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   LSG Hessen, 23.04.2012 - L 1 KR 95/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,6492
LSG Hessen, 23.04.2012 - L 1 KR 95/12 B ER (https://dejure.org/2012,6492)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.04.2012 - L 1 KR 95/12 B ER (https://dejure.org/2012,6492)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. April 2012 - L 1 KR 95/12 B ER (https://dejure.org/2012,6492)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der rückwirkenden Beitragserhebung in der Folge der Entscheidung des BAG über die Tariffähigkeit der CZGP

  • hensche.de

    CGZP, Leiharbeit, Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung, Equal pay

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der rückwirkenden Beitragserhebung in der Folge der Entscheidung des BAG über die Tariffähigkeit der CZGP

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leiharbeitsfirmen müssen Sozialbeiträge nachzahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitgeber muss wegen nichtiger Tarifverträge höhere Sozialbeiträge abführen // Gerichte lehnen aufschiebende Wirkung des Widerspruchs im Eilverfahren ab

  • cmshs-bloggt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    CGZP: Tohuwabohu vor den Landessozialgerichten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitgeber muss wegen nichtiger Tarifverträge höhere Sozialbeiträge zahlen

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitgeber muss wegen nichtiger Tarifverträge höhere Sozialbeiträge abführen // Gerichte lehnen aufschiebende Wirkung des Widerspruchs im Eilverfahren ab

Besprechungen u.ä. (2)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    CGZP: Landessozialgerichte entscheiden zu Nachforderungen der DRV

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeitsfirmen müssen bei Anwendung von CGZP-"Tarifverträgen" rückwirkend höhere Sozialbeiträge zahlen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/02 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitsentgelt - Direktversicherung - Beitrag

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2012 - L 1 KR 95/12
    Auch den Prüfberichten kommt keine andere Bedeutung zu (BSG, Urteil vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 10/02 R).

    Ob dies anders zu beurteilen ist, wenn die Bescheide jeweils die gleichen Sach- und Rechtsfragen betreffen (vgl. insoweit Bayerisches LSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - L 5 R 752/08 - zur wiederholten Beitragsnachforderung wegen Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen; diese Differenzierung nach der konkret geprüften Fragestellung nimmt wohl auch das BSG vor, vgl. Urteil vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 10/02 R), kann hier dahinstehen.

  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79

    Vertrauensschutz - Abführen von Arbeitnehmerbezügen - Rückwirkende Anwendung

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2012 - L 1 KR 95/12
    Anders als in dem mit Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. November 1980 (12 RK 59/79) entschiedenen Verfahren habe sich vorliegend nicht die maßgebliche höchstrichterliche Rechtsprechung geändert.

    Hat ein Arbeitgeber aufgrund einer geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung Beiträge für bestimmte Arbeitnehmerbezüge abzuführen, die nach der bisherigen Rechtsprechung beitragsfrei waren, so ist die geänderte Rechtsprechung aus Gründen des Vertrauensschutzes für den Arbeitgeber grundsätzlich nicht rückwirkend anzuwenden (BSG, Urteil vom 18. November 1980 - 12 RK 59/79).

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2012 - L 1 KR 95/12
    Im Rahmen der summarischen Prüfung ist es unbeachtlich, dass das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 (1 ABR 19/10) nicht über die Tariffähigkeit der CGZP in der Vergangenheit entschieden hat.

    Denn - wie vom Sozialgericht zutreffend angeführt - ist nicht erkennbar, weshalb die vom Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 14. Dezember 2010 ( 1 ABR 19/10) aufgeführten Argumente gegen die Tariffähigkeit für die Zeit vor dieser Entscheidung nicht gelten sollten.

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2012 - L 1 KR 95/12
    Dies gilt auch dann, wenn der Vorsatz zu ihrer Vorenthaltung bei Fälligkeit der Beiträge noch nicht vorlag, er aber noch vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist eingetreten ist (BSG, Urteil vom 30. März 2000 - B 12 KR 14/99).

