren Verfahren, so dass ggf. der Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hierauf ohnehin nicht mehr gestützt werden kann (arg. § 362 BGB; vgl. OLG Hamburg, InstGE 5, 294 für den Fall der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung, weil der Gläubiger unwiederbringlich das erlangt hat, was er beantragt hat, nämlich die durch die strafrechtliche Sanktion abgesicherte Gewissheit, dass die Auskünfte in der Rechnungslegung nach bestem Wissen vollständig erteilt worden seien) - abgegeben und diese Angaben - auch in Bezug auf den streitrelevanten Zeitraum - in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat bekräftigt hat, nicht. - OLG Hamburg, 09.05.2019 - 3 U 132/17
Eidesstattliche Versicherung für eine GmbH
Grund zur Annahme mangelnder Sorgfalt des Verpflichteten ist unter anderem dann regelmäßig gegeben, wenn Angaben mehrfach berichtigt wurden (Senat, Urteil vom 26. Mai 2005, 3 U 91/04, juris Rn. 38) oder aus unplausiblen Erklärungen darüber bestehen, warum weitergehende Auskünfte nicht erteilt werden könnten. - OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 U 132/17
Bestimmter Klageantrag bei Verlangen auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung …
Grund zur Annahme mangelnder Sorgfalt des Verpflichteten ist unter anderem dann regelmäßig gegeben, wenn Angaben mehrfach berichtigt wurden (Senat, Urteil vom 26. Mai 2005, 3 U 91/04, juris Rn. 38) oder aus unplausiblen Erklärungen darüber bestehen, warum weitergehende Auskünfte nicht erteilt werden könnten. - OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - U (Kart) 1/06
Voraussetzungen des Anspruchs auf Versicherung der Vollständigkeit und …
Von einer Sorgfaltspflichtverletzung ist immer dann auszugehen, wenn Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten der Auskunft bei gehöriger Sorgfalt hätten vermieden werden können (…vgl. OLG Naumburg, a.a.O.; vgl. a. OLG Hamburg, Urteil v. 26. Mai 2005 -3 U 91/04-, bei juris zu Rdnr. 38). - LG Düsseldorf, 24.07.2008 - 4a O 183/07
Rechnungslegung
- LG Düsseldorf, 21.12.2010 - 4b O 201/09
Eidesstattlichen Versicherung
- LG Düsseldorf, 21.04.2009 - 4a O 294/08
Pflicht zu einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit und …
- LG Düsseldorf, 07.02.2023 - 4c O 12/22
Eidesstattliche Versicherung
- LG Düsseldorf, 21.04.2009 - 4b O 294/08
Flexibler Transportbehälter II
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