Rechtsprechung
| BGH, 23.01.2018 - KZR 48/15 |
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Wettbewerbsbeschränkung: Kontrahierungszwang des Generalimporteurs von Kraftfahrzeugen mit Vertragswerkstätten
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§ 18 Abs 1 GWB, § 19 Abs 2 Nr 1 GWB, § 20 Abs 1 GWB, § 33 Abs 1 GWB
Wettbewerbsbeschränkung: Kontrahierungszwang des Generalimporteurs von Kraftfahrzeugen mit Vertragswerkstätten - IWW
§ 33 Abs. 1, § ... 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 18 Abs. 1 GWB, § 20 Abs. 1 Satz 1, § 33 Abs. 1 GWB, Art. 101 AEUV, Art. 101 Abs. 1 AEUV, Verordnungen (EU) Nr. 461/2010, Art. 102 AEUV, § 18 Abs. 1 Nr. 1 GWB, Abs. 3 Satz 1, § 19 Abs. 1, 2 Nr. 1 GWB, § 20 Abs. 1 Satz 1 GWB, 2 Nr. 2 GWB, Art. 3 Abs. 4 VO 1400/2002
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Zulassung eines Autohauses als Vertragswerkstatt für Fahrzeuge der Marken Jaguar und Land Rover nach Kündigung der Händlerverträge und Serviceverträge; Marktbeherrschende Stellung des Unternehmens bzgl. des Abschlusses neuer Werkstattverträge
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Zulassung eines Autohauses als Vertragswerkstatt für Fahrzeuge der Marken Jaguar und Land Rover nach Kündigung der Händlerverträge und Serviceverträge; Marktbeherrschende Stellung des Unternehmens bzgl. des Abschlusses neuer Werkstattverträge
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Kurzfassungen/Presse
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Marktbeherrschende Stellung des Unternehmens bzgl. des Abschlusses neuer Werkstattverträge
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.01.2016 - KZR 41/14
Kündigung von Serviceverträgen mit Vertragswerkstätten - Jaguar-Vertragswerkstatt
Auszug aus BGH, 23.01.2018 - KZR 48/15
Dies wird durch die zur näheren Begründung der Revisionszulassung erfolgte Bezugnahme auf die in einer Parallelsache ergangene Entscheidung des Berufungsgerichts vom 29. Juli 2014 (OLG Frankfurt am Main - 11 U 6/14 (Kart), nachfolgend: BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 - KZR 41/14, NJW 2016, 2504 - Jaguar-Vertragswerkstatt) bestätigt, in der die Unterscheidung zwischen Haupt- und Hilfsantrag mit der Unterscheidung zwischen dem auf die Zulassung als Vertragswerkstatt bezogenen Antrag und dem auf den Fortbestand des bisherigen Servicevertrags bezogenen Antrag übereinstimmte.Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können aber die Verhältnisse auf dem nachgelagerten Endkundenmarkt Auswirkungen auf die sachliche Abgrenzung des vorgelagerten Ressourcenmarktes haben (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 - KZR 41/14, NJW 2016, 2504 Rn. 22 mwN - Jaguar-Vertragswerkstatt).
In seinem - nach Verkündung der angefochtenen Entscheidung ergangenen - Urteil vom 26. Januar 2016 (KZR 41/14, NJW 2016, 2504 Rn. 22 - Jaguar-Vertragswerkstatt) hat der Senat hinsichtlich der Tätigkeit von Vertragswerkstätten dargelegt, dass es für die Marktabgrenzung auf dem vorgelagerten Ressourcenmarkt darauf ankommt, ob freie Werkstätten, die Arbeiten an Personenkraftwagen einer bestimmten Marke durchführen wollen, eine wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit haben, diese Tätigkeit auch ohne den Status einer Vertragswerkstatt des jeweiligen Herstellers auszuüben.
Die Zulassungen zu Vertragswerkstätten anderer Marken oder die Möglichkeit, als freie Werkstatt tätig werden zu können, sind nach dem zugrunde zu legenden Bedarfsmarktkonzept dann nicht geeignet, den Bedarf der auf dem Reparatur- und Wartungsmarkt für Fahrzeuge einer bestimmten Marke tätigen Unternehmen anderweitig zu decken (BGH, NJW 2016, 2504 Rn. 22 - Jaguar-Vertragswerkstatt).
