Weitere Entscheidung unten: LSG Hamburg, 26.01.2021

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - L 3 BA 6/19   

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https://dejure.org/2023,14086
LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - L 3 BA 6/19 (https://dejure.org/2023,14086)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.01.2023 - L 3 BA 6/19 (https://dejure.org/2023,14086)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Januar 2023 - L 3 BA 6/19 (https://dejure.org/2023,14086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34a GewO, § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 8 Abs 1 Nr 1 SGB 4, § 14 Abs 2 S 2 SGB 4
    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Ordner- und Überwachungstätigkeiten zur Absicherung von Veranstaltungen - Auftragsverhältnis - Engagementvertrag - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit

  • IWW

    GewO § 34a, SGB IV § 28p, SchwarzArbG § 2 Abs. 2, SGB IV § 24 Abs. 2
    GewO, SGB IV, SchwarzArbG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IVBA

  • rechtsportal.de

    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IVBA

Kurzfassungen/Presse (4)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherungspflicht von Ordnern in Stadien und bei Festivals

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherungspflicht von Ordnern in Stadien und bei Festivals

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ordner in Stadien und bei Festivals unterliegen der Sozialversicherungspflicht - Beschäftigte unterliegt aufgrund der Ausgestaltung der Tätigkeit der Sozialversicherungspflicht

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2023, 418
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R

    Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - L 3 BA 6/19
    Grundvoraussetzung für die Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist das Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses, während die Pflicht zur Zahlung der U-1- und U-2- sowie der Insolvenzgeldumlage nach § 7 Abs. 2 S. 1 AAG beziehungsweise § 165 Abs. 1 S. 1 SGB III das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraussetzt, da nur Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn in den Genuss von Entgeltfortzahlungs-, Mutterschaftsgeld- und Insolvenzgeldleistungen kommen können (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 26. September 2017 - B 1 KR 31/16 R -, juris, RdNr. 16f.; Urteil vom 3. November 2021 - B 11 AL 4/20 R -, juris, RdNr. 15).

    Der Begriff des Beschäftigten im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV und der arbeitsrechtliche Arbeitnehmerbegriff bestimmen sich jedoch im Wesentlichen nach den gleichen Kriterien (vgl. BSG, Urteil vom 26. September 2017, a.a.O., RdNr. 17 m.w.N.).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - L 3 BA 6/19
    Auf der Grundlage des festgestellten (wahren) Inhalts der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. statt aller BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, juris, RdNr. 16 f. m.w.N.).
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - L 3 BA 6/19
    Eine auskömmliche eigene Absicherung, die Grundlage einer Verhandlungsposition des Selbstständigen ist, war angesichts der geringen Vergütung nicht möglich (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -, juris, RdNr. 50; Bayerisches LSG, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - L 5 R 868/14 B ER -, juris, RdNr. 55).
  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - L 3 BA 6/19
    Unabhängig davon vermittelt nach der Rechtsprechung des BSG das Ergebnis einer Betriebsprüfung keinen abschließenden Vertrauensschutz in Bezug auf die Nichteinbeziehung weiterer gegebenenfalls abhängig beschäftigter Personen (BSG, Urteil vom 19. September 2019 - B 12 R 25/18 R -, juris, RdNr. 30 ff.), sodass es der Beklagten offen stünde, eine Nachberechnung von Beiträgen vorzunehmen.
  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - L 3 BA 6/19
    Der Senat teilt die Beurteilung der Beklagten, dass es sich um Schwarzlohnzahlungen gehandelt hat, für die gemäß § 14 Abs. 2 S. 2 SGB IV ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart gilt (vgl. BSG, Urteil vom 9. November 2011 - B 12 R 18/09 R -, juris, RdNr. 14 ff.; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Juni 2021 - L 8 R 842/17 -, juris, RdNr. 24).
  • OLG Schleswig, 07.01.2019 - 7 U 103/18

    Gesamtnichtigkeit eines Werkvertrages wegen Schwarzarbeit: Indizien für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - L 3 BA 6/19
    Barzahlungen eines Unternehmers stellen bereits für sich genommen ein erhebliches Indiz für Schwarzarbeit dar (vgl. z.B. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 7 U 103/18 -, juris, RdNr. 7ff.).
  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 4/20 R

