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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 05.10.1955 | BGH, 01.07.1955

Rechtsprechung
   BGH, 10.11.1955 - V ZR 211/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,843
BGH, 10.11.1955 - V ZR 211/55 (https://dejure.org/1955,843)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1955 - V ZR 211/55 (https://dejure.org/1955,843)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1955 - V ZR 211/55 (https://dejure.org/1955,843)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 18, 398
  • NJW 1956, 24
  • DB 1956, 88
  • JZ 1956, 62
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.09.1955 - III ZR 171/55

    Teilweise Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 10.11.1955 - V ZR 211/55
    Wenn die Zwangsvollstreckung aus einem Berufungsurteil in bestimmte Vermögenswerte des Vollstreckungsschuldners diesem einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, kann die Zwangsvollstreckung durch Freistellung einzelner Vermögenswerte (z.B. Konten bei Kreditinstituten) beschränkt werden (Bestätigung von BGHZ vom 28.9.1955 - III ZR 171/55).

    Außerdem wird durch eine Zwangsvollstreckung in diese Konten die Kreditwürdigkeit eines Kaufmanns bei den Kreditinstituten, bei denen er Konten unterhält, so erschüttert, daß sein Schaden dem gleich kommen kann, den er durch eine Ladung zum Offenbarungseid erleiden kann (vgl. BGHZ v. 28.9.1955 - III ZR 171/55 - zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen - in NJW 1955, 1635).

  • BGH, 04.03.1955 - III ZR 34/55

    Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 10.11.1955 - V ZR 211/55
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 376; 17, 123) [BGH 02.04.1955 - IV ZR 261/54]schließt dies die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung zu dem Zweck, den Vollstreckungsschuldner vor dem Verlust des Erstattungsanspruch im Sinne des § 717 ZPO zu schützen, jedenfalls dann aus, wenn dem Vollstreckungsschuldner schon zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht die schlechte Vermögenslage des Vollstreckungsgläubigers bekannt war.

    Auch bei dieser Sachlage ist der Grund gegeben, der dem III. Zivilsenat in seinem Beschluß vom 4. März 1955 (BGHZ 16, 376) als der entscheidende erschien, daß die Rechtslage des Vollstreckungsschuldners, der einen Antrag aus § 713 Abs. 2 ZPO unterlassen hat, eine bessere wäre, als wenn er ihn gestellt hätte.

  • BGH, 02.04.1955 - IV ZR 261/54

    Schriftliches Verfahren nach Verhandlung

    Auszug aus BGH, 10.11.1955 - V ZR 211/55
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 376; 17, 123) [BGH 02.04.1955 - IV ZR 261/54]schließt dies die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung zu dem Zweck, den Vollstreckungsschuldner vor dem Verlust des Erstattungsanspruch im Sinne des § 717 ZPO zu schützen, jedenfalls dann aus, wenn dem Vollstreckungsschuldner schon zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht die schlechte Vermögenslage des Vollstreckungsgläubigers bekannt war.
  • BGH, 14.04.1955 - II ZR 2/55

    Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 10.11.1955 - V ZR 211/55
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 376; 17, 123) [BGH 02.04.1955 - IV ZR 261/54]schließt dies die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung zu dem Zweck, den Vollstreckungsschuldner vor dem Verlust des Erstattungsanspruch im Sinne des § 717 ZPO zu schützen, jedenfalls dann aus, wenn dem Vollstreckungsschuldner schon zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht die schlechte Vermögenslage des Vollstreckungsgläubigers bekannt war.
  • BGH, 25.10.2002 - V ZR 279/01

    Anforderungen an die Unterzeichnung einer notariellen Urkunde

    c) Ob die notarielle Urkunde auch dann wirksam ist, wenn andere Personen sie ausschließlich mit ihrem Vornamen unterzeichnen, ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten (…bejahend Jansen, aaO Rdn. 17; Josef, BayNotV 1927, 128, 136;… Heinemann, aaO; verneinend BGHZ 27, 274, 276 [zu § 16 TestG]; OLG Stuttgart, DNotZ 2002, 543, 544; LG Oldenburg, BWNotZ 1991, 120;… Keidel/Winkler, BeurkG, 14. Aufl., § 13 Rdn. 41; Firsching, NJW 1956, 24;… Glaser, aaO;… Köhler, Festschrift für Schippel, S. 209, 211).
  • BGH, 25.01.2018 - III ZR 561/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren: Stellung …

