Rechtsprechung
| BGH, 03.12.2019 - KZR 29/17 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
NetCologne II
- rechtsinformationen.bund.de
Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende Unternehmen: Maßstab der Prüfung des sachlich gerechtfertigten Grundes für die unterschiedliche Behandlung von Marktteilnehmern hinsichtlich der Entgeltzahlungspflicht für die Einspeisung von ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 19 Abs 1 GWB, § 19 Abs 2 Nr 2 GWB, § 19 Abs 4 Nr 1 GWB, § 19 Abs 4 Nr 2 GWB, § 20 Abs 1 GWB vom 18.12.2007
Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende Unternehmen: Maßstab der Prüfung des sachlich gerechtfertigten Grundes für die unterschiedliche Behandlung von Marktteilnehmern hinsichtlich der Entgeltzahlungspflicht für die Einspeisung von ... - IWW
§ 20 Abs. 1 Alt. 2 GWB, § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB, § 20b UrhG, § 33 Abs. 1, Abs. 3, § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB
- Wolters Kluwer
Prüfung des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens im Zusammenhang mit der Erhebung von Entgelten oder sonstigen Geschäftsbedingungen; Entgelt für die Einspeisung von Fernsehprogrammsignalen in das Breitbandkabelnetz; Berücksichtigung der ...
- Betriebs-Berater
Zur Erforderlichkeit einer Vergleichsmarktbetrachtung - NetCologne II
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Alternativen zur Vergleichsmarktbetrachtung bei der Feststellung eines Ausbeutungsmissbrauchs (Einspeiseentgelte)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Fernsehprogrammsignale: Maßstab für Missbräuchlichkeit der Einspeiseentgelte - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 19 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de
GWB § 19 Abs. 2 Nr. 2
Prüfung des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens im Zusammenhang mit der Erhebung von Entgelten oder sonstigen Geschäftsbedingungen; Entgelt für die Einspeisung von Fernsehprogrammsignalen in das Breitbandkabelnetz; Berücksichtigung der ... - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kartellrecht: NetCologne II
- datenbank.nwb.de
Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende Unternehmen: Maßstab der Prüfung des sachlich gerechtfertigten Grundes für die unterschiedliche Behandlung von Marktteilnehmern hinsichtlich der Entgeltzahlungspflicht für die Einspeisung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Prüfung ob marktbeherrschendes Unternehmen kartellrechtswidrige Entgelte oder Geschäftsbedingungen fordert muss nicht zwingend mittels Vergleichsmarktbetrachtung erfolgen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur Erforderlichkeit einer Vergleichsmarktbetrachtung - NetCologne II
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erforderlichkeit einer Vergleichsmarktbetrachtung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MDR 2020, 683
- GRUR 2020, 767
- WM 2020, 1925
- DB 2020, 894
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (12)
- BGH, 12.04.2016 - KZR 30/14
NetCologne - Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende …
Auszug aus BGH, 03.12.2019 - KZR 29/17
Rn. 12 Der Senat hat auf die zugelassene Revision das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 30/14, juris - NetCologne).Rn. 23 2. Wie der Senat bereits ausgeführt und näher begründet hat, hat es die Beklagte als marktbeherrschendes Unternehmen grundsätzlich zu vergüten, wenn die Klägerin eine für sie wirtschaftlich werthaltige Leistung erbringt (BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 30/14, juris Rn. 41 - NetCologne).
Das Berufungsgericht hat jedoch nicht festgestellt, dass der nach § 5 Abs. 3 des ANGA-Vertrags eingeräumte Rabatt von 6 % auf das von der Klägerin zu zahlende Entgelt für die Einräumung von Kabelweitersendungsrechten eine adäquate Gegenleistung der Beklagten für die Kabeleinspeisung darstellt oder zumindest nach der Vorstellung der Beteiligten darstellen sollte (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 30/14, juris Rn. 41 - NetCologne).
