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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 2 R 561/09   

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https://dejure.org/2010,14879
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 2 R 561/09 (https://dejure.org/2010,14879)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.04.2010 - L 2 R 561/09 (https://dejure.org/2010,14879)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. April 2010 - L 2 R 561/09 (https://dejure.org/2010,14879)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - Tätigkeit als Bereichsleiter Racket in einem Fitnessstudio

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 Abs. 1 SGB III; § 7 Abs. 1 SGB IV; § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV; § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V; § 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI; § 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB XI
    Sozialversicherungspflicht bei einer Tätigkeit als Bereichsleiter Racket in einem Fitnessstudio

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht bei einer Tätigkeit als Bereichsleiter Racket in einem Fitnessstudio

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht bei einer Tätigkeit als Bereichsleiter Racket in einem Fitnessstudio

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 6/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 2 R 561/09
    Dementsprechend ist auch in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass die Benutzung eigenen Werkzeugs oder eigenen Arbeitsmaterials eine Tätigkeit nicht ohne weiteres als selbständig qualifiziert (vgl. U. v. 30. Januar 2007 - B 2 U 6/06 R - SGb 2007, 748).

    Gerade bei Diensten bzw. Arbeiten, die eine besondere Qualifikation des Leistenden - wie etwa im vorliegenden Zusammenhang sportliche und betriebswissenschaftliche Kenntnisse - voraussetzen, ist seit jeher anerkannt, dass die dem Weisungsrecht des Arbeitgebers korrespondierende Weisungsunterworfenheit des Arbeitnehmers zu einer sog funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert sein kann (BSG, U. v. 30. Januar 2007, aaO).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 2 R 561/09
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (BSG, U. v. 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R -).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 2 R 561/09
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit, vgl Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 2 R 561/09
    Regelmäßig sind die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend, wenn sie von den vertraglichen Vereinbarungen abweichen, letztere müssen jedoch dann beachtet werden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse weder in die eine noch in die andere Richtung deuten (vgl. BSG, U. v. 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 5).
  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91

    Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 2 R 561/09
    Im Rahmen der rechtlich gebotenen vorausschauenden eine ungefähre Einschätzung zum Ausdruck bringenden Betrachtungsweise (vgl. BSG, U. v. 11. Mai 1993 - 12 RK 23/91 - ">8%20SGB%20IV%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2400 § 8 SGB IV Nr. 4) war auch davon auszugehen, dass die Einnahmen des Klägers aus der Tätigkeit eines "Bereichsleiters Racket" im Jahr 2005 die Geringfügigkeitsschwelle nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (von monatlich 400 EUR) überschreiten würden.
  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 2 R 561/09
    Die sozial- und arbeitsrechtliche Einordnung der Tätigkeit als selbständig oder unselbständig ist für die steuerrechtliche Beurteilung ohnehin nicht ausschlaggebend (vgl. BFH, B. v. 24. Oktober 2006 - III S 4/06 - BFH, U. v. 2. Dezember 1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534; B. v. 17. Oktober 2003 V B 80/03, BFH/NV 2004, 379, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.10.2003 - V B 80/03

    USt; Abgrenzung selbstständige/unselbstständige Tätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 2 R 561/09
    Die sozial- und arbeitsrechtliche Einordnung der Tätigkeit als selbständig oder unselbständig ist für die steuerrechtliche Beurteilung ohnehin nicht ausschlaggebend (vgl. BFH, B. v. 24. Oktober 2006 - III S 4/06 - BFH, U. v. 2. Dezember 1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534; B. v. 17. Oktober 2003 V B 80/03, BFH/NV 2004, 379, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.10.2006 - III S 4/06

    Abgrenzung selbstständige/unselbstständige Tätigkeit; Divergenz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 2 R 561/09
    Die sozial- und arbeitsrechtliche Einordnung der Tätigkeit als selbständig oder unselbständig ist für die steuerrechtliche Beurteilung ohnehin nicht ausschlaggebend (vgl. BFH, B. v. 24. Oktober 2006 - III S 4/06 - BFH, U. v. 2. Dezember 1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534; B. v. 17. Oktober 2003 V B 80/03, BFH/NV 2004, 379, jeweils m.w.N.).
  • SG Duisburg, 29.10.2010 - S 10 (25) R 82/07

    Abhängiges und sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältniss bei einer

    Dabei handelte es sich rechtlich um eine von der Tätigkeit des Beigeladenen für die Klägerin zu unterscheidende selbständige Tätigkeit (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen vom 21.04.2010 Az: L 2 R 561/09).

    Trotz der Eigenverantwortlichkeit stellte die Tätigkeit des Beigeladenen eine fremdbestimmte Dienstleistung dar, da sie in der von der Klägerin vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgegangen ist (ebenfalls für die Tätigkeit eines Trainers in einem Fitnessstudio: LSG Niedersachsen-Bremen vom 21.04.2010 L 2 R 561/09).

    Hinzu kommt, dass selbst der Einsatz der eigenen Arbeitskraft durch den Beigeladenen nicht mit einem unternehmerischen Risiko verbunden ist, da keine erfolgsabhängige, sondern eine zeitabhängige Vergütung in Gestalt eines Stundensatzes in Höhe von 13, 00 EUR vereinbart war (vgl. LSG Niedersachen-Bremen vom 21.04.2010 Az: L 2 R 561/09).

  • SG Duisburg, 13.09.2018 - S 10 R 1216/13

    Beurteilung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung;

    Vielmehr waren seine Tätigkeit und die von ihm übernommenen Dienstleistungen finanziell durch die von den Kunden an die Klägerin zu zahlenden Mitgliederbeiträge und ggf. durch an die Klägerin zu erbringende Sonderzahlungen abgedeckt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 21.04.2010 L 2 R 561/09).

    Entscheidend ist insoweit nicht die tatsächliche spätere Entwicklung, sondern ob bei Beginn der Tätigkeit im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise davon auszugehen war, dass die Einnahmen des Beigeladenen aus der Tätigkeit für die Klägerin im Jahr 2012 und Anfang 2013 die Geringfügigkeitsschwelle nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (ab 01.04.2012: 400 EUR monatlich) überschreiten würden (vgl. BSG Urteil vom 27.07.2011 B 12 R 15/09 R; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 21.04.2010 L 2 R 561/09).

  • SG Hamburg, 27.01.2014 - S 10 R 971/08

    Sozialversicherungspflicht - Krankenpflegerin - ambulanter Pflegedienst - Buchung

    Dem steht weder entgegen, dass sie - wie von ihr in der der mündlichen Verhandlung vom 24.10.2011 geäußert - nicht mehr für die Beigeladene zu 1. tätig ist und auch keine vertraglichen Verbindungen zur Vermittlungsbörse bestehen, noch dass sie wegen § 28g SGB IV nicht mehr zur anteiligen Tragung der sich unter Annahme eines früheren Beschäftigungsverhältnisses bei der Beigeladenen zu 1. ergebenden Beitragspflichten herangezogen werden könnte (vgl. aber LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.04.2010 - L 2 R 561/09 -, juris, das für diesen Fall ein Rechtsschutzbedürfnis verneint).
  • SG Duisburg, 07.02.2019 - S 10 R 276/15
    Erst recht ist es rechtlich möglich, dass bezogen auf verschiedene Auftraggeber bzw. Arbeitgeber nebeneinander eine abhängige Beschäftigung und eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 21.04.2010 L 2 R 561/09).
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