    Ob im Rahmen des Einstellungsantrags als "minus" auch eine einstweilige Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf den Nachlass möglich wäre (vgl. zur Beschränkung der Einstellung der Zwangsvollstreckung auf bestimmte Vollstreckungsmaßnahmen bzw. auf die Vollstreckung in bestimmte Vermögensgegenstände im Rahmen des § 719 Abs. 2 ZPO: Senat, Beschluss vom 28. September 1955 - III ZR 171/55, BGHZ 18, 219 f und BGH, Beschluss vom 10. November 1955 - V ZR 211/55, BGHZ 18, 398, 400), kann dahinstehen.
  • BAG, 24.09.1958 - 2 AZR 395/58

    Ausschluß der vorläufigen Vollstreckbarkeit - Einstellung der Zwangsvollstreckung …

    Im übrigen war der Antrag jedoch zurückzuweisen, da insoweit die Voraussetzungen des § 719 Abs" 2 ZPO nicht dargetan worden sind" Auch wenn der Beklagte, wie er glaubhaft gemacht hat, keine sonstigen nennenswerten Vermögensgegenstände besitzt, so muss es doch der Klägerin unbenommen bleiben, im übrigen eine - mit einem unersetzlichen Nachteilfür den Beklagten nicht verbundene - sonstige Vollstreckung zu versuchen" Der Senat bejaht entgegen der von Bersch-Volkmar vertretenen Ansicht (siehe Dersch-Volkmar, ArbGG, 6" Aufl.", § 62 Anm" 25) mit dem Bundesgerichtshof (vgl0 NJY/ 55, 1655 Nr" 3 und NJW 56, 24 Nr" 6 zu b) die Möglichkeit, die Ein- Stellung der Zwangsvollstreckung auf einzelne Vollstreckungs massnahmen und -gegenstände zu beschränken" Denn wenn entgegen dem für das Arbeitsgerichtsverfahren sonst geltenden Grundsatz der vorläufigen Vollstreckbarkeit aller mit dem Einspruch, der Berivfung und der .Revision anfechtbaren Entscheidungen ( § 6 2 ArbGG, §§ 64 Abs" 3, 62 Abs" 1 ArbGG) beim Nachweis eines durch die Vollstreckung eintretenden nicht zu ersetzenden Nachteils die.vorläufige Vollstreckbarkeit ausgeschlossen oder nach § 719 Abs" 2 ZPO die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt w erden kann, so kann damit auch, wenn ein solcher nicht zu ersetzender Nachteil nur bei.einer bestimmten Art der Vollstreckung droht, der Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit und die Einstellung der Zwangsvollstreckung nur auf diese Art beschränkt werden" Für alle anderen Vollstreckungsmassnahmen hingegen, für die ein solcher unersetzlicher Nachteil nicht glaubhaft M gemacht ist, hat es bei dem Grundsatz der vorläufigen Vollstreckbarkeit zu bleiben" Wollte man die Ansicht vertreten, daß das Gericht den Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit und die Einstellung der Zwangsvollstreckung, auch wenn lediglich mit einer bestimmten Art der Vollstreckung ein nicht zu ersetzender Nachteil verbunden ist, nur entweder ganz oder gar nicht bewilligen könnte, so würde man gegen den Sinn des Gesetzes verstossen" Eine völlige Ablehnung jeglichen Vollstreckungsschutzes trotz des mit der Vollstreckung verbundenen unersetzlichen Nachteils würde § 62 Abs0 1, § 64 Abs" 3 io Verb.m" § 62 Abs" 1 ArbGG und § 719 Abs" 2 ZPO verletzen; die uneingeschränkte Gewährung würde dem im Arbeitsgerichts verfahren aufgestellten Prinzip der vorläufigen Vollstreckbarkeit aller Urteile widersprechen, das nur dann durchbrochen wird, wenn und soweit der Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil glaubhaft gemacht hat".
  • BGH, 19.03.1960 - V ZR 41/60

