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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.10.2009 - 2 S 1457/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1537
VGH Baden-Württemberg, 15.10.2009 - 2 S 1457/09 (https://dejure.org/2009,1537)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.10.2009 - 2 S 1457/09 (https://dejure.org/2009,1537)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 2 S 1457/09 (https://dejure.org/2009,1537)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Rechtscharakter einer Rechnung über Gebühren für die Abwasserbeseitigung einer Stadtwerke GmbH

  • Judicialis

    KAG § 3 Abs. 1 Nr. 3b; ; AO § 118 Satz 1; ; VwVfG § 35 Satz 1; ; VwGO § 43 Abs. 1; ; VwGO § 43 Abs. 2; ; VwGO § 91; ; VwGO § 88

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßstab für die Qualifizierung eines behördlichen Schreibens als Verwaltungsakt; Verwaltungsaktqualität einer Rechnung einer Stadtwerke GmbH für die Abwasserbeseitigung; Klageänderung durch Umstellung der Klage von der Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gebührenbescheid darf nicht in Rechnung "versteckt" werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gebührenbescheid darf nicht in Rechnung "versteckt" werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebührenbescheid darf nicht in Rechnung "versteckt" werden - Ein Handeln der Stadtwerke im Auftrag der Stadt aus Rechnung nicht ersichtlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßstab für die Qualifizierung eines behördlichen Schreibens als Verwaltungsakt; Verwaltungsaktqualität einer Rechnung einer Stadtwerke GmbH für die Abwasserbeseitigung; Klageänderung durch Umstellung der Klage von der Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 60, 191
  • NJW 2010, 1098 (Ls.)
  • VBlBW 2010, 119
  • DVBl 2010, 196
  • DÖV 2010, 196
  • KStZ 2010, 36
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.07.2001 - XII ZB 161/98

    Beschwerdeberechtigung gegen Versagung des Umgangsrechts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.2009 - 2 S 1457/09
    Bei der zwischen den Beteiligten streitigen Einordnung des Schreibens als Verwaltungsakt oder nicht hoheitliche Rechnungsstellung handelt es sich damit um eine sogenannte doppelt relevante Tatsache, die sowohl für die Zulässigkeit als auch für die Begründetheit einer Klage maßgeblich ist (vgl. u. a. BGH, Beschluss vom 04.07.2001 - XII ZB 161/98 - NJW 2001, 3337).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 9 S 2092/18

    Vorzeitige Beendigung des Amts als Rektor der Hochschule; Vorliegen eines …

    Nach dem insoweit maßgeblichen objektiven Erklärungswert des Schreibens (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.08.1995 - 1 C 15.94 -, BVerwGE 99, 101; Senatsurteil vom 20.06.2018 - 9 S 652/16 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 15.10.2009 - 2 S 1457/09 -, VBlBW 2010, 119, und vom 02.08.2012 - 1 S 618/12 -, VBlBW 2012, 473; OVG NRW, Beschluss vom 18.02.2013 - 6 B 1483/12 -, WissR 2013, 176) handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt, was bereits Form und Wortlaut des Schreibens nahelegen, im Übrigen aber auch dadurch untermauert wird, dass nicht zuletzt mit Blick auf die vom Bevollmächtigten der Klägerin angemeldeten Rechtmäßigkeitszweifel (vor allem in der Stellungnahme vom 20.02.2015, Bl. 1969-1972 der Akten Resolution/Sondersituation) ein erhebliches Klarstellungs- und damit auch Regelungsinteresse des Beklagten bestand.
  • VG Karlsruhe, 14.12.2017 - 2 K 5666/16

    Kostenerhebung für die Beseitigung einer Ölspur

    Im Rahmen einer Gesamtwürdigung ist neben dem Wortlaut und dem objektiven Erklärungswert auf die äußere Form sowie eine ggf. beigefügte bzw. fehlende Rechtsmittelbelehrung abzustellen (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.10.2009 - 2 S 1457/09 -, VBlBW 2010, 119).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2014 - 10 S 2210/12

    Zur Verpflichtung eines Sanierungsverantwortlichen durch die Bodenschutz- und …

    Unklarheiten hinsichtlich der von der Behörde gewählten Verwaltungsakt-Form gehen zu deren Lasten; bei Auslegungszweifeln ist bei belastenden Verwaltungsakten das für den Betroffenen weniger belastende Auslegungsergebnis vorzuziehen (vgl. Senatsurteil vom 14.02.2012 - 10 S 1115/10 - DÖV 2012, 570; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.10.2009 - 2 S 1457/09 - VBlBW 2010, 119).
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