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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 05.07.2000

Rechtsprechung
   OLG München, 22.11.2001 - Kart. 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4152
OLG München, 22.11.2001 - Kart. 1/00 (https://dejure.org/2001,4152)
OLG München, Entscheidung vom 22.11.2001 - Kart. 1/00 (https://dejure.org/2001,4152)
OLG München, Entscheidung vom 22. November 2001 - Kart. 1/00 (https://dejure.org/2001,4152)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    GWB § 20 Abs. 1; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 4; ; EnWG § 6; ; BayVwVfG Art. 37 Abs. 1

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zulässigkeit einer Wechselgebühr

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB; § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB; § 20 Abs. 1 GWB
    Belastung des Stromkunden durch Wechselgebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung von Entgelten beim Wechsel des Stromlieferanten bei Lastprofilkunden (Transaktionsentgelt); Untersagungsverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie; Keine unbillige Behinderung i.S.v. § 20 Abs. 1 GWB durch ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine …

    Auszug aus OLG München, 22.11.2001 - Kart 1/00
    Es genügt vielmehr, dass sich der Regelungsgehalt aus der Verfügung insgesamt einschließlich ihrer Begründung ergibt (BGHZ 128, 17, 24 = WuW/E 2953 - Gasdurchleitung; WUW/E DE-R 195, 196 - Beanstandung durch Apothekerkammer;… v. Ungern-Sternberg, aaO S. 655, 656, 664 f; jeweils mwN).

    Dass sowohl das Geschäft mit den Stromkunden als auch der Durchleitungsmarkt im Hinblick auf die Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (§ 6 Abs. 1 Satz 1 EnWG, § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB) als ein "gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglicher Geschäftsverkehr" anzusehen ist (vgl. hierzu BGHZ 128, 17, 28 mwN = WuW/E 2953, 2959, 2960 - Gasdurchleitung; GRUR 1998, 1049, 1050 unter II.2 - Bahnhofsbuchhandel), bedarf keiner weiteren Erörterung, zumal dies auch von der Betroffenen nicht in Zweifel gezogen wird.

    Insoweit hat der vom BGH in mehreren Entscheidungen aufgestellte Grundsatz, wonach auch ein marktbeherrschendes Unternehmen die Freiheit des Wettbewerbs für sich in Anspruch nehmen kann und grundsätzlich nicht verpflichtet ist, im Interesse eines anderen Unternehmens tätig zu werden, über die bisher bereits anerkannten Einschränkungen seiner Betätigungsfreiheit einschließlich der Entscheidung über Preise und Konditionen (vgl. BGH WuW/E 2707, 2716 - Krankentransportunternehmen II; BGHZ 129, 53, 60 ff - Importarzneimittel und hierzu BVerfG GRUR 2001, 266; WuW/E 2805 - Stromdurchleitung; BGHZ 128, 17, 36 f = WuW/E 2953, 2964 - Gasdurchleitung; WuW/E 3058, 3064 - Pay-TV-Durchleitung;… hierzu eingehend v. Ungern-Sternberg, Festschrift Odersky S. 987, 991 f mwN; Dreher, DB 1999, 833, 835 f) eine weitere Modifikation erfahren.

    Vorliegend ist jedoch die mit der Liberalisierung des Strommarktes einhergehende Zielsetzung einer möglichst sicheren und preiswürdigen Energieversorgung im Rahmen des normativen Wertungsteils bei der Abwägung dergestalt zu berücksichtigen, dass auch solche Drittinteressen mit einzubeziehen sind (vgl. BGHZ 119, 335, 341; BGHZ 128, 17, 33, zu § 103 Abs. 5 GWB a.F. - Gasdurchleitung;… aaO S. 65 - Importarzneimittel;… v. Ungern-Sternberg, Festschrift Odersky, S. 987, 995 f, 998;… Markert aaO § 20 Rdn. 130, 136;… Schultz aaO § 20 Rdn. 127, zur Berücksichtigung öffentlicher Interessen).

