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   KG, 29.09.2005 - 12 U 266/04   

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https://dejure.org/2005,7628
KG, 29.09.2005 - 12 U 266/04 (https://dejure.org/2005,7628)
KG, Entscheidung vom 29.09.2005 - 12 U 266/04 (https://dejure.org/2005,7628)
KG, Entscheidung vom 29. September 2005 - 12 U 266/04 (https://dejure.org/2005,7628)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung hinsichtlich der in der ersten Etage gelegenen Räume trotz ihrer wirtschaftlichen Nutzbarkeit auch ohne den zugehörigen und vom Mieter nicht ordnungsgemäß geräumten Kellerraum; Abgrenzung einer unzulässigen Teilräumung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgrenzung von Teilräumung zu Schlechterfüllung der Räumungspflicht des Gewerbemieters; unvollständige Räumung

  • Judicialis

    BGB § 266; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 546a; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 266 § 546 § 546a
    Zum Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß § 546a BGB bei unvollständiger Räumung gemieteter Räume

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsentschädigung bei Schlechterfüllung der Räumungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schlechterfüllung ist nicht immer gleich Teilräumung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen;

    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 12 U 266/04
    Die - grundsätzlich unzulässige - Teilräumung ist von einer bloßen Schlechterfüllung der Räumungspflicht abzugrenzen (BGHZ 104, 285, 289).

    So wurde das Zurücklassen von wenigem Gerümpel (BGHZ 104, 285, 289) bzw. einer Lampe, eines Stuhles, mehrerer Regalbretter, Taschen mit Wäsche und einer Waschmaschine als unschädlich angesehen (AG Köln, WUM 1995, 709).

  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung;

    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 12 U 266/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 127, 156, 167) ist auch darauf abzustellen, welche Aufwendungen erforderlich werden, um die zurückgelassenen Gegenstände zu beseitigen.
  • LG Köln, 04.07.1996 - 1 S 331/95
    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 12 U 266/04
    Dem gegenüber wurde für den Fall des Zurücklassens einer Einbauküche und eines Teppichbodens (LG Köln, NJW-RR 1996, 1480) bzw. eines Eisschranks, zweier Tapezierböcke, einer Vorhangschiene, eines Sackes mit Abfällen, eines Küchenständers sowie mehrerer Kissen (AG Ludwigshafen, ZMR 1980, 88) eine unzulässige Teilräumung angenommen.
  • LG Köln, 16.09.1994 - 12 S 219/94

    Voraussetzungen des Herausgabeanspruches und Räumungsanspruches aus § 556 Abs. 1

    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 12 U 266/04
    So wurde das Zurücklassen von wenigem Gerümpel (BGHZ 104, 285, 289) bzw. einer Lampe, eines Stuhles, mehrerer Regalbretter, Taschen mit Wäsche und einer Waschmaschine als unschädlich angesehen (AG Köln, WUM 1995, 709).
  • KG, 10.03.2011 - 8 U 187/10

    Gewerberaummietvertrag: Mietminderung wegen Renovierung durch den Vermieter nach

    Auch wenn sie verpflichtet gewesen sein sollten, den Teppich inklusive Klebereste zu entfernen, so ist aufgrund des Zurücklassens der wenigen Gegenstände nicht von einer faktischen Weiternutzung durch die Beklagten (vgl. Schmidt/Futterer/Streyl, a.a.O., § 546 BGB, Rdnr. 20, 43; Landgericht Köln, NJW-RR 1996, 1480; Kammergericht, KGR 2006, 125), sondern nur von einer zum Schadensersatz verpflichtenden Schlechterfüllung auszugehen (Palandt/Weidenkaff, BGB,70. Auflage, § 546, Rdnr. 5; OLG Hamm, NZM 2003, 26).
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