    Zudem reicht es aus, wenn der Schuldner die Beiträge mit bedingtem Vorsatz vorenthalten hat, er also seine Beitragspflicht für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat (BSG, Urteil vom 30. März 2000 - B 12 KR 14/99).

  • LSG Bayern, 18.01.2011 - L 5 R 752/08

    Beitragsprüfung: zur Bestandskraft von Prüfbescheiden

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2012 - L 1 KR 95/12
    Ob dies anders zu beurteilen ist, wenn die Bescheide jeweils die gleichen Sach- und Rechtsfragen betreffen (vgl. insoweit Bayerisches LSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - L 5 R 752/08 - zur wiederholten Beitragsnachforderung wegen Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen; diese Differenzierung nach der konkret geprüften Fragestellung nimmt wohl auch das BSG vor, vgl. Urteil vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 10/02 R), kann hier dahinstehen.
  • SG Dortmund, 23.01.2012 - S 25 R 2507/11

    Beitragsnachforderung von Zeitarbeitsfirmen wegen Tarifunfähigkeit christlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2012 - L 1 KR 95/12
    Die Rücknahme eines vorangegangenen Bescheides ist deshalb nicht erforderlich (vgl. Diepenbrock, jurisPR-ArbR 14/2012, Anm. 6; a.A. SG Dortmund, Beschluss vom 23. Januar 2012 - S 25 R 2507/11 ER).
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2012 - L 1 KR 95/12
    Das gleiche Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20. September 2011 ( 7 Sa 1318/11) festgestellt, dass sämtliche im zeitlichen Geltungsbereich der für unwirksam erachteten Verbandssatzung abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam sind, weil die für die Tariffähigkeit maßgeblichen Passagen der Satzung der XY., die im Tatbestand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zitiert wurden, seit dem 5. Dezember 2005 durch die nachfolgenden Satzungsänderungen unberührt geblieben sind (Revision anhängig - 5 AZR 954/11).
  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2012 - L 1 KR 95/12
    Mit Beschluss vom 9. Januar 2012 (24 TaBV 1285/11 - Beschwerde eingelegt - 1 ABN 27/12) hat das Landesarbeitsgericht BA.-BX.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2012 - L 1 KR 95/12
    Mit Beschluss vom 9. Januar 2012 (24 TaBV 1285/11 - Beschwerde eingelegt - 1 ABN 27/12) hat das Landesarbeitsgericht BA.-BX.
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2012 - L 1 KR 95/12
    Zu einer vollständigen und abschließenden Prüfung ist die Prüfbehörde auch nicht verpflichtet (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 2003 - B 12 AL 1/02 R).
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

  • SG Wiesbaden, 27.04.2015 - S 8 R 259/12

    Die Beteiligten streiten darum, ob die Beklagte im Rahmen einer Betriebsprüfung

    Daher ist die Bemessungsgrundlage für den Beitragsanspruch nicht das vom Arbeitgeber tatsächlich gezahlte, sondern das von ihm geschuldete Arbeitsentgelt, unabhängig von seiner arbeitsrechtlichen Durchsetzbarkeit oder Durchsetzung (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 14.07.2004, Az. B 12 KR 7/04 R Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 23.4.2012, Az. L 1 KR 95/12 B ER).

    Die Einwände der Klägerin gegen die Rechtmäßigkeit der Betriebsprüfungsbescheide der Beklagten vermögen nicht zu überzeugen (vgl. etwa auch: Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 12.06.2014, Az. L 1 KR 150/14 B ER; Beschluss des Hessischen Landessozialgericht vom 23.04.2012, Az. L 1 KR 95/12 B ER; Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt vom 22. April 2014, Az: S 18 KR 139/14 ER; Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 4.9.2013, Az. S 12 KR 246/12; Beschluss des Sozialgerichts Fulda vom 23.8.2012, Az. S 3 R 167/12 ER).

