Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - I-2 U 113/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
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ArbEG § 7; ; ArbEG § 9; ; ArbEG § 12; ; ArbEG § 14 Abs. 3; ; BGB § 242; ; BGB § 259; ; BGB § 275 Abs. 1; ; BGB § 362; ; HGB §§ 238 ff.
- d-prax.de
Türinnenverstärkung (Arbeitnehmererf.)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbEG § 9; ArbEG § 12; BGB § 242; BGB § 259
Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch wegen der Mitarbeitererfindung einer Türinnenverstärkung im Automobilbereich - rechtsportal.de
ArbEG § 9 ; ArbEG § 12 ; BGB § 242 ; BGB § 259
Stufenklage auf Auskunft und Rechnungslegung wegen einer Diensterfindung; Anspruch auf eine angemessene Vergütung; Ermittlung der Höhe der zustehenden Erfindervergütung; Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung gegen den Arbeitgeber - Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung im Wege einer Stufenklage zur Berechnung einer Vergütung für eine Diensterfindung; Verletzung von Patentrechten bezüglich eines Türinnenverstärkerkonzeptes für Automobile; Recht zur Benutzung einer Erfindung gegen eine ...
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 25.05.2005 - 4b O 278/04
- LG Düsseldorf, 25.08.2005 - 4b O 278/04
- OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - I-2 U 113/05
- BGH, 17.11.2009 - X ZR 137/07
Papierfundstellen
- InstGE 8, 147
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.04.2002 - X ZR 127/99
"Abgestuftes Getriebe"; Ermittlung der angemessenen Vergütung für eine …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 2 U 113/05
Deshalb ist ihm nach den Grundsätzen von Treu und Glauben als Hilfsmittel zur Ermittlung der Höhe der ihm zustehenden Erfindervergütung ein Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zur Seite gestellt, mittels dessen der Arbeitnehmer den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber bestimmen können muss und der es ihm ermöglichen soll, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).Darüber hinaus kann der Arbeitgeber insbesondere Angaben verweigern, die für ihn mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu der dadurch erreichten genaueren Bemessung der dem Arbeitnehmer zustehenden angemessenen Vergütung mehr steht, oder die zu geben ihm wegen eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses nicht oder nicht ohne besondere Schutzvorkehrungen zuzumuten ist (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II).
a) Der Kläger begehrt die Berechnung des wirtschaftlichen Wertes seiner Erfindung nach der Methode der Lizenzanalogie, welche zur Ermittlung des marktgerechten Erfindungswertes besonders geeigneten und regelmäßig (BGH MittPat 2003, 466 (467) - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802 f.) - Abgestuftes Getriebe; OLG Düsseldorf InstGE 4, 165 (170 f.) - Spulkopf II) beziehungsweise bei getätigten Umsatzgeschäften stets (BGH GRUR 1998, 687 - Spulkopf; Schiedsstelle BlPMZ 2002, 230 (231); Schiedsstelle BlPMZ 1988, 171) heranzuziehen ist.
Auf diese Weise wird als Erfindungswert der Marktpreis zugrunde gelegt, den der Arbeitgeber einem freien Erfinder im Rahmen eines Lizenzvertrages zahlen würde (BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II).
Möglich ist - so der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Abgestuftes Getriebe" (GRUR 2002, 801 (803 f.)) - das Anknüpfen an eine bei Einbringen der Erfindung in den Patentpool vorgenommene Bewertung oder das Anknüpfen an den Wert der Teilnahme an dem Patentpool selbst.
In einem solchen Fall kann es vernünftigen Parteien sachgerecht erscheinen, die Höhe der Lizenzgebühren an die Umsätze des "wirtschaftlichen Lizenznehmers" zu knüpfen (BGH GRUR 2002, 801 (803 f.) - Abgestuftes Getriebe; siehe auch: BGH GRUR 2006, 754 (759) - Haftetikette).
Es ist nicht ausgeschlossen, dass vernünftige Vertragsparteien eine geschuldete Lizenzgebühr - auch - von der Art und gegebenenfalls dem Umfang der Nutzung der Erfindung durch konzernangehörige Unternehmen abhängig machen (BGH GRUR 2002, 801 (803 f.) - Abgestuftes Getriebe; siehe auch BGH NJW-RR 2006, 1123 (1128 f.) - Haftetikette).
