Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - VI-Kart 3/18 (V) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
§§ 36 Abs. 1 Satz 1, 18 Abs. 3, Abs. 3a GWB; § 29 VwVfG
Ticketing: Untersagung einer vertikalen Übernahme - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwVfG § 46
Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - VI-Kart 3/18 (V)
- BGH, 24.03.2020 - KVZ 3/19
- BGH, 12.01.2021 - KVR 34/20
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- OLG Düsseldorf, 23.08.2017 - Kart 5/16
EDEKA-Tengelmann-Fusion: Untersagung des Bundeskartellamtes war rechtmäßig
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - Kart 3/18
Rn. 22 a) Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG, der auch für das Akteneinsichtsrecht der fusionsbeteiligten Unternehmen im kartellbehördlichen Verfahren gilt (Senat, Beschluss v. 5.4.2017, VI-Kart 13/15 (V) = NZKart 2017, 316, 317 - Preisvergleichsmaschinenverbot; Senat, Beschluss vom 23.8.2017, VI-Kart 5/16 (V) = NZKart 2017, 542, 545 - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann), hat die Behörde den Verfahrensbeteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.Ein rechtliches Interesse ist gegeben, wenn die Akteneinsicht zu dem Zweck dient, die Voraussetzungen für ein rechtlich relevantes Verhalten nach dem Ergebnis der Einsichtnahme zu klären oder eine gesicherte Grundlage für die Verfolgung eines Anspruchs zu schaffen (Senat, Beschluss vom 23.8.2017, VI-Kart 5/16 (V) Umdruck Seite 15, NZKart 2017, 542, 545 - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., § 29 Rn. 18 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 25.09.2013 - Kart 4/12
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - Kart 3/18
Die Verwendung von Marktanteilsspannen begründet weder einen Begründungsmangel der Amtsverfügung noch schränkt sie die Verfahrensrechte unzulässig ein (Senat, Beschl. v. 25.9.2013, VI-Kart 4/12 (V) Umdruck Seite 9).Eine differenzierte Anonymisierung dergestalt, dass die beschwerdeführende Partei die eigenen exakten Daten und eventuell unterschiedlich redigierte Markt- und Wettbewerbsdaten ihrer Wettbewerber erfährt, während die übrigen Verfahrensbeteiligten ausschließlich anonymisierte Daten erhalten, ist mit § 72 Abs. 2 Satz 3 GWB nicht vereinbar und deshalb unzulässig (Senat, Beschl. v. 25.9.2013, VI-Kart 4/12 (V) Umdruck Seite 9).
- BGH, 21.12.2004 - KVR 26/03
Deutsche Post/trans-o-flex
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - Kart 3/18
Ein trotz Marktbeherrschung verbliebener oder potentieller Wettbewerb ist um so nachhaltiger zu schützen, je stärker der Grad der durch Konzentration eingetretenen Beschränkung des Wettbewerbs bereits ist (vgl. BGH, Beschl. v. 21.12.2004, KVR 26/03 - Deutsche Post/trans-o-flex m.w.N. = WuW/E DE-R 1419 Rn. 26 - Deutsche Post/trans-o-flex).