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus OLG München, 22.11.2001 - Kart 1/00
    Stellt man darauf ab, dass sich die beanstandete Behinderung der neuen Stromanbieter, die das Stromversorgungsnetz der Betroffenen zur Durchleitung in Anspruch nehmen müssen, vorrangig auf dem Strommarkt (Wettbewerb um Kleinkunden) auswirkt, bestehen an der Adressateneigenschaft der Betroffenen ebenfalls keine Zweifel (…vgl. zur Frage, ob im Rahmen des Regelbeispiels nach § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB auf den vorgelagerten oder den nachgelagerten Markt abzustellen ist: Schultz, in Langen/Bunte, § 19 Rdn. 152: marktbeherrschende Stellung auf dem Markt der Einräumung des Netzzugangs reicht aus;… OLG Naumburg, Urt. v. 25.6.2001 - 1 U (Kart) 1/01, S. 12 = Berufungsurteil zu LG Madeburg - 7 O 49/00 (Anlage BG 5);… Theobald/Zenke aaO S. 39 f m.w.N.;… Bechthold, GWB, 2. Aufl., § 19 Rdn. 81: Marktbeherrschung auf einem der Märkte reicht aus;… ebenso GK-Leo § 19 Rdn. 2335 ff;… Möschel aaO § 19 Rdn. 192 mwN in Fn. 1031, wonach die marktbeherrschende Stellung auf dem abgeleiteten Markt bestehen muss; vgl. auch BVerwG MMR 2001, 681, 684 - Entbündelter Zugang zum Ortsnetz, zu § 33 Abs. 1 Satz 1 TKG).

    Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass keine Durchleitungshindernisse bestehen, insbesondere keine Wechselgebühren erhoben werden (vgl. auch OLG Düsseldorf MMR 2001, 453, 454 unter II. 1; zur Marktbeherrschung im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 TKG i.V.m. § 19 GWB vgl. BVerwG MMR 2001, 681, 683 ff. - Entbündelter Zugang zum Ortsnetz).

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2001 - U (Kart) 33/00

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung eines regionalen Energieversorgungsunternehmen, …

    Auszug aus OLG München, 22.11.2001 - Kart 1/00
    In ihrem Versorgungsgebiet verfügt die Betroffene in Bezug auf den Markt für die Einräumung des Netzzugangs über ein Monopol, aufgrund dessen bis zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts und des damit verbundenen Wegfalls geschlossener Versorgungsgebiete der räumlich relevante Markt in Bezug auf den Strommarkt in ständiger Rechtsprechung nach der Reichweite des Netzes und des damit verbundenen Versorgungsgebietes abgegrenzt wurde (…BKartA aaO 305 mwN -RWE/VEW;… Möschel aaO § 19 Rdn. 37, 183;… GK-Leo, § 19 Rdn. 605;… OLG Naumburg aaO: natürliches Monopol; vgl. auch OLG Düsseldorf MMR 2001, 453, 454 li.

    Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass keine Durchleitungshindernisse bestehen, insbesondere keine Wechselgebühren erhoben werden (vgl. auch OLG Düsseldorf MMR 2001, 453, 454 unter II. 1; zur Marktbeherrschung im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 TKG i.V.m. § 19 GWB vgl. BVerwG MMR 2001, 681, 683 ff. - Entbündelter Zugang zum Ortsnetz).

  • BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98

    BGH entscheidet in Preismißbrauchssache

    Auszug aus OLG München, 22.11.2001 - Kart 1/00
    Aus der Entscheidung "Flugpreisspaltung" (BGHZ 142, 239 = WuW/E DE-R 375), wonach eine unterschiedliche Preisgestaltung (§ 19 Abs. 4 Nr. 3 GWB), bei der das marktbeherrschende Unternehmen nicht einmal in die Lage versetzt wird, seine Selbstkosten abzudecken, nicht ohne weiteres als missbräuchlich angesehen werden könne, läßt sich kein Argument für die Rechtfertigung des untersagten Verhaltens herleiten.
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus OLG München, 22.11.2001 - Kart 1/00
    Eine Behinderung in diesem Sinne liegt immer bereits dann vor, wenn eine Maßnahme für das Wettbewerbsverhalten des betroffenen Unternehmens nachteilig ist (st. Rspr. vgl. z.B. BGHZ 81, 322, 328 - Original-VW-Ersatzteile II; BGHZ 116, 47, 57 - Amtsanzeiger; WuW/E DE-R 201, 203 = WRP 1999, 105, 107 - Schilderpräger im Landratsamt).
  • BGH, 14.07.1998 - KZR 1/97