Rn. 28 Im Übrigen liegt es, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2016 (KZR 41/14, NJW 2016, 2504 Rn. 24 - Jaguar-Vertragswerkstatt) bereits ausgeführt hat, nicht fern, dass zwischen Werkstattleistungen für Nutzfahrzeuge und solchen für (hochpreisige) Personenkraftwagen hinsichtlich der Ansprüche, Erwartungen und Gepflogenheiten der Fahrzeugeigentümer auf dem Endkundenmarkt Unterschiede bestehen.
Sie darf daher einem Unternehmen, das sich um eine Aufnahme in ihr Werkstattnetz bewirbt und die qualitativen Anforderungen erfüllt, unter denen die Beklagte gleichartige Unternehmen in ihr Werkstattnetz aufnimmt, nicht den Zutritt zu dem Werkstattnetz verweigern, es sei denn, dafür sprächen sachliche Gründe (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 - KZR 41/14, NJW 2016, 2504 Rn. 26 mwN - Jaguar-Vertragswerkstatt).
Rn. 32 a) Das Berufungsgericht hat offen gelassen, ob die Klägerin im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 GWB als ein kleines oder mittleres Unternehmen von der Beklagten unternehmensbedingt abhängig ist (zu den Voraussetzungen einer unternehmensbedingten Abhängigkeit vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - KZR 26/04, WuW/E DE-R 1621, 1623 - Qualitative Selektion;… Urteil vom 6. Oktober 2015 - KZR 87/13, NZKart 2015, 535 Rn. 53 ff. - Porsche-Tuning; Urteil vom 26. Januar 2016 - KZR 41/14, NJW 2016, 2504 Rn. 28 - Jaguar-Vertragswerkstatt).
Wie das Berufungsgericht insoweit zutreffend angenommen hat, reicht eine ordentliche Kündigung mit einer angemessenen Kündigungsfrist in der Regel aus, um die Geschäftsverbindung zu lösen, da das abhängige Unternehmen dann die zumutbare Möglichkeit hat, seinen Betrieb auf eine andere Marke umzustellen (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 - KZR 41/14, NJW 2016, 2504 Rn. 31 mwN - Jaguar-Vertragswerkstatt).
Im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung sind an die Schutzwürdigkeit der von einem Normadressaten verfolgten Belange mit zunehmender Abhängigkeit der Marktgegenseite von seinem Angebot in gleichem Maße steigende Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 - KZR 41/14, NJW 2016, 2504 Rn. 32 mwN - Jaguar-Vertragswerkstatt).
Zwar hat das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen; beide Parteien gehen aber, ebenso wie schon in dem gegen dieselbe Beklagte geführten Parallelverfahren (KZR 41/14), hiervon aus.
Hätte die Beklagte demgegenüber die Umstellung des Systems ihrer Werkstattverträge zu einer quantitativen Selektion genutzt, könnte das damit verfolgte Interesse im Rahmen der Abwägung mit dem Interesse der Klägerin, auch nach der Systemumstellung dem Netz der Jaguar- und Land-Rover-Vertragswerkstätten anzugehören, im Regelfall nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 - KZR 41/14, NJW 2016, 2504 Rn. 33 - Jaguar-Vertragswerkstatt).
Die Behauptung, dass der Status als Vertragswerkstatt eine unentbehrliche Ressource darstelle, ist jedenfalls dann widerlegt, wenn der überwiegende Teil der betreffenden Werkstattleistungen von freien Werkstätten ausgeführt wird (vgl. BGH…, Urteil vom 30. März 2011 - KZR 6/09, BGHZ 189, 94 Rn. 17 - MAN-Vertragswerkstatt; Urteil vom 26. Januar 2016 - KZR 41/14, NJW 2016, 2504 Rn. 24 - Jaguar-Vertragswerkstatt).
Sie ist jedoch in eine Anschlussrevision umzudeuten und verbindet sich mit der hilfsweise eingelegten Anschlussrevision der Beklagten zu einem einheitlichen Rechtsmittel (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 - KZR 41/14, NJW 2016, 2504 Rn. 37 - Jaguar-Vertragswerkstatt).
