Rechtsprechung
BGH, 07.02.2006 - KZR 24/04 (1) |
Volltextveröffentlichungen (15)
- IWW
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines Kaufvertrages; Rückerstattung eines für die Übertragung der Stromversorgunganlagen und Straßenbeleuchtungsanlagen bezahlten Kaufpreises; Vorliegen eines einseitigen Kaufpreisbestimmungsrechts; Vorliegen eines offenen Einigungsmangels; Zustandekommen des ...
- ponte-press.de (Volltext/Auszüge)
Zur Auslegung eines Netzübernahmevertrages mit Rückforderungsvorbehalt; zur Bestimmung des Kaufpreises eines Versorgungsnetzes.BGH
- Judicialis
BGB § 133 B; ; BGB § 154; ; BGB § 157 D; ; BGB § 157 Ge; ; BGB § 433
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 154 § 157 § 433
"Rückforderungsvorbehalt"; Zustandekommen eines Kaufvertrages ohne Einigung über de Kaufpreis - rechtsportal.de
BGB § 133 § 154 § 157 § 433
"Rückforderungsvorbehalt"; Zustandekommen eines Kaufvertrages ohne Einigung über de Kaufpreis - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückforderungsvorbehalt
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kauf unter Rückforderungsvorbehalt wegen unangemessenen Kaufpreises
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Abschluss eines Kaufvertrags unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der Höhe des Kaufpreises
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Kaufvertrag setzt Einigung über Kaufpreis voraus
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1139
- MDR 2006, 1337
- WM 2006, 1348
- BB 2006, 1356
- DB 2006, 1317
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97
Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz
Auszug aus BGH, 07.02.2006 - KZR 24/04
Der Senat hat bereits entschieden, dass Vertragsbestimmungen, die für die Übertragung eines örtlichen Stromversorgungsnetzes auf die Gemeinde ein Entgelt in Höhe des Sachzeitwerts der Anlagen vorsehen, nicht generell unwirksam sind (BGHZ 143, 128, 142 ff. - Endschaftsbestimmung).Dasselbe gilt für den weiteren Einwand der Klägerin, Hausanschlüsse seien bei der Ermittlung des Sachzeitwertes nicht zu berücksichtigen (BGHZ 143, 128, 162 ff. - Endschaftsbestimmung).
Der Rechtsstreit ist nicht zur Endentscheidung reif, weil es hierzu weiterer tatrichterlicher Feststellungen zur Höhe des von der Klägerin insgesamt gezahlten Kaufpreises, zur Höhe des Sachzeitwerts der übertragenen Anlagen sowie zur genauen Höhe ihres vom Berufungsgericht nur annäherungsweise festgestellten Ertragswerts bedarf, dem nach der Rechtsprechung des Senats für die kartellrechtlich relevante Grenze der Preisgestaltung bei der Übertragung von Stromversorgungsnetzen entscheidende Bedeutung zukommt (BGHZ 143, 128, 145 ff. - Endschaftsbestimmung).
- BGH, 03.11.1993 - VIII ZR 106/93
Kontrolle von Kunden mitgeführter Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes
Auszug aus BGH, 07.02.2006 - KZR 24/04
Da die Auslegung des Berufungsgerichts wegen der aufgezeigten Rechtsfehler für das Revisionsgericht nicht bindend ist (vgl. BGHZ 124, 39, 45 m.w.Nachw.; st.Rspr.) und weitere tatsächliche Feststellungen hierzu nicht in Betracht kommen, kann der Senat die Auslegung selbst vornehmen (…BGHZ aaO). - OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - U (Kart) 36/96
Auszug aus BGH, 07.02.2006 - KZR 24/04
Das Oberlandesgericht hat ihr in Höhe von 19.403.015 DM (9.920.604 EUR) stattgegeben; die weitergehende Berufung der Klägerin hat es zurückgewiesen (OLG Düsseldorf ZNER 2004, 291).
- BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13
Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem …
Dabei kann dahinstehen, ob es - wie das Beschwerdegericht ausgeführt hat - vor der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 1998 eine konzessionsvertragliche Rechtstradition mit dem Inhalt gegeben hat, dass sich die vertragliche Übereignungspflicht nur auf solche Verteilungsanlagen bezogen hat, die ausschließlich der Verteilung der elektrischen Energie im Gemeindegebiet dienten (zu einer solchen Vertragsabrede siehe etwa Senatsurteil vom 29. September 2009 - EnZR 14/08, RdE 2010, 253 - Endschaftsbestimmung II, wonach die Anlagen, die der bisher Nutzungsberechtigte "zur Durchleitung benötigt", in dessen Eigentum verbleiben sollten, oder Senatsbeschluss vom 7. Februar 2006 - KZR 24/04, RdE 2006, 239 - Rückforderungsvorbehalt, wonach alle Anlagen zu übertragen waren, die "ausschließlich der Versorgung des Konzessionsgebiets dienen").Insoweit ist zwar zutreffend, dass eine Vereinbarung betreffend die Übertragung eines Energieversorgungsnetzes nicht zustande kommt, solange die Vertragsparteien keine Einigung über die Höhe der Gegenleistung erzielt haben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - KZR 24/04, RdE 2006, 239 Rn. 21 - Rückforderungsvorbehalt); in einem solchen Fall kann der abgebende Netzbetreiber einem Anspruch auf Überlassung des Netzes nach § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG ein Leistungsverweigerungsrecht entgegenhalten.
Nach den Maßgaben des Senatsurteils vom 7. Februar 2006 (KZR 24/04, RdE 2006, 239 Rn. 21 - Rückforderungsvorbehalt) muss sie es hinnehmen, wenn die Beigeladene den geforderten Preis für überhöht hält, sich diesem aber unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Prüfung beugt.
- BGH, 15.01.2021 - V ZR 210/19
Formbedürftigkeit des treuhänderischen Auftrags zur Beschaffung eines Grundstücks …
Dann kommt kein Kaufvertrag zustande und § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht zur Anwendung (vgl. zu anderen essentialia negotii etwa BGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - KZR 24/04, NJW-RR 2006, 1139; Palandt/Ellenberger, BGB, 80. Aufl., Einf. - BGH, 07.03.2017 - EnZR 56/15
Energielieferungsvertrag: Zustandeskommen eines Grundversorgungsvertrags bei …
In beiden Fällen ist der Vertrag aber zu dem vom Versorger verlangten Preis geschlossen worden (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - KZR 24/04, WM 2006, 1348 Rn. 21 - Rückforderungsvorbehalt).
- BGH, 10.06.2020 - VIII ZR 360/18
Rückforderungsansprüche eines privaten Krankenversicherers aus übergegangenem …
Anders als die Revisionserwiderung meint, steht dies nicht in Widerspruch zu den Erwägungen des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 7. Februar 2006 (KZR 24/04, NJW-RR 2006, 1139 Rn. 21). - OLG Düsseldorf, 25.07.2014 - 22 U 192/13
Keine Untersuchungs- und Rügepflicht beim (reinen) Werkvertrag!