    "Schilderpräger im Landratsamt"; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des …

    Auszug aus OLG München, 22.11.2001 - Kart 1/00
    Eine Behinderung in diesem Sinne liegt immer bereits dann vor, wenn eine Maßnahme für das Wettbewerbsverhalten des betroffenen Unternehmens nachteilig ist (st. Rspr. vgl. z.B. BGHZ 81, 322, 328 - Original-VW-Ersatzteile II; BGHZ 116, 47, 57 - Amtsanzeiger; WuW/E DE-R 201, 203 = WRP 1999, 105, 107 - Schilderpräger im Landratsamt).
  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95

    Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang

    Auszug aus OLG München, 22.11.2001 - Kart 1/00
    Insoweit hat der vom BGH in mehreren Entscheidungen aufgestellte Grundsatz, wonach auch ein marktbeherrschendes Unternehmen die Freiheit des Wettbewerbs für sich in Anspruch nehmen kann und grundsätzlich nicht verpflichtet ist, im Interesse eines anderen Unternehmens tätig zu werden, über die bisher bereits anerkannten Einschränkungen seiner Betätigungsfreiheit einschließlich der Entscheidung über Preise und Konditionen (vgl. BGH WuW/E 2707, 2716 - Krankentransportunternehmen II; BGHZ 129, 53, 60 ff - Importarzneimittel und hierzu BVerfG GRUR 2001, 266; WuW/E 2805 - Stromdurchleitung; BGHZ 128, 17, 36 f = WuW/E 2953, 2964 - Gasdurchleitung; WuW/E 3058, 3064 - Pay-TV-Durchleitung;… hierzu eingehend v. Ungern-Sternberg, Festschrift Odersky S. 987, 991 f mwN; Dreher, DB 1999, 833, 835 f) eine weitere Modifikation erfahren.
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 10/94

    "Importarzneimittel"; Unbillige Behinderung eines Anbieters von …

    Auszug aus OLG München, 22.11.2001 - Kart 1/00
    Insoweit hat der vom BGH in mehreren Entscheidungen aufgestellte Grundsatz, wonach auch ein marktbeherrschendes Unternehmen die Freiheit des Wettbewerbs für sich in Anspruch nehmen kann und grundsätzlich nicht verpflichtet ist, im Interesse eines anderen Unternehmens tätig zu werden, über die bisher bereits anerkannten Einschränkungen seiner Betätigungsfreiheit einschließlich der Entscheidung über Preise und Konditionen (vgl. BGH WuW/E 2707, 2716 - Krankentransportunternehmen II; BGHZ 129, 53, 60 ff - Importarzneimittel und hierzu BVerfG GRUR 2001, 266; WuW/E 2805 - Stromdurchleitung; BGHZ 128, 17, 36 f = WuW/E 2953, 2964 - Gasdurchleitung; WuW/E 3058, 3064 - Pay-TV-Durchleitung;… hierzu eingehend v. Ungern-Sternberg, Festschrift Odersky S. 987, 991 f mwN; Dreher, DB 1999, 833, 835 f) eine weitere Modifikation erfahren.
  • BGH, 22.09.1981 - KVR 8/80

    Bezugsbindung für Kfz-Ersatzteile

    Auszug aus OLG München, 22.11.2001 - Kart 1/00
    Eine Behinderung in diesem Sinne liegt immer bereits dann vor, wenn eine Maßnahme für das Wettbewerbsverhalten des betroffenen Unternehmens nachteilig ist (st. Rspr. vgl. z.B. BGHZ 81, 322, 328 - Original-VW-Ersatzteile II; BGHZ 116, 47, 57 - Amtsanzeiger; WuW/E DE-R 201, 203 = WRP 1999, 105, 107 - Schilderpräger im Landratsamt).
  • BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96

    "Bahnhofsbuchhandel"; Pflicht zur Belieferung des Zeitschriftenhandels in U- und …

    Auszug aus OLG München, 22.11.2001 - Kart 1/00
    Dass sowohl das Geschäft mit den Stromkunden als auch der Durchleitungsmarkt im Hinblick auf die Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (§ 6 Abs. 1 Satz 1 EnWG, § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB) als ein "gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglicher Geschäftsverkehr" anzusehen ist (vgl. hierzu BGHZ 128, 17, 28 mwN = WuW/E 2953, 2959, 2960 - Gasdurchleitung; GRUR 1998, 1049, 1050 unter II.2 - Bahnhofsbuchhandel), bedarf keiner weiteren Erörterung, zumal dies auch von der Betroffenen nicht in Zweifel gezogen wird.
  • BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91