Denn der Ausspruch des Berufungsgerichts zum Hilfsantrag wird wirksam, falls die Klage mit dem Hauptantrag rechtskräftig abgewiesen wird, und darf daher nur bestehen bleiben, wenn er der revisionsrechtlichen Nachprüfung standhält (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1988 - IVa ZR 209/87, BGHZ 106, 219, 220 f.; Urteil vom 26. Januar 2016 - KZR 41/14, NJW 2016, 2504 Rn. 38 - Jaguar-Vertragswerkstatt).
Die von der Beklagten gegebene Kündigungsbegründung ist, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. Januar 2016 (KZR 41/14, NJW 2016, 2504 Rn. 44 ff. - Jaguar-Vertragswerkstatt), das eine inhaltsgleiche Kündigungserklärung betraf, im Einzelnen dargelegt hat, ausreichend.
- BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09
MAN-Vertragswerkstatt
Auszug aus BGH, 23.01.2018 - KZR 48/15
Rn. 23 a) Abzustellen ist, wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, auf die Verhältnisse auf dem dem Endkundenmarkt vorgelagerten Markt, auf dem sich die Werkstätten als Nachfrager und die Hersteller von Kraftfahrzeugen und andere Unternehmen als Anbieter von Ressourcen für die Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeugen gegenüberstehen (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2011 - KZR 6/09, BGHZ 189, 94 Rn. 11 ff. - MAN-Vertragswerkstatt).Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Würdigung der insoweit auf einem bestimmten Markt bestehenden Verhältnisse Sache des Tatrichters (vgl. nur BGHZ 189, 94 Rn. 10 - MAN-Vertragswerkstatt).
Rn. 27 Insoweit lässt sich die in dem Senatsurteil vom 30. März 2011 (KZR 6/09, BGHZ 189, 94 - MAN-Vertragswerkstatt) für einen Nutzfahrzeugmarkt vorgenommene Bewertung, an der sich das Berufungsgericht wesentlich orientiert hat, nicht ohne weiteres auf die Verhältnisse im vorliegenden Fall, der Werkstattleistungen an (hochpreisigen) Personenkraftwagen betrifft, übertragen.
In der angesprochenen Entscheidung hat der Senat für die Marke MAN die geltend gemachte Unentbehrlichkeit des Status einer Vertragswerkstatt schon durch den Umstand als widerlegt erachtet, dass der überwiegende Teil der Werkstattleistungen nach den in jenem Rechtsstreit getroffenen tatrichterlichen Feststellungen von freien Werkstätten ausgeführt werde (BGHZ 189, 94 Rn. 17 - MAN-Vertragswerkstatt).
Die Behauptung, dass der Status als Vertragswerkstatt eine unentbehrliche Ressource darstelle, ist jedenfalls dann widerlegt, wenn der überwiegende Teil der betreffenden Werkstattleistungen von freien Werkstätten ausgeführt wird (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2011 - KZR 6/09, BGHZ 189, 94 Rn. 17 - MAN-Vertragswerkstatt;… Urteil vom 26. Januar 2016 - KZR 41/14, NJW 2016, 2504 Rn. 24 - Jaguar-Vertragswerkstatt).
- BGH, 06.10.2015 - KZR 87/13
Vollständiger Lieferstopp für Ersatzteile verstößt gegen kartellrechtliches …
Auszug aus BGH, 23.01.2018 - KZR 48/15
Auch Befindlichkeiten der Kundschaft, die eher emotional bedingt sind, können die Wettbewerbschancen eines Unternehmens beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2015 - KZR 87/13, NZKart 2015, 535 Rn. 55 - Porsche-Tuning - zu den Voraussetzungen einer unternehmensbedingten Abhängigkeit) und sind daher bei der Beantwortung der Frage mit zu berücksichtigen, ob eine freie Werkstatt, die Arbeiten an Personenkraftwagen der Marken Jaguar und Land Rover durchführen will, eine wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit hat, diese Tätigkeit auch ohne den Status einer Vertragswerkstatt des Herstellers auszuüben, mit Vertragswerkstätten der Marken Jaguar und Land Rover also aussichtsreich in Konkurrenz treten kann.Rn. 32 a) Das Berufungsgericht hat offen gelassen, ob die Klägerin im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 GWB als ein kleines oder mittleres Unternehmen von der Beklagten unternehmensbedingt abhängig ist (zu den Voraussetzungen einer unternehmensbedingten Abhängigkeit vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - KZR 26/04, WuW/E DE-R 1621, 1623 - Qualitative Selektion; Urteil vom 6. Oktober 2015 - KZR 87/13, NZKart 2015, 535 Rn. 53 ff. - Porsche-Tuning;… Urteil vom 26. Januar 2016 - KZR 41/14, NJW 2016, 2504 Rn. 28 - Jaguar-Vertragswerkstatt).
- BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10
ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz …
Auszug aus BGH, 23.01.2018 - KZR 48/15
Rn. 43 Eine sekundäre Darlegungslast der anderen Partei kommt in Betracht, wenn die beweisbelastete und primär darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnis der maßgebenden Umstände besitzt, während der Prozessgegner die wesentlichen Tatsachen kennt oder unschwer in Erfahrung bringen kann und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 71 - ORWI;… Urteil vom 3. Mai 2016 - II ZR 311/14, NJW 2017, 886 Rn. 19;… Urteil vom 28. Juni 2016 - VI ZR 559/14, NJW 2016, 3244 Rn. 18). - BGH, 03.05.2016 - II ZR 311/14
Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von …
Auszug aus BGH, 23.01.2018 - KZR 48/15
Rn. 43 Eine sekundäre Darlegungslast der anderen Partei kommt in Betracht, wenn die beweisbelastete und primär darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnis der maßgebenden Umstände besitzt, während der Prozessgegner die wesentlichen Tatsachen kennt oder unschwer in Erfahrung bringen kann und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 71 - ORWI; Urteil vom 3. Mai 2016 - II ZR 311/14, NJW 2017, 886 Rn. 19;… Urteil vom 28. Juni 2016 - VI ZR 559/14, NJW 2016, 3244 Rn. 18). - BGH, 28.06.2016 - VI ZR 559/14
Grundurteil: Fehlerhafte Nichtbeachtung des Grundsatzes der Prozessökonomie im …
Auszug aus BGH, 23.01.2018 - KZR 48/15
Rn. 43 Eine sekundäre Darlegungslast der anderen Partei kommt in Betracht, wenn die beweisbelastete und primär darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnis der maßgebenden Umstände besitzt, während der Prozessgegner die wesentlichen Tatsachen kennt oder unschwer in Erfahrung bringen kann und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 71 - ORWI;… Urteil vom 3. Mai 2016 - II ZR 311/14, NJW 2017, 886 Rn. 19; Urteil vom 28. Juni 2016 - VI ZR 559/14, NJW 2016, 3244 Rn. 18). - BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87
Entscheidung über Haupt- und Hilfsanspruch im Revisionsverfahren
Auszug aus BGH, 23.01.2018 - KZR 48/15
Denn der Ausspruch des Berufungsgerichts zum Hilfsantrag wird wirksam, falls die Klage mit dem Hauptantrag rechtskräftig abgewiesen wird, und darf daher nur bestehen bleiben, wenn er der revisionsrechtlichen Nachprüfung standhält (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1988 - IVa ZR 209/87, BGHZ 106, 219, 220 f.;… Urteil vom 26. Januar 2016 - KZR 41/14, NJW 2016, 2504 Rn. 38 - Jaguar-Vertragswerkstatt). - BGH, 28.06.2005 - KZR 26/04
Qualitative Selektion
Auszug aus BGH, 23.01.2018 - KZR 48/15
Rn. 32 a) Das Berufungsgericht hat offen gelassen, ob die Klägerin im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 GWB als ein kleines oder mittleres Unternehmen von der Beklagten unternehmensbedingt abhängig ist (zu den Voraussetzungen einer unternehmensbedingten Abhängigkeit vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - KZR 26/04, WuW/E DE-R 1621, 1623 - Qualitative Selektion;… Urteil vom 6. Oktober 2015 - KZR 87/13, NZKart 2015, 535 Rn. 53 ff. - Porsche-Tuning;… Urteil vom 26. Januar 2016 - KZR 41/14, NJW 2016, 2504 Rn. 28 - Jaguar-Vertragswerkstatt).
