Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung eines von einem therapeutischen Unternehmen einbezogener Therapeut in den Arbeitsprozess
Verfahrensgang
- SG Hannover, 05.07.2022 - S 6 BA 51/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
- BSG, 17.07.2024 - B 12 BA 27/23 B
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (19)
- BSG, 19.10.2021 - B 12 R 17/19 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ambulante Pflegekraft - Pflege eines …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2021 - B 12 R 17/19 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 63, Rn. 17).Vielmehr kommt es entscheidend auf die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung der Vertragsverhältnisse an (BSG, U.v. 19. Oktober 2021, aaO, Rn. 18 mwN).
Außerhalb der Einzeleinsätze liegt schon deshalb keine die Versicherungspflicht begründende "entgeltliche" Beschäftigung iS des § 7 Abs. 1 SGB IV vor, weil keine latente Verpflichtung der Klägerin bestand, Tätigkeiten für die Beigeladene auszuüben, und diese umgekehrt auch kein Entgelt zu leisten hatte (vgl. zu diesen Kriterien BSG, U.v. 19. Oktober 2021, aaO, Rn. 19 mwN).
Bei der Prüfung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung sind auch die Seiten des Auftraggebers zu beachtende regulatorische Rahmenbedingungen - insbesondere auch im Hinblick auf eine dadurch vorgeschriebene Eingliederung des Beauftragten in seine betriebliche Organisation - bei der Gesamtabwägung der Indizien mit besonderem Gewicht zu würdigen (BSG, U.v. 19. Oktober 2021 - B 12 R 17/19 R - aaO, Rn. 30).
Für sie bestand nicht die Chance, durch unternehmerisches Geschick ihre Arbeit so effizient zu gestalten, dass sie das Verhältnis von Aufwand und Ertrag zu ihren Gunsten entscheidend hätte beeinflussen können (vgl. zu diesen Kriterien BSG, U.v. 19. Oktober 2021 - B 12 R 17/19 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 63, Rn. 36).
Soweit die beigeladenen Therapeuten eigene Arbeitsmittel etwa in Form einer Gymnastikmatte mitgeführt haben, begründete der dafür erforderliche sehr überschaubare finanzielle Aufwand kein ins Gewicht fallendes Verlustrisiko (vgl. zu diesem Kriterium: BSG, U.v. 19. Oktober 2021, aaO, Rn. 37).
Denn die beigeladenen Therapeuten hätten von einer solchen Delegationsbefugnis realistischerweise überhaupt nicht Gebrauch machen können, weil sie im Prüfzeitraum keine eigenen Beschäftigten hatten (vgl. zu diesen Kriterien: BSG, U.v. 19. Oktober 2021, aaO, Rn. 38 mwN).
- BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R
Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
Das Vertragsverhältnis soll aus der "gelebten Beziehung" zu erschließen sein (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -, Rn. 16, juris, wobei das BSG zugleich auch in dieser Entscheidung auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände abstellt).Schon das Bestehen einer solchen Rechtsmacht wird vom BSG den "gelebten tatsächlichen Verhältnissen" zugerechnet (BSG, U.v. 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -, Rn. 28, juris;… U.v. 11. November 2015 - B 12 KR 13/14 R -, BSGE 120, 59, Rn. 26).
Eine solche ist insbesondere mit Blick auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände schwerlich hinnehmbar (BSG, U.v. 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -, Rn. 28, juris).
- BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
Eine "Schönwetter-Selbstständigkeit", die sich ausschließlich daraus ableitet, dass dem Betroffenen in harmonischen Zeiten freie Hand gelassen wird, während im Fall eines Zerwürfnisses dessen Weisungsunterworfenheit zum Tragen käme, ist nicht anzuerkennen (BSG, U.v. 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R -, BSGE 119, 216, Rn. 30).Mit dem gebotenen Anknüpfen an die den Beteiligten von Gesetzes oder Vertrags wegen zukommende Rechtsmacht will das BSG zugleich erreichen, dass Manipulationsmöglichkeiten bezüglich der Generierung oder Negierung von Sozialversicherungspflicht jedenfalls nachhaltig erschwert werden (BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R -, BSGE 119, 216, Rn. 30).
- BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - freiberufliche Pflegefachkraft - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen (stRspr; vgl zum Ganzen BSG Urteil vom 7.6.2019 - B 12 R 6/18 R - BSGE 128, 205 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 44, RdNr 13 f mwN).Diese Grundsätze kommen auch auf ausgebildete Fachkräfte in verantwortungsvollen und von Eigenverantwortlichkeit geprägten Tätigkeiten wie der Pflege zur Anwendung (BSG Urteil vom 7.6.2019 - B 12 R 6/18 R - BSGE 128, 205 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 44, RdNr 28 mwN); für Physiotherapeuten gilt Entsprechendes.
- BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 27/19 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - nicht zur Steuerberatung berechtigter …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
Soweit eine Rechtsmacht zur Erteilung von Weisungen reicht, kommt es nicht darauf an, inwieweit die Auftraggeberin das ihr zustehende Weisungsrecht auch faktisch ausgeübt hat (BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 KR 27/19 R -, Rn. 15, juris).Indem die Beigeladenen zu 1. bis 3. prozentual an den von der Klägerin den Krankenkassen in Rechnung gestellten Vergütungen partizipierten, waren sie überdies in deren Abrechnungsstruktur eingebunden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 KR 27/19 R -, Rn. 15, juris).
- BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R
Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
Gerade dieses Postulat der Vorhersehbarkeit ist es, welches das Recht der Pflichtversicherung in der Sozialversicherung prägt und namentlich von Wertungen etwa des - an ganz anderen praktischen Bedürfnissen ausgerichteten - Arbeitsrechts unterscheidet (BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 28 mwN, seinerzeit bezogen auf das Gesellschaftsrecht).Eine vergleichbare Zielrichtung verfolgt das BSG auch mit Ansätzen, wonach Umstände der Vertragsdurchführung nur dann in die Statusbeurteilung einzubeziehen sind, wenn diese als "verlässlich bedeutsam" zu bewerten sind (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 28, Rn. 32).
- BSG, 18.10.2022 - B 12 KR 2/21 R
Krankenversicherung - Familienversicherung - Überschreiten der Einkommensgrenze - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
Ein längerer Schwebezustand bis zur Klärung des Versicherungsstatus (für die Vergangenheit) verträgt sich außerdem nicht mit dem Bestreben, die Rückabwicklung erbrachter Leistungen (vgl. § 50 SGB X) zu vermeiden und versicherungs- sowie beitragsrechtlich relevante Statusfragen möglichst zeitnah zu klären (BSG, Urteil vom 18. Oktober 2022 - B 12 KR 2/21 R -, SozR 4 (vorgesehen), Rn. 13).Es wäre mit dem Grundsatz der Vorhersehbarkeit des sozialversicherungsrechtlichen Status nicht vereinbar, bei Prüfungen für die Vergangenheit im Nachhinein bekannt gewordene Verhältnisse rückwirkend zu berücksichtigen, obwohl auf Grundlage eines verfahrensfehlerfrei herbeigeführten früheren Erkenntnisstands eine andere Prognose veranlasst und zutreffend war (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteil vom 18. Oktober 2022 - B 12 KR 2/21 R -, SozR 4 (vorgesehen), Rn. 21 mwN).
- BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R
Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
Bei - wie auch im vorliegenden Zusammenhang - ansonsten fortbestehender funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess kommt auch einer großen Gestaltungsfreiheit namentlich bezüglich der Arbeitszeit nur dann erhebliches Gewicht zu, wenn sich deren Grenzen nicht einseitig an den durch die Bedürfnisse des Auftraggebers bzw. Arbeitgebers vorgegebenen Rahmen orientieren (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99-113, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, Rn. 29). - BGH, 16.06.2014 - 4 StR 21/14
Vermögensschaden beim Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege (mangelnde …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
Insbesondere mit der Abrechnung von pflegerischen, ärztlichen oder anderen vergleichbaren Leistungen und damit auch mit der Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen bringt der Abrechnende überdies nach der Rechtsprechung des BGH gegenüber dem Zahlungsverpflichteten stets konkludent zum Ausdruck, dass seines Wissens die maßgeblichen rechtlichen Vorgaben für eine Abrechnungsfähigkeit der Leistungen erfüllt sind (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14 -, NJW 2014, 3170; BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 375/21 - NStZ-RR 2022, 115). - BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R
Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken, wie dies auch im vorliegenden Fall festzustellen ist, rechtfertigt hingegen nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. etwa BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -, SozVers 2001, 329). - BGH, 20.10.2021 - 1 StR 375/21
Betrug (Vermögensschaden einer Krankenkasse bei Einsatz unterqualifizierten …
- BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …
- BSG, 01.02.2022 - B 12 KR 37/19 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - abhängige …
- BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer …
- BSG, 19.10.2021 - B 12 R 1/21 R
Sozialversicherungspflicht einer ärztlichen Vertretungstätigkeit in einer …
- BSG, 01.02.2022 - B 12 R 19/19 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - …
- BSG, 27.07.2011 - B 12 R 15/09 R
Rentenversicherung - Antragspflichtversicherung selbständig Tätiger - …
- BSG, 08.07.2020 - B 12 R 1/19 R
Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers
- BSG, 04.06.2019 - B 12 R 10/18 R
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern
- LSG Hessen, 25.07.2024 - L 1 BA 31/23
Statusfeststellungsverfahren
Indem die Klägerin prozentual an den von dem Beigeladenen den Kassen in Rechnung gestellten Vergütungen partizipiere, sei sie auch in dessen Abrechnungsstruktur eingebunden (vgl. LSG Niedersachen-Bremen, Urteil vom 17.03.2023, L 2 BA 39/22).Eine Akquise für den Beigeladenen spreche aber für eine abhängige Beschäftigung (s. LSG Niedersachen-Bremen, Urteil vom 17.03.2023, L 2 BA 39/22).
Das LSG Niedersachen-Bremen vertrete mit Urteil vom 17.03.2023 (L 2 BA 39/22) eine sachlich unzutreffende, der Rechtsprechung des BSG nicht hinreichend Rechnung tragende Sondermeinung.
Die vom abrechnenden physiotherapeutischen Unternehmen übernommene Gesamtverantwortung für die fach- und vertragsgerechte Leistungserbringung spricht indiziell für eine funktionsgerecht dienende Einbindung der herangezogenen Physiotherapeuten in den Arbeitsprozess und damit für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung (ausführlich LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.03.2023, L 2 BA 39/22, juris, Leitsatz; s.a. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 14.12.2022, L 8 BA 159/19, juris, Rn. 99; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 20.05.2022, L 4 BA 3707/20 und vom 15.03.2024, L 8 BA 2524/23, juris).
Insoweit hat er insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass im Verhandlungsverlauf das (Zwischen-)Ergebnis der Heilmittelbehandlung anhand der Therapieziele regelmäßig überprüft wird (Vertrag nach § 125 SGB V mit Anlagen; hierzu ausf. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.03.2023, L 2 BA 39/22, juris, Rn. 61 ff.).
Während dieser gegenüber der Abrechnungsstelle die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bei der Heranziehung einer Arbeitskraft jedenfalls konkludent erklärt, um die Abrechnungsfähigkeit zu belegen, behauptet er im vorliegenden Statusstreit deren Missachtung (zum "gespaltenen Vortrag" ausf. LSG Niedersachen-Bremen, Urteil vom 17.03.2023, L 2 BA 39/22, juris Rn. 69 ff.).
Für ein reines - ohnehin EDV-gestütztes - Factoring im Sinne lediglich der Abrechnung fremder Leistungen wären hingegen deutlich geringere Vergütungssätze zu erwarten gewesen (vgl. zu einem Honoraranteil von 20 % LSG Niedersachen-Bremen, Urteil vom 17.03.2023, L 2 BA 39/22, juris Rn. 76).