- BGH, 19.06.2012 - KVR 15/11
Haller Tagblatt
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - Kart 3/18
Es reicht aus, wenn hinreichend wahrscheinlich die Gefahr entsteht oder erhöht wird, dass potentielle Wettbewerber entmutigt und so von nachstoßendem Wettbewerb abgehalten werden (BGH, Beschl. v. 19.6.2012, KVR 15/11 - Haller Tagblatt = NZKart 2013, 36 m.w.N.). - BGH, 23.09.2014 - KVZ 82/13
Fusionskontrolle: Begründung einer marktbeherrschenden Stellung durch einen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - Kart 3/18
Es lässt die wirksame Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten, weil es zur Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von D. führen würde (vgl. BGH, Beschl. v. 23.9.2014, KVR 82/13 - Marktbeherrschung als Regelbeispiel = NZKart 2015, 56). - OLG Düsseldorf, 09.01.2015 - Kart 1/14
Verfügung des BKartA zu Bestpreisklauseln des Hotelbuchungsportals HRS ist …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - Kart 3/18
Abweichende Präferenzen Einzelner (Senat, Urteil v. 30.5.2007, VI - U(Kart) 38/06) oder kleiner Nachfragegruppen (Senat, Beschluss v. 8.8.2012, VI - Kart 4/11 (V) Umdruck Seite 17) haben bei der sachlichen Marktabgrenzung als Randungenauigkeit ebenso außer Betracht zu bleiben wie Sortimentsüberschneidungen im Randbereich (BGH, WuW/E DE-R 2879, 2882 - Kosmetikartikel; Senat, Beschluss v. 26.2.2009, VI - Kart 7/07 (V); Senat, Beschluss v. 9.1.2015, VI - Kart 1/14 (V) Umdruck Seite 13). - OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15
Kartellrechtswidrigkeit des Verbots an Vertragshändler, vertragsgebundene Ware …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - Kart 3/18
Rn. 22 a) Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG, der auch für das Akteneinsichtsrecht der fusionsbeteiligten Unternehmen im kartellbehördlichen Verfahren gilt (Senat, Beschluss v. 5.4.2017, VI-Kart 13/15 (V) = NZKart 2017, 316, 317 - Preisvergleichsmaschinenverbot; Senat, Beschluss vom 23.8.2017, VI-Kart 5/16 (V) = NZKart 2017, 542, 545 - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann), hat die Behörde den Verfahrensbeteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. - OLG Düsseldorf, 08.08.2012 - Kart 4/11
VoD-Plattform "Amazonas" der Privatsender verboten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - Kart 3/18
Abweichende Präferenzen Einzelner (Senat, Urteil v. 30.5.2007, VI - U(Kart) 38/06) oder kleiner Nachfragegruppen (Senat, Beschluss v. 8.8.2012, VI - Kart 4/11 (V) Umdruck Seite 17) haben bei der sachlichen Marktabgrenzung als Randungenauigkeit ebenso außer Betracht zu bleiben wie Sortimentsüberschneidungen im Randbereich (BGH, WuW/E DE-R 2879, 2882 - Kosmetikartikel; Senat, Beschluss v. 26.2.2009, VI - Kart 7/07 (V); Senat, Beschluss v. 9.1.2015, VI - Kart 1/14 (V) Umdruck Seite 13). - OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Kart 2/18
Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - Kart 3/18
Rn. 74 dd) Es besteht kein hinreichender Anlass für die Annahme, dass die Missbrauchsverfügung, die das Bundeskartellamt Ende 2017 mit einem sofort vollziehbar Gebotsausspruch gegen D. erlassen hat (und die Gegenstand des beim Senat unter dem Aktenzeichen VI-Kart 2/18 (V) geführten Beschwerdeverfahrens ist), … zu einer Verringerung des Marktanteils der D. geführt hat. - OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - Kart 7/07
Kartellrechtliche Bedingungen für den Erwerb eines Einzelhandelsgeschäfts für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - Kart 3/18
Abweichende Präferenzen Einzelner (Senat, Urteil v. 30.5.2007, VI - U(Kart) 38/06) oder kleiner Nachfragegruppen (Senat, Beschluss v. 8.8.2012, VI - Kart 4/11 (V) Umdruck Seite 17) haben bei der sachlichen Marktabgrenzung als Randungenauigkeit ebenso außer Betracht zu bleiben wie Sortimentsüberschneidungen im Randbereich (BGH, WuW/E DE-R 2879, 2882 - Kosmetikartikel; Senat, Beschluss v. 26.2.2009, VI - Kart 7/07 (V); Senat, Beschluss v. 9.1.2015, VI - Kart 1/14 (V) Umdruck Seite 13).