    Stromeinspeisung durch Wasserkraftwerk

  • OLG Dresden, 08.02.2001 - U 2978/00

    Rechtsnatur und Umfang des Anspruchs auf Netzzugang

  • BGH, 07.10.1997 - KVR 16/96

    Zulässigkeit des Ausschlusses der Buchung von Betten in einem Vertragshotel durch …

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …

  • BGH, 23.02.1988 - KZR 17/86

    Sonderungsverfahren; Abgrenzung des relevanten Marktes bei der Ausübung von …

  • OLG Naumburg, 25.06.2001 - 1 U (Kart) 1/01

    Stromliefervertrag - Tarifklausel - kartellrechtliche Prüfung - "Wechselgebühr" - …

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Kart 1/00 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,26109
OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Kart 1/00 (V) (https://dejure.org/2000,26109)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.07.2000 - Kart 1/00 (V) (https://dejure.org/2000,26109)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - Kart 1/00 (V) (https://dejure.org/2000,26109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Owlit

    GWB § 54 Abs. 2 Nr. 3; GWB § 78 Satz 2
    Beiladungsrelevante Interessenberührung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - Kart 2/14

    Beiladung eines Arbeitgeber-, Berufs- und Wirtschaftsverbandes zu einem …

    Es ist überdies keine unmittelbare Berührung der Interessen erforderlich, vielmehr kann eine mittelbare Interessenberührung genügen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 34 f. - SPNV;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2004, VI Kart 2/04 (V), Rn. 16 - VDZ-Wettbewerbsregeln;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.04.2006, VI-3 Kart 162/06 (V), Rn. 15 - Energiewirtschaftsverband;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.09.2002, VI Kart 27/02 (V), Rn. 5 - Verbraucherzentrale Bundesverband;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.10.2002, VI Kart 24/02 (V), Rn. 5 - Greenpeace; KG, Beschl. v. 21.11.1983, …

    Es genügt, dass es zum Hauptverfahren zumindest eine denkbare Entscheidung gibt, die durchaus möglich erscheint und die geeignet ist, sich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. die Wettbewerbslage des fraglichen Unternehmens unmittelbar oder mittelbar auszuwirken; es ist nicht erforderlich, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen ihm und dem Hauptbeteiligten des Kartellverwaltungsverfahrens vorliegt und beeinflusst werden kann (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 35, 37 - SPNV; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2004, VI Kart 2/04 (V), Rn. 16 - VDZ-Wettbewerbsregeln; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.04.2006, VI-3 Kart 162/06 (V), Rn. 15 - Energiewirtschaftsverband; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.09.2002, VI Kart 27/02 (V), Rn. 5 - Verbraucherzentrale Bundesverband und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.10.2002, VI Kart 24/02 (V), Rn. 5 - Greenpeace).

    Rn. 22 Darüberhinaus muss die Interessenberührung erheblich sein: Nur entfernt oder geringfügig vom Ausgang des Verfahrens betroffene Unternehmen sollen nicht beigeladen werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 42 - SPNV; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2004, VI Kart 2/04 (V), Rn. 16 - VDZ-Wettbewerbsregeln; KG, Beschl. v. 21.11.1983, …

    Entscheidend ist, ob die Interessen des fraglichen Unternehmens eine solche Nähe zum Entscheidungsgegenstand aufweisen und ob außerdem eine der möglichen Entscheidungen der Kartellbehörde im Hauptverfahren so gewichtige Auswirkungen auf die Interessen des fraglichen Unternehmens haben kann, dass es bei wertender Betrachtung angemessen erscheint, ihm die Rechte auf Beteiligung am Kartellverfahren (Vortragsrecht, Recht auf Schriftsatz- und Entscheidungsabschriften sowie auf Akteneinsicht und Beschwerdebefugnis) einzuräumen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2004, VI Kart 2/04 (V), Rn. 16 - VDZ-Wettbewerbsregeln; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.01.2007, VI Kart 17/06 (V), Rn. 26 - Scandlines und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 42 - SPNV sowie KG, Beschl. v. 21.11.1983, …