- LSG Baden-Württemberg, 15.03.2024 - L 8 BA 2524/23
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin, die im Rahmen eines …
Nach dem Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.03.2023 (L 2 BA 39/22) spreche eine vom abrechnenden therapeutischen Unternehmen übernommene Gesamtverantwortung für die fach- und vertragsgerechte Leistungserbringung indiziell für eine funktionsgerecht dienende Einbindung der herangezogenen Therapeuten in den Arbeitsprozess und damit für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung (…RdNr. 72 ff a.a.O.).Unter Beachtung der jüngeren BSG-Rechtsprechung und der Rechtsprechung durch das LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.03.2023 (L 2 BA 39/22) sei die Beigeladene in ihrer Tätigkeit als Physiotherapeutin grundsätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Auch könne der Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 21.07.2023 (L 2 BA 39/22) nicht gefolgt werden, wonach die Tatsache, dass der nach § 124 SGB V zugelassene Praxisinhaber nach dem von ihm zu unterzeichnenden Rahmenvertrag mit den gesetzlichen Kostenträgern die kassenrechtliche Verantwortung für alles trage, was in der Praxis passiere und die kassenrechtliche Abrechnung tätige, ein Indiz dafür sein solle, dass jeder therapeutische Mitarbeiter der Praxis abhängig beschäftigt sei.
Die Fallkonstellation unterscheidet sich somit wesentlich von der Fallkonstellation, in dem ein zugelassener Leistungserbringer Patienten, welche er nicht selbst oder auch nicht mit angestellten Mitarbeitern behandeln kann, weiterreicht (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.03.2023 - L 2 BA 39/22 -, juris; LSG N2, Urteil vom 14.12.2022 - L 8 BA 159/19 -, juris; LSG M2, Urteil vom 13.10.2021 - L 4 R 230/17 -, juris).
Auch das von der Beklagten des Weiteren angeführte Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen, (Urteil vom 17.03.2023 - L 2 BA 39/22 -, juris Rdnr. 72) spricht lediglich von einem Indiz für eine funktionsgerecht dienende Einbindung bei einem vom abrechnenden therapeutischen Unternehmen übernommene Gesamtverantwortung für die fach- und vertragsgerechte Leistungserbringung, enthält jedoch keine Abweichung von der Entscheidung des BSG vom 24.03.2016 (…BSG, a.a.O. -, juris Rdnr. 27 ff.), wonach aus den Zulassungserfordernissen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht stets auf eine abhängige Beschäftigung der für diese tätigen Personen geschlossen werden kann.
- LSG Baden-Württemberg, 14.02.2025 - L 8 BA 426/24 Die Beklagte hat mit Schreiben vom 13.11.2023 vorgetragen, dass nach der Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 17.03.2023 (L 2 BA 39/22) wesentliches Merkmal für die Statusbeurteilung sei, ob der Auftragnehmer über eine eigene Zulassung verfüge oder mangels Zulassung über den Auftraggeber seine erbrachten Leistungen abrechne.
Damit teile die Beklagte die Rechtsauffassung des LSG Niedersachsen-Bremen, das in seinem Urteil vom 17.03.2023 (L 2 BA 39/22 -, juris) die jüngere Rechtsprechung des BSG aufgegriffen und auf diesen Personenkreis angewandt habe.
Unter Beachtung der jüngeren BSG-Rechtsprechung und der Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.03.2023 (L 2 BA 39/22) sei die Klägerin in ihrer Tätigkeit als Physiotherapeutin grundsätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Die Fallkonstellation unterscheidet sich somit wesentlich von der Fallkonstellation, in dem ein zugelassener Leistungserbringer Patienten, welche er nicht selbst oder auch nicht mit angestellten Mitarbeitern behandeln kann, weiterreicht (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.03.2023 - L 2 BA 39/22 -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.12.2022 - L 8 BA 159/19 -, juris; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.10.2021 - L 4 R 230/17 -, juris).
Auch das von der Beklagten des Weiteren angeführte Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 17.03.2023 - L 2 BA 39/22 -, juris Rn. 72) spricht lediglich von einem Indiz für eine funktionsgerecht dienende Einbindung bei einer vom abrechnenden therapeutischen Unternehmen übernommenen Gesamtverantwortung für die fach- und vertragsgerechte Leistungserbringung, enthält jedoch keine Abweichung von der Entscheidung des BSG vom 24.03.2016 (…BSG, a.a.O., juris Rn. 27 ff.), wonach aus den Zulassungserfordernissen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht stets auf eine abhängige Beschäftigung der für diese tätigen Personen geschlossen werden kann.