    Rechtsmittel

    Allerdings hat der Beklagte ausweislich des Berufungsurteils im Berufungsverfahren keinen Antrag auf Vollstreckungsschutz nach § 713 Abs. 2 ZPO gestellt, und dies stünde nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht im Regelfall entgegen (BGHZ 16, 376; 17, 123 [BGH 02.04.1955 - IV ZR 261/54]; 18, 399 [BGH 10.11.1955 - V ZR 211/55]; vgl. auch BGHZ 21, 377 [BGH 04.10.1956 - II ZR 122/56]).
  • BGH, 22.03.1966 - VIII ZR 8/66

    Weitere Einstellung einer Zwangsvollstreckung - Unterbliebene Nachsuchung um die …

    Diese Unterlassung steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz entgegen (BGHZ 16, 376; 17, 123 [BGH 02.04.1955 - IV ZR 261/54]; 18, 399) [BGH 10.11.1955 - V ZR 211/55].
  • BAG, 19.09.1958 - 2 AZR 430/56

    Arbeitsgerichtliches Revisionsverfahren - Normierte Voraussetzungen - …

    Per Kläger bittet unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 10.November 1955 (NJW 1956, S. 24) um Aufhebung dieses Beschlusses.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1955 - IV ZR 302/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,490
BGH, 05.10.1955 - IV ZR 302/54 (https://dejure.org/1955,490)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1955 - IV ZR 302/54 (https://dejure.org/1955,490)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1955 - IV ZR 302/54 (https://dejure.org/1955,490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 298
  • MDR 1956, 154
  • DB 1955, 1086
  • JZ 1956, 62
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (7)

  • RG, 11.11.1938 - III 42/38

    Inwieweit ist beim Fehlen besonderer Vereinbarungen ein Bierverleger der …

    Auszug aus BGH, 05.10.1955 - IV ZR 302/54
    Die in RGZ 159, 65 veröffentlichte Entscheidung des Reichsgerichts, die ebenfalls die Überlassung von Bierflaschen als Leihe betrachtet, bezieht sich nicht auf Einheitsbierflaschen und geht daher gleichfalls von einem anderen Sachverhalt aus, wie er hier zu entscheiden ist.
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 05.10.1955 - IV ZR 302/54
    Für eine Anwendung dieser Bestimmung ist zwar nicht erforderlich, daß der Eingriff des Beklagten sich unmittelbar gegen den Bestand des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs der Brauereien und Biergroßhändler richtet, es muß sich aber um einen unmittelbaren Eingriff in den Bereich des Gewerbebetriebs handeln (BGB RGRK § 823 Anm. 9 S. 733; BGHZ 3, 270 [280]).
  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots …

    Auszug aus BGH, 05.10.1955 - IV ZR 302/54
    Hinsichtlich der Prozeßführungsbefugnis des Klägers hat das Berufungsgericht im Einklang mit der überwiegend in Rechtsprechung und Rechtslehre vertretenen Auffassung (vgl. insbes BGHZ 4, 153 [165], OGHZ 1, 333 [335], RGZ 91, 390 [397 f] und 166, 218 [238], sowie Stein-Jonas-Schönke 18. Aufl. Anm. I 3 b vor § 50) für die Befugnis des Klägers, fremde, ihm selbst materiell-rechtlich nicht zustehende Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen, ein eigenes rechtsschutzwürdiges (rechtliches) Interesse des Klägers mit einer entsprechenden Ermächtigung verlangt.
  • BGH, 26.11.1953 - IV ZR 139/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1955 - IV ZR 302/54
    Allerdings hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. November 1953 - IV ZR 139/53 - LM § 989 BGB (Nr. 2) - ausgesprochen, die Eigenschaft der Mineralwasserflaschen hindere nicht, auch solches Leergut zum Gegenstand eines Leih- oder Mietvertrages zu machen.
  • RG, 05.01.1918 - V 279/17

    Ermächtigung zur Prozessführung im eigenen Namen

    Auszug aus BGH, 05.10.1955 - IV ZR 302/54
    Hinsichtlich der Prozeßführungsbefugnis des Klägers hat das Berufungsgericht im Einklang mit der überwiegend in Rechtsprechung und Rechtslehre vertretenen Auffassung (vgl. insbes BGHZ 4, 153 [165], OGHZ 1, 333 [335], RGZ 91, 390 [397 f] und 166, 218 [238], sowie Stein-Jonas-Schönke 18. Aufl. Anm. I 3 b vor § 50) für die Befugnis des Klägers, fremde, ihm selbst materiell-rechtlich nicht zustehende Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen, ein eigenes rechtsschutzwürdiges (rechtliches) Interesse des Klägers mit einer entsprechenden Ermächtigung verlangt.
  • RG, 10.03.1941 - V 35/40

