Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - I-2 U 32/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Händler haftet grundsätzlich nicht bei Vertrieb von Ware, die fremde Patentrechte versteckt verletzt
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § ... 259; ; BGB § 276 Abs. 1; ; BGB § 831; ; BGB § 831 Abs. 1 S. 1; ; BGB §§ 812 ff; ; ZPO § 301 Abs. 1; ; PatG § 9; ; PatG § 9 S. 2 Nr. 1; ; PatG § 10; ; MarkG § 14 Abs. 7; ; UWG § 8 n. F; ; UWG § 13 Abs. 4 a. F.
- d-prax.de
Permanentmagnet für Handys
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Vertrieb von Ware die fremde Patentrechte versteckt verletzt
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Haftung bei versteckter Patentverletzung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vorwurf der Patentverletzung: Keine Kosten für Händler
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Annahme von "Beihilfe" zu oder "Mittäterschaft" an patentverletzenden Handlungen; Umfang der Überprüfungspflicht eines Handelsunternehmens hinsichtlich etwaiger Schutzrechte vor Aufnahme des Vertriebs komplexer Technologieprodukte - hier ...
Besprechungen u.ä.
- taylorwessing.com
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die patentrechtliche Schadensersatzhaftung von Handelsunternehmen (RA Roland Küppers)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 26.02.2004 - 4b O 97/03
- OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - I-2 U 32/04
Papierfundstellen
- InstGE 6, 152
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02
Meißner Dekor II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - 2 U 32/04
Für das Patentrecht gelten keine dem §§ 14 Abs. 7 MarkG, 13 Abs. 4 UWG a. F., 8 UWG n. F. (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7.4. 2005 - I ZR 221/02 - Meißner Dekor) vergleichbare Regelungen. - BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67
Vorführung einer in ein fremdes Patent eingreifenden Vorrichtung - Verletzung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - 2 U 32/04
Das Anbieten besteht darin, dass jemand einem anderen in Aussicht stellt, diesem die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine erfindungsgemäße Sache zu verschaffen, woraufhin der andere in die Lage versetzt wird, Gebote auf Überlassung abgeben zu können (vgl. z. B. BGH, GRUR 1970, 358, 360 - Heißläuferdetektor).
- OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15
Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen
Insoweit kann nichts Anderes gelten als in einem Falle, in dem der Verletzer eine Abmahnung in Bezug auf die Verletzung erhalten hat (vgl. dazu OLG Düsseldorf Mitt. 2006, 428 - Handy-Permanentmagnet; LG Düsseldorf GRUR-RR 2012, 323 (LS) - Transglutaminase). - LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12
Pemetrexeddinatrium
Denn selbst ein patentverletzendes Verhalten konzernangehöriger Unternehmen kann der Beklagten zu 2) nicht zugerechnet werden (OLG Düsseldorf InstGE 6, 152 - Permanentmagnet; GRUR-RR 2013, 241, 245 - HIV-Medikament). - OLG Düsseldorf, 03.06.2026 - 2 U 93/24
Leichtstoff
Rn. 269 Soweit die Beklagte auf die Permanentmagnet-Entscheidung des Senats (InstGE 6, 152) verweist, greifen die dort für Mobiltelefone aufgestellten Grundsätze schon deshalb nicht, weil weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass es bei dem Hersteller der angegriffenen Ausführungsform um eine "namhafte Weltfirma" handelt.
- LG Düsseldorf, 23.07.2009 - 4a O 38/08
MPEG-2-Standard III
Ein solcher Internetauftritt, der lediglich allgemein die Geschäftsaktivitäten verbundener Unternehmen darstellt und Bezugsmöglichkeiten aufzeigt, kann auch nicht als Unterstützung zum Vertrieb MPEG-2-kompatibler Produkte angesehen werden (vgl. OLG Düsseldorf InstGE 6 152 Rn 7), weil es am Bezug zu einer konkreten Verletzungshandlung durch die J X1 GmbH oder die K S. A. fehlt.Dementsprechend hat auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in der Entscheidung "Permanentmagnet" ausgeführt, eine Holdinggesellschaft hafte für das patentverletzende Tun ihrer Tochtergesellschaft nur unter den Voraussetzungen des § 831 Abs. 1 S. 1 BGB (OLG Düsseldorf InstGE 6, 152 Rn 9 f - Permanentmagnet).
Es genügt deswegen nicht, dass die Tochtergesellschaft den Weisungen des Holdingunternehmens allgemein unterstellt ist; vielmehr bedarf es der tatrichterlichen Feststellung, dass die Tochtergesellschaft den Vorgaben der Holding "bei Ausführung der Verrichtung", das heißt beim Angebot und Vertrieb der patentverletzenden Gegenstände zu folgen hat (OLG Düsseldorf InstGE 6, 152 Rn 9 f - Permanentmagnet; Hervorhebung seitens der Kammer).
- LG Düsseldorf, 23.07.2009 - 4a O 234/08
MPEG-2-Standard V
Ein solcher Internetauftritt, der lediglich allgemein die Geschäftsaktivitäten verbundener Unternehmen darstellt und Bezugsmöglichkeiten aufzeigt, kann auch nicht als Unterstützung zum Vertrieb MPEG-2-kompatibler Produkte angesehen werden (vgl. OLG Düsseldorf InstGE 6 152 Rn 7), weil es am Bezug zu einer konkreten Verletzungshandlung durch die F GmbH oder die G Management S. A. fehlt.Dementsprechend hat auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in der Entscheidung "Permanentmagnet" ausgeführt, eine Holdinggesellschaft hafte für das patentverletzende Tun ihrer Tochtergesellschaft nur unter den Voraussetzungen des § 831 Abs. 1 S. 1 BGB (OLG Düsseldorf InstGE 6, 152 Rn 9 f - Permanentmagnet).