Zum anderen besteht entgegen der Ansicht der Revision jedenfalls keine Vermutung dafür, dass dieses Einspeiseentgelt eine marktübliche Vergütung wäre (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 30/14, juris Rn. 37 - NetCologne).
Rn. 28 6. Das Berufungsgericht hat jedoch auch keine anderweitigen Feststellungen getroffen, die es erlaubten, die vom Senat bereits im ersten Revisionsurteil für maßgeblich erachtete Frage zu beantworten, in welchem Verhältnis die Werte der beiderseitigen Leistungen nach der Beurteilung des Marktes oder eines Vergleichsmarktes stehen (BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 30/14, juris Rn. 41 - NetCologne;… BGHZ 205, 354 Rn. 69 - Einspeiseentgelt).
Der Senat hat dementsprechend im ersten Revisionsurteil lediglich ausgeführt, dass für die wirtschaftlichen Aktivitäten der Beklagten insbesondere der Wert der verkauften Werbezeit von erheblicher Bedeutung sei (BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 30/14, juris Rn. 40 - NetCologne).
Rn. 36 Offen gelassen hat das Berufungsgericht allerdings, ob der der Klägerin nach § 5 Abs. 3 des ANGA-Vertrags gewährte Rabatt von 6 % auf das Entgelt für die Einräumung von Kabelweitersendungsrechten die Höhe des Entgelts erreicht, das sich ergeben hätte, wenn die Beklagte der Klägerin das gleiche Entgelt pro Zuschauerhaushalt bezahlt hätte wie den Regionalgesellschaften (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 30/14, juris Rn. 46 - NetCologne).
Die Frage, ob für eine unterschiedliche Behandlung ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung der beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB zu beantworten (BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 30/14, juris Rn. 48 - NetCologne; BGH…, Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, juris Rn. 23 - Entega II;… BGHZ 160, 67, 77, juris Rn. 45 - Standard-Spundfass).
Daneben ist im Auge zu behalten, dass die durch die Ungleichbehandlung betroffenen Unternehmen nicht durch die Ausübung der Macht des marktbeherrschenden Unternehmens in ihrer Wettbewerbsfähigkeit untereinander beeinträchtigt werden sollen (BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 30/14, juris Rn. 48 - NetCologne;… BGHZ 160, 67, 78 f., juris Rn. 50 - Standard-Spundfass; BGH…, Urteil vom 19. März 1996 - KZR 1/95, WuW/E 3058, 3065, juris Rn. 39 - Pay-TV-Durchleitung).
Rn. 40 aa) Das Berufungsgericht hat - trotz der Vorgaben im ersten Revisionsurteil (BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 30/14, juris Rn. 49 - NetCologne) - keine Feststellungen getroffen, die eine Abwägung der beiderseitigen Interessen ermöglichte und eine Bewertung zuließen, ob die Ungleichbehandlung der Klägerin durch die Beklagte auf Willkür oder Überlegungen und Absichten beruhte, die wirtschaftlichem oder unternehmerischem Handeln fremd sind.
Rn. 44 Im Einzelnen hat das Berufungsgericht Feststellungen dazu getroffen, in welchem Verhältnis das geforderte Einspeiseentgelt zu den erzielten Erlösen aus den Zahlungen der Zuschauerhaushalte steht (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 30/14, juris Rn. 49 - NetCologne) und den so errechneten Anteil von % - oder % gemessen am Zuschauermarktanteil der Beklagten - als gering bewertet.
- BGH, 16.06.2015 - KZR 83/13
Entgelte für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und …
Auszug aus BGH, 03.12.2019 - KZR 29/17
Es darf zwar nicht aus dem Blick geraten, dass auch die Beklagte eine wirtschaftlich wertvolle Leistung bereitstellt, indem sie der Klägerin das Programmsignal kostenlos überlässt und ihr damit die Möglichkeit zu dessen kommerzieller Verwertung eröffnet (BGH, Urteil vom 16. Juni 2015 - KZR 83/13, BGHZ 205, 354 Rn. 69 - Einspeiseentgelt).Für die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Klägerin von der Beklagten für die Einspeisung und Übertragung des Programmsignals ein Entgelt verlangen kann, kommt es jedoch maßgeblich darauf an, in welchem Verhältnis die Werte der beiderseitigen Leistungen nach der Beurteilung des Marktes oder eines Vergleichsmarktes stehen (BGHZ 205, 354 Rn. 69 - Einspeiseentgelt).
