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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2020 - L 8 BA 241/19 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2020 - L 8 BA 241/19 B ER (https://dejure.org/2020,14652)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.05.2020 - L 8 BA 241/19 B ER (https://dejure.org/2020,14652)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Mai 2020 - L 8 BA 241/19 B ER (https://dejure.org/2020,14652)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2017 - L 8 R 143/16

    Beitragsbescheid zur Sozialversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2020 - L 8 BA 241/19
    Dies kann im gerichtlichen Verfahren voll überprüft werden (vgl. BSG Urt. v. 7.2.2002 - B 12 KR 12/01 R - juris Rn. 28; Senatsbeschl. v. 18.8.2017 - L 8 R 143/16 B ER - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Die Antragsgegnerin konnte die dortigen Feststellungen zulässigerweise im Betriebsprüfungsverfahren verwerten (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 18.8.2017 - L 8 R 143/16 B ER - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - L 8 BA 75/18

    Unbegründetheit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2020 - L 8 BA 241/19
    Allein die mit der Zahlung auf eine Beitragsforderung für sie verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen führen nicht zu einer solchen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten sind (st. Rspr. des Senats, z. B. Beschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).

    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelingt darzustellen und glaubhaft zu machen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (Senatsbeschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2020 - L 8 BA 241/19
    dd) Auch die auf der Grundlage von § 28f Abs. 2 S. 3 u. 4 SGB IV durchgeführte Schätzung der Antragsgegnerin begegnet gegenwärtig keinen überwiegenden Bedenken (vgl. BSG Urt. v. 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R - juris Rn. 52 f.).
  • BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Erhebung von Beitragsnachforderungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2020 - L 8 BA 241/19
    Diese hat als Anspruchsinhaberin bzw. gesetzliche Prozessstandschafterin des Anspruchs auf Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (vgl. § 28h Abs. 1 S. 3 SGB IV) über Fragen des Forderungseinzugs zu befinden und insoweit über eine etwaige Stundung, einen Erlass oder die Niederschlagung der Beitragsforderung (§ 76 Abs. 3 SGB IV) sowie die Einstellung bzw. Beschränkung der Zwangsvollstreckung (vgl. § 257 Abgabenordnung) zu entscheiden (vgl. zur Zuständigkeit der Einzugsstelle im Rahmen des Beitragseinzugs auch BSG Urt. v. 28.5.2015 - B 12 R 16/13 R - juris Rn. 23).
  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2020 - L 8 BA 241/19
    Dies kann im gerichtlichen Verfahren voll überprüft werden (vgl. BSG Urt. v. 7.2.2002 - B 12 KR 12/01 R - juris Rn. 28; Senatsbeschl. v. 18.8.2017 - L 8 R 143/16 B ER - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2012 - L 8 R 1047/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2020 - L 8 BA 241/19
    Die Entscheidung über den Streitwert folgt aus §§ 52, 53 Abs. 2 Nr. 4, 63 Abs. 3 Nr. 2 Gerichtskostengesetz und berücksichtigt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes, die Beitragsangelegenheiten betreffen, regelmäßig nur ein Viertel des Wertes der Hauptsache (220.804,19 Euro) einschließlich der Säumniszuschläge als Streitwert anzusetzen ist (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 21.2.2012 - L 8 R 1047/11 ER - juris Rn. 38 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2016 - L 8 R 506/14

    Gestellung von Hostessen für Messen sowie Werbe- und Motorsportveranstaltungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2020 - L 8 BA 241/19
    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 12.4.2017 - L 8 R 987/15 B ER - juris Rn. 2 f.; Beschl. v. 11.3.2016 - L 8 R 506/14 B ER - juris Rn. 51 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2018 - L 8 R 617/17

    Sozialversicherungspflicht als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2020 - L 8 BA 241/19
    Unterlässt er dies, kann sich daraus ein Schadenersatzanspruch der GmbH ergeben (vgl. Senatsurt. v. 24.10.2018 - L 8 R 617/17 - juris Rn. 107 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2017 - L 8 R 987/15