    1. Kann der Ersatzanspruch gegen den Staat wegen Verlustes beschlagnahmter Sachen …

    Auszug aus BGH, 05.10.1955 - IV ZR 302/54
    Hinsichtlich der Prozeßführungsbefugnis des Klägers hat das Berufungsgericht im Einklang mit der überwiegend in Rechtsprechung und Rechtslehre vertretenen Auffassung (vgl. insbes BGHZ 4, 153 [165], OGHZ 1, 333 [335], RGZ 91, 390 [397 f] und 166, 218 [238], sowie Stein-Jonas-Schönke 18. Aufl. Anm. I 3 b vor § 50) für die Befugnis des Klägers, fremde, ihm selbst materiell-rechtlich nicht zustehende Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen, ein eigenes rechtsschutzwürdiges (rechtliches) Interesse des Klägers mit einer entsprechenden Ermächtigung verlangt.
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 07.01.1949 - I ZS 138/48
    Auszug aus BGH, 05.10.1955 - IV ZR 302/54
    Hinsichtlich der Prozeßführungsbefugnis des Klägers hat das Berufungsgericht im Einklang mit der überwiegend in Rechtsprechung und Rechtslehre vertretenen Auffassung (vgl. insbes BGHZ 4, 153 [165], OGHZ 1, 333 [335], RGZ 91, 390 [397 f] und 166, 218 [238], sowie Stein-Jonas-Schönke 18. Aufl. Anm. I 3 b vor § 50) für die Befugnis des Klägers, fremde, ihm selbst materiell-rechtlich nicht zustehende Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen, ein eigenes rechtsschutzwürdiges (rechtliches) Interesse des Klägers mit einer entsprechenden Ermächtigung verlangt.
  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 233/05

    Ansprüche des Eigentümers einer Getränke-Mehrwegflasche

    Werden Getränke in derartigen Einheitsflaschen verkauft, erstreckt sich der Eigentumsübergang nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Flasche selbst (BGH, Urt. v. 5. Oktober 1955 - IV ZR 302/54, LM § 50 ZPO Nr. 6 = NJW 1956, 298; OLG Düsseldorf BB 1948, 524; OLG Stuttgart WRP 1990, 778; Hellmann, JuS 2001, 353, 354; Martinek, JuS 1989, 268, 269; ders., JuS 1987, 514, 515 f.; Schäfer/Schäfer, ZIP 1983, 656, 659; Kollhosser/Bork, BB 1987, 909, 914 f.;… Soergel/Habersack, BGB 13. Aufl. § 1204 Rdn. 33).
  • BGH, 21.09.2011 - VIII ZR 118/10

    Gewillkürte Prozessstandschaft eines Interessenverbands von Kfz-Vertragshändlern

    Ein eigenes schutzwürdiges Interesse eines Verbandes an der Durchsetzung eines fremden Rechts ist grundsätzlich dann anzuerkennen, wenn die Rechtsverfolgung der satzungsgemäßen Wahrnehmung der geschäftlichen Belange seiner Mitglieder entspricht (im Anschluss an BGH, Urteile vom 5. Oktober 1955, IV ZR 302/54, MDR 1956, 154; vom 17. Februar 1983, I ZR 194/80, NJW 1983, 1559 mwN).

    Rn. 16 a) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist bei verbandsmäßigen Zusammenschlüssen ein solches Interesse grundsätzlich dann anzuerkennen, wenn die in Frage stehende Rechtsverfolgung der satzungsgemäßen Wahrnehmung der geschäftlichen Belange der Verbandsmitglieder entspricht (vgl. BGH, Urteile vom 5. Oktober 1955 - IV ZR 302/54, MDR 1956, 154 unter I; vom 17. Februar 1983 - I ZR 194/80, NJW 1983, 1559 unter II 2 b mwN; vom 19. Dezember 1975 - V ZR 230/73, MDR 1976, 652;… ebenso MünchKommZPO/Lindacher, 3. Aufl., vor §§ 50 ff. Rn. 60 mwN;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., vor § 50 Rn. 58 mwN; differenzierend BGH, Urteil vom 9. Mai 1967 - Ib ZR 59/65, BGHZ 48, 12, 15 f.).

