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| OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - I-2 U 108/05 |
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ArbEG § 2; ; ArbEG § 4 Abs. 2; ; ArbEG § 9; ; ArbEG § 9 Abs. 1; ; ArbEG § 12; ; BGB § ... 196 Abs. 1 Nr. 8; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 9 a. F.; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 203; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 259; ; ZPO § 3; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 511 Abs. 3; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; GebrMG § 3; ; HGB §§ 238 ff.
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Türbänder (Arbeitnehmererf.)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbNErfG § 9 Abs. 1; BGB § 242; BGB § 259
Ermittlung der angemessenen Vergütung des Arbeitnehmererfinders - Grenzen der Auskunftspflicht des Arbeitgebers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung über Umsatzerlöse von technischen Erfindungen zur Berechnung einer Erfindervergütung; Bestehen von Schutzrechten an speziellen Scharniereinrichtungen und Türbändern; Anspruch auf Auskunft ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 11.08.2005 - 4b O 456/04
- OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - I-2 U 108/05
- BGH, 17.11.2009 - X ZR 60/07
Papierfundstellen
- InstGE 7, 210
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (20)
- BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95
Arbeitnehmererfinder hat weiten Rechnungslegungsanspruch gegen Arbeitgeber
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf; BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I).Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687); BGH GRUR 1995, 386 (288) - Vergütungsmodus bei Arbeitnehmererfindung).
Darüber hinaus kann der Arbeitgeber insbesondere Angaben verweigern, die für ihn mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu der dadurch erreichten genaueren Bemessung der dem Arbeitnehmer zustehenden angemessenen Vergütung mehr steht, oder die zu geben ihm wegen eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses nicht oder nicht ohne besondere Schutzvorkehrungen zuzumuten ist (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II).
Da die Arbeitnehmervergütung nach § 9 Abs. 1 ArbEG im Einzelfall "angemessen" sein soll, bedürfen diese Überlegungen sodann einer betriebsbezogenen Überprüfung (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).
An eben diesem geldwerten Vorteil ist der Arbeitnehmer zu beteiligen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).
Der Kläger hat die Angemessenheit des von der Beklagten festgesetzten Lizenzsatzes in Zweifel gezogen, so dass ihm die Beklagte mittels der titulierten Auskünfte und Rechnungslegung die Möglichkeit eröffnen muss, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erfüllung seines Vergütungsanspruchs zu überprüfen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).
Derartiges wäre ohnehin nur bei Vorliegen besonderer Umstände unzumutbar (BGH GRUR 1998, 689 (693) - Copolyester II), die im Streitfall nicht zu erkennen sind.
- BGH, 13.11.1997 - X ZR 6/96
"Spulkopf"; Rechte des Arbeitnehmererfinders; Umfang des Anspruchs auf …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf; BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I).Der Anspruch auf Vergütung beruht jedoch auf der Tatsache, dass der Arbeitgeber dank der technischen Neuerung in die Lage versetzt wird, ein gesetzliches Ausschlussrecht zu erwerben (Monopolprinzip bzw. Schutzrechtstheorie) (…Bartenbach/Volz, ArbEG, 4. Aufl. 2002, Einleitung vor §§ 9-12 Rdnr. 9;… Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. 2003, § 9 ArbEG Rdnr. 2 jeweils m.w.N.; siehe auch BGH GRUR 1998, 684 (689) - Spulkopf, wonach die wirtschaftliche Vorrangstellung des Arbeitgebers gegenüber den Mitbewerbern im Markt Maßstab der Erfindervergütung ist).
Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687); BGH GRUR 1995, 386 (288) - Vergütungsmodus bei Arbeitnehmererfindung).
Da die Arbeitnehmervergütung nach § 9 Abs. 1 ArbEG im Einzelfall "angemessen" sein soll, bedürfen diese Überlegungen sodann einer betriebsbezogenen Überprüfung (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).
An eben diesem geldwerten Vorteil ist der Arbeitnehmer zu beteiligen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).
Der Kläger hat die Angemessenheit des von der Beklagten festgesetzten Lizenzsatzes in Zweifel gezogen, so dass ihm die Beklagte mittels der titulierten Auskünfte und Rechnungslegung die Möglichkeit eröffnen muss, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erfüllung seines Vergütungsanspruchs zu überprüfen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).
- BGH, 16.04.2002 - X ZR 127/99
"Abgestuftes Getriebe"; Ermittlung der angemessenen Vergütung für eine …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf; BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I).Darüber hinaus kann der Arbeitgeber insbesondere Angaben verweigern, die für ihn mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu der dadurch erreichten genaueren Bemessung der dem Arbeitnehmer zustehenden angemessenen Vergütung mehr steht, oder die zu geben ihm wegen eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses nicht oder nicht ohne besondere Schutzvorkehrungen zuzumuten ist (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II).