    Anspruch auf Insolvenzgeld Erforderlichkeit einer Tätigkeit als Arbeitnehmer für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - L 3 BA 6/19
    Grundvoraussetzung für die Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist das Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses, während die Pflicht zur Zahlung der U-1- und U-2- sowie der Insolvenzgeldumlage nach § 7 Abs. 2 S. 1 AAG beziehungsweise § 165 Abs. 1 S. 1 SGB III das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraussetzt, da nur Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn in den Genuss von Entgeltfortzahlungs-, Mutterschaftsgeld- und Insolvenzgeldleistungen kommen können (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 26. September 2017 - B 1 KR 31/16 R -, juris, RdNr. 16f.; Urteil vom 3. November 2021 - B 11 AL 4/20 R -, juris, RdNr. 15).
  • LSG Bayern, 29.10.2014 - L 5 R 868/14

    Aufschiebende Wirkung Rechtsmittel, Betriebsprüfung, Statusanfrageverfahren

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - L 3 BA 6/19
    Eine auskömmliche eigene Absicherung, die Grundlage einer Verhandlungsposition des Selbstständigen ist, war angesichts der geringen Vergütung nicht möglich (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -, juris, RdNr. 50; Bayerisches LSG, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - L 5 R 868/14 B ER -, juris, RdNr. 55).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.12.2022 - L 3 BA 53/18

    Zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs von § 7a SGB 4 aF zu § 7a SGB 4 in der am

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - L 3 BA 6/19
    Das Argument des Klägers und des Sozialgerichts, den Beigeladenen zu 1. bis 20. habe es freigestanden, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen, bezieht sich auf die der Tätigkeit vorgelagerte Entscheidung, betrifft jedoch nicht die Ausgestaltung der Tätigkeit selbst (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 13. Dezember 2022 - L 3 BA 53/18 -, zur Beurteilung der Tätigkeit eines sogenannten Fahrzeugüberführers, juris, RdNr. 60).
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - L 3 BA 6/19
    Sie verrichteten die Arbeiten jeweils persönlich und setzten keine eigenen Arbeitnehmer ein (vgl. zur Beurteilung von Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes: Landgericht Köln, Urteil vom 10. Dezember 2019 - 116 KLs 6/18 -, juris, RdNr. 1305).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2021 - L 8 R 842/17

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 55/23

    Abhängige Beschäftigung; Bauhelfer; Beitragshinterziehung; Betriebsprüfung;

    L 3 BA 8/20 -, Rn. 35, juris; entsprechend zu ihrer "Erhebung" im Rahmen der Betriebsprüfungsbescheide: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Januar 2023 - L 3 BA 6/19 -, Rn. 51, juris, Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2022 - L 8 BA 49/21 B ER -, Rn. 26, juris; vgl. in diesem Sinne auch Scheer in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 4. Aufl., § 28p SGB IV, Stand: 17.11.2023, Rn. 263).
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 6/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,9836
LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 6/19 (https://dejure.org/2021,9836)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26.01.2021 - L 3 BA 6/19 (https://dejure.org/2021,9836)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - L 3 BA 6/19 (https://dejure.org/2021,9836)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem Geschäftsführer einer GmbH

  • rechtsportal.de

    § 7 Abs 1 SGB IV
    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem Geschäftsführer einer GmbH

  • rechtsportal.de

    § 7 Abs 1 SGB IV
    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem Geschäftsführer einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R

    Zum sozialrechtlichen Status von Fremdgeschäftsführern einer GmbH!

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 6/19
    Trotz der faktisch bestehenden weitreichenden Befugnisse, die dem an der Klägerin zu 1. nicht direkt beteiligten Kläger zu 2. eingeräumt worden sind, ist aufgrund der Rechtsprechung des BSG (v. 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R und v. 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R, jeweils in juris ) von einer abhängigen Tätigkeit auszugehen.

    Ebenso sei es möglich gewesen, den Geschäftsführer von seiner Tätigkeit zu entbinden (BSG v. 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R in juris Rn. 22).

    Eine "Schönwetter-Selbstständigkeit", die sich ausschließlich daraus ableite, dass dem Betroffenen in harmonischen Zeiten freie Hand gelassen werde, während im Fall eines Zerwürfnisses dessen Weisungsunterworfenheit zum Tragen käme, sei nicht anzuerkennen (BSG v. 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R in juris Rn. 24 und 25).

    Denn eine "Schönwetter-Selbstständigkeit", die sich ausschließlich daraus ableitet, dass dem Betroffenen in harmonischen Zeiten freie Hand gelassen werde, während im Fall eines Zerwürfnisses dessen Weisungsunterworfenheit zum Tragen kommen könnte, wird nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht anerkannt (BSG v. 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R in juris, Rn. 24 und 25).

