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Rechtsprechung
   KG, 02.09.2002 - 8 U 146/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14807
KG, 02.09.2002 - 8 U 146/01 (https://dejure.org/2002,14807)
KG, Entscheidung vom 02.09.2002 - 8 U 146/01 (https://dejure.org/2002,14807)
KG, Entscheidung vom 02. September 2002 - 8 U 146/01 (https://dejure.org/2002,14807)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 543, 550, 580 a
    Überhöhte Raumtemperatur als Mangel; keine Umdeutung einer unwirksamen fristlosen Kündigung wegen Gebrauchsbeeinträchtigung in eine fristgerechte Kündigung; Schriftform; Frist für Unterzeichnung eines Mietvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Überschreitung der höchstzulässigen Raumtemperatur als Mangel der Mietsache

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 24.02.2010 - XII ZR 120/06

    Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis für die Verlängerung der Annahmefrist; …

    Rn. 20 Nach einer Auffassung genügt der Vertrag in diesen Fällen nicht der Schriftform des § 550 BGB (KG NZM 2007, 517; KG OLGR 2006, 332, 333; OLG Rostock OLGR 2005, 697; KG Grundeigentum 2003, 48, 49; OLG Dresden ZMR 1999, 104; Horst MDR 2008, 365, 366; Möller ZfIR 2008, 87, 88; Leo MietRB 2003, 15; Lindner-Figura/Hartl NZM 2003, 750, 751; Regenfus JA 2008, 246, 249;… Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 10. Aufl. Rdn. 112).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2007 - 2 U 106/06

    Mangel der Mietsache: Aufheizung aufgrund Sonneneinstrahlung von nicht …

    Ein Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer unter Berufung auf die Arbeitstättenverordnung wegen zu hoher oder zu niedriger Innentemperaturen aufbegehren, kann dieses betriebliche Risiko nur dann auf den Vermieter abwälzen, wenn eine Abweichung der Beschaffenheit des Mietobjekts von den vertraglichen Vorgaben feststellbar ist, etwa weil bei den Mietvertragsverhandlungen ein unzutreffender Energiepass vorgelegt wurde, eine zur Temperaturregelung mitvermietete Anlage, sei es Klimaanlage oder Heizung, nicht die erforderliche Leistung erbringt, wie in dem vom 8. Zivilsenat des Kammergerichts mit Urteil vom 2.9.2002 (Grundeigentum 2003, 48-49) entschiedenen Fall, Fenster kalte Zugluft einlassen oder Sonnenschutzjalousien defekt sind.
  • OLG Hamm, 28.02.2007 - 30 U 131/06

    Auch in einer Spielhölle darf es nicht zu heiß sein

    Dabei kann dahin stehen, ob das daraus folgt, dass die Räume aufgrund des Mietzwecks so beschaffen sein müssen, dass in ihnen Arbeitnehmer beschäftigt werden können und aus diesem Grund den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung genügt werden muss (so etwa OLG Rostock, NZM 2001, 425; OLG Naumburg, NJW-RR 2004, 299; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 143; LG Bielefeld, AiB 2003, 752) oder ob diese Bestimmungen für die Beurteilung der Frage, wann eine dem Mietzweck widersprechende Überhitzung vorliegt, heranzuziehen ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1307; OLG Köln, NJW-RR 1993, 466; KG, GE 2003, 48).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.2009 - 9 U 42/09

    Mangelhaftigkeit von Gewerbemieträumen im Hinblick auf die Innentemperaturen bei …

    (2) Der Senat teilt die Ansicht anderer Oberlandesgerichte (etwa OLG Köln, NJW-RR 1993, 466; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 143; OLG Rostock, NZM 2001, 425 ; KG, KGR 2003, 97; OLG Hamm, OLGR Hamm, 2007, 541) nicht, dass die Verordnung über Arbeitsstätten (fortan ArbStättV ) für sich oder in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien (fortan ASR) und der DIN 1946-2 eine Aussage darüber treffe, bei welchen Innentemperaturen eine Mangel der gewerblichen Mieträume bestünde (so auch OLG Frankfurt/M, NZM 2007, 330 ).
  • KG, 05.03.2012 - 8 U 48/11