Denn dann besteht nicht lediglich eine Vertragslücke, die durch ergänzende Auslegung geschlossen werden könnte, sondern es fehlt schon an einer Einigung über einen wesentlichen Vertragsbestandteil (…Münchener Kommentar-Busche, BGB, 6. Auflage, 2012, § 154 Rn. 3;… Staudinger-Bork, BGB, Neubearbeitung 2010, § 154, Rn. 3, 8; BGH Kartellsenat, Urteil vom 07.02.2006, KZR 24/04, NJW-RR 2006, 1139, Rn. 21; BGH…, Urteil vom 20.06.1997, V ZR 39/96, a.a.O., Rn. 8; BGH…, Urteil vom 20.06.2000, IX ZR 434/98, NJW-RR 2000, 1658, Rn. 23). - OLG München, 12.04.2011 - 9 U 4323/09
Werkvertrag: Unwirksamkeit wegen inhaltlicher Unbestimmtheit; Höhe des …
Denn eine hinreichend bestimmte Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile fehlt (…zu den "essentialia negotii" Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl. 2011, Einführung 3 vor § 145 BGB; BGH NJW-RR 2006, 1139 zum Kaufvertrag). - OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 137/12
Regulierungsbehördliche Anordnung der Übertragung des Eigentums an den für den …
Die Zulässigkeit dieser Anordnung ergibt sich entgegen der Ansicht der Bundesnetzagentur nicht aus der von ihr zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.02.2006, KZR 24/04). - OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - 2 U (Kart) 1/12
Billigkeit der Preisbestimmung durch den Betreiber eines Stromverteilnetzes
Erst mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 2005, X ZR 99/04, vom 18. Oktober 2005, KZR 36/04, und vom 7. Februar 2006, KZR 8/05 und KZR 24/04, ist nämlich auch für Stromnetznutzungsentgelte die Frage abschließend geklärt worden, dass diese der gerichtlichen Billigkeitskontrolle in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB unterliegen. - OLG München, 23.02.2012 - U 3365/11
Billigkeitskontrolle für Trassenentgelte im Eisenbahnsektor
Soweit die Beklagte das Vorliegen eines Einigungsmangels unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2006 (NJW-RR 2006, 1139, Tz. 21) in Abrede gestellt hat (vgl. Bl. 326/327 d. A.), greift dies nicht durch. - OLG Köln, 06.09.2017 - 11 U 104/11
Pauschal ist pauschal!
Der Fall der von der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH vom 07.02.2006 (BGH MDR 2006, 1337) ist schon deswegen nicht vergleichbar, weil sich dort die Parteien weder auf den Kaufpreis noch auf eine Methode zu seiner Berechnung geeinigt haben und es daher an einer Einigung über einen wesentlichen Vertragsbestandteil fehlte (…vgl. BGH a.a.O.). - OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 2 U (Kart) 17/04
Zum Anspruch auf richterliche Gestaltung gemäß § 315 Abs. 3 BGB
- SG Koblenz, 22.06.2010 - S 16 KR 337/09
Vertragsschluss zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer - mangelte Einigung …
- LG Dortmund, 02.12.2016 - 19 O 36/16
Anspruch auf Rückzahlung des Differenzbetrags eines angeblich überhöhten …
- LG Dortmund, 02.06.2016 - 13 O 32/04
Anforderungen an die Wirksamkeit eines Vertrages über den Erwerb eines …
- LG Dortmund, 22.12.2016 - 13 O 10/02
- OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - 2 U (Kart) 9/06
Aktivlegitimation hinsichtlich der Rückübertragung von Forderungen betreffend …
- LG Köln, 16.09.2014 - 21 O 2/11
Klage eines Anlegers gegen Sal. Oppenheim größtenteils stattgegeben
- LG Mannheim, 08.10.2010 - 7 O 20/10
Kartellrecht: Wirksamkeit einer Endschaftsbestimmung in einem Konzessionsvertrag …
Rechtsprechung
BGH, 26.07.2005 - KZR 24/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
- Judicialis
ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz
- ra.de
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97
Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz
Auszug aus BGH, 26.07.2005 - KZR 24/04
Die Rechtsfrage, wie Stromversorgungsanlagen, für die Baukostenzuschüsse oder Hausanschlußbeiträge erhoben worden sind, bei der entgeltlichen Übertragung eines Elektrizitätsversorgungsnetzes zu behandeln sind, ist durch das Senatsurteil BGHZ 143, 128 - Endschaftsbestimmung, dem das Berufungsgericht insoweit gefolgt ist, geklärt.