- BGH, 24.02.2026 - KZR 51/22
Wikingerhof/Booking.com II
Rn. 53 a) Ob eine Behinderung unbillig ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung und umfassenden Abwägung aller beteiligten Interessen zu beurteilen, die sich an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu orientieren hat (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 31. Januar 2012 - KZR 65/10, WuW/E DE-R 3549 Rn. 29 - Werbeanzeigen; vom 23. Januar 2018 - KZR 48/15, WuW 2018, 326 Rn. 34 - Vertragswerkstatt;… vom 28. März 2025 - KZR 73/23, WuW 2025, 334 Rn. 27 - Steinbruch). - LG Frankfurt/Main, 10.09.2025 - 6 O 271/25
Rechtsschutz gegen KI-generierte Äußerungen (Google-Suchzusammenfassung)
Die Feststellung der Unbilligkeit der Behinderung erfordert eine an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des GWB orientierte Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen (BGH, NZKart 2018, 191 Rn. 34 - Jaguar-Vertragswerkstatt II).Steht dieser aber außerhalb des Geschehensablaufs und verfügt über keine Kenntnis der maßgeblichen Umstände, so kommt eine Darlegungslast der anderen Seite in Betracht, wenn diese die maßgeblichen Umstände kennt oder unschwer in Erfahrung bringen kann und es ihr zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (Loewenheim, a.a.O. mit Verweis auf BGH, NZKart 2018, 191 Rn. 43 - Jaguar-Vertragswerkstatt II).
- OLG Hamburg, 31.08.2023 - 15 U 18/23
Digitale Mautvignetten - Anforderungen an den Verfügungsgrund in einem …
Rn. 66 Die Feststellung der Unbilligkeit der Behinderung erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des GWB orientierte Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen (BGH NZKart 2018, 191 Rn. 34 - Jaguar-Vertragswerkstatt II).Steht dieser aber außerhalb des Geschehensablaufs und verfügt über keine Kenntnis der maßgeblichen Umstände, so kommt eine Darlegungslast der anderen Seite in Betracht, wenn diese die maßgeblichen Umstände kennt oder unschwer in Erfahrung bringen kann und es ihr zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (Loewenheim, a.a.O. mit Verweis auf BGH NZKart 2018, 191 Rn. 43 - Jaguar-Vertragswerkstatt II).
- LG Frankfurt/Main, 16.12.2021 - 3 O 410/20 Aus maßgeblicher Sicht der Vertragshändler sind die von der Beklagten hergestellten und ihnen zugelieferten .......-Neufahrzeuge nach dem sog. Bedarfsmarktkonzept nicht mit Fahrzeugen anderer Markenhersteller austauschbar (vgl. insofern auch BGH, Urteil vom 23.01.2018 - KZR 48/15, NZKart 2018, 191 Rn. 23, 29 - Zulassung als Vertragswerkstatt;… Urteil vom 26.01.2016 - KZR 41/14, GRUR 2016, 627 Rn. 25 - ....-Vertragswerkstatt).
Die Beklagte verfügt daher in ihrem qualitativen selektiven Vertriebssystem jedenfalls über relative Marktmacht gegenüber ihren Vertragshändlern (vgl. insofern auch BGH, NZKart 2018, 191 Rn. 32, 36 - Zulassung als Vertragswerkstatt;… GRUR 2016, 627 Rn. 28 - Jaguar-Vertragswerkstatt).
Diese hat sich an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu orientieren (vgl. zB BGH, NZKart 2018, 191 Rn. 34 - Zulassung als Vertragswerkstatt).
Zwar genügt (die Möglichkeit) eine(r) ordentliche Kündigung mit angemessener Kündigungsfrist in der Regel aus, um die Geschäftsverbindung zu lösen, da das abhängige Unternehmen dann die zumutbare Möglichkeit hat, seinen Betrieb auf eine andere Marke umzustellen (vgl. zB BGH, NZKart 2018, 191 Rn. 34 mwN - Zulassung als Vertragswerkstatt;… GRUR 2016, 627 Rn. 31 - Jaguar-Vertragswerkstatt).