- BGH, 23.04.2024 - KVB 56/22
Amazon.com, Inc. - Feststellung der überragenden marktübergreifenden Bedeutung …
Letztlich führt die Sichtweise der Beschwerdeführerinnen - wie die Beschwerdeerwiderung zu Recht geltend macht - nicht zur Ermittlung von mit Online-Marktplatzdienstleistungen austauschbaren Leistungen, sondern dazu, dass der konkrete Bedarf hinweggedacht wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - VI-Kart 3/18, NZKart 2019, 53 [juris Rn. 37 ff.];… Töllner in Bunte, Kartellrecht, 14. Aufl., § 18 Rn. 35 mwN).Rn. 129 (a) Bei dem zur sachlichen Marktabgrenzung angewandten Preisheraufsetzungstest (SSNIP-Test [small but significant non-transitory increase in price] oder hypothetischer Monopolistentest;… vgl. Fuchs in Immenga/Mestmäcker, GWB, 7. Aufl., § 18 Rn. 51 ff. mwN;… Töllner in Bunte, Kartellrecht, 14. Aufl., § 18 GWB Rn. 29 f.), der die Marktzugehörigkeit eines Alternativprodukts davon abhängig macht, ob die Nachfrager bei einer geringen, aber nicht unerheblichen und nicht nur vorübergehenden Erhöhung des Preises für das Ausgangsprodukt zum Alternativprodukt wechseln, handelt es sich um eine Modellerwägung, die für die Marktabgrenzung eine Hilfestellung liefern, diese aber nicht als ausschließliches Kriterium bestimmen kann (BGH…, Beschluss vom 4. März 2008 - KVR 21/07, BGHZ 176, 1 Rn. 18 mwN - Sodaclub II; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - VI-Kart 3/18, NZKart 2019, 53 [juris Rn. 45 f.];… Töllner in Bunte, Kartellrecht, 14. Aufl., § 18 GWB Rn. 30 mwN).
Zudem stößt der Preisheraufsetzungstest bei mehrseitigen Märkten auf besondere Schwierigkeiten, weil er Rückkopplungseffekte zwischen den verschiedenen Marktseiten nicht zuverlässig erfassen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - VI-Kart 3/18, NZKart 2019, 53 [juris Rn. 46]; LG München…, Urteil vom 12. Mai 2021 - 37 O 32/21, juris Rn. 73 - Amazon Kontensperrung II;… Fuchs in Immenga/Mestmäcker, GWB, 7. Aufl., § 18 Rn. 51a;… Töllner in Bunte, Kartellrecht, 14. Aufl., § 18 GWB Rn. 30 mwN; Höppner/Grabenschröer NZKart 2015, 162, 164; Podszun/Schwalbe, NZKart 2017, 98, 102; Lohse, ZHR 2018, 321, 334 f.).
- OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Kart 2/18
Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes
Solches ist auch im Beschwerdeverfahren - und zwar sowohl im hiesigen Gerichtsverfahren wie auch im Beschwerdeverfahren gegen die Fusionsuntersagungsentscheidung des Bundeskartellamtes (Az.: VI - Kart 3/18 (V)) - nicht ansatzweise sichtbar geworden.Rn. 62 1. D. hat durch die Verwendung der in den Veranstalterverträgen Nr. 1.1 bis Nr. 1.60 enthaltenen Exklusivitäts- und Laufzeitklauseln ihre marktbeherrschende Stellung auf dem Angebotsmarkt für Ticketvertriebsdienstleistungen (siehe dazu: Senat, Beschluss vom 5.12.2018, VI - Kart 3/18 (V) = NZKart 2019, 53 ff. - Ticketvertrieb) im Sinne von Art. 102 AEUV missbraucht.
Rn. 99 (1) Wie der Senat bereits im Fusionskontrollverfahren der D. mit Beschluss vom 5.12.2018 (VI-Kart 3/18 (V) = NZKart 2019, 53 ff. - Ticketvertrieb) ausgeführt hat, ist der Angebotsmarkt für Ticketdienstleistungen an Veranstalter bereits aufgrund der vorhandenen Marktstruktur für Wettbewerber der D. schwer zugänglich.
Der Vertrag ………... Wie der Vertreter der D. im Verhandlungstermin des Senats im Fusionskontrollverfahren auf Befragen erklärt hat, ………… (Verfahren VI - Kart 3/18 (V), Sitzungsniederschrift vom 14.11.2018, dort Seite 2).