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 6/19
    Trotz der faktisch bestehenden weitreichenden Befugnisse, die dem an der Klägerin zu 1. nicht direkt beteiligten Kläger zu 2. eingeräumt worden sind, ist aufgrund der Rechtsprechung des BSG (v. 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R und v. 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R, jeweils in juris ) von einer abhängigen Tätigkeit auszugehen.

    Denn das Gesamtbild der Arbeitsleistung bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen und hierzu gehört - unabhängig von ihrer Ausübung - insbesondere die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG v. 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R in juris Rn 24; BSG v. 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R in juris, Rn 21; LSG Baden- Württemberg v. 28.03.2017 - L 11 R 1310/16 in juris, Rn 48).

    Demgegenüber ist eine "unechte", auf bestimmte Gegenstände begrenzte Sperrminorität nicht geeignet, die erforderliche Rechtsmacht zu vermitteln, auch wenn sie wesentliche Geschäftsinhalte betrifft (BSG v. 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R; BSG v. 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R; BSG Urteil vom 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R jeweils in juris).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 6/19
    Ungeachtet dessen ergibt sich aus der Übernahme von Bürgschaften für keine unter dem Gesichtspunkt tatsächlicher wirtschaftlicher Einflussmöglichkeiten bestehende Vergleichbarkeit mit einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (BSG v. 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R -, BSGE 129, 95-106, SozR 4-2400 § 7 Nr. 43, Rn. 16 - 17 unter Verweis auf BSG v. 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, Rn 26).

    Die Gründe hierfür sind - so das BSG außerhalb der Beschäftigung bzw. des Dienstverhältnisses zu suchen - hier in der Minderheitenbeteiligung an dem Unternehmen als wirtschaftliches Investment, nicht aber als Gegenleistung für die geschuldete Tätigkeit (BSG v. 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R in juris, Rn. 29) , hierfür erhält der Kläger zu 2. regelmäßige eine Vergütungszahlung und eine vom Ergebnis abhängige Tantieme.

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 6/19
    Ungeachtet dessen ergibt sich aus der Übernahme von Bürgschaften für keine unter dem Gesichtspunkt tatsächlicher wirtschaftlicher Einflussmöglichkeiten bestehende Vergleichbarkeit mit einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (BSG v. 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R -, BSGE 129, 95-106, SozR 4-2400 § 7 Nr. 43, Rn. 16 - 17 unter Verweis auf BSG v. 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, Rn 26).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 6/19
    Demgegenüber ist eine "unechte", auf bestimmte Gegenstände begrenzte Sperrminorität nicht geeignet, die erforderliche Rechtsmacht zu vermitteln, auch wenn sie wesentliche Geschäftsinhalte betrifft (BSG v. 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R; BSG v. 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R; BSG Urteil vom 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R jeweils in juris).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 6/19
    Demgegenüber ist eine "unechte", auf bestimmte Gegenstände begrenzte Sperrminorität nicht geeignet, die erforderliche Rechtsmacht zu vermitteln, auch wenn sie wesentliche Geschäftsinhalte betrifft (BSG v. 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R; BSG v. 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R; BSG Urteil vom 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R jeweils in juris).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 6/19
    Die Kostenentscheidung folgt aufgrund der Beteiligung des Klägers zu 2. unter Berücksichtigung einer subjektiven Klagehäufung bzw. einer vergleichbaren Situation - wie vom Sozialgericht dargelegt - aus § 193 SGG (s. BSG v. 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R in juris. Rn. 33).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 6/19
    Denn das Gesamtbild der Arbeitsleistung bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen und hierzu gehört - unabhängig von ihrer Ausübung - insbesondere die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG v. 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R in juris Rn 24; BSG v. 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R in juris, Rn 21; LSG Baden- Württemberg v. 28.03.2017 - L 11 R 1310/16 in juris, Rn 48).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 6/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, siehe etwa Urt. vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BSG, 29.06.2016 - B 12 R 5/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an eine Revisionsbegründung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 6/19
    Das gilt selbst für eine ggf. bestehende ordentliche Unkündbarkeit Infolge der Sperrminorität (BSG v. 29.06.2016 - B 12 R 5/14 R in juris, Rn.39) für die Geschäftsführertätigkeit.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 11 R 1310/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

  • LSG Hamburg, 29.10.2019 - L 3 BA 20/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit -

  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 R 899/15

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH -

  • LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 7/19

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem

  • LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 7/19

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem

    Der Kläger ist zudem Geschäftsführer der S3 GmbH, einer Schwesterfirma der Klägerin zu 1. Auch hier ist bei einem ähnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstrukt der sozialversicherungsrechtliche Status streitig und Gegenstand des Parallelverfahrens mit dem Az. L 3 BA 6/19.
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