Da die Arbeitnehmervergütung nach § 9 Abs. 1 ArbEG im Einzelfall "angemessen" sein soll, bedürfen diese Überlegungen sodann einer betriebsbezogenen Überprüfung (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).
An eben diesem geldwerten Vorteil ist der Arbeitnehmer zu beteiligen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).
Der Kläger hat die Angemessenheit des von der Beklagten festgesetzten Lizenzsatzes in Zweifel gezogen, so dass ihm die Beklagte mittels der titulierten Auskünfte und Rechnungslegung die Möglichkeit eröffnen muss, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erfüllung seines Vergütungsanspruchs zu überprüfen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).
- BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01
"Abwasserbehandlung"; Inhalt des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf; BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I).Da die Arbeitnehmervergütung nach § 9 Abs. 1 ArbEG im Einzelfall "angemessen" sein soll, bedürfen diese Überlegungen sodann einer betriebsbezogenen Überprüfung (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).
- BGH, 28.06.1962 - I ZR 28/61
Cromegal
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
Bei der gegebenen Rechtslage hätte es zunächst eines konkreten Tatsachenvortrages der Beklagten zum Entstehen und zur Fälligkeit des jeweiligen Vergütungsanspruchs bedurft, wobei insbesondere der Zeitpunkt der Feststellung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der jeweiligen Diensterfindung sowie der jeweiligen Nutzungsaufnahme und die jeweils maßgeblichen Abrechnungszeiträume hätten dargelegt werden müssen (BGH GRUR 1963, 135 (138) - Cromegal;… Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. 2003, § 9 ArbEG Rdnr. 15).Zwingend erforderlich für die Begründung eines Anspruchs auf Vergütung ist allein die objektive Möglichkeit einer Schutzrechtserteilung (BGH GRUR 1963, 135 (136) - Cromegal; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.07.1995, Az. 2 U 7/89).
- BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75
Anmeldung von Erfindungen als Diensterfindungen zum Patent - Anspruch auf Zahlung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
Ist diese Möglichkeit allerdings nicht (mehr) gegeben, so entfällt der Vergütungsanspruch (ex tunc), sobald in einem dazu vorgesehenen amtlichen oder gerichtlichen Verfahren die mangelnde Schutzrechtsfähigkeit bestands- oder rechtskräftig festgestellt wird (BGH GRUR 1977, 784 (786 f.) - Blitzlichtgeräte;… Bartenbach/Volz, ArbEG, 4. Aufl. 2002, Einleitung vor § 2 Rdnr. 22;… Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. 2003, § 9 ArbEG Rdnr. 17).Die nach deutschem Recht erforderliche Schutzfähigkeit der jeweiligen Diensterfindung des Klägers ist anzunehmen; auf eine fehlende Schutzfähigkeit insoweit vermag sich die Beklagte nicht zu berufen (BGH GRUR 1977, 784 (786 f.) - Blitzlichtgeräte, für Gebrauchsmuster).
- BGH, 24.11.1998 - X ZB 18/98
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung meiner Auskunft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
Für dessen Ermittlung bilden neben dem Wunsch des Auskunftsschuldners, die von der Auskunft erfassten Tatsachen vor dem Prozessgegner geheim zu halten, einen wesentlichen Anhaltspunkt der Aufwand und die Kosten, die er für die Erteilung der Auskunft aufwenden müsste (BGH NJW 2001, 1284; BGH NJW 2000, 3073 (3074); BGH NJW 2000, 1724 (1725); BGH BeckRs 1998, 30034979).Er muss im einzelnen darlegen, in welchem Umfang ihm durch die Erteilung der Auskunft ein konkreter Nachteil droht (BGH BeckRs 1998, 30034979; BGH NJW-RR 1997, 1089; OLG Karlsruhe BeckRS 2001, 30227263).
- BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05
Demonstrationsschrank
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
Für die Beurteilung des erfinderischen Schritts kann vielmehr bei Berücksichtigung der Unterschiede, die sich daraus ergeben, dass der Stand der Technik im Gebrauchsmusterrecht hinsichtlich mündlicher Beschreibungen und hinsichtlich von Benutzungen außerhalb des Geltungsbereichs des Gebrauchsmustergesetzes in § 3 GebrMG abweichend definiert ist, auf die im Patentrecht entwickelten Grundsätze zur erfinderischen Tätigkeit zurückgegriffen werden (BGH GRUR 2006, 842 - Demonstrationsschrank). - BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98
Wetterführungspläne II; Vergütungsanspruch für ein von einem Arbeitnehmer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
Im Rahmen der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Interessensabwägung ist zwischen dem Grund und der Höhe des (Vergütungs-)Anspruchs zu differenzieren: Soll der Grund eines Anspruchs festgestellt werden, ist der Arbeitgeber schutzwürdiger, bei den Angaben zur Höhe des Anspruchs dagegen - umgekehrt - der Arbeitnehmer (BGH MMR 2002, 99 (102) - Wetterführungspläne II). - BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92
Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf; BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I). - BGH, 15.02.2000 - X ZR 127/99
Urteilsbeschwer bei Stufenklage
- BGH, 09.09.1999 - IX ZR 80/99
Gerichtliche Wertbestimmung nach § 148 KO , § 152 InsO
- BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 660/94
Verjährung von Provisionsansprüchen
- BGH, 05.02.2001 - II ZB 7/00
Höhe der Beschwer bei Verurteilung zur Rechnungslegung
- OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97
Bemessung des Wertes einer Diensterfindung
- OLG Celle, 03.03.1995 - 15 UF 222/94
- BGH, 21.06.2000 - XII ZB 12/97
Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
- BGH, 23.04.1997 - XII ZB 50/97
Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Berücksichtigung …
- BGH, 10.07.1979 - X ZR 23/78
Oberarmschwimmringe
- OLG Karlsruhe, 13.12.2001 - 7 U 167/01
Darlegung eines die Berufungssumme übersteigenden Wertes der Beschwer
- OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12
Ansprüche des Arbeitnehmererfinders wegen der Inanspruchnahme einer …
Auf diese Weise wird als Erfindungswert der Marktpreis zu Grunde gelegt, den der Arbeitgeber einem freien Erfinder im Rahmen eines Lizenzvertrags zahlen würde (BGH, GRUR 1998, 689 - Copolyester II; GRUR 2002, 80, 802 f: - Abgestuftes Getriebe; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2010, 223, 224 - Türinnenverstärkung;… Senat, Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 25 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung; InstGE 7, 210, 220 - Türbeschläge [Türbänder]).Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb grundsätzlich mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (vgl. BGH, GRUR 1998, 689 692 - Copolyester II; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1995, 386, 388 - Vergütungsmodus bei der Arbeitnehmererfindervergütung; Senat, InstGE 7, 210, 219 - Türbeschläge;… Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 22 - Türinnenverstärkung [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt];… Urt. v. 09.08.2007 - I-2 U 41/06, juris Rdnr. 147).
Der Arbeitgeber ist daher, wovon der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeht (vgl. z. B. InstGE 7, 210, 220 - Türbeschläge;… Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 36 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung;… Urt. v. 26.03.2009 - I-2 U 6/08, juris Rdnrn. 16 und 30) zu Angaben zu den einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen, -zeiten und -preisen, verpflichtet (vgl. a. BGH, GRUR 2010, 223, 227 - Türinnenverstärkung).
Rn. 157 Existiert für die Diensterfindung ein Schutzrecht des Arbeitgebers, so steht dem Arbeitnehmererfinder für das jeweilige Schutzterritorium ein Vergütungs- und Rechnungslegungsanspruch im Umfang der geltenden Anspruchsfassung zu (Senat, InstGE 7, 210 - Türbeschläge).
In welchem Umfang die Beklagte die Diensterfindungen des Klägers mittels Handlungen, die im Inland stattfinden, verwertet hat bzw. verwertet, bestimmt sich deshalb nach dem Schutzumfang des DE 10 2004 050 XXX und der DE 10 2004 051 XXY in ihrer erteilten und mangels Einspruchsverfahrens geltenden Fassung (vgl. Senat, InstGE 7, 210, 217 f. - Türbeschläge).
- OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 15/13
Scharniereinrichtung (Arbeitnehmererf.)
Wie der Senat bereits in dem vorangegangenen Verfahren I-2 U 108/05 in seinem Urteil vom 15. März 2007 ausgeführt hat, verwehrt dies ebenso wie der unstreitige Umstand, dass sämtliche hier in Rede stehenden Diensterfindungen vor Abschluss des Beratervertrages getätigt wurden, die Annahme, dass die in dem "Beratervertrag" genannten Vergütungsbedingungen diejenigen sind, die freie und vernünftige, auf einen Interessenausgleich bedachte Lizenzvertragsparteien als abschließend und allein maßgeblich betrachtet hätten (vgl. Senat, Urt. v. 15. März 2007, Az.: I-2 U 108/05 Rz. 51 - zitiert nach juris). - OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 2 U 6/08
Umfang des Auskunftsanspruchs des Arbeitnehmererfinders
Rn. 35 b) Zur Vorbereitung und Berechnung des Vergütungsanspruchs für die Diensterfindung steht dem Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber nach ständiger Rechtsprechung ein Anspruch auf Auskunftserteilung zu, der die Pflicht zur Rechnungslegung nach § 259 BGB zum Inhalt hat, da der Erfinder ohne Kenntnis der mit der Erfindung erzielten Umsätze und der Einzeldaten, aufgrund derer die Vergütung zu berechnen ist, weder das Bestehen eines Vergütungsanspruchs noch dessen Höhe in nachprüfbarer Weise ermitteln kann (vgl. nur BGH, GRUR 1998, 698, 692 - Copolyester II; BGH, GRUR 2002, 609, 610 - Drahtinjektionseinrichtung; Senat, InstGE 7, 210, 219 - Türblatt; jew. m.w.N.).Ferner hat sie, um eine zumindest stichprobenartige Überprüfung der Umsatzangaben zu ermöglichen, über die mit einzelnen Lieferungen erzielten Nettopreise Auskunft zu erteilen (vgl. Senat, InstGE 7, 210, 219 - Türblatt).