- BGH, 12.01.2021 - KVR 34/20
CTS Eventim/Four Artists - Fusionskontrolle: Verstärkung einer …
Rn. 2 Die dagegen gerichtete Beschwerde von CTS Eventim hat das Beschwerdegericht zurückgewiesen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - VI-Kart 3/18 (V), juris).
- OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21
Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige …
Abweichende Präferenzen Einzelner oder kleiner Nachfragegruppen bleiben als Randungenauigkeit ebenso außer Betracht wie Sortimentsüberschneidungen im Randbereich (vgl. Senat, Beschluss vom 05.12.2018 - VI-Kart 3/18 (V), Rn. 35 bei juris - Ticketvertrieb I;… Beschluss vom 23.08.2017 - VI-Kart 5/16 (V), Rn. 58 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann). - OLG Düsseldorf, 13.03.2024 - U (Kart) 2/23
FIFA-Regelungen zu Spielervermittlern: Berufung im Eilverfahren zurückgewiesen
Abweichende Präferenzen Einzelner oder kleiner Nachfragegruppen bleiben als Randungenauigkeit ebenso außer Betracht wie Sortimentsüberschneidungen im Randbereich (vgl. Senat 05.12.2018 - VI-Kart 3/18 (V), juris Rn. 35 juris - Ticketvertrieb I;… Senat 23.08.2017 - VI-Kart 5/16 (V), juris Rn. 58 - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann). - OLG Düsseldorf, 28.08.2024 - Kart 4/22
Verstoß eines Wettbewerbsverbots gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV , § 1 GWB ; Annahme …
Abweichende Präferenzen Einzelner oder kleiner Nachfragegruppen bleiben als Randungenauigkeit ebenso außer Betracht wie Sortimentsüberschneidungen im Randbereich (vgl. Senat, Beschluss vom 05.12.2018 - VI-Kart 3/18 (V), juris Rn. 35 - Ticketvertrieb I;… Beschluss vom 23.08.2017 - VI-Kart 5/16 (V), juris Rn. 58 - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann). - OLG Düsseldorf, 10.05.2024 - Kart 8/22
Kein Suspensiveffekt einer Beschwerde gegen eine auf § 32 GWB gestützte …
Abweichende Präferenzen Einzelner oder kleiner Nachfragegruppen bleiben als Randungenauigkeit ebenso außer Betracht wie Sortimentsüberschneidungen im Randbereich (vgl. Senat 05.12.2018 - VI-Kart 3/18 (V), juris Rn. 35 - Ticketvertrieb I;… Senat 23.08.2017 - VI-Kart 5/16 (V), juris Rn. 58 - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann). - OLG Düsseldorf, 22.04.2020 - Kart 3/19
Keine Fusion von Remondis und "Grünem Punkt"
Die Kartellrechtsnovelle hat nicht zu dem Ergebnis geführt, dass für die Untersagung eines Zusammenschlussvorhabens nunmehr eine "erhebliche" Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung (Senat, Beschluss vom 5.12.2018, VI - Kart 3/18 (V) = NZKart 2019, 53 - Ticketvertrieb I) notwendig ist oder qualifizierte Anforderungen an die zu erwartende marktbeherrschende Stellung zu stellen sind. - OLG Düsseldorf, 06.12.2023 - Kart 7/23
Kartellrechtliche Anfechtung eines Freigabebescheides durch das Bundeskartellamt …
Abweichende Präferenzen Einzelner oder kleiner Nachfragegruppen bleiben als Randungenauigkeit ebenso außer Betracht wie Sortimentsüberschneidungen im Randbereich (Senat 05.12.2018 - VI-Kart 3/18 (V), juris Rn. 35 juris - Ticketvertrieb I;… Senat 23.08.2017 - VI-Kart 5/16 (V), juris Rn. 58 - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann). - OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21 Abweichende Präferenzen Einzelner oder kleiner Nachfragegruppen bleiben als Randungenauigkeit ebenso außer Betracht wie Sortimentsüberschneidungen im Randbereich (vgl. Senat, Beschluss vom 05.12.2018 - VI-Kart 3/18 (V), Rn. 35 bei juris - Ticketvertrieb I;… Beschluss vom 23.08.2017 - VI-Kart 5/16 (V), Rn. 58 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann).
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