An eben diesem geldwerten Vorteil ist der Arbeitnehmer zu beteiligen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).
- BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95
Arbeitnehmererfinder hat weiten Rechnungslegungsanspruch gegen Arbeitgeber
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 2 U 113/05
Deshalb ist ihm nach den Grundsätzen von Treu und Glauben als Hilfsmittel zur Ermittlung der Höhe der ihm zustehenden Erfindervergütung ein Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zur Seite gestellt, mittels dessen der Arbeitnehmer den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber bestimmen können muss und der es ihm ermöglichen soll, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687); BGH GRUR 1995, 386 (288) - Vergütungsmodus bei Arbeitnehmererfindung).
Darüber hinaus kann der Arbeitgeber insbesondere Angaben verweigern, die für ihn mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu der dadurch erreichten genaueren Bemessung der dem Arbeitnehmer zustehenden angemessenen Vergütung mehr steht, oder die zu geben ihm wegen eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses nicht oder nicht ohne besondere Schutzvorkehrungen zuzumuten ist (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II).
Auf diese Weise wird als Erfindungswert der Marktpreis zugrunde gelegt, den der Arbeitgeber einem freien Erfinder im Rahmen eines Lizenzvertrages zahlen würde (BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II).
An eben diesem geldwerten Vorteil ist der Arbeitnehmer zu beteiligen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).
Derartiges wäre ohnehin nur bei Vorliegen besonderer Umstände unzumutbar (BGH GRUR 1998, 689 (693) - Copolyester II), die im Streitfall nicht zu erkennen sind.
- BGH, 13.11.1997 - X ZR 6/96
"Spulkopf"; Rechte des Arbeitnehmererfinders; Umfang des Anspruchs auf …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 2 U 113/05
Deshalb ist ihm nach den Grundsätzen von Treu und Glauben als Hilfsmittel zur Ermittlung der Höhe der ihm zustehenden Erfindervergütung ein Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zur Seite gestellt, mittels dessen der Arbeitnehmer den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber bestimmen können muss und der es ihm ermöglichen soll, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687); BGH GRUR 1995, 386 (288) - Vergütungsmodus bei Arbeitnehmererfindung).
Auch wenn diese Angaben letztlich nicht unmittelbar in die konkrete Berechnung nach der Methode der Lizenzanalogie einfließen sollten, so benötigt der Kläger diese Angaben jedenfalls, um die Richtigkeit der in der Rechnungslegung mitgeteilten Einzelauskünfte zu überprüfen (BGH GRUR 1998, 684 (688) - Spulkopf; OLG Düsseldorf , I - 2 U 105/00, Urteil vom 16. August 2001).
An eben diesem geldwerten Vorteil ist der Arbeitnehmer zu beteiligen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).
- BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03
Haftetikett
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 2 U 113/05
In einem solchen Fall kann es vernünftigen Parteien sachgerecht erscheinen, die Höhe der Lizenzgebühren an die Umsätze des "wirtschaftlichen Lizenznehmers" zu knüpfen (BGH GRUR 2002, 801 (803 f.) - Abgestuftes Getriebe; siehe auch: BGH GRUR 2006, 754 (759) - Haftetikette).Es ist nicht ausgeschlossen, dass vernünftige Vertragsparteien eine geschuldete Lizenzgebühr - auch - von der Art und gegebenenfalls dem Umfang der Nutzung der Erfindung durch konzernangehörige Unternehmen abhängig machen (BGH GRUR 2002, 801 (803 f.) - Abgestuftes Getriebe; siehe auch BGH NJW-RR 2006, 1123 (1128 f.) - Haftetikette).
- BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01
"Abwasserbehandlung"; Inhalt des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 2 U 113/05
Deshalb ist ihm nach den Grundsätzen von Treu und Glauben als Hilfsmittel zur Ermittlung der Höhe der ihm zustehenden Erfindervergütung ein Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zur Seite gestellt, mittels dessen der Arbeitnehmer den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber bestimmen können muss und der es ihm ermöglichen soll, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf). - BGH, 13.03.1962 - I ZR 18/61
Kreuzbodenventilsäcke III
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 2 U 113/05
Anzuknüpfen ist insoweit an die kleinste technisch-wirtschaftliche (funktionelle) Einheit, welche noch von der Erfindung wesentlich geprägt bzw. in ihren Funktionen beeinflusst wird (BGH GRUR 1962, 401 - Kreuzbodenventilsäcke III;… Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindergesetz, 4. Aufl. 2002, § 9 Rn. 126 m. w. Nachw.). - OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97
Bemessung des Wertes einer Diensterfindung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 2 U 113/05
a) Der Kläger begehrt die Berechnung des wirtschaftlichen Wertes seiner Erfindung nach der Methode der Lizenzanalogie, welche zur Ermittlung des marktgerechten Erfindungswertes besonders geeigneten und regelmäßig (BGH MittPat 2003, 466 (467) - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802 f.) - Abgestuftes Getriebe; OLG Düsseldorf InstGE 4, 165 (170 f.) - Spulkopf II) beziehungsweise bei getätigten Umsatzgeschäften stets (BGH GRUR 1998, 687 - Spulkopf; Schiedsstelle BlPMZ 2002, 230 (231); Schiedsstelle BlPMZ 1988, 171) heranzuziehen ist. - OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 105/00
Abwasserbehandlung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 2 U 113/05
Auch wenn diese Angaben letztlich nicht unmittelbar in die konkrete Berechnung nach der Methode der Lizenzanalogie einfließen sollten, so benötigt der Kläger diese Angaben jedenfalls, um die Richtigkeit der in der Rechnungslegung mitgeteilten Einzelauskünfte zu überprüfen (BGH GRUR 1998, 684 (688) - Spulkopf; OLG Düsseldorf , I - 2 U 105/00, Urteil vom 16. August 2001).
- OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12
Ansprüche des Arbeitnehmererfinders wegen der Inanspruchnahme einer …
Auf diese Weise wird als Erfindungswert der Marktpreis zu Grunde gelegt, den der Arbeitgeber einem freien Erfinder im Rahmen eines Lizenzvertrags zahlen würde (BGH, GRUR 1998, 689 - Copolyester II; GRUR 2002, 80, 802 f: - Abgestuftes Getriebe; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2010, 223, 224 - Türinnenverstärkung; Senat, Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 25 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung; InstGE 7, 210, 220 - Türbeschläge [Türbänder]).Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb grundsätzlich mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (vgl. BGH, GRUR 1998, 689 692 - Copolyester II; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1995, 386, 388 - Vergütungsmodus bei der Arbeitnehmererfindervergütung; Senat, InstGE 7, 210, 219 - Türbeschläge; Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 22 - Türinnenverstärkung [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt];… Urt. v. 09.08.2007 - I-2 U 41/06, juris Rdnr. 147).
Der Arbeitgeber ist daher, wovon der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeht (vgl. z. B. InstGE 7, 210, 220 - Türbeschläge; Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 36 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung;… Urt. v. 26.03.2009 - I-2 U 6/08, juris Rdnrn. 16 und 30) zu Angaben zu den einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen, -zeiten und -preisen, verpflichtet (vgl. a. BGH, GRUR 2010, 223, 227 - Türinnenverstärkung).
Die Rechtsprechung ist bislang aber gleichwohl davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmererfinder Angaben zu den Herstellungsmengen und -zeiten, auch wenn diese letztlich nicht unmittelbar in die konkrete Berechnung nach der Methode der Lizenzanalogie einfließen sollten, beanspruchen kann, um die Richtigkeit der in der Rechnungslegung mitgeteilten Einzelauskünfte zu überprüfen (vgl. BGH, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf;… Senat, Urt. v. 16.08.2001 - I-2 U 105/00;… Urt. v. 07.07.2005 - I-2 U 46/04; Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 35 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung;… Urt. v. 26.03.2009 - I-2 U 6/08, juris Rdnrn. 15 u. 29).