    Sozialversicherungsbeitragspflicht; Einstweiliger Rechtsschutz; Abgrenzung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2020 - L 8 BA 241/19
    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 12.4.2017 - L 8 R 987/15 B ER - juris Rn. 2 f.; Beschl. v. 11.3.2016 - L 8 R 506/14 B ER - juris Rn. 51 m.w.N.).
  • SG Köln, 28.09.2020 - S 30 BA 116/20
    Hierbei muss die Beitragsschuldnerin auch darlegen und glaubhaft machen, ob sie bei Fortsetzung ihres Geschäftsbetriebs unter Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen in der Lage ist, derart rentabel zu wirtschaften, dass die noch offene Beitragsforderung in überschaubarer Zeit beglichen werden kann (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Mai 2020 - L 8 BA 241/19 B ER -, Rn. 22, juris).

    Diese hat als Anspruchsinhaberin bzw. gesetzliche Prozessstandschafterin des Anspruchs auf Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (vgl. § 28h Abs. 1 S. 3 SGB IV) über Fragen des Forderungseinzugs zu befinden und insoweit über eine etwaige Stundung, einen Erlass oder die Niederschlagung der Beitragsforderung (§ 76 Abs. 3 SGB IV) sowie die Einstellung bzw. Beschränkung der Zwangsvollstreckung (vgl. § 257 Abgabenordnung) zu entscheiden (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Mai 2020 - L 8 BA 241/19 B ER -, Rn. 24, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2021 - L 8 BA 5/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren

    Häufig zur Verdeckung von Schwarzarbeit verwendete sog. Abdeckrechnungen finden sich in der Buchführung des Antragstellers nicht (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 18.5.2020 - L 8 BA 241/19 B ER - juris Rn. 16, Beschl. v. 14.4.2020 - L 8 BA 40/19 B ER - juris Rn. 18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2022 - L 8 BA 195/20

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Allein die mit der Zahlung auf eine Beitragsforderung für ihn verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen führen nicht zu einer solchen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten sind (st. Rspr. des Senats, z. B. Beschl. v. 18.5.2020 - L 8 BA 241/19 B ER - juris Rn. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2021 - L 8 BA 71/20

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der

    Der Verweis auf die durch die Coronapandemie verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten genügt für eine hinreichende Darlegung nicht (vgl. Senatsbeschl. v. 18.5.2020 - L 8 BA 241/19 B ER - juris Rn. 23).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2020 - L 8 BA 72/20
    Die Entscheidung über den Streitwert folgt aus §§ 52, 53 Abs. 2 Nr. 4 Gerichtskostengesetz und berücksichtigt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes, die Beitragsangelegenheiten betreffen, regelmäßig nur ein Viertel des Wertes der Hauptsache (37.829,88 Euro) als Streitwert anzusetzen ist (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 18.5.2020 - L 8 BA 241/19 B ER - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 3 U 186/21

    Anordnungsgrund - Anordnungsanspruch - Schätzung der Beitrage - Schwarzarbeit -

    Hierbei müsste der Beitragsschuldner auch darlegen und glaubhaft machen, ob er bei Fortsetzung seines Geschäftsbetriebes unter Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen in der Lage ist, derart rentabel zu wirtschaften, dass die noch offene Beitragsforderung in überschaubarer Zeit beglichen werden kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Mai 2020 - L 8 BA 241/19 B ER-, juris Rn. 22; siehe auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - L 12 BA 23/18 B ER -, juris Rn. 40).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2021 - L 8 BA 172/20

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen auf Beitragsforderungen mit

    Allein die mit der Zahlung auf eine Beitragsforderung verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen führen nicht zu einer solchen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten sind (st. Rspr. des Senats, z. B. Beschl. v. 18.5.2020 - L 8 BA 241/19 B ER - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - L 8 BA 83/20

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Bauarbeiter; Abgrenzung zwischen

    Unschädlich ist, dass ggf. noch weitere Ermittlungen im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren vorzunehmen sind (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 18.5.2020 - L 8 BA 241/19 B ER - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2022 - L 8 BA 34/22

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung

    Unschädlich ist, dass ggf. noch weitere Ermittlungen im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren vorzunehmen sind (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 18.5.2020 - L 8 BA 241/19 B ER - juris Rn. 4 m.w.N.).
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