Im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung sind an die Schutzwürdigkeit der von einem Normadressaten verfolgten Belange nach zutreffender Auffassung des Klägers mit zunehmender Abhängigkeit der Marktgegenseite vom Angebot des Normadressaten - hier der Beklagten - in gleichem Maße steigende Anforderungen zu stellen (vgl. zB BGH, NZKart 2018, 191 Rn. 35 mwN - Zulassung als Vertragswerkstatt;… GRUR 2016, 627 Rn. 32 - Jaguar-Vertragswerkstatt).
Für die Frage, ob rechtlich ein von der Beklagten geschuldeter Vergütungsbestanteil oder eine unverbindliche bzw. freiwillige Leistung vorliegt, kommt es - wie diese nicht verkennt (GA 475) - nicht auf die gewählte Bezeichnung, sondern auf deren Sinn und Zweck, auf die wirtschaftliche Bedeutung und die Interessenlage der Parteien an (vgl. zB BGH, NZKart 2018, 191 Rn. 23, 29 - Zulassung als Vertragswerkstatt).
- BGH, 28.03.2025 - KZR 73/23
Steinbruch - Beteiligung des Steinbruchbetreibers bei der Neuvergabe des …
Ob die Behinderung unbillig ist oder die Diskriminierung ohne sachlichen Grund erfolgt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung und umfassenden Abwägung aller beteiligten Interessen zu beurteilen, die sich an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu orientieren hat (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 19. März 1996 - KZR 1/95, WuW/E BGH 3058 [juris Rn. 31] - Pay-TV-Durchleitung;… vom 31. Januar 2012 - KZR 65/10, WuW/E DE-R 3549 Rn. 29 - Werbeanzeigen; vom 23. Januar 2018 - KZR 48/15, WuW 2018, 326 Rn. 34 - Vertragswerkstatt).Bei der erforderlichen Interessenabwägung sind an die Schutzwürdigkeit der von einem Normadressaten verfolgten Belange mit zunehmender Abhängigkeit der Marktgegenseite von seinem Angebot in gleichem Maße steigende Anforderungen zu stellen (…vgl. BGH, Urteile vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67 [juris Rn. 50 f.] - Standard-Spundfass;… WRP 2016, 229 Rn. 59 mwN - Porsche-Tuning;… WuW 2016, 433 Rn. 33 - Jaguar-Vertragswerkstatt; WuW 2018, 326 Rn. 35 - Vertragswerkstatt;… Beschluss vom 23. Juni 2020 - KVR 69/19, BGHZ 226, 67 Rn. 122 - Facebook I).
- OLG Düsseldorf, 12.01.2022 - U (Kart) 4/21 Eine markenspezifische Marktabgrenzung mit der Folge der Marktbeherrschung ist dann anzunehmen, wenn etwa freie Werkstätten, die Arbeiten an Pkw einer bestimmten Marke durchführen wollen, keine wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit haben, diese Tätigkeit ohne den Status einer Vertragswerkstatt des jeweiligen Herstellers auszuüben; der Hersteller ist dann hinsichtlich des Zugangs zu Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für seine Marken marktbeherrschend und der vorgelagerte Ressourcenmarkt marktspezifisch abzugrenzen (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2018 - KZR 48/15, Rn. 23 bei juris - Zulassung als Vertragswerkstatt;… Urteil vom 26.01.2016 - KZR 41/14, Rn. 22 bei juris - Jaguar-Vertragswerkstatt).
Dabei sind an die Schutzwürdigkeit der von einem Normadressaten verfolgten Belange mit zunehmender Abhängigkeit der Marktgegenseite von seinem Angebot in gleichem Maße steigende Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2018 - KZR 48/15, Rn. 34 bei juris - Zulassung als Vertragswerkstatt;… Urteil vom 26.01.2016 - KZR 41/14, Rn. 32 bei juris - Jaguar-Vertragswerkstatt).