Die im dortigen Fall ausgesprochene Verurteilung des Arbeitgebers zur Auskunft über die Herstellungsmengen und -zeiten (Senatsurteil v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnrn. 9 und 35) zum Zwecke der Überprüfung von Einzelauskünften hat der Bundesgerichtshof (GRUR 2010, 223, 227) aber ausdrücklich gebilligt (die Verurteilung zur Auskunft über Herstellungsmengen und -zeiten ist vom BGH auch in dem dem Urteil des Senats vom 26.03.2009 - I-2 U 6/08 - [juris] nachfolgenden Beschluss vom 29.06.2010 - X ZR 51/09 [GRUR 2010, 1035] nicht beanstandet worden).
Rn. 126 c)Die Rechnungslegung und Auskunft erstreckt sich ferner auf die namentliche Nennung von Abnehmern unter Zuordnung der einzelnen Lieferungen, um dem Arbeitnehmererfinder eine Kontrolle der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Arbeitgebers zu ermöglichen (BGH, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; ferner BGH, GRUR 1994, 898, 901 - Copolyester I; GRUR 1998, 689, 691 - Copolyester II; vgl. a. BGH, GRUR 2010, 223, 227 - Türinnenverstärkung, insoweit in Bestätigung des Urteils des Senats v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 39 [in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] betreffend konzernangehörige Abnehmer).
Es gehört nicht zu seinen Aufgaben, selbst aus verschiedenen Mitteilungen die Gesamtinformationen herauszuarbeiten (vgl. Senat, Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 46 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung;… Urt. v. 26.03.2009 - I-2 U 6/08, juris Rdnr. 38).
- OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 15/13
Scharniereinrichtung (Arbeitnehmererf.)
Dann ist der Erfindungswert die mit dem Lizenzsatz multiplizierte Bezugsgröße (vgl. Senat, Urt. v. 13. September 2007, Az. I-2 U 113/05 = InstGE 8, 147 - Türinnenverstärkung).Anzuknüpfen ist insoweit an die kleinste technisch-wirtschaftliche (funktionelle) Einheit, welche noch von der Erfindung wesentlich geprägt bzw. in ihren Funktionen beeinflusst wird (BGH, GRUR 1962, 401 - Kreuzbodenventilsäcke III;… Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindergesetz, 5. Aufl. 2002, § 9 Rz. 126 m. w. Nachw.; Senat, Urt. v. 13. September 2009, Az. I-2 U 113/05 = InstGE 8, 147 ff. - Türinnenverstärkung), wobei eine technisch-wirtschaftliche (funktionelle) Einheit grundsätzlich nur solche Teile bilden können, die in sich selbstständig funktionieren (…vgl. Bartenbach/Volz, Arbeitnehmervergütung, 3. Auflage, RL Nr. 8, Rz. 32).
Dass der Abstand der den Klagepatenten 3 bis 6 zugrunde liegenden Erfindungen des Klägers zum allgemeinen und innerbetrieblichen Stand der Technik nach dem Vortrag der Beklagten gering ist, mag sich in einem niedrigen Lizenzsatz widerspiegeln, steht jedoch nicht der Heranziehung des gesamten Produktes "F" als Bezugsgröße entgegen (vgl. insoweit auch Senat, Urt. v. 13. September 2007, Az.: I-2 U 113/05).
- OLG Düsseldorf, 08.01.2026 - 2 U 65/24
Sanitärarmatur
Dann ist der Erfindungswert die mit dem Lizenzsatz multiplizierte Bezugsgröße, also E = B x L (…vgl. Senat, Teilurt. v. 04.03.2004 - I-2 U 123/97, BeckRS 2004, 8757 Rn. 50 - Spulkopf II; Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, BeckRS 2008, 7887 Rn. 20 - Türinnenverstärkung;… Urt. v. 09.10.2014 - I-2 U 15/13, BeckRS 2014, 21940 Rn. 49 - Scharniereinrichtung).Auf diese Weise wird als Erfindungswert der Marktpreis zugrunde gelegt, den der Arbeitgeber einem freien Erfinder im Rahmen eines Lizenzvertrags zahlen würde (BGH, GRUR 1998, 689, 691 - Copolyester II; GRUR 2002, 801, 802 - Abgestuftes Getriebe; Senat, Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, BeckRS 2008, 7887 Rn. 20 - Türinnenverstärkung;… Urt. v. 09.10.2014 - I-2 U 15/13, BeckRS 2014, 21940 Rn. 50 - Scharniereinrichtung).
