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Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.01.1954

Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,331
BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53 (https://dejure.org/1953,331)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1953 - 2 StR 261/53 (https://dejure.org/1953,331)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1953 - 2 StR 261/53 (https://dejure.org/1953,331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 205
  • NJW 1953, 1880
  • MDR 1953, 755
  • JR 1954, 149
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (7)

  • RG, 03.05.1907 - V 33/07

    Sind die Voraussetzungen des § 243 Nr. 3 St.G.B.'s auch dann gegeben, wenn die …

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
    das Öffnungswerkzeug das Mittel zur Ausführung und Vollendung des dadurch geförderten, erleichterten oder ermöglichten Diebstahls gewesen ist (RGSt 40, 153).
  • BGH, 21.03.1952 - 1 StR 737/51

    Abgeschlossener Bürowagen eines Baugeschäfts als umschlossener Raum im Sinne des …

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
    Ein Personenkraftwagen ist ein umschlossener Raum (BGHSt 2, 214) Wenn der ganze umschlossene Raum ohne falsche Schlüssel oder ordnungswidrige Öffnungswerkzeuge gestohlen wird, aber hinterher nach Vollendung des Diebstahls der Inhalt mit Öffnungswerkzeugen entnommen wird, bleibt die.
  • RG, 17.12.1936 - 2 D 474/36

    1. In welchem Verhältnis steht ein Vergehen gegen den § 36 Abs. 1 Nr. 7 DevVO. …

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
    Erfahrungsgemäss lässt sich kaum jemals mit Sicherheit sagen, dass die rechtlich nicht zutreffende Entscheidung der Schuldfrage keinen Einfluss auf das Strafmass ausgeübt habe; mindestens stimmungsmässig und auch unbewusst kann der Tatrichter diesem Einfluss unterlegen sein (RGSt 70, 400, 403; 71, 101, 104; JW 1935, 1938).
  • BGH, 02.12.1952 - 2 StR 540/52
    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
    Bei Anwendung des § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB bezüglich der Ersatzreifen und der Wolldecke hat die Strafkammer übersehen, dass die Täter vor der Wegnahme dieser Sachen schon die Kraftwagen mit dem ganzen Inhalt entwendet hatten, wenn auch Ersatzreifen und Wolldecke Gegenstand eines Beförderungsdiebstahls sein können (BGHSt 3, 312, 314).
  • RG, 11.03.1937 - 2 D 89/37

    1. Wann ist ein Sparkassenbuch eine öffentliche Urkunde? 2. Welchem Gesetz ist …

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
    Erfahrungsgemäss lässt sich kaum jemals mit Sicherheit sagen, dass die rechtlich nicht zutreffende Entscheidung der Schuldfrage keinen Einfluss auf das Strafmass ausgeübt habe; mindestens stimmungsmässig und auch unbewusst kann der Tatrichter diesem Einfluss unterlegen sein (RGSt 70, 400, 403; 71, 101, 104; JW 1935, 1938).
  • RG, 21.02.1907 - I 1436/06

    Liegt erschwerter Diebstahl nach § 243 Abs. 1 Nr. 2 St.G.B.'s vor, wenn der Täter …

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
    Der Diebstahl wird dann nicht durch die Werkzeuge bewirkt, weil er schon vorher (in einfacher Form) vollendet war (vgl. RGSt 40, 94).
  • RG, 30.06.1930 - III 215/30

    Bei der Abwicklung mehrerer von verschiedenen Unternehmern über dieselbe Ware …

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
    Wer einen Kraftwagen wegnimmt, um ihn für sich zu benutzen, solange er Wert hat, um ihn dann an beliebiger Stelle zurückzulassen und dem Zugriff Dritter preiszugeben, begeht schon einen Diebstahl am Wagen (RGSt 64, 260).
  • BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69

    Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie, …

    Nach der schon vom Reichsgericht unter Verbindung der Sachsubstanz- und der Sachwerttheorie ("Vereinigungsformel") entwickelten und vom Bundesgerichtshof übernommenen Begriffsbestimmung besteht das Wesen der Zueignung darin, daß die Sache selbst oder der in ihr verkörperte wirtschaftliche Wert dem eigenen Vermögen (mit Ausschlußwirkung gegen den Eigentümer) einverleibt wird (RGSt 42, 43; 61, 228, 232/233; 64, 259; 65, 145, 147; 67, 334, 335; BGHSt 1, 262, 264; 4, 236; 5, 205;… BGH GA 1961, 172).
  • BGH, 26.09.1984 - 3 StR 367/84