Sie ist für die Frage eines Verstoßes gegen § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB auf dem sachlich relevanten Markt für die Nachfrage nach der Übertragung von Programmsignalen über Breitbandkabel (vgl. BGHZ 205, 354 Rn. 45 - Einspeiseentgelt;… BGH vom 16. Juni 2015 - KZR 3/14, juris Rn. 44) nicht erheblich.
Rn. 28 6. Das Berufungsgericht hat jedoch auch keine anderweitigen Feststellungen getroffen, die es erlaubten, die vom Senat bereits im ersten Revisionsurteil für maßgeblich erachtete Frage zu beantworten, in welchem Verhältnis die Werte der beiderseitigen Leistungen nach der Beurteilung des Marktes oder eines Vergleichsmarktes stehen (BGH…, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 30/14, juris Rn. 41 - NetCologne; BGHZ 205, 354 Rn. 69 - Einspeiseentgelt).
- BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02
"Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen …
Auszug aus BGH, 03.12.2019 - KZR 29/17
Auch dem marktbeherrschenden Unternehmen ist es nicht verwehrt, auf unterschiedliche Marktbedingungen differenziert zu reagieren (BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 78 f., juris Rn. 50 - Standard-Spundfass).Die Frage, ob für eine unterschiedliche Behandlung ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung der beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB zu beantworten (BGH…, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 30/14, juris Rn. 48 - NetCologne; BGH…, Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, juris Rn. 23 - Entega II; BGHZ 160, 67, 77, juris Rn. 45 - Standard-Spundfass).
Daneben ist im Auge zu behalten, dass die durch die Ungleichbehandlung betroffenen Unternehmen nicht durch die Ausübung der Macht des marktbeherrschenden Unternehmens in ihrer Wettbewerbsfähigkeit untereinander beeinträchtigt werden sollen (BGH…, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 30/14, juris Rn. 48 - NetCologne; BGHZ 160, 67, 78 f., juris Rn. 50 - Standard-Spundfass; BGH…, Urteil vom 19. März 1996 - KZR 1/95, WuW/E 3058, 3065, juris Rn. 39 - Pay-TV-Durchleitung).
- BGH, 16.06.2015 - KZR 3/14
Entgelte für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und …
Auszug aus BGH, 03.12.2019 - KZR 29/17
Sie ist für die Frage eines Verstoßes gegen § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB auf dem sachlich relevanten Markt für die Nachfrage nach der Übertragung von Programmsignalen über Breitbandkabel (…vgl. BGHZ 205, 354 Rn. 45 - Einspeiseentgelt; BGH vom 16. Juni 2015 - KZR 3/14, juris Rn. 44) nicht erheblich.Dieser ist die Einspeisung in das Breitbandnetz jedenfalls dann dienlich, wenn eine erhebliche Zahl von Zuschauerhaushalten an das Kabelnetz angeschlossen ist und diese die Programme der Rundfunkanstalt aus rechtlichen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht ohne weiteres auf andere Weise empfangen können (BGH…, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 31/14, juris Rn. 58 - Gemeinschaftsprogramme; BGH, Urteil vom 16. Juni 2015 - KZR 3/14, juris Rn. 67).
- BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11
Wasserpreise Calw
Auszug aus BGH, 03.12.2019 - KZR 29/17
Als zulässige weitere Kontrollmethode kommt etwa eine Überprüfung der Preisbildungsfaktoren unter Rückgriff auf einschlägige und gegebenenfalls weiterzuentwickelnde ökonomische Verfahren und Modelle in Betracht (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, juris Rn. 14 f. - Wasserpreise Calw). - BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10
Entega II
Auszug aus BGH, 03.12.2019 - KZR 29/17
Die Frage, ob für eine unterschiedliche Behandlung ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung der beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB zu beantworten (BGH…, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 30/14, juris Rn. 48 - NetCologne; BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, juris Rn. 23 - Entega II;… BGHZ 160, 67, 77, juris Rn. 45 - Standard-Spundfass). - BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13
Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise
Auszug aus BGH, 03.12.2019 - KZR 29/17
Ein zwingender Vorrang kommt dem Vergleich mit den Preisen auf einem - zeitlich, räumlich oder sachlich - anderen, kartellfreien Markt gegenüber weiteren Schätzmethoden daher nicht zu (BGH…, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KRB 51/16, juris Rn. 66 - Flüssiggas I; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 77/13, BGHZ 206, 229 Rn. 22 - Wasserpreise Calw II). - BGH, 12.04.2016 - KZR 31/14
Vermutung eines Kartellverstoßes bei Abstimmung über künftiges Marktverhalten - …
Auszug aus BGH, 03.12.2019 - KZR 29/17
Dieser ist die Einspeisung in das Breitbandnetz jedenfalls dann dienlich, wenn eine erhebliche Zahl von Zuschauerhaushalten an das Kabelnetz angeschlossen ist und diese die Programme der Rundfunkanstalt aus rechtlichen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht ohne weiteres auf andere Weise empfangen können (BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 31/14, juris Rn. 58 - Gemeinschaftsprogramme; BGH…, Urteil vom 16. Juni 2015 - KZR 3/14, juris Rn. 67). - BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16
Flüssiggas I - Kartellbußgeldsache: Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses …
Auszug aus BGH, 03.12.2019 - KZR 29/17
Ein zwingender Vorrang kommt dem Vergleich mit den Preisen auf einem - zeitlich, räumlich oder sachlich - anderen, kartellfreien Markt gegenüber weiteren Schätzmethoden daher nicht zu (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KRB 51/16, juris Rn. 66 - Flüssiggas I; BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 77/13, BGHZ 206, 229 Rn. 22 - Wasserpreise Calw II). - BGH, 19.03.1996 - KZR 1/95
"Pay-TV-Durchleitung"; Pflicht des Inhabers eines Kabelnetzes zur Durchleitung …
Auszug aus BGH, 03.12.2019 - KZR 29/17
Daneben ist im Auge zu behalten, dass die durch die Ungleichbehandlung betroffenen Unternehmen nicht durch die Ausübung der Macht des marktbeherrschenden Unternehmens in ihrer Wettbewerbsfähigkeit untereinander beeinträchtigt werden sollen (BGH…, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 30/14, juris Rn. 48 - NetCologne;… BGHZ 160, 67, 78 f., juris Rn. 50 - Standard-Spundfass; BGH, Urteil vom 19. März 1996 - KZR 1/95, WuW/E 3058, 3065, juris Rn. 39 - Pay-TV-Durchleitung). - BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
- OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - U (Kart) 15/13
Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers gegen die öffentlich-rechtlichen …
- BGH, 01.09.2020 - KZR 12/15
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ein …
Vielmehr ist die Frage, ob die Voraussetzungen des Verbotstatbestands erfüllt sind, aufgrund einer umfassenden Abwägung der beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung der Wettbewerbsregeln zu beantworten (vgl. EuGH…, Urteil vom 17. Februar 2011 - C-52/09, EuZW 2011, 339 Rn. 21 ff. - TeliaSonera; zum Missbrauchsverbot des § 19 GWB; s. BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 77 - Standard-Spundfass; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WRP 2011, 257, 260 - Entega II;… Urteil vom 12. April 2016 - KZR 30/14, WuW 2016, 427 Rn. 48 - NetCologne I; Urteil vom 3. Dezember 2019 - KZR 29/17, WuW 2020, 327 Rn. 37 - NetCologne II;… s.a. Fuchs in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Aufl., Art. 102 AEUV Rn. 130).Dementsprechend ist eine missbräuchliche Diskriminierung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union dann gegeben, wenn das Verhalten unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls darauf gerichtet ist, die Wettbewerbsbeziehung der Handelspartner des marktbeherrschenden Unternehmens auf dem vor- oder nachgelagerten Markt zu beeinträchtigen (EuGH…, Urteil vom 15. März 2007 - C-95/04 P, EuZW 2007, 306 Rn. 144 - British Airways/Kommission;… Urteil vom 19. April 2018 - C-525/16, WuW 2018, 320 Rn. 24 f. - Meo mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 2019 - KZR 29/17, WuW 2020, 327 Rn. 37 - NetCologne II, zu § 20 Abs. 1 Alt. 2 GWB aF).