    Diese arbeitsrechtliche Vorfrage ist nicht nur durch die zitierte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, sondern auch durch die vorangegangenen Entscheidungen (vgl. Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30.06.2011, Az. 8 Sa 387/11; Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011, Az. 7 Sa 1318/11; Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 02.11.2011, 4 Ta 130/11; Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.01.2012, Az. 24 TaBV 1285/11) aus der Arbeitsgerichtsbarkeit geklärt (vgl. dazu auch: Beschluss des Hessischen Landessozialgericht vom 23.04.2012, Az. L 1 KR 95/12 B ER; Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 4.9.2013, Az. S 12 KR 246/12).

    Eine Abweichung vom "equal-pay" - Grundsatz ist daher im vorliegenden Fall auch im Zeitraum zwischen dem 1.12.2005 und dem 31.12.2009 nicht möglich gewesen (vgl. dazu Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 4.9.2013, Az. S 12 KR 246/12; Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 23.4.2012, Az. L 1 KR 95/12 B ER).

    Darauf, dass die Arbeitnehmer der Klägerin ihre Ansprüche gegenüber der Klägerin nicht geltend gemacht haben bzw. nicht durchgesetzt haben, wie die Klägerin behauptet, kommt es vorliegend nicht entscheidungserheblich an, da Bemessungsgrundlage für den Beitragsanspruch nicht das vom Arbeitgeber tatsächlich gezahlte, sondern gerade das von ihm geschuldete Arbeitsentgelt ist, und zwar unabhängig von seiner arbeitsrechtlichen Durchsetzbarkeit oder Durchsetzung (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 14.07.2004, Az. B 12 KR 7/04 R; Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 23.4.2012, Az. L 1 KR 95/12 B ER).

    (2) Demgegenüber kann sich die Beklagte nach Auffassung des Gerichts nicht unter Berufung auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes bzw. nicht unter Berufung auf die Grundrechte und dabei insbesondere nicht unter Berufung auf das Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz - GG) gegen die Beitragsnacherhebung zur Wehr setzen (vgl. Beschluss des Hessischen Landessozialgericht vom 23.04.2012, Az. L 1 KR 95/12 B ER; Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 4.9.2013, Az. S 12 KR 246/12; Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 15.7.2014, Az. S 2 R 611/13; Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 21.10.2014, Az. S 22 R 898/12; Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 28.1.2014, Az. S 16 R 4136/12).

    Ein vermeintliches Vertrauen der Klägerin in die Tariffähigkeit der CGZP ist nicht geschützt (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.3.2013, Az. 5 AZR 954/11; Beschluss des Hessischen Landessozialgericht vom 23.04.2012, Az. L 1 KR 95/12 B ER; Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 4.9.2013, Az. S 12 KR 246/12; Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 21.10.2014, Az. S 22 R 898/12).

    Insoweit verweist das Gericht auch auf die zutreffenden Ausführungen im Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 23.4.2012, Az. L 1 KR 95/12 B ER) und schließt sich diesen Ausführungen inhaltlich an:.

    Das Gericht verweist insoweit auch auf die zutreffenden Ausführungen des Hessischen Landessozialgerichts vom 23.4.2012 (Az. L 1 KR 95/12 B ER):.

    Insoweit verweist das Gericht ergänzend auf den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 23.4.2012 (Az. L 1 KR 95/12 B ER) und macht sich die dortigen Ausführungen zu Eigen:.

    Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf ein vermeintlich treuwidriges oder rechtsmissbräuchliches Verhalten eines Sozialversicherungsträgers berufen (vgl. dazu auch: Beschluss des Hessischen Landessozialgericht vom 23.04.2012, Az. L 1 KR 95/12 B ER; Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 4.9.2013, Az. S 12 KR 246/12).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1621/14

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Übungsleiter neben Haupttätigkeit als

    Deshalb bedarf es bei einer Nachforderung für einen von der vorangegangenen Prüfung umfassten Zeitraum auch keiner Aufhebung des vorangegangenen Prüfbescheids nach §§ 45 oder 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X - (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. April 2012 - L 1 KR 95/12 B ER - und Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 8 R 164/12 B ER - beide in juris; a.A. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. Oktober 2013 - L 5 R 554/13 - in juris, Revision anhängig beim BSG - B 12 R 4/14 R -).
  • LSG Hessen, 12.06.2014 - L 1 KR 150/14
    Insoweit sei auf die Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 23. April 2012, L 1 KR 95/12 B ER) zu verweisen.

