Rechtsprechung
| OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 142 StGB; § 145d Abs. 1 StGB; § 24 StVG; § 260 Abs. 3 StPO; § 264 StPO; § 266 StPO; § 1 StVO; § 2 StVO; § 49 Abs. 1 Nr. 1 StVO
Anklage wegen Vortäuschens einer Straftat - Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Tatidentität zwischen einer Verkehrsstraftat und einem auf diese bezogenen Vortäuschen einer Straftat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anklage wegen Vortäuschens einer Straftat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 393
- JZ 1985, 147
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
Auszug aus OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84
Zwar gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auf das Reichsgericht zurückgeht, zur Tat als Prozeßgegenstand nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten zur Last gelegte Geschehensablauf, sondern das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320 f; 23, 141, 145).Das setzt aber voraus, daß die Richtung des Täterverhaltens - auf ein bestimmtes Tatobjekt oder einen bestimmten Taterfolg - dieselbe geblieben war (BGHSt 13, 320, 322).
- BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83
Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84
Den Rahmen der Untersuchung bildet also zunächst das tatsächliche Geschehen, wie es die Anklage beschreibt (BGHSt 32, 215 = NJW 1984, 808 = JZ 1984, 533).Die Einbeziehung weiterer, von der Anklage nicht beschriebener Vorgänge kommt aber nur in Betracht, falls auch der in der Anklage nicht erwähnte, mit dem geschilderten Geschehen eine Einheit ergebende Vorgang das Verhalten desselben Angeklagten betrifft (BGHSt 32, 215 = NJW 1984, 808 = JZ 1984, 533).
- BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68
zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB, …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84
Zwar gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auf das Reichsgericht zurückgeht, zur Tat als Prozeßgegenstand nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten zur Last gelegte Geschehensablauf, sondern das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320 f; 23, 141, 145).
- BGH, 20.12.1968 - 1 StR 508/67
Durchführung des Grundsatzes der Spezialität im Auslieferungsverkehr - "Tat" im …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84
Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 f; 22, 307 f; 25, 388 f; 27 f 170, 172; 29, 341 f). - BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74
Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr - …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84
Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 f; 22, 307 f; 25, 388 f; 27 f 170, 172; 29, 341 f). - BGH, 22.10.1957 - 5 StR 317/57
Auszug aus OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84
Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 f; 22, 307 f; 25, 388 f; 27 f 170, 172; 29, 341 f). - RG, 29.03.1928 - III 145/28
Hindert, wenn der Angeklagte nach Voruntersuchung wegen Anstiftung zu …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84
Zwar gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auf das Reichsgericht zurückgeht, zur Tat als Prozeßgegenstand nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten zur Last gelegte Geschehensablauf, sondern das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320 f; 23, 141, 145).
- OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10
Begriff der Tat im prozessualen Sinne
Rn. 17 a) Die höchstrichterliche Rechtsprechung der Strafgerichte bestimmt den für den Umfang des Strafklageverbrauchs maßgeblichen Begriff der prozessualen Tat im Sinne von § 264 StPO dahingehend, dass dieser den vom Eröffnungsbeschluss betroffenen geschichtlichen Lebensvorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen, erfasst (BGHSt 10, 396, 397; BGHSt 13, 320, 321; BGHSt 32, 215, 216; BGHSt 35, 60, 61; BGHSt 35, 80, 81; BGHSt 45, 211, 212 f.; BGH NStZ 2009, 705, 706; OLG Celle JZ 1985, 147, 148; OLG Braunschweig NStZ-RR 1997, 80 f.;… siehe auch Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., 2009;… § 264 Rn. 2, Engelhardt, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl, 2008, § 264 Rn. 3). - BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
Rechtmäßigkeit der Annahme einer Tatidentität zwischen einem Mord und einer …
Noch deutlicher verhält sich dies bei der von der Strafkammer weiter angeführten Entscheidung OLG Celle, NJW 1985, 393 [OLG Celle 19.09.1984 - 1 Ss 461/84].
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 15.10.1984 - 1 Ws 953/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BRAGO § 97; StPO § 142
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pflichtverteidiger; Auswärtiger Rechtsanwalt; Ortsansässiger Rechtsanwalt; Anwaltsgebühren
Papierfundstellen
- MDR 1985, 343
- NStZ 1985, 185 (Ls.)
- AnwBl 1985, 152
- JZ 1985, 147
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 1 Ws 253/06
Strafverfahren: Beiordnung eines Pflichtverteidigers unter Beschränkung auf die …
Die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger unter Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts war unzulässig, weil sie gesetzlich nicht vorgesehen ist (allgemeine Auffassung: OLG Celle AnwBl 1981, 196; OLG Düsseldorf MDR 1985, 343; OLG Frankfurt am Main StV 1989, 241; OLG Hamm NJW 1954, 1541; 1968, 854; OLG Saarbrücken AnwBl 1982, 214; StV 1983, 362; OLG Zweibrücken AnwBl 1979, 440).
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