Rn. 101 Mit der Lizenzanalogie kann der wirtschaftliche Wert der Erfindung in aller Regel am besten ermittelt werden, weswegen diese regelmäßig zur Ermittlung des Erfindungswerts heranzuziehen ist (BGH, GRUR 2002, 801, 802 - Abgestuftes Getriebe; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung;… GRUR 2010, 223 Rn. 13 - Türinnenverstärkung;… GRUR 2012, 605 Rn. 18 - Antimykotischer Nagellack; Senat, Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, BeckRS 2008, 7887 Rn. 20 - Türinnenverstärkung;… OLG Frankfurt am Main, GRUR 2020, 839 Rn. 34 - Folien-PVB-Beschichtungsverfahren).
Beeinflusst eine Diensterfindung nur einen Teil einer Gesamtvorrichtung, ist für die Vergütung auf diesen abzustellen und dabei an die kleinste technisch-wirtschaftliche (funktionelle) Einheit anzuknüpfen ist, welche noch von der Erfindung wesentlich geprägt bzw. in ihrer Funktion beeinflusst wird (…BGH, GRUR 2010, 223 Rn. 36 - Türinnenverstärkung; Senat, Urt. v. 13.09.2007 - 2 U 113/05, BeckRS 2008, 7887 Rn. 20 - Türinnenverstärkung;… Urt. v. 09.10.2014 - I-2 U 15/13, BeckRS 2014, 21940 Rn. 64 - Scharniereinrichtung;… MAH GewRS/Schoenen, 6. Aufl. 2022, § 39 Rn. 73).
Der Kläger verweist darüber hinaus insbesondere auf die Entscheidungen "Scharniereinrichtung" (Urt. v. 09.10.2014 - I-2 U 15/13, BeckRS 2008, 7887) und "Türschließer" (…Urt. v. 07.11.20022 - 2 U 51/01, abrufbar über D-Prax.de) des Senats.
- OLG Düsseldorf, 17.05.2023 - 15 U 78/22
Zulässigkeit der Einheit von zunächst unbezifferter Stufenklage mit verbundener …
Da der Auskunftsanspruch der Vorbereitung, namentlich Bezifferung des Anspruchs auf Zahlung der vom Arbeitgeber geschuldeten Erfindervergütung dient, und die Erfindervergütung maßgeblich von der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Diensterfindung durch den Arbeitgeber abhängt, für die wiederum die wirtschaftlichen Vorteile bedeutsam sind, die der Arbeitgeber aus der Verwertung der Diensterfindung tatsächlich zieht, und weil der Arbeitnehmererfinder typischerweise außerstande ist, sich hierüber aus eigener Kenntnis ein verlässliches Bild zu machen, entspricht es gefestigter Rechtsprechung (…vgl. BGH, Urt. v. 16. April 2002, X ZR 127/99, GRUR 2002, 801 - Abgestuftes Getriebe), dass dem Arbeitnehmererfinder gegenüber seinem Arbeitgeber als Hilfsmittel zur Ermittlung der Höhe seiner Erfindervergütung ein Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zusteht, dessen Inhalt und Umfang sich unter Beachtung von § 242 BGB nach den Umständen und unter Einbeziehung der Verkehrsübung bestimmt (…vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 6. Oktober 2022, Az. I-2 U 52/22, GRUR-RS 2022, 34795 - Schmiermittelinjektor;… Urt. v. 21. Oktober 2021, Az. I-2 U 6/21, GRUR-RR 2022, 156 - Lacosamid; Urt. v. 13. September 2007, Az. I-2 U 113/05, BeckRS 2008, 7887). - LG Düsseldorf, 28.04.2016 - 4a O 154/14
Auskunftsanspruch und Rechnungslegungsanspruch eines Arbeitnehmers i.R.e. …
Der Anspruch auf Vergütung ist weiterhin vom Arbeitgeber zu erfüllen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.09.2007, Az.: I-2 U 113/05, Rn. 27 - Türinnenverstärkung, zitiert nach juris).Rn. 248 Vorliegend bedarf es keiner Entscheidung, ob es der Beklagten zuzumuten ist, ihren Informationsbedarf innerhalb des Konzerns gerichtlich durchzusetzen (…offengelassen von BGH, Urt. v. 17.11.2009, Az.: X ZR 137/07, Rn. 39 - Türinnenverstärkung, zitiert nach BeckRS 2010, 02501; ablehnend OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.09.2007, Az.: I-2 U 113/05, Rn. 48 - Türinnenverstärkung, zitiert nach juris).