Denn steht - wie hier - die Angemessenheit des Lizenzsatzes in Zweifel, sind diese Angaben erforderlich, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Arbeitgebers zum erzielten Gewinn zu überprüfen (BGH, GRUR 1998, 698, 692 - Copolyester II; BGH, GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; Senat, InstGE 7, 210, 221 - Türblatt).
Auch in diesem Fall bedarf es des Vorliegens besonderer, hier nicht gegebener Umstände für die Unzumutbarkeit (vgl. BGH, GRUR 1998, 689, 693 - Copolyester II; Senat, InstGE 7, 210, 223 - Türblatt).
- LG Düsseldorf, 26.03.2009 - 4a O 89/08
Betonfließmittel (Arbeitnehmererf.)
Ist der Anspruch nach altem Recht bereits zum 31.12.2001 verjährt, verbleibt es dabei (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2007, Az.: I-2 U 108/05).Darüber hinaus hat der Kläger auch einen Anspruch auf Angabe der durch die Beklagte bzw. deren Rechtsvorgängerin eingeräumten Lizenzen und der daraus erzielten Lizenzeinnahmen einschließlich solcher aus Kreuzlizenzen und/oder Einnahmen aus Kauf- und Austauschverträgen über die Erfindungen unter Angabe insbesondere der Verkaufspreise (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2007, Az.: I-.2 U 108/05).
- OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 109/11
Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung einer Diensterfindung
Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb grundsätzlich mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (vgl. BGH, GRUR 1998, 689 692 - Copolyester II; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1995, 386, 388 - Vergütungsmodus bei der Arbeitnehmererfindervergütung; Senat, InstGE 7, 210, 219 - Türbeschläge;… Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 22 - Türinnenverstärkung [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt];… Urt. v. 09.08.2007 - I-2 U 41/06, juris Rdnr. 147). - OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 110/11
Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung einer Diensterfindung
Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb grundsätzlich mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (vgl. BGH, GRUR 1998, 689 692 - Copolyester II; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1995, 386, 388 - Vergütungsmodus bei der Arbeitnehmererfindervergütung; Senat, InstGE 7, 210, 219 - Türbeschläge;… Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 22 - Türinnenverstärkung [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt];… Urt. v. 09.08.2007 - I-2 U 41/06, juris Rdnr. 147). - LG Düsseldorf, 03.12.2013 - 4a O 13/12
Rohranfasgerät (Arbeitnehmererf.)
Ist der Anspruch nach altem Recht bereits zum 31.12.2001 verjährt, verbleibt es dabei (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2007, Az.: I-2 U 108/05). - OLG Frankfurt, 16.05.2013 - 6 U 39/12
Arbeitnehmervergütungsanspruch des Miterfinders
Dazu wäre es notwendig gewesen, den Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme und der Kenntnis bzw. grob fahrlässigen Unkenntnis des Klägers davon konkret darzulegen, was bislang nicht geschehen ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf InstGE 7, 210, Tz. 31 bei juris - Türbeschläge). - LG München I, 09.09.2010 - 7 O 1428/10
Arbeitnehmererfinder: Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung; Wegfall des …
Allerdings ist Voraussetzung für eine mögliche Bejahung des Vergütungsanspruches für den Zeitraum vor der rechtskräftigen Zurückweisung der Patentanmeldung, dass der Arbeitgeber die Erfindung benutzt, d.h. wirtschaftlich verwertet hat (vgl. BGH GRUR 1963, 135, 138; OLG Düsseldorf, 15.03.2007, Az.: I-2 U 108/05;… Bayreuther, in Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 3. Auflage 2009, § 90, Rn. 42). - LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4a O 286/10
Kälteanlage (Arbeitnehmererf.)
Rn. 167 Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Angabe der durch die Beklagte bzw. deren Rechtsvorgängerin eingeräumten Lizenzen und den daraus erzielten Lizenzeinnahmen einschließlich solcher aus Kreuzlizenzen und/oder Einnahmen aus Kauf- und Austauschverträgen über die Erfindungen unter Angabe insbesondere der Verkaufspreise (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2007, Az.: I-2 U 108/05).
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