- BGH, 08.02.2022 - KZR 89/20
EU-Kartellrechtliches Missbrauchsverbot: Beanstandung des Preissystems eines …
Eine missbräuchliche Diskriminierung setzt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union voraus, dass das beanstandete Verhalten unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls darauf gerichtet ist, die Wettbewerbsbeziehung der Handelspartner des marktbeherrschenden Unternehmens auf dem vor- oder nachgelagerten Markt zu beeinträchtigen (…EuGH, Urteile vom 15. März 2007 - C-95/04 P, EuZW 2007, 306 Rn. 144 - British Airways/Kommission;… vom 19. April 2018 - C-525/16, WuW 2018, 320 Rn. 24 f. - Meo mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 2019 - KZR 29/17, WuW 2020, 327 Rn. 37 - NetCologne II, zu § 20 Abs. 1 Alt. 2 GWB aF;… BGH, N&R 2021, 56 Rn. 53 - Stationspreissystem II). - BGH, 28.03.2025 - KZR 73/23
Steinbruch - Beteiligung des Steinbruchbetreibers bei der Neuvergabe des …
Die Frage, ob für eine unterschiedliche Behandlung ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung der beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB zu beantworten (…BGHZ 160, 67 [juris Rn. 45, 50] - Standard-Spundfass; Urteile vom 3. Dezember 2019 - KZR 29/17, WuW 2020, 327 Rn. 37 mwN - NetCologne II;… vom 6. Juli 2021 - KZR 11/18, WuW 2021, 642 Rn. 15 - wilhelm.tel).
- BGH, 21.09.2021 - KZR 88/20
Trassenentgelte II - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ein …
Eine missbräuchliche Diskriminierung setzt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union voraus, dass das beanstandete Verhalten unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls darauf gerichtet ist, die Wettbewerbsbeziehung der Handelspartner des marktbeherrschenden Unternehmens auf dem vor- oder nachgelagerten Markt zu beeinträchtigen (…EuGH, Urteile vom 15. März 2007 - C-95/04 P, EuZW 2007, 306 Rn. 144 - British Airways/Kommission;… vom 19. April 2018 - C-525/16, WuW 2018, 320 Rn. 24 f. - Meo mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 2019 - KZR 29/17, WuW 2020, 327 Rn. 37 - NetCologne II, zu § 20 Abs. 1 Alt. 2 GWB aF). - BGH, 06.07.2021 - KZR 11/18
Wettbewerbsbeschränkung: Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot bei ungleicher …
Die Frage, ob für eine unterschiedliche Behandlung ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung der beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu beantworten (st. Rspr., BGH, Urteil vom 19. März 1996 - KZR 1/95, WuW/E BGH 3058, 3063 - Pay-TV-Durchleitung; Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 77 - Standard-Spundfass;… WuW/E DE-R 3145 Rn. 23 - Entega II;… WuW 2016, 427 Rn. 48 - NetCologne I; Urteil vom 3. Dezember 2019 - KZR 29/17, WuW 2020, 327 Rn. 36 f. - NetCologne II;… Urteil vom 24. November 2020 - KZR 11/19, WuW 2021, 174 Rn. 25 - Radio Cottbus). - LG Berlin, 02.03.2023 - 16 O 110/18
Entgelte für den Einsatz von Girocards im electronic-cash-Verfahren
Rn. 218 cc) Es gibt verschiedene Methoden zur Schadensermittlung anhand eines fiktiven Wettbewerbspreises in einem kontrafaktischen Szenario, die das Gericht in Ansatz bringen kann (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2019 - KZR 29/17 - NetCologne II, Rn. 29, juris). - LG Berlin, 02.03.2023 - 16 O 21/19