Die Ausübung einer vertraglich vereinbarten ordentlichen Kündigung - sofern sie durch eine angemessene Kündigungsfrist dem abhängigen Vertragspartner eine ausreichende Umstellungsfrist gewährt - ist aber, wenn keine besonderen Umstände hinzutreten, kein Missbrauch von Marktmacht und bedarf grundsätzlich keiner weiteren Rechtfertigung (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 23.01.2018 - KZR 48/15, Rn. 34 - Zulassung als Vertragswerkstatt;… Urteil vom 21.02.1995 - KZR 33/93, Rn. 34 f. bei juris - Kfz-Vertragshändler).
Die Klägerin hat nämlich nicht dargelegt, dass es sich bei dem Vertriebssystem der Beklagten um ein qualitativ-selektives Vertriebssystem in dem Sinne handelt, dass die Beklagte rein qualitative Merkmale für die Auswahl ihrer Händler anwendet, die sich als wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen darstellten, wären sie nicht zur Aufrechterhaltung eines qualitativ hochstehenden Serviceangebots für Motorräder der Marke Z. geeignet und erforderlich, und die grundsätzlich für alle Bewerber einheitlich gelten und in nicht diskriminierender Weise angewendet werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2018 - KZR 48/15, Rn. 36 bei juris - Zulassung als Vertragswerkstatt).
- OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21
Änderung Klassifizierung Teilnehmer paralympische Wettbewerbe …
Dies führt dazu, dass dem abhängigen Vertragspartner durch eine angemessene Kündigungsfrist eine ausreichende Umstellungsfrist gewährt werden muss (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 23.01.2018 - KZR 48/15, Rn. 34 bei juris - Zulassung als Vertragswerkstatt;… Urteil vom 26.01.2016 - KZR 41/14, Rn. 32 bei juris - Jaguar-Vertragswerkstatt;… Urteil vom 21.02.1995 - KZR 33/93, Rn. 31 ff. bei juris - Kfz-Vertragshändler). - OLG Düsseldorf, 28.09.2023 - 6 U 7/22 Rn. 77 Aufgrund der entgegenstehenden jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…siehe BGH, Urt. v. 26.01.2016, KZR 41/14 "Jaguar-Vertragswerkstatt", juris, Rn. 10; BGH, Urt. v. 23.1.2018, KZR 48/15 "Zulassung als Vertragswerkstatt", juris, Rn. 13), der in gleichliegenden Fällen keine Bedenken hinsichtlich der Formulierung des "Zulassungsantrags" geäußert hat, hat der Senat auf eine Neufassung des Hauptantrags seitens der Klägerin verzichtet (…so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.03.2019, VI-U (Kart) 16/18 "Vertragswerkstatt/X.", juris, Rn. 7 u. 16).
Wie das Landgericht bezugnehmend auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…siehe BGH, Urt. v. 26.01.2016, KZR 41/14 "Jaguar-Vertragswerkstatt", juris, Rn. 11; BGH, Urt. v. 23.1.2018, KZR 48/15 "Zulassung als Vertragswerkstatt", juris, Rn. 14) zutreffend ausgeführt hat, ist eine Feststellungsanstelle einer Leistungsklage zulässig, weil erwartet werden kann, dass die Beklagte ein nicht vollstreckbares Feststellungsurteil befolgen wird.
Rn. 84 Das Landgericht ist im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…BGH, Urt. v. 30.03.2011, KZR 6/09 "MAN-Vertragswerkstatt";… BGH, Urt. v. 26.01.2016, KZR 41/14 "Jaguar-Vertragswerkstatt"; BGH, Urt. v. 23.1.2018, KZR 48/15 "Zulassung als Vertragswerkstatt") zu Recht davon ausgegangen, dass der von der Klägerin begehrte Abschluss eines Servicepartnervertrages in sachlicher Hinsicht den Angebotsmarkt für alle Produkte, Dienstleistungen und Rechte betrifft, die den Zutritt auf dem nachgelagerten Endkundenmarkt zur Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen an Personenkraftwagen erleichtern.
Ist das nicht der Fall, ist der Fahrzeughersteller hinsichtlich des Zugangs zu Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für seine Automarke marktbeherrschend und der Ressourcenmarkt markenspezifisch abzugrenzen (BGH, Urt. v. 23. Januar 2018, KZR 48/15, juris, Rn. 23 "Zulassung als Vertragswerkstatt";… BGH, Urt. v. 26. Januar 2016, KZR 41/14, juris, Rn. 23 f. "Jaguar-Vertragswerkstatt").