  • BGH, 28.11.1962 - V ZR 9/61

    Prozeßstandschaft im Erbrecht

    Diese wurde entwickelt und bejaht, für den Fall, daß jemand ein fremdes Recht im eigenen Namen auf Grund einer ihm vom Berechtigten erteilten Ermächtigung im Wege der Klage geltend macht und daran ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse hat (BGHZ 4, 153, 164 [BGH 10.12.1951 - GSZ - 3/51]; 30, 162, 166 [BGH 04.06.1959 - VII ZR 217/58]; 35, 180 [BGH 25.05.1961 - III ZR 60/60]; BGH LM § 185 BGB Nr. 1; § 50 ZPO Nr. 6 = MDR 1956, 154 mit zustimmender Anmerkung von Pohle; BGH LM § 185 BGB Nr. 8 = MDR 1958, 231; s. auch BGH LM § 325 ZPO Nr. 4).

    Ein solches Interesse ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung früher des Reichsgerichts und jetzt des Bundesgerichtshofs, der auch der erkennende Senat folgt, unerläßliche Voraussetzung für die Zulässigkeit der gewillkürten Prozeßstandschaft (s. insbesondere BGH LM ZPO § 50 Nr. 6 = MDR 1956, 154 mit zustimmender Anmerkung Pohle).

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 20.80

    Zulässigkeit der Wahlanfechtung durch gewerkschaftliche Spitzenorganisationen - …

    Sie wird nicht durch ein übertragendes Rechtsgeschäft eingeräumt, sondern durch ein Rechtsgeschäft eigener Art, die sog. Ermächtigung, weil die Prozeßführungsbefugnis kein übertragbares Recht, sondern nur eine überlaßbare Machtposition, eine Befugnis ist (Luke, Die Prozeßführungsbefugnis, ZZP 76, 1 [19]; Pohle, MDR 1956, 156 [BGH 05.10.1955 - IV ZR 302/54];… Pohle, Zur Lehre vom Rechtsschutzbedürfnis in Festschrift für Lent, 1957, S. 195 [211]).

    Die gewillkürte Prozeßstandschaft setzt außer der Erteilung einer Ermächtigung des Rechtsinhabers auch ein eigenes schutzwürdiges rechtliches Interesse des Ermächtigten an der Geltendmachung des Rechts im eigenen Namen voraus (RGZ 166, 218 [238]; BGHZ [GSZ] 4, 153 [165]; BGH LM Nr. 1, 8, 16 zu § 185 BGB; BGH MDR 1956, 154; BGH NJW 1957, 1838 [1839]; s. auch BVerwGE 2, 353 [354]).

  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 70/57
    Der Bundesgerichtshof hat sich deshalb auch bei der Entscheidung der Präge, ob eine gewillkürte Prozeß- - standschaft (Prozeßgeschäftsführung) ohne eigenes Inteiresse zulässig ist, entgegen Rosenberg (…Lehrbuch 7. Aufl. § 45 II 2 c S. 189) gegen eine entsprechende Anwendung des § 185 BGB insoweit ausgesprochen (Urteil vom 5. Oktober.1955 - IV ZR 302/54 - MDR 1956, 154).
  • BGH, 10.04.1956 - I ZR 165/54

    Rechtsmittel

    Sie hat selbst nicht vorgetragen, daß es im Zusammenhang mit dem behaupteten Handelsbrauch - wie bei Einheitsbierflaschen (BGH vom 5. Oktober 1955 - IV ZR 302/54 - auszugsweise abgedruckt BB 1955, 1010; Dürkes BB 1956, 26) - üblich geworden wäre, lediglich Flaschen gleicher Art, Menge und Güte zu erstatten und daß demzufolge der Einbrand mit Billigung der Eigentümer der Einbrandflaschen allgemein nicht mehr beachtet würde.
  • BGH, 25.02.1969 - VI ZR 241/67