    Eine Verjährung der Beitragsforderung sei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts vom 23. April 2012 (L 1 KR 95/12 B ER) nicht eingetreten und die Antragstellerin könne sich auch nicht auf die Bestandskraft früherer Betriebsprüfungsbescheide berufen.

    Der Senat macht sich insoweit die Ausführungen des Sozialgerichts zu Eigen (§ 142 Abs. 2 Satz 3 SGG) und nimmt im Übrigen auf die inzwischen umfangreiche Rechtsprechung Bezug (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. März 2013, L 1 KR 14/13 B ER; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 10. Mai 2012, L 8 R 164/12 B ER, vom 15. November 2012, L 8 R 416/12 B ER, vom 21. Dezember 2012, L 8 R 690/12 B ER und vom 7. November 2012, L 8 R 699/12 B ER; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. April 2012, L 1 KR 95/12 B ER; Sozialgericht Kassel, Urteil vom 4. September 2013, S 12 KR 246/12).

    Im Hinblick auf den vorläufigen Charakter der Entscheidung war dieser Betrag auf ein Viertel zu reduzieren (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. April 2012, L 1 KR 95/12 B ER).

  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Diese Auffassung verträten z.B. auch das LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 10.05.2012, L 8 R 164/12 B ER) und das Hessische LSG (Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER).

    Etwas anderes könnte, was das Bayerische LSG zumindest nach Auffassung der Kammer verkennt, nur dann gelten, wenn der frühere Bescheid ausdrücklich auch den Antragsteller begünstigende Feststellungen der hier jetzt streitigen Art getroffen und damit als solches geregelt hätte, was jedoch nicht der Fall ist (ebenso u.a. auch Hess. LSG, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER sowie Sächsisches LSG, Beschluss vom 22.03.2013, L 1 KR 14/13 B ER).

  • SG Duisburg, 14.06.2012 - S 10 R 547/12

    Rentenversicherung

    Bemessungsgrundlage für den Beitragsanspruch ist nicht das vom Arbeitgeber tatsächlich gezahlte, sondern das von ihm geschuldete Arbeitsentgelt, unabhängig von seiner arbeitsrechtlichen Durchsetzbarkeit oder tatsächlichen Durchsetzung (Hessisches LSG vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER).

    Sie bezwecken insbesondere nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen und ihm "Entlasung" zu erteilen (BSG, Urteil vom 14.07.2004, B 12 KR 1/04 R; LSG NRW, Beschluss vom 10.05.2012, L 8 R 164/12 B ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER).

    Die Vorschrift des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV findet auch dann Anwendung, wenn ein Vorsatz zur Vorenthaltung der Beiträge bei ihrer Fälligkeit noch nicht vorlag, jedoch bis zum Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist eingetreten ist, wobei bedingter Vorsatz ausreicht (vgl. Hessisches LSG vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER zur Annahme von bedingtem Vorsatz ab dem Zeitpunkt der Entscheidung des BAG vom 14.12.2010).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2016 - L 8 R 300/15

    Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen; Zweck von Betriebsprüfungen;

    Deshalb bedarf es bei einer Nachforderung für einen von der vorangegangenen Prüfung umfassten Zeitraum auch keiner Aufhebung des vorangegangenen Prüfbescheids nach §§ 45 oder 48 SGB X (Hessisches LSG, Beschluss v. 23.4.2012, L 1 KR 95/12 B ER, Senat, Beschluss v. 10.5.2012, L 8 R 164/12 B ER; juris; Senat, Urteil v. 25.11.2015, L 8 R 538/14, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 4 KR 1024/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit eines