Die Rechtslage ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…siehe: BGH, Urt. v. 30.03.2011, KZR 6/09 "MAN-Vertragswerkstatt";… BGH, Urt. v. 26.01.2016, KZR 41/14 "Jaguar-Vertragswerkstatt"; BGH, Urt. v. 23.1.2018, KZR 48/15 "Zulassung als Vertragswerkstatt" sowie BGH, Urt. v. 23.02.1988, KZR 20/86 "Opel Blitz";… BGH, Urt. v. 21.02.1995, KZR 33/93 "Kfz-Vertragshändler") geklärt.
- OLG Celle, 14.11.2024 - 13 U 13/24
Kooperationsvertrag; Rahmen-Liefervertrag; Absatzmittlungsverhältnis; …
Ist diese gewahrt, bedarf die ordentliche Kündigung der Geschäftsbeziehung grundsätzlich keines Kündigungsgrundes (…vgl. BGH, Urteile vom 21. Februar 1995 - KZR 33/93, juris Rn. 34;… vom 26. Januar 2016 - KZR 41/14, juris Rn. 31; vom 23. Januar 2018 - KZR 48/15, Rn. 34;… Fuchs in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 7. Aufl., § 19 GWB Rn. 130;… Nothdurft in Bunte, Kartellrecht, 14. Aufl., § 19 GWB Rn. 452 f.).Andererseits sind an die Schutzwürdigkeit der von einem Normadressaten verfolgten Belange mit zunehmender Abhängigkeit der Marktgegenseite von seinem Angebot in gleichem Maße steigende Anforderungen zu stellen (…vgl. BGH, Urteile vom 26. Januar 2016 - KZR 41/14, juris Rn. 32; vom 23. Januar 2018 - KZR 48/15, juris Rn. 35).
- OLG Düsseldorf, 21.08.2023 - 6 U 1/23
"Lebenslanges Fahrverbot" auf allen Linien der A-Verkehrsgesellschaft mbH ist …
Rn. 62 Ob eine Behinderung unbillig ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen zu beurteilen, die sich an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes zu orientieren hat (vgl. BGH, Urteil vom 23.1.2018, KZR 48/15, BeckRS 2018, 2279 Rn. 34). - OLG Düsseldorf, 05.08.2020 - U (Kart) 10/20
Kündigungsfrist VHV, Umstellungsfrist
- OLG Düsseldorf, 27.03.2019 - U (Kart) 16/18
Anspruch des Inhabers einer Kfz-Reparaturwerkstatt auf Zulassung als …
- OLG Düsseldorf, 10.05.2024 - Kart 8/22
Kein Suspensiveffekt einer Beschwerde gegen eine auf § 32 GWB gestützte …
- OLG Düsseldorf, 08.03.2024 - Kart 9/23
Kartellrechtliche Rechtswidrigkeit von Regelungen in den Verträgen der …
- LG Köln, 22.10.2020 - 88 O (Kart) 32/20
Weiterbelieferung in Fortsetzung eines Vertragswerkstättenvertrages, selektives …
- LG Köln, 20.03.2018 - 88 O (Kart) 70/17
- OLG Düsseldorf, 03.07.2024 - U 1/24
Untersagung des Inverkehrbringens des Arzneimittels mit einem Wirkstoff zur …
- LG München I, 11.03.2022 - 37 O 14213/21
Vergabe eines Stromkonzessionsvertrages
- OLG Frankfurt, 14.02.2023 - 11 U 9/22
Zulässigkeit einseitiger Festlegung von Margen und Boni
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- OLG Düsseldorf, 18.12.2024 - U 4/24
Streit um die mit einem Warnhinweis verbundene Blockierung des unmittelbaren …
- OLG Frankfurt, 18.06.2024 - 11 U 16/23
Keine Behinderung durch Qualitätsbonus für Vertrieb und Service durch NPS (Net …
- OLG Düsseldorf, 25.05.2022 - U (Kart) 15/20
Anspruch des Betreibers eines Fernabsatzhandels mit Elektronikartikeln gegen …
- LG Frankfurt/Main, 15.12.2023 - 8 O 12/23
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