    Rn. 35 Dies bedeutet insbesondere, dass das Bundeskartellamt im Einzelfall abwägen kann, ob die mit einer Beiladung verbundenen Nachteile wie etwa eine Erschwerung des behördlichen Verfahrens die möglichen Vorteile wie etwa eine gewisse Erleichterung der Sachaufklärung überwiegen (…BGH, Beschl. v. 7.11.2006, KVR 37/05, Rn. 13 - pepcom;… BGH, Beschl. v. 7.11.2006, KVR 38/05, Rn. 13 - iesy). Dabei kommt dem Bundeskartellamt eine Einschätzungsprärogative dahin zu, ob das fragliche Unternehmen zur Aufklärung des kartellrechtlich relevanten Sachverhalts beitragen kann (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.04.2006, VI-3 Kart 162/06 (V), Rn. 22 - Energiewirtschaftsverband; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 46 - SPNV).

    Rn. 36 Die getroffene Ermessensentscheidung ist vom Beschwerdegericht nach den allgemeinen Regeln nur beschränkt darauf überprüfbar, ob das Bundeskartellamt von seinem Ermessen einen fehlsamen Gebrauch gemacht hat, insbesondere von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat, durch die konkrete Ermessensentscheidung den Zweck des Gesetzes verfehlt oder bei der Ermessensabwägung Interessen eines Beteiligten oder des Antragstellers in erheblicher Weise unberücksichtigt gelassen hat (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2004, VI Kart 2/04 (V), Rn. 16 - VDZ-Wettbewerbsregeln; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 44 - SPNV; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.04.2006, VI-3 Kart 162/06 (V), Rn. 19 - Energiewirtschaftsverband).

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2002 - Kart 25/02

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern in der mündlichen Verhandlung im …

    Für das Merkmal der "erheblichen Interessenberührung" kommt es darauf an, ob sich ein in Betracht kommendes Ergebnis des kartellbehördlichen Verfahrens - in der Fusionskontrolle vor allem eine Freigabe mit oder ohne Auflagen/Bedingungen - auf die wirtschaftliche Lage des beizuladenden Unternehmens spürbar auswirkt; dabei kommt es auf solche wirtschaftliche Interessen des Unternehmens an, die mit der Freiheit des Wettbewerbs oder der Wettbewerbsstruktur im relevanten Markt zusammenhängen (vgl. Senatsbeschluß vom 5.7. 2000, Kart 1/00 (V), WuW/E DE-R 523, 525, 527, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2002 - Kart 24/02

    Vorliegen einer erheblichen Betroffenheit bei einer finanziellen Mehrbelastung in …

    Es genügt, wenn zumindest eine Entscheidung der Kartellbehörde denkbar ist und möglich erscheint, die sich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beizuladenden auswirkt (vgl. zu allem: Senat, Beschluss vom 5.7.2000 - Kart 1/00 (V), WuW/E DE-R 523 ff., m.w.N.).

    Rn. 21 Die Kostenentscheidung folgt aus § 78 Satz 1 und 2 GWB (Senat, Beschluss vom 5.7.2000, a.a.O. Seite 22 des Beschlussabdrucks).

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - 3 Kart 61/13

    Aufteilung der Erlösobergrenzen nach einem Teilnetzübergang

    Da die Beschwerde nach zutreffender Auffassung Rechtsmittel ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.07.2000, Kart 1/00 (V); Matz, in BerlKomm.
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2002 - Kart 37/02

    Voraussetzungen der Beiladung zu einem Ministererlaubnisverfahren; …

    Rn. 14 Die Kostenentscheidung folgt aus § 78 Satz 1 und 2 GWB (Senat, Beschluss vom 5.7.2000, Kart 1/00 (V), Seite 22 des Beschlussabdrucks).
  • OLG Düsseldorf, 02.09.2002 - Kart 27/02

    Beiladung von Personen und Personenvereinigungen durch die Kartellbehörde i.R.e. …

    Es genügt, wenn zumindest eine Entscheidung der Kartellbehörde denkbar ist und möglich erscheint, die sich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beizuladenden auswirkt (vgl. zu allem: Senat, Beschluss vom 5.7.2000 - Kart 1/00 (V) m.w.N.).
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