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   LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - L 11 BA 2873/19   

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https://dejure.org/2020,19197
LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - L 11 BA 2873/19 (https://dejure.org/2020,19197)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.06.2020 - L 11 BA 2873/19 (https://dejure.org/2020,19197)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - L 11 BA 2873/19 (https://dejure.org/2020,19197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • IWW

    14 Abs. 1 SGB IV; § 14 Abs. 2 S. 1-2 SGB IV; § ... 22 Abs. 1 S. 1 SGB IV; § 28e Abs. 1 S. 1 SGB IV; § 28p Abs. 1 SGB IV; a.F. § 1b S. 1 AÜG; a.F. § 9 Nr. 1 AÜG; a.F. § 10 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 AÜG; a.F. § 10 Abs. 4 AÜG ; § 1 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b) SchwarzArbG
    SGB IV, AÜG, SchwarzArbG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 14 Abs 2 S 2 SGB 4, § 22 Abs 1 SGB 4, § 24 Abs 1 SGB 4, § 28e Abs 1 S 1 SGB 4, § 28p Abs 1 SGB 4
    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Vorliegen eines illegalen Beschäftigungsverhältnisses - Nettolohnfiktion - formaler Werkvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - L 11 BA 2873/19
    So habe das BSG davon gesprochen, dass bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen das Arbeitsentgelt auf ein hypothetisches Bruttoentgelt hochgerechnet werde und so die Gefahr bestehe, dass als Bemessungsgrundlage ein Arbeitsentgelt zugrunde gelegt werde, dass in keinem angemessenen Verhältnis mehr zum wirtschaftlichen Wert der erbrachten Arbeitsleistung stehe (unter Hinweis auf BSG 09.11.2011, B 12 R 18/09 R).

    Inhaltlich hat sich insoweit jedoch keine Änderung ergeben, denn das BSG hatte bereits zuvor den objektiven Tatbestand des illegalen Beschäftigungsverhältnisses dahin ausgelegt, dass jedenfalls Fälle des Verstoßes gegen zentrale arbeitgeberbezogene Pflichten des Sozialversicherungsrechts und des Steuerrechts erfasst sind (BSG 09.11.2011, B 12 R 18/09 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 13).

    Es fehlt auch nicht an dem erforderlichen mindestens bedingten Vorsatz des Klägers (dazu BSG 09.11.2011, B 12 R 18/09 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 13).

  • BSG, 29.06.2016 - B 12 R 8/14 R

    Sozialversicherung - Gesamtsozialversicherungsbeitrag - illegale

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - L 11 BA 2873/19
    Die Fiktionswirkung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AÜG tritt nämlich unabhängig vom Willen oder von der Kenntnis der Beteiligten ein (BSG 29.06.2016, B 12 R 8/14 R, SozR 4-2400 § 28e Nr. 5).

    Entscheidend ist insoweit allein, ob eine Forderung auf Zahlung von Arbeitsentgelt vor ihrer Erfüllung entstanden ist (BSG 29.06.2016, aaO).

  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 34/07 R

    Arbeitslosengeld II - Abzweigung - Vorliegen eines Unterhaltstitels - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - L 11 BA 2873/19
    Da die Beigeladenen keine Anträge gestellt und damit kein Kostenrisiko auf sich genommen haben, ist eine Belastung des Klägers mit deren außergerichtlichen Kosten nicht veranlasst (§ 197a SGG iVm § 162 Abs. 3 VwGO; vgl BSG 17.03.2009, B 14 AS 34/07 R).
  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - L 11 BA 2873/19
    Da der Kläger mit bedingtem Vorsatz handelte, bestand keine unverschuldete Unkenntnis von der Zahlungsverpflichtung (BSG 12.12.2018, B 12 R 15/18 R, SozR 4-2400 § 24 Nr. 8).
  • BSG, 18.01.2018 - B 12 R 3/16 R

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiche Bezahlung - Entstehung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - L 11 BA 2873/19
    Unerheblich ist zudem, ob der einmal entstandene Entgeltanspruch vom Arbeitnehmer (möglicherweise) nicht mehr realisiert werden kann (st Rspr vgl BSG 18.01.2018, B 12 R 3/16 R, SozR 4-7815 § 10 Nr. 2).
  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 629/10

    Vergütungserwartung - Überstunden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - L 11 BA 2873/19
    Der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV beschränkt sich jedoch auf das Sozialversicherungsrecht und erstreckt sich nicht auf bürgerlich-rechtliche Rechtsverhältnisse (Bundesarbeitsgericht 21.09.2011, 5 AZR 629/10, BAGE 139, 181).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2018 - L 11 R 609/17

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Beschäftigter einer GbR - Adressat des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - L 11 BA 2873/19
    Es genügt insoweit, dass der Arbeitgeber seine Beitragspflicht für möglich gehalten und die Nichtabführung der Beiträge billigend in Kauf genommen hat (Senatsurteil vom 13.03.2018, L 11 R 609/17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - L 26 BA 32/20

    Betriebsprüfung - abhängige Beschäftigung - Fuhrunternehmen - Probearbeitstage,

    In diesem Rahmen ist es ausreichend, dass der Arbeitgeber seine Beitragspflicht für möglich gehalten und die Nichtabführung der Beiträge billigend in Kauf genommen hat (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2020 - L 11 BA 2873/19 - juris Rn. 31).
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