- LSG Baden-Württemberg, 26.09.2025 - L 8 BA 3408/23 Für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung der Beigeladenen zu 1 spreche jedoch unter Berücksichtigung des Urteils des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.03.2023 (Az.: L 2 BA 39/22), dass der Klägerin die Gesamtverantwortung für die fachgerechte Durchführung der von ihrem Betrieb erbrachten Heilmittel zugewiesen sei, weil nur die Klägerin über eine Zulassung verfügt habe und auch die von der Beigeladenen zu 1 erbrachten Leistungen nur von ihr, der Klägerin, gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden durften.
Zu Unrecht habe sich das SG auf das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.03.2023 (Az.: L 2 BA 39/22) gestützt.
Die Fallkonstellation unterscheidet sich somit wesentlich von der Fallkonstellation, in dem ein zugelassener Leistungserbringer Patienten, welche er nicht selbst oder auch nicht mit angestellten Mitarbeitern behandeln kann, weiterreicht (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.03.2023 - L 2 BA 39/22 - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.12.2022 - L 8 BA 159/19 - juris; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.10.2021 - L 4 R 230/17 - juris).
Auch das vom SG und von der Beklagten des Weiteren angeführte Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.03.2023 (Az.: L 2 BA 39/22, juris Rn. 72) spricht lediglich von einem Indiz für eine funktionsgerecht dienende Einbindung bei einer vom abrechnenden therapeutischen Unternehmen übernommenen Gesamtverantwortung für die fach- und vertragsgerechte Leistungserbringung, enthält jedoch keine Abweichung vom Urteil des BSG vom 24.03.2016 (…Az.: B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 27 ff.), wonach aus den Zulassungserfordernissen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht stets auf eine abhängige Beschäftigung der für diese tätigen Personen geschlossen werden kann.
- SG Darmstadt, 16.06.2025 - S 8 BA 45/21
Statusfeststellung
Sie geht weiterhin von einer abhängigen Beschäftigung aus und verweist insoweit auf die Ausführungen in den Urteilen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17.03.2023, Az.: L 2 BA 39/22, und des LSG Mecklenburg-Vorpommerns vom 13.10.2021, Az.: L 4 R 230/17.Die vom abrechnenden physiotherapeutischen Unternehmen übernommene Gesamtverantwortung für die fach- und vertragsgerechte Leistungserbringung spricht indiziell für eine funktionsgerecht dienende Einbindung der herangezogenen Physiotherapeuten in den Arbeitsprozess und damit für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung (ausführlich LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.03.2023, L 2 BA 39/22, juris, Leitsatz; s.a. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 14.12.2022, L 8 BA 159/19, juris, Rn. 99; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 20.05.2022, L 4 BA 3707/20 und vom 15.03.2024, L 8 BA 2524/23, juris)..
Insoweit hat er insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass im Verhandlungsverlauf das (Zwischen-)Ergebnis der Heilmittelbehandlung anhand der Therapieziele regelmäßig überprüft wird (Vertrag nach § 125 SGB V mit Anlagen; hierzu ausf. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.03.2023, L 2 BA 39/22, juris, Rn. 61 ff.).
- LSG Baden-Württemberg, 22.10.2024 - L 11 BA 2010/23
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeut in einer …
Die Fallkonstellation unterscheidet sich somit wesentlich von der Fallkonstellation, in der ein zugelassener Leistungserbringer Patienten, welche er nicht selbst oder auch nicht mit angestellten Mitarbeitern behandeln kann, weiterreicht (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen 17.03.2023, L 2 BA 39/22, juris; LSG Nordrhein-Westfalen 14.12.2022, L 8 BA 159/19, juris; LSG Mecklenburg-Vorpommern 13.10.2021, L 4 R 230/17, juris).Auch das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen (17.03.2023, L 2 BA 39/22, juris Rn. 72) spricht lediglich von einem Indiz für eine funktionsgerecht dienende Einbindung bei einem vom abrechnenden therapeutischen Unternehmen übernommene Gesamtverantwortung für die fach- und vertragsgerechte Leistungserbringung, enthält jedoch keine Abweichung von der Entscheidung des BSG vom 24.03.2016 (…BSG a.a.O. Rn. 27 ff.), wonach aus den Zulassungserfordernissen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht stets auf eine abhängige Beschäftigung der für diese tätigen Personen geschlossen werden kann.