electronic-cash-System - Ermessen des Gerichts bei der Bemessung der …
Rn. 295 cc) Es gibt verschiedene Methoden zur Schadensermittlung anhand eines fiktiven Wettbewerbspreises in einem kontrafaktischen Szenario, die das Gericht in Ansatz bringen kann (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2019 - KZR 29/17 - NetCologne II, Rn. 29, juris). - BGH, 08.02.2022 - KZR 8/21
Kartellsache: Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines …
Eine missbräuchliche Diskriminierung setzt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union voraus, dass das beanstandete Verhalten unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls darauf gerichtet ist, die Wettbewerbsbeziehung der Handelspartner des marktbeherrschenden Unternehmens auf dem vor- oder nachgelagerten Markt zu beeinträchtigen (…EuGH, Urteile vom 15. März 2007 - C-95/04 P, EuZW 2007, 306 Rn. 144 - British Airways/Kommission;… vom 19. April 2018 - C-525/16, WuW 2018, 320 Rn. 24 f. - Meo mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 2019 - KZR 29/17, WuW 2020, 327 Rn. 37 - NetCologne II, zu § 20 Abs. 1 Alt. 2 GWB aF;… BGH, N&R 2021, 56 Rn. 53 - Stationspreissystem II). - BFH, 23.02.2023 - IV R 37/18
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von …
Insoweit ist im Verhältnis zwischen Sendeunternehmen und Kabelnetzbetreibern zu unterscheiden zwischen den Vergütungen, die die Kabelnetzbetreiber an die Sendeunternehmen für die Überlassung von Urheberrechten und Leistungsschutzrechten in Gestalt von Kabelweitersenderechten leisten, und den Vergütungen, die die Sendeunternehmen für die Erbringung der Transportleistung für die Programmsignale an die Kabelnetzbetreiber leisten (vgl. auch Urteil des Kartellsenats des BGH vom 03.12.2019 - KZR 29/17, Rz 25). - OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 68/20
Festsetzung eines Vertrags über die Kabelweitersendung mittels DVB-C
Die urheberrechtliche Vergütung für die Einräumung von Weitersenderechten steht selbständig neben der Leistung der Einspeisung von Programmsignalen durch die Klagepartei in ihr Kabelnetz, mit der allein die Leistung der Beklagten durch Überlassung der Programmsignale korrespondiert (BGH, U. v. 03.12.2019, KZR 29/17 - NetCologne II, Rn. 25).Vor diesem Hintergrund können die Regelungen des Vertrags auch unter Einbeziehung der Bouquetschutzklausel nicht als - konkludente - Mitvereinbarung der Unentgeltlichkeit der Einspeisedienstleistung gesehen werden (vgl. BGH, U. v. 12.04.2016, KZR 30/14 - NetCologne, Rn. 5 f., 22, 41 u. v. 03.12.2019, KZR 29/17 - NetCologne II, Rn. 5 f., 20 ff., 25 f., wo sogar bei ausdrücklicher Vereinbarung eines Rabatts auf die Vergütung für die Überlassung der Weitersenderechte im Falle der Nichtgeltendmachung von Einspeiseentgelten keine vertragliche Mitregelung von Einspeiseentgelten angenommen wurde).
- BGH, 12.11.2024 - KVR 2/24
Digitaler Fahrkartenvertrieb: Verweigerung einer Vergütung für werthaltige …
- VG Köln, 08.06.2021 - 6 K 3825/17
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