    Voraussetzungen für die Zubilligung einer Geldentschädigung - Schuldhafte …

    Zudem mangelt es auch an einem eigenen schutzwürdigen Interesse des Klägers, das durchweg für die Befugnis, fremdes Recht im eigenen Namen gerichtlichs geltend zu machen, vorausgesetzt wird (…BGH Urteil vom 15. Oktober 1953 - III ZR 34/52 = a.a.O.;… Urteil vom 11. November 1958 - VI ZR 201/57 = a.a.O.; Urteil vom 5. Oktober 1955 - IV ZR 302/54 = LM ZPO § 50 Nr. 6; vgl. auch BGHZ 42/210;… Stein/Jonas/Pohle, ZPO 19. Aufl. Bem. II 7 vor § 50).
  • BGH, 29.05.1961 - VII ZR 46/60

    Prozeßstandschaft des Gemeinschuldners

    Sie setzt voraus, daß der Ermächtigte ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse daran hat, die Forderung im eigenen Namen geltend zu machen (BGH aaO sowie BGH MDR 1956, 154 mit Anm. Pohle).
  • BGH, 24.11.1977 - VII ZR 160/76

    Voraussetzungen für die Einlegung einer Anschlussberufung - Anforderungen an die …

    Nach ständiger, vom Schrifttum ganz überwiegend gebilligter Rechtsprechung ist allerdings ein Dritter aufgrund einer Ermächtigung nur dann befugt, Ansprüche eines anderen gerichtlich geltend zu machen, wenn er dafür ein eigenes Rechtsschutzinteresse nachweist (BGH Urteil vom 5. Oktober 1955 - IV ZR 302/54 = LM ZPO § 50 Nr. 6; BGH NJW 1965, 1962;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 12. Aufl., § 46 III 1;… Baumbach/Lauterbach, ZPO, 35. Aufl., Grundz. vor § 50 Anm. 4 C;… Stein/Jonas, ZPO, 19. Aufl., Vorbem. II 7 vor § 50;… Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 50 Anm. G I a - jeweils mit weiteren Nachw.).
  • BGH, 07.10.1966 - V ZR 159/63

    Verkauf eines Grundstücks durch notariellen Vertrag als in das Grundbuch …

    Die Ermächtigung, das Recht eines anderen im eigenen Namen geltend zu machen, ist ein rein prozessuales Rechtsgeschäft, wenn sie wie hier allein die Ermächtigung zur gerichtlichen Rechtsverfolgung zum Ziele hat, da sie dann nur prozessuale Wirkungen erstrebt (Pohle in Anmerk. zu BGH Urteil vom 5. Oktober 1955-IV ZR 302/54, MDR 1956, 156).
  • BGH, 27.10.1983 - III ZR 126/82

    Klagebefugnis eines Verbandes -Abwrackaktion in der Binnenschiffahrt

  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 281/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.10.1956 - VI ZR 162/55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 21.80

    Wahlrecht von Kreisbediensteten - Personalversetzungen - Landesverwaltung - …

  • BGH, 14.07.1965 - VIII ZR 121/64

    Prozessführungsbefugnis als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Klage - …

  • BGH, 29.11.1966 - VI ZR 38/65

    Fahrlässige Amtspflichtverletzung eines Notars durch Vornahme von Auszahlungen an …

  • BVerwG, 29.11.1973 - III C 28.72
  • BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 197/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.11.1958 - VI ZR 201/57

    Verkehrssicherungspflicht des Anliegers für Kabelverlegungsarbeiten

  • BGH, 02.07.1958 - V ZR 287/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.10.1983 - II ZR 126/82
  • BGH, 08.01.1957 - VI ZR 264/55

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1955 - V ZR 56/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,5877
BGH, 01.07.1955 - V ZR 56/50 (https://dejure.org/1955,5877)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1955 - V ZR 56/50 (https://dejure.org/1955,5877)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1955 - V ZR 56/50 (https://dejure.org/1955,5877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JZ 1956, 62
 
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 05.03.2010 - B 8 SO 22/09 BH
    Die Prozessführung und damit auch die Berufungsrücknahme ist jedoch keine "Verfügung" iS des § 1812 BGB (BGHZ 1, 350 ff; zum Klageverzicht BGH, Urteil vom 1.7.1955 - V ZR 56/50 -, JZ 1956, 62;… Diederichsen in Palandt, BGB 69. Aufl 2010, § 1812 RdNr 11;… Klüsener in Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl 2005, § 1821 RdNr 10).
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