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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04, 1 BvR 370/04, 1 BvR 371/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,290
BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04, 1 BvR 370/04, 1 BvR 371/04 (https://dejure.org/2010,290)
BVerfG, Entscheidung vom 04.02.2010 - 1 BvR 369/04, 1 BvR 370/04, 1 BvR 371/04 (https://dejure.org/2010,290)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 1 BvR 369/04, 1 BvR 370/04, 1 BvR 371/04 (https://dejure.org/2010,290)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG; Art. 5 Abs. 2 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StGB
    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches Augsburg"); Meinungsfreiheit (Grenzen; Menschenwürde; Begründungspflichten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch unzureichende Berücksichtigung dieses Grundrechts bei strafrechtlicher Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 Abs 2 Nr 1 Buchst b StGB) - hier: Plakatierung für "Aktion ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch unzureichende Berücksichtigung dieses Grundrechts bei strafrechtlicher Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 Abs 2 Nr 1 Buchst b StGB) - hier: Plakatierung für "Aktion ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    "Ausländer raus" - Verurteilungen wegen Volksverhetzung verstoßen gegen die Meinungsfreiheit

  • Wolters Kluwer

    Massive Schmähungen und böswilliges Verächtlichmachen von Ausländern durch die inhaltliche Gestaltung eines Plakates; Recht auf freie Meinungsäußerung in Bezug auf die inhaltliche Gestaltung eines Plakates; Eingriff in die Menschenwürde von Ausländern durch den ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Massive Schmähungen und böswilliges Verächtlichmachen von Ausländern durch inhaltliche Gestaltung eines Plakates; Recht auf freie Meinungsäußerung in Bezug auf die inhaltliche Gestaltung eines Plakates; Eingriff in die Menschenwürde von Ausländern durch den Schriftzug ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verurteilungen wegen Volksverhetzung verstoßen gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Volksverhetzung vs. rechte Meinungsfreiheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Menschenrechtsverletzende Äußerung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Plakat-Aktion: Verurteilungen wegen Volksverhetzung verstoßen gegen Meinungsfreiheit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verurteilungen wegen Volksverhetzung verstoßen gegen Meinungsfreiheit - Vorhandensein einer Menschenwürdeverletzung nicht ausreichend begründet

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Kurzanmerkung)

    BVerfG stärkt Meinungsfreiheit von Ausländerfeinden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2193
  • NJ 2010, 292
  • afp 2010, 142
  • JuS 2011, 88
 
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Wird zitiert von ... (86)Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Beschränkung der Meinungsfreiheit zu Gunsten kollidierender Rechtsgüter im Bereich des öffentlichen Meinungskampfes bereits entschieden (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ;… speziell zu § 130 StGB: Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2002 - 1 BvR 232/97 -, NJW 2003, S. 660 ).

    Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht die Maßstäbe aufgestellt, welche für die Feststellung einer Verletzung des kollidierenden Rechtsguts der Menschenwürde zu beachten sind (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ;… speziell zu § 130 StGB: Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 ;… vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, S. 2907 ).

    Die Deutung des objektiven Sinngehalts einer Meinungsäußerung ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ).

    Diese verfassungsrechtlichen Anforderungen schließen zwar nicht aus, dass die Verurteilung auf ein Auseinanderfallen von sprachlicher Fassung und objektivem Sinn gestützt wird (vgl. BVerfGE 93, 266 ), wie dies insbesondere auf in der Äußerung verdeckt enthaltene Aussagen zutrifft.

    Fehlt es daran, so liegt ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG vor (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Denn die Menschenwürde als Wurzel aller Grundrechte ist mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig (BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ).

    Da aber nicht nur einzelne, sondern sämtliche Grundrechte Konkretisierungen der Menschenwürde sind, bedarf es stets einer sorgfältigen Begründung, wenn angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts auf die unantastbare Menschenwürde durchschlägt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ).

    cc) Zwar überprüft das Bundesverfassungsgericht die fachrichterliche Rechtsanwendung grundsätzlich nur darauf hin, ob die Gerichte Bedeutung und Tragweite des Grundrechts der Meinungsfreiheit verkannt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 93, 266 ).

  • BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03

    Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04
    Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht die Maßstäbe aufgestellt, welche für die Feststellung einer Verletzung des kollidierenden Rechtsguts der Menschenwürde zu beachten sind (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ;… speziell zu § 130 StGB: Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 ; vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, S. 2907 ).

    Die Gerichte haben diesen die Belange der Meinungsfreiheit verdrängenden Effekt bei der Normauslegung insbesondere von Straftatbeständen zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, S. 2907 ).

    Diese Auslegung des Bundesgerichtshofs hat die Kammer für die Anwendung von § 130 StGB a.F. gebilligt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 ; vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, S. 2907 ).

    Die Strafgerichte müssen jedoch im Interesse des materiellen Grundrechtsschutzes durch Offenlegung der für den Ausgang der Abwägung maßgebenden Gründe in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise erkennen lassen, dass in die Abwägung die dafür erheblichen Umstände eingestellt worden sind oder warum hierfür im Einzelfall etwa wegen einer Antastung der Menschenwürde kein Raum mehr war (vgl. zuletzt: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, S. 2907 ; vgl. auch die einschlägige fachgerichtliche Rechtsprechung zur Subsumtion der Parole "Ausländer raus" unter § 130 StGB - Nachweise oben III 3 a bb a.E.).

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04
    Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht die Maßstäbe aufgestellt, welche für die Feststellung einer Verletzung des kollidierenden Rechtsguts der Menschenwürde zu beachten sind (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ;… speziell zu § 130 StGB: Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 ;… vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, S. 2907 ).

    Denn die Menschenwürde als Wurzel aller Grundrechte ist mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig (BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ).

    Da aber nicht nur einzelne, sondern sämtliche Grundrechte Konkretisierungen der Menschenwürde sind, bedarf es stets einer sorgfältigen Begründung, wenn angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts auf die unantastbare Menschenwürde durchschlägt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ).

    Angriffe auf die Menschenwürde können in Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und damit in allen Verhaltensweisen bestehen, die dem Betroffenen seinen Achtungsanspruch als Mensch absprechen (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 87, 209 ; 107, 275 ).

  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …

    Allerdings bedarf es einer sorgfältigen Begründung, wenn ausnahmsweise angenommen werden soll, dass der Gebrauch der Meinungsfreiheit auf die unantastbare Menschenwürde durchschlägt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ; BVerfGK 15, 93 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Februar 2010 - 1 BvR 369/04 u.a. -, Rn. 29 f.).

    Eine Menschenwürdeverletzung kommt nur in Betracht, wenn sich eine Äußerung nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte richtet, sondern einer konkreten Person den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit abspricht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, Rn. 40; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Februar 2010 - 1 BvR 369/04 u.a. -, Rn. 31; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 29.11.2021 - VI ZR 248/18

    "Kohl-Protokolle": Helmut Kohl zu früh gestorben - Witwe bekommt …

    Da aber nicht nur einzelne, sondern sämtliche Grundrechte Konkretisierungen des Prinzips der Menschenwürde sind, bedarf es stets einer sorgfältigen Begründung, wenn angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts auf die unantastbare Menschenwürde durchschlägt (BGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - XII ZB 20/14, NJW 2014, 3786 Rn. 31; BVerfG, NJW 2010, 2193 Rn. 27).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 362/18

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …

    Allerdings bedarf es einer sorgfältigen Begründung, wenn ausnahmsweise angenommen werden soll, dass der Gebrauch der Meinungsfreiheit auf die unantastbare Menschenwürde durchschlägt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ; BVerfGK 15, 93 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Februar 2010 - 1 BvR 369/04 u.a. -, Rn. 29 f.).

    Eine Menschenwürdeverletzung kommt nur in Betracht, wenn sich eine Äußerung nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte richtet, sondern einer konkreten Person den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit abspricht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, Rn. 40; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Februar 2010 - 1 BvR 369/04 u.a. -, Rn. 31; jeweils m.w.N.).

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