    Minderung der Miete wegen Überschreitung der Temperaturgrenzen der ArbStättV in …

    Während die "ältere" Rechtsprechung zur Ermittlung des Soll-Zustands teilweise ohne weiteres auf die ArbeitsstättenVO, die Arbeitsstätten-Richtlinie und die DIN 1946 (betreffend Anforderungen an die Klimatisierung von Räumen) zurückgegriffen hat und einen Mangel grundsätzlich annimmt, wenn die Innentemperaturen die "Wohlfühltemperatur" von 26°C übersteigt bzw. bei Außentemperaturen von über 32°C die Innentemperatur nicht 6°C unter der Außentemperatur liegt (vgl. OLG Köln NJW-RR 1993, 466; OLG Hamm NJW-RR 1995, 143; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1307; OLG Rostock NJW-RR 2001, 802 ; s.a. Senat KGR 2003, 97), hat das OLG Frankfurt in NZM 2007, 330 ausführlich begründet, dass die Hitze durch Sonneneinstrahlung in nicht baurechtswidrigen Gebäuden allgemeines Lebensrisiko des Mieters sei.
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 10 U 134/99

    Mietminderung bei Undichtigkeit des Dachs über dem Lichthof eines Möbelhauses, …

    In diesem Zusammenhang kann der Meinungsstreit zu der umstrittenen Frage, ob in Anlehnung an die Arbeitsstättenverordnung bzw. die DIN 1946 eine Raumtemperatur zu fordern ist, die bei einer Außentemperatur von bis zu 32°C nicht über 26°C liegt und bei höheren Außentemperaturen diese mindestens um 6°C unterschreitet, dahinstehen (vgl. hierzu: OLG Hamm NJW-RR 1995, 143; OLG Köln WuM 1995, 35; OLG Rostock NJW 2001, 2339; KG GE 2003, 48; OLG Naumburg NZM 2004, 343; OLG Düsseldorf, 24. Zivilsenat, OLGR 2007, 540 f.; zur Kritik: Stellungnahme der ständigen Konferenz der Bauphysik - Professoren an wissenschaftlichen Hochschulen, Bauphysik 1997, 97; Busse NJW 2004, 1982 f. unter Hinweis auf § 3 IV der Energieeinsparverordnung vom 16.11.2001; Harms ZMR 2007, 432 m.w.N.).
  • KG, 16.01.2006 - 8 U 157/05

    Mietvertrag: Kündigung durch schlüssiges Verhalten

    Zudem führte die Nichteinhaltung der Annahmefrist nach § 148 BGB dazu, dass die gesetzliche Schriftform des § 566 BGB a.F. nicht eingehalten wurde (Senat, KG-Report 1999, 143; GE 2003, 48).
  • KG, 27.03.2006 - 8 U 57/05

    Langfristiger Mietvertrag über Gewerberäume in einem noch fertig zu stellenden …

    Rn. 57 cc) Die Fristsetzungen nach § 148 BGB waren nicht wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam, so dass es auf die Folgen einer verspäteten (nach Ablauf der Frist des § 147 Abs. 2 BGB erfolgten) Annahmeerklärung für die Wahrung der Schriftform nach § 550 BGB nicht ankommt (vgl. Senat, KG-Report 1999, 143; GE 2003, 48, 49 und Lindner-Figura/Hartl, NZM 2003, 750, 752 einerseits sowie Stiegele, NZM 2004, 606 ff;… Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete, 2. Aufl., § 4 Rn 143, andererseits).
  • KG, 27.03.2007 - 8 U 163/06

    Mietvertrag: Einhalten der Schriftform hinsichtlich einer Klausel zur Optionszeit

    Insbesondere hat sich das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung mit den von der Beklagten auch in der Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen des Kammergerichts (WuM 1999, 323, GE 2001, 418 und GE 2003, 48) auseinandergesetzt und mit zutreffenden Argumenten ausgeführt, dass diese Rechtsprechung vorliegend nicht übertragbar ist.
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