- LG Düsseldorf, 18.01.2022 - 4a O 22/20 Weiterhin kann der Arbeitgeber insbesondere solche Angaben verweigern, die für ihn mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu der dadurch erreichten genaueren Bemessung der dem Arbeitnehmer zustehenden angemessenen Vergütung mehr steht, oder die zu geben ihm wegen eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses nicht oder nicht ohne besondere Schutzvorkehrungen zuzumuten ist (BGH, GRUR 1998, 689 - Copolyester II; BGH, GRUR, 2002, 801, 803 - Abgestuftes Getriebe; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2007, InstGE 8, 147 - Türinnenverstärkung).
Der Kläger muss sich bei der Auskunft auf Teilleistungen nicht einlassen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2007, InstGE 8, 147 - Türinnenverstärkung;… Bartenbach/Volz, a.a.O. § 12 Rn. 280).
- LG Düsseldorf, 18.01.2018 - 4c O 37/16
Photovoltaikanlage 1 (Arbeitnehmererf.)
Der Arbeitnehmererfinder kann von seinem Arbeitgeber nicht unbeschränkt alle Angaben verlangen, die zur Bestimmung und Überprüfung der angemessenen Erfindervergütung nur irgendwie hilfreich und nützlich sind oder sein können, sondern nur solche Angaben, die zur Ermittlung der angemessenen Vergütung unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen erforderlich sind (OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.09.2007, InstGE 8, 147 - Türinnenverstärkung).Die Beklagte ist ferner verpflichtet, Angaben zu den einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen, -zeiten und -preisen zu erteilen, da es sich hierbei um Angaben über Faktoren handelt, die für die Ermittlung einer angemessenen Umsatz- oder Stücklizenz von Bedeutung sind (OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.09.2007, InstGE 8, 147 - Türinnenverstärkung).
- OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 109/11
Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung einer Diensterfindung
Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb grundsätzlich mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (vgl. BGH, GRUR 1998, 689 692 - Copolyester II; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1995, 386, 388 - Vergütungsmodus bei der Arbeitnehmererfindervergütung; Senat, InstGE 7, 210, 219 - Türbeschläge; Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 22 - Türinnenverstärkung [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt];… Urt. v. 09.08.2007 - I-2 U 41/06, juris Rdnr. 147). - OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 110/11
Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung einer Diensterfindung
Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb grundsätzlich mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (vgl. BGH, GRUR 1998, 689 692 - Copolyester II; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1995, 386, 388 - Vergütungsmodus bei der Arbeitnehmererfindervergütung; Senat, InstGE 7, 210, 219 - Türbeschläge; Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 22 - Türinnenverstärkung [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt];… Urt. v. 09.08.2007 - I-2 U 41/06, juris Rdnr. 147). - LG Hamburg, 07.05.2020 - 327 O 146/18
Arbeitnehmererfindung: Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung zur Vorbereitung …
Etwas Anderes kommt dann in Betracht, wenn sich die bislang erteilten Auskünfte auf einen zeitlich und/oder sachlich abgeschlossenen Komplex beziehen (OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 7887 Rn 26 - Türinnenverstärkung; dieser Aspekt war nicht Gegenstand der Revision vor dem BGH in der gleichnamigen Entscheidung GRUR 2010, 223). - LG Düsseldorf, 02.03.2021 - 4b O 105/19
Aminosäuren-Derivate-Herstellung
- LG Düsseldorf, 02.03.2021 - 4b O 106/19
Aminosäuren-Derivate-Herstellung II
- LG Düsseldorf, 23.11.2010 - 4b O 20/10
Stahlbetontunnel (Arbeitnehmererf.)
- LG Düsseldorf, 22.12.2009 - 4a O 301/08
UMTS-Funkversorgung (Arbeitnehmererf.)
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