    Deshalb bedarf es bei einer Nachforderung für einen von der vorangegangenen Prüfung umfassten Zeitraum auch keiner Aufhebung des vorangegangenen Prüfbescheids nach §§ 45 oder 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X - (Urteil des erkennenden Senats vom 11. April 2014 - L 4 R 3776/12 - nicht veröffentlicht; Hessisches LSG, Beschluss vom 23. April 2012 - L 1 KR 95/12 B ER - und LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 8 R 164/12 B ER - beide in juris; a.A. Bayerisches LSG, Urteil vom 8. Oktober 2013 - L 5 R 554/13 - in juris, Revision anhängig beim BSG - B 12 R 4/14 R -).
  • SG Wiesbaden, 24.07.2018 - S 35 BA 30/18
    Diese gesetzliche Risikoverteilung würde unterlaufen, wenn die Vollziehung bereits dann ausgesetzt würde, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.4.2012, Az. L 1 KR 95/12 B ER - juris Rn. 17; Beschluss vom 19.09.2012, Az. L 8 KR 205/12 B ER - juris Rn. 30; Keller, in Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, 11. Auflage 2014, § 86a Rn. 27a m.w.N.).

    Eine unbillige Härte liegt vor, wenn dem Betroffenen durch die Vollziehung Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und nicht oder nur schwer wieder gutgemacht werden können (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.4.2012, Az. L 1 KR 95/12 B ER - juris Rn. 17; Beschluss vom 19.09.2012, Az. L 8 KR 205/12 B ER - juris Rn. 30; Keller, in Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, 11. Auflage 2014, § 86a, Rn. 27b m.w.N.).

  • LSG Hessen, 17.03.2022 - L 4 KA 3/22

    Vertragsarztrecht (SGB V)

    Diese gesetzliche Risikoverteilung würde unterlaufen, wenn die Vollziehung bereits dann ausgesetzt würde, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. April 2012 - L 1 KR 95/12 B ER - juris Rn 17; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, 13. Auflage, § 86a Rn. 27a m.w.N.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 14.08.2012 - L 6 R 223/12

    Beitragsnachforderungen aufgrund von Equal-pay-Ansprüchen nach der

    Wegen fehlender Tarifvertragsfähigkeit der CGZP auch in der Vergangenheit (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 23.05.2012 - 1 AZB 58/11 - , zit. nach Juris Rn. 12; vgl. auch Hessisches LSG, Beschluss vom 23.04.2012 - L 1 KR 95/12 B ER, Juris) ist des Weiteren davon auszugehen, dass die CGZP auch in der Vergangenheit nicht in der Lage war, wirksam Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche abzuschließen.

    Das LSG Essen (Beschlüsse vom 10.5.2012 - L 8 R 164/12 B ER und vom 25.6.2012 - L 68 R 382/12 B ER) verlangt insoweit einzelfallbezogene Feststellungen, während andere Gerichte auf den Zeitpunkt der Verkündung (LSG Darmstadt, Beschluss vom 23.4.2012 - L 1 KR 95/12 B ER - m.w.N.) und wieder andere auf die Bekanntgabe der Entscheidungsgründe (LSG Schleswig, a.a.O.) abstellen.

  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 11 R 2785/12

    Betriebsprüfung - Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers - Androhung eines

  • LSG Bayern, 13.08.2012 - L 5 R 595/12

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderungsbescheid - Bestandskraft - Rücknahme nur

  • LSG Baden-Württemberg, 11.04.2014 - L 4 R 3776/12
  • LSG Bayern, 31.07.2012 - L 5 R 345/12

    1. Die Bestandskraft eines Betriebsprüfungsbescheides ermöglicht eine

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2014 - L 1 R 40/14

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Beitragsbescheid -

  • LSG Hessen, 19.09.2012 - L 8 KR 205/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Beitragsnachforderung aufgrund einer

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 R 5296/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - L 8 R 817/12

    Rentenversicherung

  • SG Augsburg, 25.03.2015 - S 17 R 270/13

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen - Annahme fahrlässiger Unkenntnis

  • LSG Hessen, 16.01.2019 - L 8 BA 28/18
  • SG Fulda, 23.08.2012 - S 3 R 167/12

    Einzelfall von Beitragsnachforderungen als Folge der Tarifunfähigkeit der CGZP.

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