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   LSG Baden-Württemberg, 08.04.2010 - L 7 AS 304/10 ER-B   

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https://dejure.org/2010,2381
LSG Baden-Württemberg, 08.04.2010 - L 7 AS 304/10 ER-B (https://dejure.org/2010,2381)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.04.2010 - L 7 AS 304/10 ER-B (https://dejure.org/2010,2381)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. April 2010 - L 7 AS 304/10 ER-B (https://dejure.org/2010,2381)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sofortige Vollziehbarkeit - aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen Versagungsbescheide - einstweiliger Rechtsschutz - verfassungskonforme Auslegung - Versagung wegen Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung - fehlende ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sofortige Vollziehbarkeit - aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen Versagungsbescheide - einstweiliger Rechtsschutz - verfassungskonforme Auslegung - Versagung wegen Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung - fehlende ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit des Antragstellers aufgrund Erkrankungen im Kindesalter; Anwendbarkeit der einstweiligen Anordnung neben dem Eilverfahren nach § 86b Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Anfechtungssachen aus ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Versagung wegen fehlender Mitwirkung, aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage ab 1.1.2009; Zusammentreffen von einstweiliger Anordnung und Eilantrag im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (49)

  • SG Kassel, 31.03.2014 - S 6 AS 46/14

    Entziehung der bewilligten Leistungen durch einen Leistungsträger i.R.d.

    Das Bayerische LSG (Beschluss v. 31.08.2012 - L 7 AS 601/12 B ER - juris; vgl. auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 28.09.2009 - L 19 B 255/09 AS ER sowie: LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.04.2010 - L 7 AS 304/10 ER-B) hat sich dieser Auffassung angeschlossen und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es im Bereich des SGB I eine ganze Reihe von Mitwirkungspflichten gibt, für deren Verletzung es im Bereich des SGB II keine Sanktionstatbestände gibt und dass § 66 SGB I die Funktion hat, eine Person, bei der die Anspruchsvoraussetzungen noch nicht geklärt sind, anzuhalten, an der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken, wohingegen die Sanktionstatbestände des SGB II regelmäßig bei einem Sachverhalt eingreifen, bei dem feststeht, dass die betreffende Person zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehört.
  • SG Duisburg, 12.02.2019 - S 49 AS 5042/18

    Gewährung von Leistungen ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v.

    Sofern die Gegenansicht davon ausgeht, dass analog § 56 SGG eine Kombination aus einem Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG i.V.m. § 39 Nr. 1 SGB II gegen den Versagungsbescheid zusammen mit einem An-trag auf Regelungsanordnung nach § 86 Abs. 2 S. 2 SGG auf Leistungen statthaft wäre (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.04.2010 - L 7 AS 304/10 ER-B, juris, Rn. 3; SG Berlin, Beschl. v. 10.11.2010 - S 128 AS 33271/10 ER, juris, Rn. 15, 19; SG Bremen, Beschl. v. 01.10.2010 - S 18 AS 1928/10 ER, juris, Rn. 12, juris), überzeugt diese An-nahme nicht.
  • LSG Hessen, 22.06.2011 - L 7 AS 700/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsversagung - Nichterscheinen zu einem

    Die vollständige Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I wird von den in § 39 Nr. 1 SGB II hinsichtlich einer Leistungsverweigerung abschließend aufgeführten Fallvarianten nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm nicht erfasst (LSG Saarland, v. 02.05.2011, L 9 AS 9/11 B ER; LSG Baden-Württemberg, v. 08.04.2010, L 7 AS 304/10 ER-B; Groth in GK-SGB II, § 39 Rdnr. 25; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 39 Rdnr. 75).

    Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG macht es in diesem Fall erforderlich, eine einstweilige Anordnung gem. § 86b Abs. 2 S. 2 SGG zu erlassen (für Sozialhilfe: Hess. LSG v. 22.12.2008, L 7 SO 80/08 B ER; SGB II: LSG Saarland, v. 02.05.2011, L 9 AS 9/11 B ER; LSG Baden-Württemberg, v. 08.04.2010, L 7 AS 304/10 ER-B u. v. 02.07.2004, L 13 RJ 2467/04 ER-B).

    Der Gesetzgeber hat damit eine spezielle Regelung getroffen, die nur über die Sanktionsvorschrift des § 31 Abs. 2 SGB II zu lösen ist (LSG für das Saarland, Beschluss v. 02.05.2011, L 9 AS 9/11 B ER; LSG Sachsen-Anhalt v. 20.02.2009, L 5 B 376/08 AS ER; offen gelassen LSG Baden-Württemberg v.08.04.2010, L 7 AS 304/10 ER-B m.w.N.; a.A. LSG NRW v. 28.09.2009, L 19 B 255/09 AS ER u. v. 23.05.2007, L 19 B 47/07 AS ER).

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