Es genügt deswegen nicht, dass die Tochtergesellschaft den Weisungen des Holdingunternehmens allgemein unterstellt ist; vielmehr bedarf es der tatrichterlichen Feststellung, dass die Tochtergesellschaft den Vorgaben der Holding "bei Ausführung der Verrichtung", das heißt beim Angebot und Vertrieb der patentverletzenden Gegenstände zu folgen hat (OLG Düsseldorf InstGE 6, 152 Rn 9 f - Permanentmagnet; Hervorhebung seitens der Kammer).
- LG Düsseldorf, 23.07.2009 - 4a O 231/08
MPEG-2-Standard IV
Ein solcher Internetauftritt, der lediglich allgemein die Geschäftsaktivitäten verbundener Unternehmen darstellt und Bezugsmöglichkeiten aufzeigt, kann auch nicht als Unterstützung zum Vertrieb MPEG-2-kompatibler Produkte angesehen werden (vgl. OLG Düsseldorf InstGE 6 152 Rn 7), weil es am Bezug zu einer konkreten Verletzungshandlung durch die D X1 GmbH oder die E S. A. fehlt.Dementsprechend hat auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in der Entscheidung "Permanentmagnet" ausgeführt, eine Holdinggesellschaft hafte für das patentverletzende Tun ihrer Tochtergesellschaft nur unter den Voraussetzungen des § 831 Abs. 1 S. 1 BGB (OLG Düsseldorf InstGE 6, 152 Rn 9 f - Permanentmagnet).
Es genügt deswegen nicht, dass die Tochtergesellschaft den Weisungen des Holdingunternehmens allgemein unterstellt ist; vielmehr bedarf es der tatrichterlichen Feststellung, dass die Tochtergesellschaft den Vorgaben der Holding "bei Ausführung der Verrichtung", das heißt beim Angebot und Vertrieb der patentverletzenden Gegenstände zu folgen hat (OLG Düsseldorf InstGE 6, 152 Rn 9 f - Permanentmagnet; Hervorhebung seitens der Kammer).
- OLG Düsseldorf, 20.09.2012 - 2 U 44/12
Anforderungen an die Darlegung einer Erstbegehungsgefahr im …
Abgesehen davon, dass ein patentverletzendes Handeln eines konzernverbundenen Unternehmens grundsätzlich nicht den anderen Konzernunternehmen zugerechnet werden kann (Senat, InstGE 6, 152 - Permanentmagnet), ist auch nicht ersichtlich, wie sich daraus konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben sollten, dass die Verfügungsbeklagten unter Missachtung entgegenstehender Schutzrechte E.-T. auf den Markt bringen wollten. - OLG Düsseldorf, 23.01.2013 - 2 W 33/12
Vollstreckung eines Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Holdinggesellschaft für das patentverletzende Tun ihrer Tochtergesellschaft nach § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB einzustehen hat, wenn die Tochtergesellschaft den Vorgaben der Holding "bei Ausführung der Verrichtung«, dh beim Angebot und Vertrieb der patentverletzenden Gegenstände, zu folgen hat (vgl. Senat, InstGE 6, 152 - Permanentmagnet). - OLG Düsseldorf, 08.12.2016 - 2 U 6/13
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine lichtemittierende Vorrichtung; …
Rn. 188 Ob ein Vertriebsunternehmen im Allgemeinen auch dann keine eigene Prüfungspflicht hinsichtlich der Verletzung von Schutzrechten Dritter - auch nicht eingeschränkt im Sinne eines Sich-Vergewisserns - trifft, wenn es seine Ware von "namhaften Herstellern" bezieht (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 6, 152 - Permanentmagnet, für Handys; LG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 323 [LS] und juris - Transglutaminase;… Mes, a.a.O., § 139 Rn. 108;… ablehnend Kühnen, Kap. D Rn. 340), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, weil die Beklagte die angegriffenen Ausführungsformen nicht von solchen Unternehmen bezogen hat. - OLG Düsseldorf, 29.01.2026 - 2 U 68/24
Energieführungskette
Schließlich hat der Senat eine Haftung der Muttergesellschaft für eigenes Fehlverhalten erwogen, wenn die Tochtergesellschaft den Vorgaben der Holding "bei Ausführung der Verrichtung", d.h. bei Angebot und Vertrieb der patentverletzenden Gegenstände zu folgen hat (verneinden: Senat, Urt. v. 16.02.2006 - I-2 U 32/04 Rn. 64, zitiert nach juris - Permanentmagnet; bejahend in: GRUR-RR 2013, 273 (274) - Scheibenbremse). - LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 7/22
- LG Düsseldorf, 13.01.2009 - 4a O 7/09
Anspruch auf Leistung von Schadensersatz bei widerrechtlicher Nutzung eines …
- LG Düsseldorf, 20.12.2012 - 4a O 112/11
LED-Anzeige
- LG Düsseldorf, 26.03.2019 - 4a O 72/17
Lichtemittierende Vorrichtung mit LED
- LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 44/16
Drehratensensor
- LG Düsseldorf, 09.02.2012 - 4b O 279/10
Fassung für Zweistiftlampen II
- LG Düsseldorf, 14.06.2007 - 4b O 210/06
CD-Probehören
- LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 112/16
Lichtemittierende Vorrichtung VIII
- LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 113/16
Lichtemittierende Vorrichtung IX
- LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 104/16
Lichtemittierende Vorrichtung VII
- LG Düsseldorf, 27.08.2009 - 4b O 153/08
Fassung für Zweistiftlampen
- LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 15/07
Thermocycler V
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