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2025 - L 9 BA 65/23
Sozialversicherungspflicht - Ergotherapeutin - Einbindung in den regulatorischen …
Eine Behandlung eines Patienten durch einen nicht zugelassenen Leistungserbringer, bei der dem Patienten die Person des zugelassenen und abrechnenden Heilmittelerbringers unbekannt bleibe, sei mit dem Leistungserbringerrecht nicht vereinbar (Verweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. März 2023, L 2 BA 39/22).Rn. 43 In Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Übernahme einzelner Dienste individuell vereinbart wurde und insbesondere kein Dauerschuldverhältnis mit Leistungen auf Abruf vorliegt, ist für die Frage der Versicherungspflicht allein auf die Verhältnisse abzustellen, die während der Ausführung der jeweiligen Einzeleinsätze bestanden (vgl. BSG…, Urteil vom 24. März 2016, B 12 KR 20/14 R, zitiert nach juris, Rn. 17; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. März 2023, L 2 BA 39/22, zitiert nach juris, Rn. 51).
Die Regelungen des Leistungserbringungsrechts, hier die §§ 124 f. SGB V und das diese Vorschriften konkretisierende Vertragsrecht (vgl., in Bezug auf Physiotherapie, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. März 2023, L 2 BA 39/22, zitiert nach juris, Rn. 71 ff.; LSG Hessen…, Urteil vom 25. Juli 2024, L 1 BA 31/23, zitiert nach juris, Rn. 55; LSG Bayern…, Urteil vom 14. Oktober 2020, L 6 BA 113/19, zitiert nach juris, Rn. 27), sind bei der Beurteilung der Tätigkeiten der Beigeladenen zu 1 bis 3 mit in den Blick zu nehmen (vgl., ebenfalls zu Physiotherapie, BSG…, Urteil vom 24. März 2016, B 12 KR 20/14 R, zitiert nach juris, Rn. 27).
- LSG Hamburg, 02.06.2026 - L 3 BA 4/23 Wenn die Leistungen also kaum unterscheidbar von einem abhängig Beschäftigten erbracht werden und die Infrastruktur der Praxis maßgeblich für die Organisation der vermeintlich selbständigen Tätigkeit genutzt wird, deutet dies auf eine abhängige Beschäftigung hin (s. LSG Schleswig-Holstein v. 31. März 2026 - L 10 BA 23/23 in juris, Rn.26 unter Verweis auf BSG vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R in juris) Sofern die Patienten vom Praxisinhabern zugewiesen werden ist bislang stets von einem Beschäftigungsverhältnis ausgegangen worden (BSG vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R in juris;… LSG Baden-Württemberg v. 15. März 2024 - L 8 BA 2524/23 in juris, Rn. 56; LSG Niedersachsen-Bremen v. 17. März 2023 - L 2 BA 39/22 in juris; LSG Nordrhein-Westfalen v. 14. Dezember 2022 - L 8 BA 159/19; LSG Mecklenburg-Vorpommern v. 13. Oktober 2021 - L 4 R 230/17 in juris)..