    Transport von Diebesgut aus dem Ausland

    Das setzt nicht notwendig voraus, daß er sie auf Dauer behalten will (RGSt 64, 259, 260; BGHSt 5, 205, 206; 13, 43, 44 [BGH 11.03.1959 - 2 StR 29/59]; 16, 190, 192; BGH MDR 1960, 689; NStZ 1981, 63).
  • BGH, 19.05.1961 - 1 StR 620/60

    Urkundenfälschung durch Veränderungen an Kfz

    Wer einen Kraftwagen entwendet, indem er die verschlossene Tür mit einem Nachschlüssel öffnet, begeht einen schweren Diebstahl nach § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB (BGH 2 StB 261/53 vom 29. September 195 3 - BGHSt 5, 205).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1954 - 5 StR 611/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,1670
BGH, 08.01.1954 - 5 StR 611/53 (https://dejure.org/1954,1670)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1954 - 5 StR 611/53 (https://dejure.org/1954,1670)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1954 - 5 StR 611/53 (https://dejure.org/1954,1670)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 649
  • MDR 1954, 243
  • JR 1954, 149
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 06.03.2025 - 206 StRR 433/24

    Falsche Tatsachenbehauptung, Unrichtige Tatsachenbehauptung, Wahre …

    Durch diese selbstständige Tatbestandsvoraussetzung, welche zur Erfüllung des Tatbestandes ausreiche, habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass eine weitere Einschränkung des Tatbestandsmerkmals der Eignung durch äußere Umstände, wie etwa die Verbreitungsform, die Menge des erreichten Personenkreises o.ä., nicht gewollt sei (BGH, Urteil vom 8.1. 1954-5 StR 611/53; NJW 1954, 649).

    aa) Der BGH war zur Vorgängervorschrift des § 187a StGB bzw. der Fassung des § 188 StGB nach dem 6. Strafrechtsreformgesetz (der sich nur auf Straftaten nach §§ 186, 187 StGB bezog) in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteile vom 08.01.1954, 5 StR 611/53, NJW 1954, 649, und vom 04.03.1981, 2 StR 641/80, BeckRS 1981, 31107343) der Meinung, dass nur der Inhalt der Tatsachenbehauptung maßgeblich sei, nicht hingegen die Art der Verbreitung und die Größe des erreichten Personenkreises, weil nur dies dem Wortlaut (des § 187a StGB a. F.) und dem Zweck der Vorschrift entspreche (vgl. BGH aaO, NJW 1954, 649).

  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvL 120/53

    Privilegierter Ehrenschutz

    Der Aufgabe, bei Anwendung des § 187 a StGB seinen Inhalt zu klären und abzugrenzen, ist die Rechtsprechung hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "im politischen Leben des Volkes stehend" auch durchaus gerecht geworden (vgl. z.B. BGHSt 4, 338 [339]; BGH, NJW 1954 S. 649).
  • OLG Celle, 23.07.2024 - 1 ORs 19/24

    Strafbare Hervorrufung von "Aggressionen bei Gleichgesinnten" gegen Prof. Dr. …

    Zur Tatbestandsvariante der Verleumdung entspricht es der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass die Eignung zur Beeinträchtigung des öffentlichen Wirkens nur anhand des objektiven Inhalt der aufgestellten Behauptung zu bestimmen ist und es nicht auf die Art und den Umfang der Verbreitung oder auf die Größe des von der Behauptung erreichten Personenkreises ankommt (BGH, Urteil vom 8.1. 1954 - 5 StR 611/53, beck-online; BayObLG…, Urteil vom 30. März 1989 - RReg 3 St 215/88 -, Rn. 53, juris, jeweils zu § 187a StGB a. F.;… zur a. A. der wohl überwiegenden Literatur Schönke/Schröder/Eisele/Schittenhelm, 30. Aufl. 2019, StGB § 188 Rn. 6 m. w. N.).
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