- LSG Schleswig-Holstein, 28.01.2025 - L 10 BA 10005/21
Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Physiotherapeut in einer als …
Rn. 30 Wenn Physiotherapeuten - wie vorliegend für die Beigeladenen zu 1) bis 3) festgestellt - keine eigene Betriebsstätte haben, hingegen der Praxisbetreiber nach außen verantwortlich auftritt, die Massageliegen und sonstige Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die Leistungen finanziell abwickelt und so organisatorisch wesentlich in die Hand nimmt, der Physiotherapeut die Leistungen im Namen des Praxisbetreibers ausführt und er nicht unabhängig von seinem Arbeitseinsatz am Gewinn der Praxis beteiligt ist, sprechen diese Umstände für eine Eingliederung in einen fremden Betriebsablauf und damit für eine abhängige Beschäftigung des Therapeuten (vgl BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - juris Rn 20; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. September 2020 - L 6 BA 76/18 - juris Rn 31-34; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. März 2023 - L 2 BA 39/22 - juris Rn 71-74)..Solche regulatorischen Vorgaben des Leistungs- und Leistungserbringerrechts können jedoch bei der Gewichtung der Indizien berücksichtigt werden (BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - juris Rn 28; BSG, Beschluss vom 12. Januar 2022 - B 12 R 26/21 B - juris Rn 11 zu Heilmittelerbringern; BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - juris Rn 25 zu stationären Pflegeeinrichtungen; BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn 26 zum Konsiliararztvertrag). Wenn eine Heilmittel erbringende Praxis im streitbefangenen Zeitraum aufgrund ihrer Zulassung nach § 124 SGB V ihre Leistungen an GKV-Versicherten nur nach Maßgabe der nach § 125 Abs. 2 Satz 1 SGB V (in der hier maßgeblichen Fassung durch Gesetz vom 17. März 2009) abgeschlossenen Verträge zwischen den Krankenkassen bzw deren Verbänden und den Leistungserbringern bzw deren Verbänden und unter Berücksichtigung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (HeilM-RL, vorliegend maßgeblich in der am 1. Juli 2011 bzw 4. August 2016 in Kraft getretenen Fassung), erbringen und zu den vereinbarten Leistungsentgelten abrechnen konnte, wurde dem zugelassenen Leistungserbringer jedoch eine Gesamtverantwortung übertragen, die in einem gewissen Umfang zur Eingliederung und Weisungsgebundenheit der Therapeuten führte (so dem Grunde nach auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. März 2023 - L 2 BA 39/22 - juris Rn 71-74; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. September 2020 - L 6 BA 76/18 - juris Rn 31)..
- LSG Schleswig-Holstein, 31.03.2026 - L 10 BA 23/23
Sozialversicherungspflicht - nicht nach §§ 124, 125 SGB 5 zugelassene …
Solche regulatorischen Vorgaben des Leistungs- und Leistungserbringerrechts können jedoch bei der Gewichtung der Indizien berücksichtigt werden (BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - juris Rn 28; BSG, Beschluss vom 12. Januar 2022 - B 12 R 26/21 B - juris Rn 11 zu Heilmittelerbringern; BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - juris Rn 25 zu stationären Pflegeeinrichtungen; BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn 26 zum Konsiliararztvertrag). Wenn eine Heilmittel erbringende Praxis im streitbefangenen Zeitraum aufgrund ihrer Zulassung nach § 124 SGB V ihre Leistungen an GKV-Versicherten nur nach Maßgabe der nach § 125 Abs. 2 Satz 1 SGB V (in der hier maßgeblichen Fassung durch Gesetz vom 17. März 2009) abgeschlossenen Verträge zwischen den Krankenkassen bzw deren Verbänden und den Leistungserbringern bzw deren Verbänden und unter Berücksichtigung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (HeilM-RL, 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Fassung) erbringen und zu den vereinbarten Leistungsentgelten abrechnen konnte, wurde dem zugelassenen Leistungserbringer jedoch eine Gesamtverantwortung übertragen, die in einem gewissen Umfang zur Eingliederung und Weisungsgebundenheit der Therapeuten führte (so dem Grunde nach Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. März 2023 - L 2 BA 39/22 - juris Rn 71-74; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. September 2020 - L 6 BA 76/18 - juris Rn 31; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. Januar 2025 - L 10 BA 10005/21 - juris Rn 32 ).Eine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation des Praxisinhabers wird angenommen, wenn Physiotherapeuten keine eigene Betriebsstätte haben, hingegen der Praxisbetreiber nach außen verantwortlich auftritt, die Massageliegen und sonstigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die Leistungen finanziell abwickelt und so organisatorisch wesentlich in die Hand nimmt, der Physiotherapeut die Leistungen im Namen des Praxisbetreibers ausführt und er nicht unabhängig von seinem Arbeitseinsatz am Gewinn der Praxis beteiligt ist (vgl BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - juris Rn 20; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. September 2020 - L 6 BA 76/18 - juris Rn 31-34; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. März 2023 - L 2 BA 39/22 - juris Rn 71-74; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. Januar 2025 - L 10 BA 10005/21 - juris Rn 30 )..
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2025 - L 9 BA 7/23
Sozialversicherungspflicht - Logopädin - Dienstleistungserbringung für …
- LSG Sachsen-Anhalt, 15.10.2025 - L 3 BA 15/24
Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IV …
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